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| Bundesamt für Verfassungsschutz</br >— BfV — | |
|---|---|
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| Staatliche Ebene | Bund |
| Stellung der Behörde | Bundesoberbehörde |
| Aufsichtsbehörde(n) | Bundesministerium des Innern |
| GrĂĽndung | 7. November 1950 |
| Hauptsitz | Köln, Nordrhein-Westfalen |
| Behördenleitung | Heinz Fromm, Präsident |
| Anzahl der Bediensteten | 2.641 (Stand: 2010) |
| Website | www.verfassungsschutz.de |
Das Bundesamt fĂĽr Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlandsnachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Ăśberwachung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist. Er verfĂĽgt ĂĽber keine polizeilichen Befugnisse.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht dem Bundesministerium des Innern und wird von einem Präsidenten geleitet. Im Jahr 2010 waren im BfV 2.641 Personen beschäftigt (2009: 2.579).[1] Rechtsgrundlage ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt beträgt für das Jahr 2012 rund 189 Millionen Euro.[2]
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ermittelt gemäß § 5 Abs. 2 BVerfSchG bei gegen den Bund gerichteten oder länderübergreifenden Bestrebungen und Tätigkeiten (siehe Auftrag), bei Sachverhalten mit außenpolitischer Bedeutsamkeit oder auf Ersuchen einer der der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern, wie auch die Polizei, dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen. Der Bund hat Weisungsrechte gegenüber den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, wenn ein Angriff auf die „[...] verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt“ (§ 7 BVerfSchG).
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde am 7. November 1950 aufgrund des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 27. September 1950 gegründet. Bereits vorher betrieb die United States Army in Deutschland eine Tarneinrichtung names „Amt für Verfassungsschutz“, deren Agenten unter anderem die Aufgabe hatten, Informationen über die 1945 neu gegründete KPD zu sammeln.[3]
Bis 1955 stand die Behörde unter Aufsicht der Alliierten. Die Befugnisse und die Arbeitsweise des Amtes entsprachen den Vorgaben des Polizeibriefes der Alliierten vom 14. April 1949; dieser erlaubte die Einrichtung einer „Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten“. Grundlage der Tätigkeit sollte von Anfang an das Sammeln von Nachrichten ohne polizeiliche Exekutivbefugnisse sein. Diese Trennung geheimdienstlicher und polizeilicher Tätigkeiten (sog. Trennungsgebot, vgl. § 2 Abs. 1 S. 2 BVerfSchG) ist eine Reaktion auf die Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei als politischer Polizei. [4]
Trotz dieser organisatorischen Abgrenzung gab es starke personelle Kontinuitäten; bis zum Ende der alliierten Aufsicht 1955 waren viele ehemalige Mitarbeiter der Gestapo als inoffizielle Mitarbeiter beschäftigt, danach auch offiziell. Der Präsident des Amtes, Heinz Fromm, hat 2009 eine Kommission einberufen, die diese Vergangenheit und weitere Bezüge des Amtes zur NS-Zeit auf Grundlage der Archivdaten detailliert aufklären soll.[4] Der Bericht dieser Kommission liegt noch nicht vor. [5]
Ein indirekter Vorläufer war in der Weimarer Republik der Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung, der von 1920 bis 1929 existierte und ebenfalls über keine polizeilichen Befugnisse verfügte, sondern die Nachrichtengewinnung über verfassungsfeindliche Bestrebungen im Deutschen Reich koordinierte.
Die Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz ergeben sich aus § 3 BVerfSchG (Aufgaben des Verfassungsschutzes) in Verbindung mit § 5 BVerfSchG (Abgrenzung zwischen Bund und Ländern):
Eine wesentliche Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist das Sammeln und Auswerten von Informationen, beispielsweise sach- oder personenbezogene Auskünfte, Nachrichten oder Unterlagen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Hierzu gehören unter anderem politische oder gewalttätige Aktivitäten, die aufgrund ihrer antidemokratischen Einstellungen bzw. Absichten die Sicherheit bzw. Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden, wie zum Beispiel extrem links beziehungsweise rechts gerichtete Parteien und Organisationen oder terroristische Vereinigungen. So stehen beispielsweise die rechtsextrem eingestufte NPD, die Vereinigung Scientology oder das Terrornetzwerk Al-Qaida aufgrund von als verfassungsfeindlich oder terroristisch eingestuften Aktivitäten unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Der Verfassungsschutz beschäftigt im Bereich der Informationsbeschaffung sogenannte V-Personen, die z. B. auch bei der NPD aktiv sind, woran letztlich das NPD-Verbotsverfahren scheiterte, weil sie aus Gründen des Quellenschutzes nicht als Zeugen im Verbotsverfahren benannt werden konnten.
Ebenso gesetzlicher Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist die Aufklärung von „sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten [...] für eine fremde Macht“ (§ 3 Abs. 1 Satz 2 BVerfSchG), d.h. die sog. Spionageabwehr. Hier gilt es, Modus Operandi fremder Nachrichtendienste aufzuklären und deren Spionagetätigkeit gegen politische und öffentliche Institutionen (z.B. politische Parteien oder Regierungsbehörden) oder Wirtschaftsunternehmen zu verhindern [6]. Hierzu gehört auch die Aufdeckung von illegalen Geschäften oder Know-How-Abflüssen, die der Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen dienen könnten.
Die Abwehr von Spionage im Bereich der Bundeswehr bzw. des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung (§ 1 Abs. 1 MAD-Gesetz) ist Aufgabe des Amt für den militärischen Abschirmdienst.
Ein weiteres Aufgabengebiet des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist der Geheim- und Wirtschaftsschutz. Bezogen auf die Arbeit des BfV sind hierunter Vorschriften und Handlungsanweisungen bzw. -empfehlungen zu verstehen, die den Schutz von Verschlusssachen des Staates und der von ihm beauftragten Industrie (Geheimschutz) bzw. von Geschäftsgeheimnissen (Wirtschaftsschutz) vor unbefugtem Zugriff gewährleisten sollen. Das BfV bietet hierzu Publikationen im Internet [7] sowie Beratungen von Wirtschaftsunternehmen an. Zudem führt das BfV Sicherheitsüberprüfungen für Personal in geheimschutzbetreuten Bereichen von Wirtschaftsunternehmen durch.
Das BfV verwendet zusammen mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz ein Computersystem mit dem Namen NADIS zur Speicherung von personenbezogenen Daten.
Zur Sammlung von Informationen bedient sich das Bundesamt für Verfassungsschutz verschiedener Möglichkeiten:
Den größten Teil seiner Informationen bezieht das Bundesamt für Verfassungsschutz aus öffentlichen Quellen, wie Zeitungen, Fernsehen, dem Internet, Flugblättern und ähnlichem. Zudem besuchen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz öffentliche Informationsveranstaltungen beobachteter Organisationen.
→ Hauptartikel: Open Source Intelligence
Das BfV darf gemäß § 8 BVerfSchG sog. nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. So werden zum Beispiel durch das BfV Informationen von V-Personen (Quellen) gewonnen, die sich in extremistischen oder terroristischen Kreisen bewegen. Auch darf das BfV Observationen durchführen, heimliche Bild- und Tonaufzeichnungen anfertigen und Tarnkennzeichen und Tarnpapiere nutzen.
Das BfV ist zudem zur Brief- und Telekommunikationsüberwachung (Aufzeichnung von Telefongesprächen, Internet- und sonstige Datenübertragungen, Mobilfunkzellenabfragen) ermächtigt. Bei der Durchführung dieser Aktionen ist es jedoch an das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses gebunden. Die Überwachung von sog. gebündelter Telekommunikation (etwa über Satellit oder in Internet-Knoten) ist gemäß § 5 G10 dem Bundesnachrichtendienst vorbehalten.
Online-Durchsuchungen
Die Behörde macht gegenüber der Öffentlichkeit keine Angaben zur Praxis der Online-Durchsuchungen. Ob grundsätzlich Online-Durchsuchungen durch Behörden zulässig sind, ist umstritten.[8]. Veröffentlichungen des Chaos Computer Clubs im Oktober 2011 berichteten über Mängel polizeilich und nachrichtendienstlich eingesetzter Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und lösten die sog. Staatstrojaner-Affäre aus.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird, wie BND und MAD, im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags in Zusammenarbeit mit dem Vertrauensgremium nach § 10a II BHO, welchem die Bewilligung der geheimzuhaltenden Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste obliegt, überwacht.
Zur Rechenschaftslegung und zur allgemeinen Information über politischen Extremismus, Spionageabwehr und Geheimschutz veröffentlicht der Bundesinnenminister jährlich einen kostenfrei auf Anforderung erhältlichen Verfassungsschutzbericht, der auch auf der Homepage heruntergeladen werden kann.
Besonders in den 1980er Jahren gab es bundesweit Gruppen wie die Initiative „Bürger beobachten die Polizei”, die die Aktivitäten des Verfassungsschutzes kritisch begleiteten. Auch in der Humanistischen Union und in vielen (links-)liberalen und linken Organisationen war der Verfassungsschutz eines der zentralen Themen, wenn es um die Fragen nach einer offenen und demokratischen Gesellschaft ging. Dazu zählt auch das „Komitee für Grundrechte und Demokratie” und andere Menschenrechtsorganisationen. Das Magazin Bürgerrechte & Polizei/CILIP berichtet seit dieser Zeit regelmäßig auch über Problematiken, die mit dem Verfassungsschutz verbunden sind.
Zu einem Skandal kam es 1991, als in der Berliner Autonomen-Szene der Verfassungsschutzbericht bereits vor seiner offiziellen Veröffentlichung auf Plenen und im autonomen Wochenblatt „interim” vorgestellt und diskutiert wurde. So genannte „Ansprechversuche” seitens des Verfassungsschutzes wurden publik gemacht. Die Diskussionen um die „Militanz” wurden dabei auch vor dem Hintergrund der Verfassungsschutzaktivitäten geführt, dessen Aktionen, wie die Bereitstellung einer Bombe für die Gruppe „Tupamaros West-Berlin” für einen (gescheiterten) Anschlag auf das jüdische Gemeindehaus in Berlin 1968, auch Anlass zur grundsätzlichen Ablehnung politischer Gewalt waren. Im Fall „Celler Loch” wurde festgestellt, dass der Verfassungsschutz Auftraggeber und Drahtzieher sowie Sprengstoff-Lieferant zugleich für die Sprengung eines Loches in die Außenmauer der JVA Celle in Niedersachsen war, um mit entsprechender Legendierung einen Lockspitzel in eine bis dahin nicht ausreichend überwachte Häftlingsgruppierung einzuschleusen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird durch einen Präsidenten (seit Juni 2000 Heinz Fromm) und einen Vizepräsidenten (seit Mai 2010 Alexander Eisvogel) geleitet [9]. Das Amt ist in Abteilungen untergliedert [10]:
Im Jahr 2006 wurde der Beschluss des damaligen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble öffentlich [11], die Gesamtabteilung an den Standort Berlin-Treptow zu verlagern. In der Folge gab es öffentliche Proteste von Mitarbeitern des BfV [12].
| Zeitraum | Vorsitzender | Bemerkung |
|---|---|---|
| 1950–1954 | Otto John | Im Juli 1954 tauchte der ehemalige britische Geheimdienstler John in der DDR auf. Nach dortigen Rundfunk-Propagandaauftritten und Verhören durch MfS und KGB kehrte er überraschend Ende 1955 zurück und wurde zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der freiwillig bzw. erzwungen erfolgte Aufenthalt Otto Johns in der DDR war einer der ersten großen politischen Skandale der jungen Bundesrepublik. |
| 1954–1955 | Hanns Jess (CDU), (kommissarisch) | Nach der mutmaßlichen Flucht von Otto John in die DDR wurde Jess mit der kommissarischen Leitung des Amtes bis zur Ernennung von Hubert Schrübbers betraut. |
| 1955–1972 | Hubert Schrübbers (CDU) | Rücktritt, nachdem seine Tätigkeit in der NS-Justiz während der Zeit des Nationalsozialismus bekannt wurde. Unter Schrübbers sollen auffällig viele hohe Positionen im Bundesamt mit ehemaligen SS- bzw. SD-Angehörigen besetzt worden sein. 1962–67 war Ernst Brückner sein Vizepräsident. |
| 1972–1975 | Günther Nollau | Rücktritt nach der Entdeckung des DDR-Spions Günter Guillaume im Bundeskanzleramt von Willy Brandt. |
| 1975–1983 | Richard Meier | Rücktritt wegen einer Privataffäre (verurteilt wegen fahrlässiger Tötung in einem Verkehrsunfall). |
| 1983–1985 | Heribert Hellenbroich (CDU) | Im Juli 1985 wurde er Präsident des Bundesnachrichtendienstes und bereits am 29. August in den Ruhestand geschickt, nachdem sich sein ehemaliger Untergebener, der Regierungsdirektor im BfV Hansjoachim Tiedge in die DDR abgesetzt hatte. Tiedge war Gruppenleiter in der Spionageabwehr. |
| 1985–1987 | Ludwig-Holger Pfahls (CSU) | Im Juli 1999 wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit in seinem späteren Amt als Staatssekretär beim Bundesministerium der Verteidigung untergetaucht und international gesucht, im Juli 2004 in Paris verhaftet, am 12. August 2005 wegen Vorteilsnahme und Steuerhinterziehung zu 2 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, der Vorwurf der Bestechlichkeit musste fallengelassen werden; seit 1. September 2005 unter Auflagen wieder auf freiem Fuß. Im November 2011 für 4 1/2 Jahre Haft verurteilt, wegen Betrugs und Bankrotts.[13] |
| 1987–1991 | Gerhard Boeden (CDU) | |
| 1991–1995 | Eckart Werthebach (CDU) | Rücktritt aufgrund Wiederaufnahme von Ermittlungen wegen Verdachts auf Geheimnisverrat. |
| 1995–1996 | Hansjörg Geiger | |
| 1996–2000 | Peter Frisch (SPD) | Mitglied im „Gesprächskreis Nachrichtendienste in Deutschland e. V.” |
| 2000– | Heinz Fromm (SPD) |
Anmerkung: Nicht alle hier gelisteten Personen arbeiteten für das Bundesamt für Verfassungsschutz, sondern stattdessen für eine der Landesbehörden für Verfassungsschutz. l
Das BfV beschäftigt Beamte und Tarifbeschäftigte. Die Laufbahnen für die Beamten gliedern sich wie im übrigen Bundesdienst, eine Tätigkeit im BfV erfolgt
Die Laufbahnausbildung für den mittleren Dienst erfolgt im BfV sowie der Schule für Verfassungsschutz (SfV). Auszubildene sind während der Ausbildung Beamte auf Widerruf. Nach erfolgreichem Abschluss ist eine Verwendung in allen Fachbereichen möglich, Schwerpunkte sind der Einsatz in der Observation oder als Bürosachbearbeiter [20].
Die Laufbahnausbildung für den gehobenen Dienst erfolgt im BfV und an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH Bund). Der Fachbereich Nachrichtendienste ist für die Beamtenausbildung von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) zuständig. Der FH Bund sind Ausbildungseinrichtungen einzelner Bundesbehörden angegliedert (z. B. Schule des BND (SBND), Schule für Verfassungsschutz (SfV)). Die FH-Ausbildung gliedert sich in verschiedene Studienabschnitte, die an der FH Bund sowie - als Praktika - im BfV und einem LfV absolviert werden . Die verfassungsschutzspezifischen Lehrinhalte werden in der Außenstelle der FH Bund in Swisttal-Heimerzheim vermittelt. Einzelne Abschlussarbeiten/Seminararbeiten von Nachwuchsbeamten des Verfassungsschutzes werden in der Schriftenreihe Beiträge zur inneren Sicherheit der FH Bund veröffentlicht.
Die Ausbildung und Laufbahn der Beamten des Verfassungsschutzes ist in einer Verordnung geregelt [21].
Im Gegensatz zum Bundesnachrichtendienst führt das BfV keine Laufbahnausbildungen für technische Beamte durch. Das Bundesministerium des Innern fördert jedoch ausgewählte Informatikstudenten, die gegebenenfalls auch im BfV zum Einsatz kommen können [22].
Das BfV zahlt eine monatliche Sicherheitszulage in Höhe von 196,52 Euro.[23]
Gemäß § 10 SÜG ist für Mitarbeiter des BfV vor Beginn der Tätigkeit eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) durchzuführen.
Beispiele fĂĽr Personengruppen, von denen einzelne Mitglieder vom BfV und angeschlossenen Organisationen befragt oder beobachtet worden sind:
1976 begann ein mehrmonatiger „Lauschangriff” auf den des RAF-Terrorismus verdächtigten ehemaligen Atom-Manager Klaus Traube, der in der Öffentlichkeit als „Lauschaffäre Traube” bekannt wurde. Der Terrorismusverdacht erwies sich als falsch, der damals verantwortliche Innenminister Werner Maihofer musste zurücktreten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz war mitverantwortlich für die Entlassung von Tatjana Wolfhart. Wolfharts Arbeitgeber kündigte der durch das BfV als „Sicherheitsrisiko“ eingestuften Presseassistentin des Anlagenbaukonzerns Lurgi auf Grund ihrer Kontakte zu zwei ehemaligen, aber aus der Haft entlassen RAF-Terroristen. Tatjana Wolfhart selbst hatte sich nichts zu Schulden kommen lassen. Für das BfV war es ausreichend, dass Tatjana Wolfhart Kontakt zu diesen Personen hatte, um sie bei ihrem Arbeitgeber anzuschwärzen.[24]
Ebenso machte das BfV im Rahmen des Verbotsverfahrens gegen die NPD von sich Reden. Ein wesentlicher Grund warum das Verbotsverfahren scheiterte, ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sich in Übereinstimmung mit dem verantwortlichen Innenminister Otto Schily weigerte, mitzuteilen, welche Parteiaktivitäten von der Partei selbst und welche vom Verfassungsschutz beziehungsweise durch in den Parteiapparat als Funktionäre eingeschleuste Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes initiiert wurden. Da das Bundesverfassungsgericht somit nicht beurteilen konnte, welche Handlungen der Partei originär zuzurechnen waren und für welche Aktivitäten indirekt der Verfassungsschutz mitverantwortlich war, lehnte es den Antrag auf Verbot der NPD ab.
Unwidersprochen blieb die Agenturmeldung der dpa, dass etwa jeder siebente Funktionsträger in der NPD-Leitungsebene vom Kölner Bundesamt finanziert wird.
Junge-Freiheit-Urteil: Im Mai 2005 stellte das Bundesverfassungsgericht im Rechtsstreit zwischen der Wochenzeitung Junge Freiheit und dem Land Nordrhein-Westfalen fest, dass die Erwähnung des konkreten Presseorgans als rechtsextreme Publikation im entschiedenen Einzelfall im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen eine unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit darstelle.
Im April 2006 entschied das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg,[25] dass die Partei „Die Republikaner“ zu Unrecht in den Berliner Verfassungsschutzbericht aufgenommen wurde, nachdem im Dezember 1992 der Berliner Innensenator Weisung erteilte, die Republikaner beobachten zu lassen.
Aufgrund einer „Kontaktschuld“ wurde der Rechtsanwalt, Verfassungsrichter und Publizist Rolf Gössner 38 Jahre vom Bundesamt für Verfassungsschutz dauerüberwacht. Kurz vor der ersten mündlichen Verhandlung einer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit vor dem Verwaltungsgericht Köln teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz überraschend mit, dass die Beobachtung „nach aktuell erfolgter Prüfung“ eingestellt worden sei.[26] Mit der Klage sollte der Inlandsgeheimdienst verpflichtet werden, alle über ihn gesammelten Daten zu sperren und nach einer Einsichtnahme zu löschen.
Am 3. Februar 2011 urteilte das Verwaltungsgericht Köln, dass die andauernde Beobachtung von Anfang an rechtswidrig gewesen sei.[27][28]
Ein wichtiger Kritiker der Verfassungsschutzpraxis ist der Staatsrechtler Dietrich Murswiek. In verschiedenen Publikationen setzte er sich mit der Problematik des Grundrechtseingriffs durch Verfassungsschützer auseinander.[29] Zuletzt hatte er sich im Dezember 2006 auf einer Tagung zum Thema „Islam und Verfassungsschutz“ zu diesem Themenkomplex geäußert und die Praxis der Verfassungsschutzberichte erneut kritisiert.[30] Murswieks Kritik richtet sich dabei vor allem gegen die sog. „Verdachtsberichterstattung“: „In den meisten Verfassungsschutzberichten wird nicht nur über erwiesene Verfassungsfeinde berichtet, sondern auch über solche Organisationen, die von der Verfassungsschutzbehörde lediglich verdächtigt werden, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen. Diese Praxis ist rechtswidrig. Sie findet in den Verfassungsschutzgesetzen keine Grundlage und verstößt zudem gegen das Grundgesetz.“[31] Voraussetzung für die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht sei laut den Verfassungsschutzgesetzen nämlich, dass es sich bei den Organisationen, über die berichtet werde, um Organisationen handele, die tatsächlich extremistische Bestrebungen verfolgten und nicht um solche, bei denen es nur tatsächliche Anhaltspunkte dafür gäbe, dass sie möglicherweise solche Bestrebungen verfolgen könnten. Der Verfassungsschutz dürfe im Verfassungsschutzbericht also nicht über alle Organisationen berichten, die er rechtmäßig beobachte. Tatsächlich habe das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg deshalb für Berlin die Verdachtsberichterstattung verboten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht Münster sowie das Bundesverfassungsgericht erklärten sie dagegen für zulässig.[32] Wenn man die Verdachtsberichterstattung aber für zulässig erachte, so muss laut Murswiek sichergestellt sein, dass in den Berichten die Unterscheidung von Fällen erwiesener Verfassungsfeindlichkeit und von Verdachtsfällen möglich sei. Zwar habe der Verfassungsschutzbericht des Bundes aus dem Junge-Freiheit-Urteil des Bundesverfassungsgerichts mittlerweile Konsequenzen gezogen, indem er seine Rubriken ausdrücklich als „Bestrebungen und Verdachtsfälle“ kennzeichne, die gegenwärtigen Verfassungsschutzberichte genügten aber auch unter diesem Aspekt nicht den Anforderungen des Grundgesetzes. Es dürfe in der amtlichen Berichterstattung im Sinne einer „negativen Sanktion“ keine „Herrschaft des Verdachts“ herrschen: „Die Verfassungsschutzgesetze sowie die vom Bundesverfassungsgericht für den Verfassungsschutz aufgestellten Kriterien lassen nicht zu, dass die Berichterstattung nur auf den Verdacht eines Verdachts gestützt wird.“[33]
Für besonders problematisch hält Murswiek die Praxis der Verfassungsschutzberichte, „Kaskaden des Verdachts“[34] aufzubauen: „Der Verfassungsschutz bekämpft also Organisationen, für die er lediglich Anhaltspunkte dafür hat, dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, genauso wie erwiesene Verfassungsfeinde, und er setzt sein Sanktionsinstrumentarium auch gegen diejenigen ein, die sich – weil sie den Verdacht nicht teilen – an der Ausgrenzung dieser des Extremismus lediglich verdächtigten Organisationen nicht beteiligen. Schon die erste Stufe – die Bekämpfung auf Verdacht hin – ist rechtsstaatswidrig. Die zweite Stufe, die Verdächtigung und Bekämpfung auch desjenigen, der den auf der ersten Stufe Verdächtigten nicht ausgrenzt, ist noch schlimmer. Konsequent weitergedacht, muss jetzt auch der auf der zweiten Stufe Verdächtigte ausgegrenzt werden, und wer das nicht tut, gilt wiederum als ausgrenzungsbedürftiger Extremist. So lassen sich Kaskaden des Verdachts konstruieren.“[35]
Der selbst jahrzehntelang überwachte Bürgerrechtler Rolf Gössner hat die Methoden des Verfassungsschutzes mit denen der Stasi verglichen.[36] Diese seien ähnlicher, „als viele Politiker das wahrhaben wollten“. Er hält deshalb die Bezeichnung als „Verfassungsschutz“ für verfälschend und spricht von „Geheimdienst“.
Gössner bezweifelt die Rechtsstaatlichkeit des sogenannten In-camera-Verfahrens wegen weitgehender Geheimhaltungsbefugnisse des Verfassungsschutzes und damit einhergehend eingeschränkter Entscheidungsgrundlage der Tatgerichte. Zudem kritisiert er die Verschwendung von Steuergeldern für rechtswidrige Überwachungsmaßnahmen.[37]
„Die braune Falle – Eine rechtsextremistische Karriere“ ist eine Wanderausstellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) | Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) | Beschaffungsamt (BeschA) | Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) | Bundespolizei (BPol) | Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB) | Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) | Bundeskriminalamt (BKA) | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) | Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) | Bundesverwaltungsamt (BVA) | Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) | Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern | Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH Bund) | Statistisches Bundesamt (destatis) | Technisches Hilfswerk (THW) | Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) | Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten | Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)
Bundesnachrichtendienst (BND) | Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) | Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) | Informations- und Kommunikationstechnikzentrum (IKTZ)
51.01944444446.89138888889Koordinaten: 51° 1′ 10″ N, 6° 53′ 29″ O