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| Staatliche Ebene | Bund | ||
| Stellung der Behörde | nachgeordnete Dienststelle | ||
| Aufsichtsbehörde(n) / -organe | Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend | ||
| Gründung | 1923 (1806 Topographische Anstalt[1], 1839 k.k. Militärgeographisches Institut, 1921 Bundesvermessungsamt) | ||
| Hauptsitz | Wien 2, Schiffamtsgasse | ||
| Behördenleitung | DI August Hochwartner (Präs.), DI Dr. Johann Pacher (Vizepräs.) | ||
| Website | www.bev.gv.at | ||
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ist in Österreich zuständig für die amtliche Vermessung und ist das nationale Metrologieinstitut. Sein Aufgabenbereich umfasst folgende Gegenstände:
Zur Durchführung der Aufgaben unterhält das BEV neben den zentralen Einrichtungen für die grundlegenden Aufgaben in Wien Außenstellen in ganz Österreich. Diese werden als Vermessungsämter bzw. Eich- und Vermessungsämter (volle Funktionalität) oder als Informationszentren (nur für Parteienverkehr, Auskunftserteilung) geführt.
Grundlagen für die Arbeit des BEV bilden folgende Gesetze:
Zusätzlich gibt es in zahlreichen anderen Gesetzen Bestimmungen über das Vermessungswesen (Forstgesetz, Bodenschätzungsgesetz etc.) und über eichrechtliche Belange (Zeitzählgesetz, Fertigpackungsverordnung usw.)