Suche im Lexikon
Lexikon auf Ihrer Homepage Lexikon als Lesezeichen hinzufügen

Bundesstadt

Die Bezeichnung Bundesstadt bedeutet je nach Staat Unterschiedliches:

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Ortseingangsschild von Bonn

In Deutschland trägt seit dem 26. April 1994 die Stadt Bonn – die bis 1990 vorläufige Bundeshauptstadt gewesen war – den Titel „Bundesstadt“. Dies gehört zu den Zugeständnissen an Bonn, die mit der Verlagerung der Hauptstadt nach Berlin verbunden sind.

Mit diesem Titel sind im Rahmen des Berlin/Bonn-Gesetzes verschiedene Grenzen für eine Konzentration der Bundesregierung in Berlin verknüpft. So sollen in den Bonner Bundesministerien mehr Menschen beschäftigt sein als in denen Berlins, auch wenn mittlerweile mehr Mitarbeiter in Berlin beschäftigt sind. Außerdem gibt es in der Bundesstadt sechs Erstsitze der Ministerien sowie Zweitsitze der anderen. Obwohl Deutschland de facto also zwei Regierungssitze besitzt, ist seit Abschluss des „Umzugs“ 1999 de jure nur Berlin Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung.

Zunächst wurden in Bonn zusätzlich Dienstsitze von drei der fünf Verfassungsorgane belassen: Bundespräsident, Bundesrat sowie durch die Bundesministerien auch Dienstsitze der Bundesregierung, die mittlerweile ebenfalls ihren Erstsitz in Berlin haben. Ausnahme hiervon sind das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die Ministerien mit erstem Dienstsitz in Berlin haben in Bonn einen Zweitsitz.

Zudem wird der Titel durch mehrere Bundesbehörden wie die Bundesnetzagentur, das Bundeskartellamt, den Bundesrechnungshof sowie zahlreiche weitere Bundesinstitutionen gerechtfertigt.

Schweiz

Die Bundesverfassung der Schweiz kennt keine „Bundeshauptstadt“, der Titel der faktischen Bundeshauptstadt Bern als Sitz von Bundesrat und Bundesversammlung ist „Bundesstadt“.

Zu den Hintergründen und Einzelheiten hierzu siehe Hauptstadtfrage der Schweiz.

Bundesstädte anderer Länder

In verschiedenen Ländern, die föderal organisiert sind, haben meist die Hauptstädte einen besonderen Status, der direkt der Regierung unterstellt oder anderen Gebieten gleichgestellt ist. Diese Städte werden auch Bundesstadt, Föderale Stadt oder Bundesunmittelbares Gebiet bezeichnet.

und weitere.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Bundesstadt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Impressum AGB Datenschutz KundenserviceMediadatenfreenet AGJobsSitemap
gekennzeichnet mit
JUSPROG e.V. - Jugendschutz
freenet ist Mitglied im JUSPROG e.V.