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| Staatliche Ebene | Bund | ||
| Stellung der Behörde | Oberste Bundesbehörde | ||
| Gründung | 1749 | ||
| Hauptsitz | Wien | ||
| Behördenleitung | Beatrix Karl, Bundesministerin für Justiz | ||
| Website | www.justiz.gv.at | ||
Die seit 1945 als Bundesministerium für Justiz (kurz "BMJ" oder "Justizministerium") bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes ist als höchste Justizbehörde zuständig für Angelegenheiten des Zivilrechts (Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Urheberrecht, Vertragsversicherungsrecht, Kartellrecht, Konkurs- und Ausgleichsrecht), des gerichtlichen Strafrechts, die Organisation der Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltlichen Behörden, die Justizverwaltung und das Strafvollzugswesen.
Inhaltsverzeichnis |
In der derzeitig amtierenden Bundesregierung Faymann ist Beatrix Karl Bundesministerin für Justiz.
Als solche ist sie grundsätzlich Vorgesetzte und somit Weisungsbefugte aller untergeordneten Stellen; Richter sind freilich in der Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig (Art. 87 B-VG).
Das BMJ ist zuständig für:
Das BMJ ist in Sektionen und Abteilungen gegliedert:
Ausbildungsmäßig sind in den Sektionen jeweils ein beträchtlicher Anteil von Richtern und Staatsanwälten tätig, im Zentralausschuss für die Bediensteten der Justizwache Dienstführende Justizwachebeamten.
Das Justizministerium ging, ebenso wie der OGH, im Jahre 1848 aus der 1749 gegründeten Obersten Justizstelle hervor, welche bis dahin sowohl die Gerichtsbarkeit, als auch die Justizverwaltung wahrgenommen sowie neue Justizgesetze (u. a. das ABGB) wahrgenommen hatte. 1860 wurde das Justizministerium mit Innen- und Unterrichtsministerium zum Staatsministerium vereint; 1867 für die cisleithanischen Länder erneut ein Justizministerium errichtet.
1918 wurde ein Staatsamt für Justiz geschaffen, aus welchem nach Inkrafttreten des B-VG das Bundesministerium für Justiz hervorging. Es wurde 1923-1927 vom jeweiligen Vizekanzler geleitet. Mit Erlass vom 23. April 1938 erfolgte die Auflösung des BMJ und die Eingliederung seiner Dienststellen in das deutsche Reichsministerium der Justiz.
1945 wurde erneut ein Staatsamt für Justiz geschaffen, aus welchem abermals nach dem Wiederinkrafttreten des B-VG (19. Dezember 1945) das BMJ hervorging. Das Justizministerium unterschied sich insofern von den anderen österreichischen Ministerien, als mehrfach parteilose Richter, Beamte oder Hochschullehrer das Ressort leiteten (u.a. Egmont Foregger, Hans Klecatsky, Nikolaus Michalek).
Siehe auch: Justizminister der Republik Österreich und wichtige Gesetze/Gesetzesänderungen in ihrer Amtszeit
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