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Ein chemischer Stoff ist ein Material, ein Stoff (→ Materie). Umgangssprachlich werden chemische Stoffe auch mit dem Wort Substanz bezeichnet, das im Sprachgebrauch der Chemie aber auf Stoffe in fester Form, sog. Feststoffe, beschränkt ist.
Stoffe in der Chemie werden unterschieden in
Wichtige Reinstoffe in der Chemie sind z. B. Wasser, Kochsalz (Natriumchlorid), Eisen und Alkohol (Ethanol); wichtige Stoffgemische bspw. Luft, Salzsäure und Kalilauge.
Jede Stoffportion besitzt eine Masse, hat ein Volumen (also einen Platzbedarf) und besitzt innere Energie bzw. Wärmeenergie. Die Form eines Körpers kann auch bei gleichem Stoff (Material) unterschiedlich sein (z. B. Eisendraht, -pulver, -blech, -kugeln, -wolle).
Für die Umwandlung eines Stoffes in einen oder mehrere andere Stoffe (eine chemische Reaktion) lässt sich ein Reaktionsschema angeben. Die Existenz von Stoffen wird in der Chemie durch Nachweisreaktionen bewiesen. Hier werden konkrete, qualitative Nachweisreaktionen – insbesondere aus der qualitativ-anorganischen Chemie, also für Anionen und Kationen – anschaulich und methodisch beschrieben. Die mengenmäßige Bestimmung wird mit Hilfe moderner instrumenteller Analysemethoden durchgeführt (→ Instrumentelle Analytik).
Alle Stoffe in der Chemie sind Portionen von Materie regelmäßiger Beschaffenheit. Materie ist durch die Elementareinheiten definiert, aus denen sie zusammengesetzt ist. Diese Elementareinheiten können Atome, Moleküle oder Formeleinheiten (etwa bei Salzen) sein. Chemische Stoffe werden durch ihre physikalischen Eigenschaften wie Dichte, Schmelzpunkt oder elektrische Leitfähigkeit charakterisiert.[1]
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Früher auch als Chemische Körper bezeichnet; es sind also alle Körper die nur aus einem Element oder einer chemischen Verbindung bestehen und somit keine Gemische sind.
Beide Begriffe kommen in der Gesetzgebung zum Gefahrstoffrecht vor und sind dort etwas anders definiert als aus dem obigen Schaubild hervorgeht: Der Gesetzgeber verwendet „Stoff“ nur für das, was im Schema als „Reinstoff“ (Element oder Verbindung) deklariert ist und nicht als Oberbegriff für alles. Der Begriff „Gemisch“ (vom Gesetzgeber früher Zubereitung genannt) ist umgekehrt keine Untermenge von Stoff, sondern ein paralleler Begriff dazu. So gilt für die Einführung des GHS für „Stoffe“ ein anderer Termin als für „Gemische“; das wäre mit der im Artikel angegebenen Definition nicht möglich.