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52.151138888910.331Koordinaten: 52° 9′ 4″ N, 10° 19′ 52″ O
| Bundesamt für Strahlenschutz</br >– BfS – | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Bund |
| Stellung der Behörde | Bundesoberbehörde |
| Aufsichtsbehörde(n) | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
| Gründung | November 1989 |
| Hauptsitz | Salzgitter |
| Behördenleitung | Wolfram König, Präsident[1] |
| Anzahl der Bediensteten | 708 (Stand 2009) |
| Haushaltsvolumen | ca. 305 Mio. Euro (2009) |
| Website | www.bfs.de |
Das Bundesamt für Strahlenschutz (Abk.: BfS) ist die für den Strahlenschutz zuständige deutsche Bundesbehörde. Das Amt wurde im November 1989 gegründet und hat seinen Sitz in Salzgitter; Außenstellen befinden sich in Berlin, Bonn, Freiburg im Breisgau, Gorleben, Oberschleißheim ( OT Neuherberg) und Rendsburg. Es hat 708 Mitarbeiter und einen Jahresetat von rund 305 Millionen Euro (Stand 2009).[2]
Inhaltsverzeichnis |
Das Amt ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstellt. Das BfS wird durch einen Präsidenten geleitet, der in Abwesenheit von einem Vizepräsidenten vertreten wird. Seit 1999 ist der Präsident Wolfram König, sein Vorgänger (1989-1999) war Alexander Kaul. Das BfS wird in den Präsidialbereich, der direkt dem Präsidenten unterstellt ist, die Zentralabteilung und vier Fachbereiche unterteilt.
Das Amt nimmt die Vollzugsaufgaben des Bundes wahr. Es erfüllt Aufgaben auf den Gebieten des Strahlenschutzes, der kerntechnischen Sicherheit, der Beförderung radioaktiver Stoffe und der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Die folgenden Gesetze und Verordnungen bilden die Grundlage der Arbeit des BfS.
Das Amt kümmert sich vor allem um den Schutz vor ionisierenden Strahlen, beschäftigt sich zunehmend aber auch mit dem Schutz vor elektromagnetischen Strahlen. Zu den Hauptaufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz gehört es, Menschen und Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung zu bewahren, über mögliche Gefahren aufzuklären und die wissenschaftliche Forschung zu verfolgen und neue Erkenntnisse praktisch umzusetzen. Daraus ergeben sich weitere Aufgaben in den folgenden Bereichen:
Umweltbundesamt | Bundesamt für Naturschutz | Bundesamt für Strahlenschutz | Sachverständigenrat für Umweltfragen | Reaktor-Sicherheitskommission | Strahlenschutzkommission | Kommission für Anlagensicherheit | Umweltgutachterausschuss