Osterreich
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Bundesministerium für Finanzen Österreichische Behörde
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| Staatliche Ebene
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Bund
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| Stellung der Behörde
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Oberste Bundesbehörde
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| Gründung
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1848
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| Hauptsitz
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Wien
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| Behördenleitung
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Maria Fekter, Bundesministerin für Finanzen
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| Website
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www.bmf.gv.at
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Das Bundesministerium für Finanzen (kurz „BMF“ oder „Finanzministerium“) ist eine österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes und vor allem zuständig für die Bundesfinanzen, das Finanzwesen an sich und Teile der Wirtschaftspolitik.
Geschichte
- 1527–1749: Hofkammer
- 1749–1760: Directorium in publicis et cameralibus
- 1760–1816: Hofkammer
- 1816–1848: Allgemeine Hofkammer
- 1848–1918: k.k. Finanzministerium, bis 1867 auch für das kaiserliche Haus, das Außenministerium sowie Heer und Marine zuständig, ab 1867 nur für Cisleithanien
- 1867–1918 für das kaiserliche Haus, das k.u.k. Außenministerium sowie Heer und Marine Österreich-Ungarns zuständig: k. u. k. Finanzministerium oder Gemeinsames Finanzministerium, zuvor Reichsfinanzministerium
- 1918–1920 und 1945: Staatsamt für Finanzen
Bundesminister
In der derzeitig amtierenden Bundesregierung unter Bundeskanzler Faymann ist Maria Fekter Bundesministerin für Finanzen. Andreas Schieder (SPÖ) ist der Staatssekretär für Finanzen.
Liste der Bundesminister für Finanzen in der zweiten Republik
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Kompetenzen
Das BMF ist zuständig für:
- Angelegenheiten der Finanzverfassung einschließlich des Finanzausgleiches (Verteilung der Einnahmen/Ausgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden)
- Bundesfinanzen
- Bundesfinanzgesetzentwurf und Bundeshaushalt
- Budgetäre Angelegenheiten der EU
- Öffentliche Abgaben und Beiträge (soweit von Behörden des Bundes verwaltet)
- Zollwesen
- Angelegenheiten des Verfahrens bzgl. Abgaben und Beiträge
- Finanzwesen einschließlich Finanzpolitik; auch:
- Wirtschaftspolitik soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums (insbes. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) fallen
- Angelegenheiten der staatlichen Monopole
- Angelegenheiten des Bundesvermögens soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen:
- Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder
- Finanzielle Kriegsschadensangelegenheiten
- Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung von Unternehmungen
- Angelegenheiten internationaler Finanzinstitutionen
Organisation
- Bundesminister
- Staatssekretariat
- Regierungsbeauftragtr für den Kapitalmarkt
- Generalsekretär
- Sektion I: Präsidialsektion
- Sektion II: Budget
- Finanzverfassung; Finanzausgleich; EU-Haushalt; Bildung, Wissenschaft, Kunst & Kultur
- Soziales, Gesundheit, Frauen, Arbeit und Pensionen
- Inneres, Justiz und Landesverteidigung
- Oberstes Organe, BKA und Äußeres; Budgetplanung, Controlling und Verwaltungsreform
- Familie, Generationen, Konsumentenschutz und Umwelt; Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr & Infrastruktur
- Sektion III: Wirtschaftspolitik und Finanzmärkte
- Sektion IV: Steuern und Zölle
- Sektion V: Informationstechnologie
- Sektion VI: Steuerpolitik und materielles Steuerrecht
Sitz
Seit 1848 ist das Stadtpalais des Prinzen Eugen in der Himmelpfortgasse Sitz des Finanzministeriums. Im Jahr 2007 wurde mit einer Generalsanierung des Gebäudes begonnen, die voraussichtlich bis 2011 dauert. In dieser Zeit hat das Ministerium ein Ausweichquartier in der Hinteren Zollamtsstraße bezogen.
Weblinks