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Conseil constitutionnel (Frankreich)

Eingang zum Verfassungsgericht

Der Conseil constitutionnel (frz. ‚Verfassungsrat‘) ist das französische Verfassungsgericht.

Inhaltsverzeichnis

Zusammensetzung

Der Conseil constitutionnel besteht aus neun Richtern, die auch „die neun Weisen“ (les neuf sages) genannt werden. Sie werden alle drei Jahre zu einem Drittel vom Staatspräsidenten, dem Präsidenten der Nationalversammlung und dem Präsidenten des Senats ernannt. Weder müssen die Mitglieder dabei eine bestimmte Altersgrenze überschritten haben, noch wird eine berufliche Qualifikation für die Inhaberschaft dieses Amtes vorausgesetzt. Der Staatspräsident ernennt den Vorsitzenden. Die ehemaligen Staatspräsidenten sind Mitglieder auf Lebenszeit, falls sie nicht ein mit der Position eines Verfassungsratsmitglieds unvereinbares Amt bekleiden.

Vorsitzender (2010) ist derzeit Jean-Louis Debré.

Die derzeitigen Mitglieder sind (2010):

Kompetenzen

Der Conseil constitutionnel entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen sowie von Referenden. Im Gegensatz zum deutschen Bundesverfassungsgericht kennt er weder Verfassungsbeschwerde noch konkrete Normenkontrolle. Vor dem Inkrafttreten der Verfassungsreform von 2008 konnte ein Gesetz im Gegensatz zu Deutschland nur überprüft werden, bevor es ausgefertigt wurde (Abstrakte Normenkontrolle a priori, auch abstrakte Präventivkontrolle). Die Überprüfung vor der Veröffentlichung des Gesetzes ist obligatorisch für Gesetze, die die Verfassung konkretisieren (Organgesetze) und für die Geschäftsordnungen der Parlamentskammern. Alle anderen Rechtsnormen (einfache Gesetze, völkerrechtliche Verträge, Verordnungen) werden nur auf Antrag überprüft. Antragsberechtigt sind der Staatspräsident, der Premierminister, der Präsident der Nationalversammlung, der Präsident des Senats und seit 1974 auch 60 Abgeordnete oder 60 Senatoren. Die Reform von 2008 ermöglicht es den zwei obersten Gerichtshöfen im Rahmen einer Rechtsbeschwerde (Cassation) dem Rat eine Vorfrage (question préjudicielle) vorzulegen, um die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen (wie bei dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen der Vorabentscheidungsverfahren).

Siehe auch

Literatur

  • Michel Fromont: Der französische Verfassungsrat. In: Christian Starck, Albrecht Weber (Hrsg.): Verfassungsgerichtsbarkeit in Westeuropa. Teilband I. 2. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2007, ISBN 978-3-8329-2640-3 (Studien und Materialien zur Verfassungsgerichtsbarkeit. Band 30/I), S. 227–258.
  • Frédéric Monera: L'idée de République et la jurisprudence du Conseil constitutionnel. L.G.D.J., Paris 2004, ISBN 978-2-275-02524-7.

Weblinks

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