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| Staatliche Ebene | Bund | ||
| Stellung | Wachkörper des Bundes | ||
| Aufsichtsbehörde(n) / -organe | Bundesministerium für Inneres – Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit | ||
| Gründung | 1. Juli 2005 | ||
| Hauptsitz | Wien | ||
| Leitung | General Konrad Kogler (de facto) | ||
| Anzahl der Mitarbeiter | 23.000 | ||
| Website | www.bundespolizei.gv.at | ||
Die Bundespolizei ist ein bewaffneter, großteils uniformierter und nach militärischem Muster organisierter, ziviler Wachkörper der Republik Österreich, der im Jahr 2005 durch Zusammenlegung der bis dahin selbstständigen Wachkörper Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps) eingerichtet wurde. Die Bezeichnung auf Uniformen und Fahrzeugen lautet nicht Bundespolizei, sondern Polizei.
Die Bundespolizei ist den Sicherheitsbehörden, in erster Linie einer Bundespolizeidirektion oder Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat), zur Verrichtung des Exekutivdienstes beigegeben oder unterstellt. Der Wachkörper Bundespolizei ist somit selbst keine Behörde, sondern der vor allem auch im Außendienst operative Hilfsapparat einer Sicherheitsbehörde, und sorgt für deren öffentlich sichtbare Präsenz.
Der Personalstand der Bundespolizei beträgt etwa 23.000 Beamte mit mehr als 4.500 Fahrzeugen und 70 Wasserfahrzeugen, die auf etwa 1.000 Dienststellen ihren Dienst versehen.
Für die Sicherheitsbehörden versehen als Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Angehörige folgender Einrichtungen den Exekutivdienst:
Er ist den Sicherheitsbehörden beigegeben bzw. unterstellt
Jede Sicherheitsbehörde, wie z. B. eine Bundespolizeidirektion, hat jeweils Beamte der Sicherheitsverwaltung (z. B. sogenannte Polizeijuristen) und des Wachkörpers Bundespolizei. Charakteristisch für Exekutivorgane ist, dass sie unter den Voraussetzungen, die das Waffengebrauchsgesetz 1969 normiert (beispielsweise Vereitelung von Fluchtversuchen hochgradig gefährlicher Verbrecher), die Waffe verwenden dürfen.
Im November 2011 teilte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) mit, sie habe sich mit Josef Ostermayer (SPÖ), Staatssekretär im Bundeskanzleramt, grundsätzlich auf eine Reform der Sicherheitsbehörden geeinigt. Die Sicherheitsdirektionen, Landespolizeikommandos und Bundespolizeidirektionen in acht Bundesländern sollen dabei zu je einer Landespolizeidirektion pro Bundesland zusammengelegt werden, wie sie in Wien unter dem Namen Bundespolizeidirektion Wien bereits besteht. Diese neue Direktion werde sowohl die sicherheitsbehördlichen Agenden als auch die unmittelbare Leitung der Bundespolizei im jeweiligen Bundesland übernehmen und dem Bundesministerium für Inneres direkt unterstehen. Der jeweilige Landespolizeidirektor solle zwei Stellvertreter erhalten, einen rechtskundigen für die behördlichen Angelegenheiten, einen aus dem Polizeidienst für die exekutiven Funktionen.
Als Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Exekutivbediensteten der Bundespolizei befugt, Auskünfte zu verlangen; die Identität eines Menschen festzustellen; Wegweisungen (auch bei Gewalt in Wohnungen) durchzuführen; Grundstücke zu betreten und zu durchsuchen (soweit dies zur Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht unerlässlich ist); Personen festzunehmen; Personen, die festgenommen wurden, zu durchsuchen; Personen im Rahmen von Großveranstaltungen zu durchsuchen; Sachen sicherzustellen; Sachen in Anspruch zu nehmen (beispielsweise Kraftfahrzeuge von unbeteiligten Dritten zur Verfolgung eines gefährlichen Flüchtigen). Die wichtigsten Grundlagen für die polizeiliche Arbeit finden sich vor allem im Sicherheitspolizeigesetz (SPG), der Strafprozessordnung (StPO) und dem Strafgesetzbuch (StGB). Darüber hinaus finden sich mannigfaltige Befugnisse in diversen Verwaltungsgesetzen.
Da dem einzelnen Exekutivbediensteten Befugnisse eingeräumt sind, die sehr weitgehend in die bürgerlichen Freiheiten eingreifen können, wurde für den Polizisten die Verpflichtung geschaffen, seine Dienstnummer dem von seiner Amtshandlung Betroffenen auf Verlangen bekanntzugeben (uniformierte Polizisten trugen früher ein Dienstabzeichen mit ihrer Dienstnummer). Dies gilt nicht, solange dadurch die Erfüllung der Aufgabe gefährdet wäre. Die Dienstnummer ist in der Regel durch Aushändigung einer mit der Dienstnummer, der Bezeichnung der Dienststelle und deren Telefonnummer versehenen Karte bekanntzugeben. Sofern gewährleistet ist, dass dem Betroffenen die Dienstnummer auf andere Weise unverzüglich zur Kenntnis gelangt, kann diese auch auf andere zweckmäßige Weise bekanntgegeben werden, also z.B. auch mündlich. Ein Recht auf eine Visitenkarte mit Dienstnummer besteht somit nicht.
Nach folgenden Bundesgesetzen haben Exekutivbedienstete Einschreitungsbefugnisse:
Der Wachkörper Bundespolizei wurde am 1. Juli 2005 durch die Zusammenlegung von Bundessicherheitswachekorps, dem Kriminalbeamtenkorps und der Bundesgendarmerie per Gesetzesänderungen des österreichischen Nationalrats ins Leben gerufen, deren Aufgaben er von den drei genannten ehemaligen Wachkörpern übernahm. Eine eigene gesetzliche Verankerung (Definition, Aufgaben usw.) liegt dem Wachkörper jedoch nicht zu Grunde. Im Gedenken an den Gründungstag wird jährlich am 1. Juli der „Tag der Bundespolizei“ mit verschiedenen Festlichkeiten begangen.
Der Fusion voraus ging eine mehrmonatige Vorbereitungsphase des sogenannten „team04“, das sich zum Großteil aus Bediensteten der Bundesgendarmerie und zum kleineren Teil aus Bediensteten des Bundessicherheitswachekorps und des Kriminalbeamtenkorps zusammensetzte.
Diese sogenannte Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie ist eine Reform der Wachkörper und nicht der Sicherheitsbehörden. Um diese zu reformieren, wäre statt einer einfachgesetzlichen Änderung eine Änderung der Bundesverfassung notwendig gewesen. Der einzige andere große Wachkörper Österreichs außer der Bundespolizei ist die Justizwache, die jedoch dem Bundesministerium für Justiz unterstellt ist. Daneben gibt es in diversen Städten und Gemeinden eigene Gemeindewachkörper, sogenannte Gemeindesicherheitswachen. Mit der Benennung des Wachkörpers auf den Namen Bundespolizei wird die in der Bevölkerung ohnehin zum Großteil schon vorhandene Gleichsetzung des Begriffs Polizei mit „uniformierten, bewaffneten Exekutivbediensteten“ jetzt auch auf Ebene des Gesetzgebers langsam nachvollzogen. Die ursprüngliche Bedeutung des deutschen Wortes Polizei (das sich aus dem Griechischen ableitet) bedeutet soviel wie „Gute Ordnung im Gemeinwesen“ und definiert sich als Tätigkeit in den meisten Fällen als „Abwehr von Gefahren und Schutz von Verwaltungsrechtsgut“. Dies ist aber, wie es die juristischen Umschreibungen schon vermuten lassen, eine Aufgabe der Sicherheitsbehörden. Es ist jedoch eine Trendumkehr in der Verwendung des Begriffs Polizei, weg von den Behörden und der Tätigkeit an sich, hin zur Umschreibung des Wachkörpers, der für die Sicherheitsbehörden die vorgegebenen Aufgaben vollzieht, zu erkennen.
Im Rahmen der Vereinung der Wachkörper bildete sich unter der Kollegenschaft und in den Medien das geflügelte Wort „Wo Polizei drauf steht, ist Gendarmerie drinnen“. Es wurde versucht, das „alte“ Gendarmeriesystem,das insbesondere in Hinsicht auf die Dienstverrichtung in der Bundeshauptstadt Wien als ungeeignet erschien, auf die Zuständigkeitsbereiche der ehemaligen Bundessicherheitswache überzustülpen. Mag dies im Bereich von Ausbildung und Ausrüstung auch funktioniert haben, so zeigte es sich, dass eine 1:1-Umlegung des Dienstsystems der Gendarmerie auf den städtischen Bereich, die angebliche, aber in einigen Bereichen nicht vorhandene Flexibilität dieses Systems aufzeigte. Durch den traditionell größeren Einfluss der Gendarmerie im Bereich des Innenministeriums war vorherzusehen, dass auch die Zusammenlegung unter der Federführung der ehemaligen Gendarmen vonstatten gehen würde. Dies kann man auch daran erkennen, dass ein überwältigender Teil der Spitzenfunktionen innerhalb der neuen Bundespolizei von ehemaligen Gendarmen besetzt wurde. Ehemalige Spitzenbeamte kommen zu dem Schluss, dass sich insbesondere im städtischen Bereich die Qualität der Arbeit verschlechtert habe.[1]
Im März 2006 wurde noch einmal die Grundausbildung geändert. Statt wie bisher den neuaufgenommenen Polizisten gleich den – wenn auch provisorischen – Beamtenstatus der Verwendungsgruppe E2c zu gewähren, werden in Hinkunft Exekutivbedienstete zuerst nur als Vertragsbedienstete mit 24-monatigem Vertrag eingestellt. Diese vierundzwanzig Monate entsprechen der neuen Grundausbildungszeit, die bisher nur einundzwanzig Monate betrug. Diese nicht einmal zweijährige Ausbildung wurde allerdings nur einige Jahre praktiziert; auch zuvor hatte die Grundausbildung zwei Jahre gedauert. Ein schlüssiges Ausbildungssystem von der Basisausbildung bis zur Ausbildung der leitenden Beamten lässt weiter auf sich warten.
Bis 31. Dezember 2007 war es den Bediensteten erlaubt, die alten grau/schwarzen Gendarmerie- oder grün/schwarzen Sicherheitswacheuniformen zu tragen, seitdem ist nur mehr das Tragen der neuen, blauen Uniform erlaubt. Dadurch konnte es zu „Mischungen“ bei Äußerlichkeiten kommen: So konnte es sein, dass Polizeikommandanten einer Landeshauptstadt in Gendarmerieuniform erschienen oder in Streifenwagen mit „BG“-Kennzeichen der ehemaligen Bundesgendarmerie und der neuen Aufschrift „POLIZEI“ Beamte in Gendarmerieuniform fuhren.
Auch heutzutage kann man großteils noch feststellen, ob es sich bei einer Polizeiinspektion um einen ehemaligen Gendarmerieposten oder ein altes Polizeiwachzimmer handelt: wenn die Leuchtschilder bzw. Tafeln an den Inspektionen einen grauen Rahmen haben, handelt es sich um ehemalige Gendarmerieposten, bei einem dunkelgrünen Rahmen um frühere Sicherheitswachzimmer. Jedoch zeigt sich, dass bei Renovierungen von ehemaligen Wachzimmern oder Neubauten von PI in Bereichen der ehemaligen Sicherheitswache auch nur mehr graue Leuchtkästen verwendet werden.
siehe Hauptartikel Polizeiausbildung in Österreich
In Österreich gibt es seit 1989 Verhandlungsgruppen (VG) der Exekutive, die aufgrund vermehrt auftretender Bedrohungslagen gegründet wurden. Sie bestehen aus psychologisch und taktisch besonders geschultem Personal und haben die Aufgabe, bei schwerer Gewaltkriminalität wie z.B. Geiselnahmen, Entführungen und Erpressungen, direkt mit den Tätern zu verhandeln. Darüber hinaus werden sie auch zur Verhandlungsführung mit suizidgefährdeten Personen, sowie bei größeren Katastrophenfällen zur psychologischen Betreuung von Geschädigten angefordert. Seit 1997 gibt es fünf Verhandlungsgruppen in Österreich, die jeweils nach ihrer geographischen Zuständigkeit benannt sind:
Jede Verhandlungsgruppe (VG) besteht aus durchschnittlich 20 Personen, die ihre Tätigkeit als Verhandler nur im Nebenamt ausüben und ansonsten weiterhin ihren Exekutivdienst an ihren jeweiligen Dienststellen ausüben. Verhandler können aus allen Bereichen der Exekutive rekrutiert werden. Nach einer bestandenen Vorauswahl, folgt eine vierwöchige Grundausbildung sowie jährliche Weiterbildungen und Spezialausbildungen. Der erste Einsatz einer VG erfolgte erst 1992, da sich das Einsatzgebiet anfangs auf Geiselsituationen beschränkte. Mit Erweiterung des Einsatzspektrums stiegen auch die Einsatzzahlen drastisch, so dass es aktuell zu durchschnittlich 70 bis 80 Einsätzen jährlich kommt. Per Stand 2010 umfassten die Einsatzgebiete:
Jeder Polizist trägt den Amtstitel Exekutivbediensteter (EB). Zusätzlich trägt er noch einen Dienstgrad als Verwendungsbezeichnung. Da nach der letzten Ausbildungsnovelle die auszubildenden Polizisten nicht mehr in der Verwendungsgruppe E2c aufgenommen werden, ist der Dienstgrad Aspirant derzeit praktisch nicht existent. Auszubildende Polizisten tragen nun den Titel VB/S (Vertragsbedienstete mit Sondervertrag). Auch die Dienstgrade Leutnant und Oberleutnant werden, auf Grund der in der Praxis nicht vorkommenden niedrigen Ernennungserfordernisse, de facto nicht vergeben. Die Dienstgrade kann man bei den uniformierten Polizisten anhand der Distinktionen erkennen. Sie lassen sich in drei Gruppen einteilen: Eingeteilte, dienstführende und leitende Exekutivbedienstete.
Weibliche Beamte führen, soweit sprachlich möglich, den Dienstgrad in weiblicher Form (z. B. Revierinspektorin oder Oberleutnantin, aber es ist nicht üblich, dass die Bezeichnung Hauptfrau verwendet wird, auch wenn dies nach Artikel 7 Absatz 3 B-VG eigentlich erlaubt ist!)
Siehe auch: Dienstgrade der österreichischen Exekutivbediensteten
Der Dienstbetrieb unterscheiden sich je nach Aufgabenbereich der Dienststelle. Der Großteil der Dienststellen, die als Polizeiinspektionen (PI) bezeichnet werden, sind mit allgemeinen exekutivdienstlichen Aufgaben betraut. Dazu gehören unter anderem:
Außerdem werden auf den PI all jene Strafrechtsdelikte bis zur Anzeige an die Staatsanwaltschaft bearbeitet, die nicht auf Grund ihrer besonderen Schwere oder aus anderen Gründen von der Kriminalpolizei ermittlungstechnisch finalisiert werden müssen. Außerdem gehören zu den Aufgaben eines EB in einer Polizeiinspektion die Auskunftserteilung, Aufnahme von Verkehrsunfällen, Hilfeleistungen jeder Art usw.
Beamte der jeweiligen Landesverkehrsabteilung sind ausschließlich mit Aufgaben der Überwachung und Lotsung des Verkehrs, Lotsungen allgemein, Schwerpunktkontrollen (Planquadrate) und Großveranstaltungen (Zu- und Abfahrtsregelungen) betraut.
Das Landeskriminalamt als Organisationseinheit (Fachabteilung) des Landespolizeikommandos ist grundsätzlich für die Bearbeitung der Schwerkriminalität bzw überregionalen Kriminalität zuständig; aber auch die Koordinierung und Servicierung aller im Kriminaldienst tätigen Dienststellen eines Bundeslandes ist eine wichtige Aufgabe.
Bei der See- und Strompolizei stehen die Überwachung des Motorboot- und Schiffsverkehrs, Fischerkontrollen und Hilfeleistungen auf den größeren Gewässeren Österreichs im Mittelpunkt.
In ganz Österreich gibt es Alpine Einsatzgruppen der Alpinpolizei, die bei Unfällen oder Straftaten im alpinen Gelände zum Einsatz kommen.
Die Beamten von Diensthundeeinheiten sind zuständig für den Streifendienst mit Suchtgift-, Sprengstoff- und Fährtensuchhunden, die besonders bei Großveranstaltungen und bei der Durchsuchung von Fahrzeugen und Gebäuden zum Einsatz kommen. Sie verrichten auf eigenen Diensthundeinspektionen Dienst.
Den Beamten von Einsatzeinheiten (kurz EE) obliegen alle Amtshandlungen mit höherem Gefährdungsgrad und Spezialeinsätze soweit dies nicht in den Zuständigkeitsbereich des Einsatzkommandos (EKO) COBRA fällt.
Charakteristisch für den Dienst in der Bundespolizei ist neben Uniform und Bewaffnung auch der Dienst zu Tag- und Nachtzeiten und an Wochenenden und Feiertagen, der vor allem von den Eingeteilten Beamten verrichtet wird.
Zur Legitimation dienen allen EB ihre Dienstausweise. Im Zuge der Polizeireform wurden allen EB neue Ausweise in Bankomatkartengröße ausgestellt. Der Ausweis weist fünf Sicherheitsmerkmale auf. Auf der Vorderseite befindet sich neben dem mit Laser schwarz-weiß auf den Rohling gebrannten Lichtbild die siebenstellige Dienstnummer. Auf der Rückseite sind akademischer Grad, Vor- und Nachname, und ein weiteres Mal die Dienstnummer sowie die ausstellende Behörde zu sehen. Neben dem Foto gibt es weitere Sicherheitsmerkmale: Ein Kippbild auf der Vorderseite mit dem Bundesadler, auf dem zusätzlich fünf Stellen der Dienstnummer verzeichnet sind, unter der Aufschrift „Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes“ eine Reliefprägung „Republik Österreich“ sowie die Mikroschrift „Bundesministerium für Inneres“ auf beiden Seiten.
Der Wachkörper Bundespolizei führt als Abzeichen auf einem golden umrandeten, dunkelblauen Schild das österreichische Bundeswappen in silberner Ausführung. Auf dem Schild, über dem Bundeswappen, befindet sich der in Gold gehaltene Schriftzug POLIZEI. Auch auf den Distinktionen wird eine stark stilisierte Form des Bundeswappens innerhalb eines Eichenlaubkranzes geführt. Die Grundfarbe der Distinktionen bildet ein kräftiges Rot. Durch eine steigende Anzahl von kombinierten Sternen, Streifen und Untergründen in den Farben Silber, Platin und Gold werden die Dienstgrade dargestellt. Zu bemerken ist, dass sowohl das Bundeswappen auf dem Ärmelabzeichen, aber in noch viel größerer Weise die Darstellungen des Bundeswappens auf dem offiziellen Polizeilogo sowie auf den Distinktionen nicht den per Verfassungsgesetz festgesetzten Vorschriften hinsichtlich dessen Aussehens entsprechen.
Im regulären Dienst wird die Exekutivdienstuniform (EU) getragen. Diese besteht aus:
Die für festliche Anlässe geschaffene Repräsentationsuniform (RU), die von E1-Beamten vorzugsweise aber auch im regulären Dienst getragen wird, besteht aus:
Bei Arbeitsdiensten (beispielsweise Aufstellen von Tretgittern) wird üblicherweise ein Overall getragen.
Von den Sonder- und Einsatzeinheiten der Bundespolizei wird eine gesonderte Uniform getragen. Diese besteht aus:
Die Barettfarbe wechselt je nach Einheitszugehörigkeit:
Die Uniformen und Uniformteile von Polizisten sind unter gesetzlichen Schutz gestellt. Es ist nicht erlaubt, außer für szenische Zwecke (beispielsweise Filmaufnahmen), an einem öffentlichen Ort eine solche Uniform oder Uniformteile (Abzeichen, Distinktionen udgl.) zu tragen. Wer dem zuwiderhandelt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 360,– Euro oder Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft werden.
Näheres hierzu auch unter: Polizeiuniform (Österreich)
Als Dienstwaffen und Dienstbehelfe, steht einem auf einer herkömmlichen Polizeiinspektion Dienst versehenden EB folgendes zur Verfügung:
Insbesondere bei Formationen wie den Einsatzeinheiten stehen Tonfa-Schlagstöcke entsprechend den Einsatzumständen in Verwendung.
Der WEGA in Wien steht darüber hinaus das Präzisionsgewehr SSG 69 (auch Subsonic oder mit Nachausrüstung) sowie die Granatpistole MZP 1 von Heckler & Koch zur Verfügung. Zusätzlich sind Tränengaswurfkörper, Ablenkgranaten mit Blitz- und Knalleffekten sowie die Elektroschockpistole „Taser“ im Einsatz.
Waffen der Bundespolizei
Streifenfahrzeuge verschiedener Hersteller und Typen sind bei der Polizei in Verwendung. Die alten weißen Streifenfahrzeuge werden sukzessive durch die neu gestalteten mit silberner Lackierung und blauen und roten Applikationen abgelöst. Die ersten Chargen dieser neuen Fahrzeuge umfassen die Typen:
In Wien stehen der Polizei mehrere Wasserwerfer für ordnungspolizeiliche Anlässe zur Verfügung. Diese sind erst vor kurzem in Dienst gestellt worden und weisen noch die weiße Außenfarbe auf. Der Einsatzeinheit „WEGA“ steht außerdem ein gepanzertes Spezialfahrzeug des Fabrikats TM-170 für spezielle Einsatzlagen zur Verfügung.
Der Einsatzabteilung Kranich auf dem Flughafen Wien-Schwechat steht darüber hinaus ein Steyr-Daimler-Puch Radpanzer, Typ „Pandur“ zur Verfügung.
Bei der Flugpolizei, die nicht dem Wachkörper Bundespolizei angehört, jedoch ministeriell derselben Abteilung untersteht, sind derzeit Hubschrauber der Hersteller Bell und Eurocopter im Einsatz. Im Laufe des Jahres 2006 soll eine Kaufentscheidung für neue Mehrzweckhubschrauber fallen. Die Hubschrauberflotte wird insgesamt deutlich verkleinert. Ziel ist die verstärkte Möglichkeit für Nachteinsätze, Unterstützung im Falle von Naturkatastrophen sowie überhaupt eine Anpassung an die internationalen Polizei- bzw. technischen Standards. Zudem ist geplant, die Kosten für Wartung, Betrieb und Logistik durch die Vereinheitlichung der Typen und wartungsfreundlichere Geräte zu senken sowie die Sicherheit des Flugbetriebs durch den Einsatz moderner Technologie zu verbessern. Überdies sollen die neuen Hubschrauber um rund ein Drittel leiser sein.
Funktechnik
Im Februar 2006 wurden in Wien die ersten Digitalfunkgeräte auf TETRA-Technologiebasis in Dienst gestellt, welche die alten Analoggeräte ablösen sollen. Diese gewährleisten eine hohe Abhörsicherheit und im Endausbau sehr gute Sprachqualität. Endziel ist ein BOS-Funk für ganz Österreich für alle Blaulichtorganisationen.
Sicherheitstechnik
Je nach Bedarf sind Schutzschilde, Schutzhelme, Schutzschilde aus Panzerglas und Schnellbinder („Handschellen“ aus Plastik mit einem Verschluss wie bei Kabelbindern für Großveranstaltungen) im Einsatz.
Im Innenministerium ist das Einsatzkommando (EKO) COBRA installiert, das nicht dem Wachkörper Bundespolizei angehört, jedoch ministeriell derselben Abteilung untersteht.
An Polizisten, wie auch an andere Beamte, werden durch das Strafgesetzbuch besondere Maßstäbe angelegt. Sie sind die einzige Berufsgruppe für die der Gesetzgeber besonders strenge „Verhaltensregeln“ anlegt. Zusätzlich ist der Polizist einem Disziplinarrecht unterworfen, nach dem er bei Dienstpflichtverletzungen noch gesondert belangt werden kann. Die Abschreckung als Polizist strafbare Handlungen zu begehen ist also theoretisch so hoch wie in fast keinem anderen Beruf. Es wird jedoch von mancher Seite bemängelt, dass dies praktisch kaum Auswirkungen auf das Verhalten von Polizisten habe, da der Korpsgeist innerhalb Exekutive und Justiz funktioniere und allfällige Beschwerdeführer praktisch immer mit Gegenklagen überhäuft werden würden. Andererseits werden Polizisten oder der Polizei oft rassistische oder sonstige verwerfliche Motive für Amtshandlungen vorgeworfen. Werden Polizisten angeklagt und freigesprochen, wird manchmal eine polizeifreundliche Justiz unterstellt und die Unabhängigkeit der Gerichte in Zweifel gezogen.
Das Strafrecht schützt den Polizisten und das Amt an sich durch mehrere Paragraphen des StGB vor Angriffen mit einer besonderen Strafdrohung. Wer also beispielsweise einen Polizisten tätlich angreift oder ihn an einer Amtshandlung hindert, macht sich, unbeschadet etwaiger anderer Delikte, zusätzlich strafbar. Von Seiten der Polizei wird oftmals beklagt, dass derartige Angriffe auf Polizisten von Tätern, Gesellschaft und Medien oft als „Bagatelldelikte“ abgetan werden.
Sicherheitsbehörden und deren Dienststellen
Bundesministerium für Inneres |
Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit |
Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung |
Bundeskriminalamt |
Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung |
Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung |
Sondereinheit für Observation |
Sicherheitsdirektion |
Bundespolizeidirektion |
Polizeikommissariat
Wachkörper und deren Dienststellen
Bundespolizei |
Gemeindewachkörper |
Landespolizeikommando |
Landeskriminalamt |
Bezirkspolizeikommando |
Stadtpolizeikommando |
Polizeiinspektion
Weitere Dienststellen und Einrichtungen
Alpinpolizei |
Flugpolizei |
Einsatzkommando Cobra |
Einsatzeinheit |
Einsatzabteilung Kranich |
Entminungsdienst |
Entschärfungsdienst |
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See- und Stromdienst |
WEGA |
Sicherheitsakademie
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Konzipiertes
Landespolizeidirektion