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Chargierter ist eine alte Amts- oder Funktionsbezeichnung in Studentenverbindungen.
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In Studentenverbindungen, bei denen üblicherweise nur die Vorstandsmitglieder das Chargieren übernehmen, verschmelzen die beiden Bedeutungen; in anderen sind die Begriffe Charge und Chargierter strikt zu trennen.
Chargierte werden aus den Reihen der Burschen (bzw. Corpsburschen) gewählt, die ihre so genannte Fuchsenzeit hinter sich haben. Ihre Befugnisse erstrecken sich über den Bereich der jeweiligen Aktivitas oder des jeweiligen Corpsburschen-Convents. Vorstandsmitglieder von Altherrenverbänden werden nicht „Chargierte“ genannt.
Bei den Kösener Corps ist es üblich, dass Chargierte zu Semesterbeginn erst ad interim (lat. „bis auf weiteres“) auf eine Charge gewählt werden. Die definitive Wahl kann erst nach einer erfolgreich absolvierten Mensur erfolgen. Nach alter Kösener Auffassung ist ein Chargierter während der Dauer seines Amtes nicht als „Corpsbursche“ anzusehen, Chargierte haben einen Sonderstatus. Ein Corpsbursche, der eine Charge (z. B. als vers. xxx) nur vorübergehend „versieht“, gilt nicht als Chargierter.
In katholischen Studentenverbindungen wird das Chargieren bei internen und externen Veranstaltungen üblicherweise unter den Aktiven aufgeteilt, mitunter auch unter Einbeziehung von Füchsen. Hier wird der Inhaber einer Charge ebenso genannt, nicht Chargierter.