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Bundesstrafgericht

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Das Bundesstrafgericht (französisch Tribunal pénal fédéral, italienisch Tribunale penale federale, rätoromanisch Tribunal federal penala) beurteilt erstinstanzlich Strafsachen auf Bundesebene der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es hat seine Aufgabe am 1. April 2004 an seinem Sitz in Bellinzona im Kanton Tessin aufgenommen.

Inhaltsverzeichnis

Mitglieder

Die fünfzehn Richter werden von der vereinigten Bundesversammlung für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Organisation

Strafkammer

Name Partei Bemerkungen
Walter Wüthrich SP Kammerpräsident
Peter Popp CVP
Sylvia Frei-Hasler SVP
Daniel Kipfer Fasciati GP
Miriam Forni SP
Jean-Luc Bacher parteilos
Patrick Robert-Nicoud SVP

I. Beschwerdekammer

Name Partei Bemerkungen
Tito Ponti FDP Kammerpräsident
Emanuel Hochstrasser SVP
Alex Staub FDP
Barbara Ott LPS

II. Beschwerdekammer

Name Partei Bemerkungen
Cornelia Cova SVP Kammerpräsidentin
Andreas J. Keller CVP Präsident des Gesamtgerichtes
Giorgio Bomio Giovanascini SP
Roy Garré SP

Zuständigkeit

  • Das Bundesstrafgericht beurteilt erstinstanzlich jene Strafsachen, welche die Schweizerische Strafprozessordnung (Art. 23 StPO und Art. 24 StPO) der Gerichtsbarkeit des Bundes unterstellt.
  • Es beurteilt Beschwerden gegen die Bundesanwaltschaft oder gegen die eidgenössischen Untersuchungsrichter.
  • Es entscheidet über Zwangsmassnahmen in Strafverfahren des Bundes und über Haftverlängerungen.
  • Es ist Genehmigungsbehörde für Telefonkontrollen und verdeckte Ermittlungen.
  • Es beurteilt Zuständigkeitskonflikte der kantonalen Strafbehörden.
  • Es urteilt über Beschwerden im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.

Urteile des Bundesstrafgerichtes können an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Weblinks

46.18972222229.02055555556226Koordinaten: 46° 11′ 23″ N, 9° 1′ 14″ O; CH1903: 722124 / 116593

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