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Die Christliche Soziallehre ist die Sammelbezeichnung für die katholischen, evangelischen und orthodoxen Soziallehren. Je nach Gesichts- und Standpunkt werden dafür auch andere Bezeichnungen verwendet: Christliche Gesellschaftslehre, Christliche Gesellschaftsethik, Christliche Gesellschaftswissenschaft, Christliche Sozialethik, Christliche Sozialwissenschaft usw. Diese alternativen Bezeichnungen stehen wieder unter ökumenischem Vorbehalt, d. h. es gibt diese Bezeichnungen jeweils auch in katholischer, evangelischer und orthodoxer Version. Dabei haben die einzelnen Konfessionen und deren Vertreter des Fachgebiets unterschiedliche Präferenzen. So sprechen Katholiken mehrheitlich von Soziallehre, evangelische Christen mehrheitlich von Sozialethik.
Inhaltsverzeichnis |
Die katholische Soziallehre geht vom Grundgedanken eines Ordo Socialis (“Soziale Ordnung”) aus, also einer vernünftigen Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Je mehr Sozial-, Rechts- und Wirtschaftsordnung an die Prinzipien der Personalität, Solidarität, Subsidiarität, Nachhaltigkeit und des Gemeinwohls angenähert werden, umso mehr entspricht die politische oder wirtschaftliche Realität dem prinzipiell erreichbaren Ideal sozialer Gerechtigkeit. Die katholische Kirche hat zu allen Zeiten bestimmte Tugenden für das Zusammenleben der Menschen gelehrt. Darin findet sich auch der Ursprung der Lehre von „gottgewollter Ordnung“.
Die neuere Soziallehre kam mit der Enzyklika „Rerum novarum“ von Papst Leo XIII. 1891 zum Durchbruch, v.a. unter dem Eindruck der unübersehbar negativen Auswirkungen der industriellen Revolution und der Verstädterung für die soziale Lage der Arbeiterschaft (Soziale Frage). Im Zusammenhang mit der lehramtlich bedeutsamen Hinwendung der katholischen Kirche zur Sozialtätigkeit in Staat und Gesellschaft verwies Papst Leo XIII. auf Bischof von Ketteler, auf den zusammen mit Adolph Kolping der institutionelle Ansatz der katholischen Sozialbewegung in Praxis und Theorie zurückgeführt wird.[1]
Die Sozialethik ergibt sich – unter praktischer Anwendung philosophischer und theologischer Vorgaben – aus den oben genannten Prinzipien. Zur Gesamtschau der Lehrschriften der römisch-katholischen Kirche treten die Päpstlichen Lehrschreiben hinzu, die Sozialenzykliken:
Papst Pius XII. (1939-1958) widmete der Soziallehre zwar keine eigene Enzyklika, traf jedoch bedeutende Entscheidungen (Hinwendung zur Demokratie, 1944) und hielt zahlreiche sozialethische Ansprachen (sog. „Soziale Summe“ Pius XII.). Papst Paul VI. veröffentlichte zwar nur die Enzyklika von 1967, mit der er die Soziallehre in die Dimension der Globalisierung hob, verfasste jedoch 1971 noch den Apostolischen Brief Octogesima Adveniens und etliche kürzere Stellungnahmen zu sozialen und politischen Fragen. Insbesondere führte Paul VI. ein, dass der Neujahrstag in der katholischen Kirche seit 1968 zugleich als Hochfest der Gottesmutter Maria und als Weltfriedenstag gefeiert wird.
Die wohl größte Aufmerksamkeit in jüngerer Zeit erzielte die Friedensenzyklika „Pacem in terris“ von Papst Johannes XXIII. im Jahre 1963.
Wie das heutige Lehramt (bestätigt durch Benedikt XVI.) argumentieren zahlreiche Vertreter der christlichen Gesellschaftslehre mit den Begriffen Vernunft und Naturrecht. Dieses philosophische Naturrechtsverständnis ergibt sich aus dem natürlichen Sittengesetz (lex naturalis) und hat nichts mit dem aufklärerischen Naturrechtsverständnis gemeinsam. Sie verfolgen einen Ansatz, indem sie von Erkenntnissen innerhalb der Philosophia perennis (Aristoteles, Albertus Magnus, Thomas von Aquin u.a.) ausgehen und von einem personalen Grundverständnis aus ethische Schlussfolgerungen ziehen, die aber auch an den Methoden und Erkenntnissen der modernen Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zu überprüfen sind. Ein Vertreter dieser Richtung ist z.B. Eberhard Schockenhoff. Historisch hat in dieser Weise sehr abgewogen Joseph Höffner (1906-1987) einen Vorlesungszyklus der Christlichen Sozialwissenschaften (Grundlegung, Sozial-, Wirtschafts-, Arbeits- und Berufs-, Staatsethik in Verbindung mit Soziologie, Sozialgeschichte, Sozialpsychologie, Ökonomik, Sozialpädagogik) konzipiert. Die späteren Lehrstuhlinhaber der Christlichen Gesellschaftslehre haben dieses umfassende Spektrum von Christlichen Sozialwissenschaften nicht mehr aufrechterhalten können. Auch wegen dieser wissenschaftlichen Verkürzung ist der Einfluss der Christlichen Gesellschaftslehre in Politik und Öffentlichkeit zurückgegangen.
Eine weitere Linie der christlichen Sozialethik (z.B. Franz Furger, Dietmar Mieth) versucht, diese im Dialog mit philosophischen Konzepten und den Humanwissenschaften zu entwickeln. Denn auch theologische Ethik müsse nach diesem Ansatz argumentativ zu nicht-theologischen Ethikkonzepten konkurrenzfähig und rezipierbar sein. Der systematische Ansatz der bei Thomas von Aquin verankerten Lehre vom „natürlichen Sittengesetz“ (lex naturae) blieb aber für Furger „doch bedenkenswert“. Von Seiten des Lehramts wurde diese Linie bislang jedoch kaum rezipiert, weil sie nicht hinreichend lang reflektiert wurde.
Prinzipien der katholischen Soziallehre sind traditionell Gemeinwohl, Solidarität und Subsidiarität, deren Auslegung im Einzelfall stets größere Anstrengung erfordert als im politischen Alltagsgeschäft häufig zugebilligt wird. Von Personalität und der Gerechtigkeit wird man ebenso sprechen können. Hinzu kommen heute die Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Option für die Armen, die ebenfalls in die Soziallehre integriert wurden. Über die Grenzen der Kirche hinaus wird der katholischen Soziallehre zugebilligt, dass sie sich überhaupt mit der ganzen Bandbreite des Zusammenlebens der Menschen unter übergeordneter Perspektive beschäftigt, sich also weder auf prophetische Agitation noch auf kurzfristige Tagesparolen einlässt. Daher wurden die „Väter“ der katholische Soziallehre von mehreren politischen Richtungen gern zitiert, z.B. der namhafte Jesuit Oswald von Nell-Breuning.
Wegen der in Deutschland geringer werdenden faktischen Relevanz des katholischen Bevölkerungssegments wird die katholische Soziallehre inzwischen aber weniger beachtet als in der unmittelbaren Nachkriegszeit der Bundesrepublik (1949–1969). In der Schweiz hat die katholische Sozialdoktrin keine nennenswerte Bedeutung gehabt, da dort die calvinistische Arbeitsethik und das Leistungsprinzip dominieren; in Österreich führten unangenehme Erinnerungen an den Austrofaschismus vor 1938, der fälschlich zum katholischen Modellstaat ausgerufen wurde, zu Vorbehalten. Trotzdem gewannen Sozialethiker wie Johannes Messner, Alfred Klose und Rudolf Weiler erheblichen Einfluss.
Im südafrikanischen Raum ist der katholischen Soziallehre wieder eine neue Rolle zugewachsen: Durch einen breiten gemeinschaftlichen Prozess für ein „Neues Simbabwe“ wird die ethische Instanz des Staates in der diktatorischen Herrschaft von Robert Mugabe in Simbabwe in Frage gestellt und die Staatspartei in eine neue Art von Auseinandersetzung gezwungen.
Die evangelische Sozialethik bzw. Soziallehre kennt kein kirchliches Lehramt im katholischen Sinn. So ergibt sich aus den gemeinsamen Stellungnahmen zu gesellschaftlichen und politischen Fragen von evangelischen Christen aus deren Glauben heraus dezentral und deskriptiv ein Substrat an gemeinsamen Prinzipien und Aussagen, die die evangelische Soziallehre bilden.
Die evangelische Theologie hält eine Soziallehre aber nicht mehr mit Hinweis auf die Fortwirkung der Ursünde in allen gesellschaftlichen Sphären für unmöglich. Sie hat also sowohl ihren Quietismus als auch das Bündnis von Thron und Altar verlassen. Vor dem Ende des Ersten Weltkriegs galt der Protestantismus in Deutschland nämlich als strikt monarchistisch, also in diesem Sinne als politisch ungefährlich, im Gegensatz zum Katholizismus wandten sich nur Minderheiten der sozialen Frage und den Problemen der Arbeiterklasse zu. Wesentlichen Einfluss hatte allerdings eine breite, nicht offiziell kirchlich verfasste Bewegung im Umfeld der Diakonie und der Inneren Mission besonders ab Mitte des 19. Jahrhundert (Wichern, 1848) auf das soziale Denken in Deutschland und die konkrete sozialpolitische Gestaltung im Kaiserreich (Theodor Lohmann). Es bestanden enge persönliche Verbindungen und Überschneidungen etwa zwischen dem „Evangelisch Sozialen Kongress“ und dem einflussreichen „Verein für Socialpolitik“. Auch für die Zeit des NS-Regimes und die Grundlagen der Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft fallen die engen Bezüge zwischen Kreisen der Bekennenden Kirche und den neuen ordoliberalen Konzeptionen auf (Bonhoeffer, Thielicke, Constantin von Dietze, Lampe, Röpke, Böhm u.a. - vgl. hierzu schon Blumenberg-Lampe, C., Das wirtschaftspolitische Programm der ' Freiburger Kreise.': Entwurf einer freiheitlich-sozialen Nachkriegswirtschaft, Berlin 1973). Von daher kann zu Recht von der Verwurzelung der Sozialen Marktwirtschaft in Ev. Sozialethik und Kath. Soziallehre gesprochen werden.[2]
Der Begründer des Christlichen Sozialismus in Deutschland war der evangelische Theologe Christoph Blumhardt (1842-1919), in der Schweiz Leonhard Ragaz. Auch der Schweizer Theologe Karl Barth, wohl der bedeutendste Erneuerer des Protestantismus im 20. Jahrhundert, vertrat einen religiösen Sozialismus, er wies auch auf Gemeinsamkeiten zwischen der biblischen Überlieferung der Lehre Jesu Christi und dem den meisten Kirchenleuten verhassten Marxismus hin.
Die orthodoxe Soziallehre ist in der Vergangenheit im Gegensatz zur katholischen Soziallehre und evangelischen Sozialethik weitaus weniger entwickelt worden, tritt aber insbesondere seit dem Zusammenbruch des Kommunismus stärker in den Vordergrund, wie am Text der Moskauer Bischofssynode „Die Grundlagen der Sozialdoktrin der „Russisch-Orthodoxen Kirche“ aus dem Jahr 2000 deutlich wird.