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Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer; französisch Tribunal administratif fédéral, italienisch Tribunale amministrativo federale, rätoromanisch Tribunal administrativ federal) ist das allgemeine Verwaltungsgericht des Bundes in der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es beurteilt öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Ein Teil seiner Urteile können ans Bundesgericht in Lausanne weitergezogen werden.
Für Beschwerden gegen Verfügungen kantonaler Behörden sind die Verwaltungsgerichte der Kantone zuständig.
Inhaltsverzeichnis |
Das Bundesverwaltungsgericht ist das grösste Gericht der Schweiz und hat am 1. Januar 2007 seine Arbeit aufgenommen. Es beschäftigt rund 350 Mitarbeitende, darunter 53 Richter und 19 Richterinnen an zwei provisorischen Standorten in Bern (Abteilungen I und III) und Zollikofen (Abteilungen II, IV und V). Im Jahr 2012 soll es nach erfolgtem Bau des Gerichtsgebäudes nach St. Gallen umsiedeln, wo es seinen endgültigen Sitz hat.[1]
Art. 191a Abs. 2 Bundesverfassung bestimmt: Der Bund bestellt richterliche Behörden für die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Mit der Schaffung des neuen, erstinstanzlichen Bundesverwaltungsgerichts (und des Bundesstrafgerichts) wurde dieser Verfassungsauftrag umgesetzt.
Das Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtsgesetz, VGG; SR 173.32) regelt Stellung, Organisation und Zuständigkeit des Gerichts sowie das anwendbare Verfahrensrecht.
Die provisorische Gerichtsleitung hat die Gerichtsorganisation und -verwaltung im Geschäftsreglement vom 11. Dezember 2006 für das Bundesverwaltungsgericht (VGR; SR 173.320.1) geregelt.
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46.94447.43073226Koordinaten: 46° 56′ 39,8″ N, 7° 25′ 50,6″ O; CH1903: 599398 / 199257