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Als Bundesbriefe werden seit dem Ende des 19. Jahrhunderts Bündnisurkunden in der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezeichnet. Der Begriff kann sowohl für eine einzige Urkunde als auch für ihre Gesamtheit stehen.
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Bundesbriefe regelten verschiedene Belange zwischen den Ländern auf dem heutigen Gebiet der Schweiz. So gab es Abmachungen zum gegenseitigen Beistand oder zur Schlichtung von Streitereien, zur Regelung über die Kontrolle der Bündnispartner bei Verhandlungen mit Dritten und viele mehr.
Der heute bekannteste Bundesbrief ist derjenige von 1291, der zwischen Uri, Schwyz und Unterwalden geschlossen wurde. Er war jedoch lange Zeit in Vergessenheit geraten und wurde erst ab dem 19. Jahrhundert gegenüber anderen Bündnissen aus jener Zeit hervorgehoben. Er bezieht sich auf ein älteres Bündnis, das jedoch nicht überliefert ist. Der erste heute noch erhaltene Bundesbrief in deutscher Sprache ist der Bundesbrief von 1315, in welchem auch das erste Mal das Wort Eitgenoze auftauchte.
Der älteste bekannte und erhaltene Bundesbrief ist derjenige von 1243, in welchem sich die Städte Bern und Freiburg zu gegenseitiger Hilfeleistung verpflichten.
Das Bundesbriefmuseum in Schwyz bewahrt neben dem Bundesbrief von 1291 alle weiteren Bundesbriefe der Alten Eidgenossenschaft auf: