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Bundesverband deutscher Banken

Vorlage:Infobox Verband/Mitglieder fehlt
Bundesverband deutscher Banken
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Rechtsform Eingetragener Verein
Gründung 1951
Ort Köln
Präsident Andreas Schmitz
Vorstand Andreas Schmitz
Josef Ackermann
Christian Olearius
Martin Blessing
Stefan Jütte
Michael Kemmer
Thomas A. Lange
Hans-Walter Peters
Lutz Raettig
Wolf Schumacher
Theodor Weimer[1]
Geschäftsführer Michael Kemmer
Hans-Joachim Massenberg
Andreas Krautscheid
Markus Becker-Melching
Iris Bethge
Thorsten Höche
Dirk Jäger
Herbert Jütten
Ibrahim Karasu
Heinz-Udo Schaap
Siegfried Utzig[2]
Website www.bankenverband.de

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) ist die Interessenvertretung der privaten Banken in der Bundesrepublik Deutschland. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

Inhaltsverzeichnis

Strukturen und Aufgaben

Der BdB wurde 1951 in Köln als Nachfolgeorganisation des bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs bestehenden Centralverbandes des deutschen Bank- und Bankiergewerbes (1901-1945) gegründet. 1999 wurde der Sitz nach Berlin verlegt. Daneben unterhält der BdB ein Büro in Brüssel und ist Mitglied der European Banking Federation. Die 100%-ige Tochtergesellschaft Bankverlag hat ihren Sitz weiterhin in Köln.

Der Verband vertritt ca. 210 private Kreditinstitute. Öffentliche Banken vertreten ihre Interessen durch den Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). Das Verhältnis zwischen den beiden Verbänden ist von Wettbewerb geprägt, insbesondere da der BdB für eine Reduzierung der Staatsquote im Bankensektor eintritt und eine Reduzierung der indirekten Subvention öffentlicher Banken fordert. Daneben vertritt der BdB Forderungen zum Bürokratieabbau, zur Reduzierung der Staatsverschuldung und zur europäischen Integration.

Der BdB ist Träger des Einlagensicherungsfonds für Konten bei den Mitgliedsbanken, Herausgeber der Fachzeitschrift Die Bank und hat für die ihm angeschlossenen Banken ein Verfahren zur Schlichtung von Kundenbeschwerden mit einem neutralen Ombudsmann und unter Einbeziehung von Verbraucherverbänden geschaffen, dessen Ergebnis für die Mitgliedsbanken bindend ist. [3] Der BdB ist Eigentümer des bank-verlag, eines Serviceunternehmens der privaten Banken.

Regionale Verbände

Innerhalb des BdB gibt es regionale Untergliederungen in dem die privaten Banken der jeweiligen Bundesländer Mitglied sind. Mitgliedsverbände sind die der alten Bundesländer und der Ostdeutsche Bankenverband

Mitgliedschaften

Der Bundesverband deutscher Banken ist Mitglied im Netzwerk Europäische Bewegung. [4]

Vorstandschaft und Präsidium

Der Verband wird von einem elfköpfigen, auf drei Jahre gewählten Vorstand geleitet. Die Vorstandssitze werden unter den Banken nach Kategorien aufgeteilt. Die Großbanken stellen je ein Mitglied, die Privatbankiers zwei, die Regionalbanken drei, die Auslandsbanken ein Vorstandsmitglied. Darüber hinaus ist der Hauptgeschäftsführer des BdB kraft Amtes Vorstandsmitglied. Aus diesem Vorstand werden ein Präsident und zwei Stellvertreter gewählt. Es wird versucht, das Präsidentenamt zwischen den Großbanken und den Privat- bzw. Regionalbanken alternieren zu lassen, doch wird diese Regel selten eingehalten.

Die Präsidenten des BdB in chronologischer Reihenfolge:

Einzelnachweise

  1. Bundesverband deutscher Banken: Vorstand Abgerufen am 13. Juni 2011.
  2. Bundesverband deutscher Banken: Geschäftsführung Abgerufen am 13. Juni 2011.
  3. Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 2. November 2009, Seite 22: "Lieber schlichten als putzen - Die pensionierte Richterin Gerda Müller ist die erste Ombudsfrau des Bankenverbands".
  4. Mitgliedseite im EBD. Abgerufen am 6. Oktober 2010.

Weblinks


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