Das Bundesstrafgericht (französisch Tribunal pénal fédéral, italienisch Tribunale penale federale, rätoromanisch Tribunal federal penala) beurteilt erstinstanzlich Strafsachen auf Bundesebene der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es hat seine Aufgabe am 1. April 2004 an seinem Sitz in Bellinzona im Kanton Tessin aufgenommen.
Mitglieder
Die fünfzehn Richter werden von der vereinigten Bundesversammlung für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Organisation
Strafkammer
I. Beschwerdekammer
II. Beschwerdekammer
Zuständigkeit
- Das Bundesstrafgericht beurteilt erstinstanzlich jene Strafsachen, welche die Schweizerische Strafprozessordnung (Art. 23 StPO und Art. 24 StPO) der Gerichtsbarkeit des Bundes unterstellt.
- Es beurteilt Beschwerden gegen die Bundesanwaltschaft oder gegen die eidgenössischen Untersuchungsrichter.
- Es entscheidet über Zwangsmassnahmen in Strafverfahren des Bundes und über Haftverlängerungen.
- Es ist Genehmigungsbehörde für Telefonkontrollen und verdeckte Ermittlungen.
- Es beurteilt Zuständigkeitskonflikte der kantonalen Strafbehörden.
- Es urteilt über Beschwerden im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.
Urteile des Bundesstrafgerichtes können an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Weblinks
46.18972222229.02055555556226Koordinaten: 46° 11′ 23″ N, 9° 1′ 14″ O; CH1903: 722124 / 116593