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| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich |
| Typ: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Republik Österreich |
| Rechtsmaterie: | Verfassungsrecht, Energierecht, Umweltrecht |
| Fundstelle: | BGBl. I Nr. 149/1999 |
| Inkrafttretensdatum: | 13. August 1999 |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich ist ein österreichisches Verfassungsgesetz, das die Nutzung von Kernkraft zur Energiegewinnung und den Bau entsprechender Anlagen verbietet.
Inhaltsverzeichnis |
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die Energieversorgung in Österreich |
| Langtitel: | Bundesgesetz vom 15. Dezember 1978 über das Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die Energieversorgung in Österreich |
| Abkürzung: | vulgo: Atomsperrgesetz |
| Typ: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Republik Österreich |
| Rechtsmaterie: | Energierecht |
| Fundstelle: | BGBl. Nr. 676/1978 |
| Datum des Gesetzes: | 15. Dezember 1978 |
| Außerkrafttretensdatum: | 13. August 1999 (erh. i.d. Verfassungsrang als § 2 Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich) |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Sein Ursprung geht auf die Volksabstimmung 1978 gegen die Inbetriebnahme des bereits fertiggestellten Kernkraftwerks Zwentendorf unter dem Bundeskanzler Bruno Kreisky zurück. So wurde noch im Dezember 1978 ein einfaches Gesetz – das Atomsperrgesetz (Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die Energieversorgung in Österreich) – beschlossen. Befürworter des Gesetzes bekamen Rückenwind nach dem Reaktorunfall in Three Mile Island. Viele Gegner wurden aber 1986 beim Reaktorunglück in Tschernobyl überzeugt.
1997 gab es ein Volksbegehren für ein Atomfreies Österreich, das von den neun freiheitlichen Nationalratsabgeordneten initiiert wurde und 248.787 gültige Unterschriften (= 4,34 Prozent) erzielte. Sein Text wurde fast wörtlich in das spätere Bundesverfassungsgesetz übernommen.
1999 wurde das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich einstimmig im Parlament beschlossen (Verfassungsnovelle 1999), und damit das Atomsperrgesetz in den Verfassungsrang erhoben.
Das Gesetz für ein atomfreies Österreich besagt in fünf Paragraphen Folgendes:
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