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Bundeshauptstadt

Als Bundeshauptstadt bezeichnet man die Hauptstadt eines Bundesstaates.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist seit Vollzug der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 Berlin. Mit dem Parlamentsbeschluss vom 20. Juni 1991 ist Berlin auch Sitz von Parlament und Regierung. Davor (1949–1990) war Bonn Regierungssitz und auch nur provisorische Bundeshauptstadt. Berlin (Ost) war derweil die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik; im offiziellen DDR-Sprachgebrauch wurde Ost-Berlin zu „Berlin, Hauptstadt der DDR“. Berlin ist Hauptsitz vieler Bundesbehörden, des Bundespräsidenten, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates, vieler Bundesministerien und der Bundesregierung.

Im Zuge der Föderalismusreform wurde 2006 die Frage der Bundeshauptstadt zum ersten Mal im Grundgesetz geregelt und damit Berlins Status als Bundeshauptstadt im Grundgesetz verankert (Art. 22 I GG).

Neben Berlin als Bundeshauptstadt gibt es die Hauptstädte der Länder, zum Beispiel die Landeshauptstädte Hannover im Land Niedersachsen, Kiel im Land Schleswig-Holstein oder München im Freistaat Bayern. Darüber hinaus gibt es in Nordrhein-Westfalen als Besonderheit die Bundesstadt Bonn, in der der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesministerien weiterhin Dienstsitze unterhalten.

Siehe dazu: Liste der deutschen Hauptstädte

Siehe auch: Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland, Hauptstadtbeschluss

Literatur

  • Presse- und Informationsamt des Landes Berlin (Hrsg.): Berlin Hauptstadt. Beiträge zu einer aktuellen Diskussion. Ohne Ort und Jahrgang, mit Beiträgen von Walter Momper und Tino Schwierzina.

Österreich

In der Republik Österreich ist Wien die Bundeshauptstadt. Sie liegt im Ostarrîchi-Kernland und war zudem immer die größte Metropole des Landes.

Siehe dazu: Liste der österreichischen Hauptstädte

Schweiz

In der Schweiz gibt es keine offizielle Hauptstadt. Bern erfüllt diese Funktion de facto seit 1848 mit dem Titel Bundesstadt, nachdem es sich im schweizerischen Parlament am 28. November 1848 gegen die Konkurrentinnen Luzern und Zürich durchgesetzt hatte. Für Bern sprachen damals die Nähe zur französischsprachigen Schweiz und militärische Überlegungen, sowie dass sich die Stadt verpflichtete, der Eidgenossenschaft die benötigten Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Siehe auch: Hauptstadtfrage der Schweiz

Siehe auch

Weblinks

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