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| Bundesarbeitsgericht — BAG — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Bund |
| Stellung der Behörde | Oberster Gerichtshof des Bundes |
| Gründung | April 1954 |
| Hauptsitz | Erfurt |
| Behördenleitung | Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts |
| Website | www.bundesarbeitsgericht.de |
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilt über die Anwendung des deutschen Arbeitsrechts und trägt durch seine Rechtsprechung zu dessen Weiterentwicklung wesentlich bei. Es ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit (im Sinne der Instanzen) und ist damit – neben Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht – einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik in Deutschland. Seinen Sitz hat es auf dem ehemaligen Hornwerk der Zitadelle Petersberg in Erfurt, dessen Verlauf und Lage symbolisch im umgebenden Park durch einen Granitweg dargestellt wird. Geleitet wird das Gericht seit 1. März 2005 von Ingrid Schmidt als Präsidentin.
Als Behörde ist das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt.
Die entsprechenden Gerichte heißen in Liechtenstein Fürstlicher Oberster Gerichtshof, in Luxemburg Oberster Gerichtshof, in Österreich Oberster Gerichtshof und in der Schweiz Bundesgericht (BGer).
Inhaltsverzeichnis |
In den zehn Senaten des Gerichts sind 34 Berufsrichter tätig. Weiterhin hat das Gericht 118 nichtrichterliche Beschäftigte. Außerdem werden durchschnittlich elf wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt (alle Zahlen Stand: November 2005).
In Betracht kommen zwei Verfahrenarten: Urteils- oder Beschlussverfahren. In beiden Verfahrensarten entscheidet jeder Senat durch drei Berufsrichter – einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern – und durch je einen ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Zuständigkeit des jeweiligen Senats richtet sich nach den zu entscheidenden Rechtsfragen und ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Die Geschäftsverteilung (Stand: 17. Februar 2012) sieht wie folgt aus:
1. Senat: Materielles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Arbeitskampfrecht
2. Senat: Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigungen, sowie daran anschließende Abfindungs- und Annahmeverzugsansprüche, Abmahnungen
3. Senat: Betriebliche Altersversorgung
4. Senat: Allgemeines Tarifvertragsrecht, Eingruppierungen außer von Lehrern und von Arbeitnehmern der Privatwirtschaft, Auslegung von Tarifverträgen in der Privatwirtschaft
5. Senat: Arbeitnehmerstatus, Entgeltfortzahlung sowie Mutterschutz
6. Senat: Tarifvertragsauslegung im öffentlichen Dienst sowie Berufsbildung, Kündigungen außerhalb des KSchG, Insolvenzrecht
7. Senat: Formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung
8. Senat: Schadensersatz, Betriebsübergang
9. Senat: Urlaubs-, Vorruhestands-, Altersteilzeit-, Heimarbeits- und Wettbewerbsrecht sowie nicht in die Zuständigkeit anderer Senate fallende Rechtsstreitigkeiten
10. Senat: Gratifikationen und Sondervergütungen, tarifliche Tätigkeitszulagen sowie Erschwerniszulagen, Rechtsfragen, die das Verhältnis zu einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien betreffen,
Großer Senat
Abweichend von der Geschäftsverteilung ist der Große Senat zuständig, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von einer Entscheidung eines anderen Senats bzw. des Großen Senats abweichen will. Außerdem entscheidet der Große Senat in einer Frage von grundsätzlicher Bedeutung, wenn die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dies erforderlich machen.[1]
| Nr. | Name | Beginn der Amtszeit | Ende der Amtszeit |
|---|---|---|---|
| 1 | Hans Carl Nipperdey (1895–1968) | 1954 | 1963 |
| 2 | Gerhard Müller (1912–1997) | 1963 | 1981 |
| 3 | Otto Rudolf Kissel (* 1929) | 1981 | 1994 |
| 4 | Thomas Dieterich (* 1934) | 1994 | 1999 |
| 5 | Hellmut Wißmann (* 1940) | 1999 | 2005 |
| 6 | Ingrid Schmidt (* 1955) | 2005 |
Das BAG nahm seine Rechtsprechungstätigkeit im April 1954 in Kassel auf. Im Zuge der deutschen Einheit beschloss die Unabhängige Föderalismuskommission im Mai 1992, das BAG nach Thüringen zu verlegen. Im Jahre 1993 wurde die Landeshauptstadt Erfurt als künftiger Gerichtssitz festgelegt.
Am 22. November 1999 nahm das Bundesarbeitsgericht seinen Dienstbetrieb in Erfurt auf – in einem neuen Dienstgebäude, das von der Architektin Gesine Weinmiller entworfen und zwischen 1996 und 1999 realisiert wurde. Der Entwurf hatte sich in einem 1995 europaweit ausgeschriebenen Architektenwettbewerb mit 167 Wettbewerbsarbeiten durchgesetzt. Im Jahr 2000 wurde das realisierte Gebäude mit dem Thüringer Staatspreis für Architektur und Städtebau ausgezeichnet.
Der rechteckige, kompakt wirkende viergeschossige Baukörper hat zwei Innenhöfe und ist nach Norden ausgerichtet. Seine Energie sparende Klimahaut lässt mit den vielen Fenstern das Gebäude trotz der Kompaktheit offen wirken.
Im Inneren des Gebäudes dominieren dunkle amerikanische Eichentöne und Natursteinböden aus blassgrünem Tessiner Gneis. Über ein naturbelichtetes, zweigeschossiges Foyer sind alle öffentlichen Bereiche erschlossen, wie die Verhandlungssäle, das Casino oder die Bibliothek, die im ersten Obergeschoss den einen Innenhof des Gebäudes umschließt. Das für künftige Nutzungen flexible Achsraster ist zu einem Drittel durch massive Schieferpaneele ausgefüllt, die im 2:1-Wechsel mit den Fensterelementen angeordnet wurden und über die Etagen versetzt zueinander stehen. Durch diesen Versatz erhalten die Fassaden aus Theumarer Schiefer ein leicht wirkendes Formenspiel. In deren gefräste Schieferpaneele befinden sich mit emaillierter Schrift verzierte, bewegliche Glasschiebeläden als Sonnenschutz. Der kaum wahrnehmbare Text, der die Sonne filtert, stellt den sich endlos wiederholenden ersten Absatz des ersten Artikels des Grundgesetzes dar.
Der Landschaftsarchitekt Dieter Kienast zeichnet für die Gestaltung der umgebenden Parkanlage verantwortlich. Die Kunst im und am Bau stammt unter anderem von Remy Zaugg, Veronika Kellendorfer, Katharina Grosse, Jürgen Partenheimer (siehe Bild) und Ian Hamilton Finlay.
Die Anschrift, am Hugo-Preuß-Platz 1, erinnert an einen deutschen Staatsrechtler, der 1918/1919 den Entwurf einer demokratischen Reichsverfassung erarbeitete, der Grundlage für die Weimarer Verfassung und damit auch für das heutige deutsche Grundgesetz wurde.
Die Amtstracht für die Richter und die Urkundsbeamten am Bundesarbeitsgericht wurde mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesarbeitsgericht und bei dem Bundessozialgericht[2] festgelegt.
Die Amtstracht besteht aus einer Amtsrobe und einem Barett. Zur karmesinroten Amtsrobe wird eine breite weiße Halsbinde mit herabhängenden Enden getragen, ausgenommen Urkundsbeamte welches eine einfache weiße Halsbinde trägt. Der Besatz an der Amtsrobe und am Barett ist abhängig von der Funktion. Für Richter ist der Besatz aus Seide. Für das Urkundspersonal ist der Besatz aus Wollstoff. Am Barett trägt der Präsident des Bundesarbeitsgerichts drei Schnüre in Gold, der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgerichts zwei Schnüre in Gold und der Richter am Bundesarbeitsgericht zwei karmesinrote Schnüre.
Verfassungsgerichtsbarkeit: Bundesverfassungsgericht
Ordentliche Gerichtsbarkeit: Bundesgerichtshof | Bundespatentgericht
Arbeitsgerichtsbarkeit: Bundesarbeitsgericht
Finanzgerichtsbarkeit: Bundesfinanzhof
Sozialgerichtsbarkeit: Bundessozialgericht
Verwaltungsgerichtsbarkeit: Bundesverwaltungsgericht | Truppendienstgericht Nord | Truppendienstgericht Süd
Bundesarbeitsgericht
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg | Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg | Landesarbeitsgericht Bremen | Landesarbeitsgericht Düsseldorf | Landesarbeitsgericht Hamm | Landesarbeitsgericht Hamburg | Hessisches Landesarbeitsgericht | Landesarbeitsgericht Köln | Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern | Landesarbeitsgericht München | Landesarbeitsgericht Niedersachsen | Landesarbeitsgericht Nürnberg | Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz | Landesarbeitsgericht Saarland | Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt | Sächsisches Landesarbeitsgericht | Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein | Thüringer Landesarbeitsgericht
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50.9774211.01427Koordinaten: 50° 58′ 39″ N, 11° 0′ 51″ O