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Das (auch: der) Konsulat (lateinisch consulatus), das Amt eines Konsuls (lateinisch consul[1]), war das höchste zivile und militĂ€rische Amt der Ămterlaufbahn (cursus honorum) in der Römischen Republik. Es bestand bis in die SpĂ€tantike, verlor aber mit dem Beginn der Kaiserzeit einen GroĂteil seiner politischen Bedeutung und Macht.
Es wurden jĂ€hrlich jeweils zwei Konsuln vom römischen Volk gewĂ€hlt. Seit 153 v. Chr. traten sie ihr Amt am 1. Januar an, der seither als Jahresanfang galt, denn die Konsuln waren die eponymen (griechisch: ânamensgebendenâ) Beamten Roms, nach denen also die Jahre benannt wurden (siehe Liste der römischen Konsuln). Als Jahresnennung wurden die Namen der beiden Konsuln hintereinander im Ablativ angegeben, z. B. bedeutet die Angabe Cn. Domitio C. Sosio consulibus zu einem Ereignis, dass es sich im Jahr 32 v. Chr. ereignete, als Gnaeus Domitius und Gaius Sosius Konsuln waren. Ein ehemaliger Konsul (consularis bzw. Konsular) war stets besonders angesehen und gehörte zur senatorischen Elite.
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EingefĂŒhrt wurde das Konsulat angeblich 509 v. Chr. mit dem Sturz des letzten römischen Königs, als Lucius Iunius Brutus der erste Konsul Roms geworden sein soll, doch ist diese Angabe seit langer Zeit sehr umstritten, wie im Grunde alles, was die römische Geschichte vor etwa 300 v. Chr. betrifft. In der FrĂŒhzeit der Republik mussten die AmtstrĂ€ger wohl dem Stand der Patrizier angehören, was sich erst 367 v. Chr. durch die leges Liciniae Sextiae Ă€nderte. Mit diesen Gesetzen am Ende der StĂ€ndekĂ€mpfe der frĂŒhen Republik wurde das Konsulat auch den Plebejern zugĂ€nglich und der eine Konsul musste forthin einer patrizischen, der andere einer angesehenen plebejischen Familie entstammen. Zweck dieser Regelung war wohl die gegenseitige Kontrolle der beiden StĂ€nde. Nach den Samnitenkriegen, ab 290 v. Chr. verfestigte sich der Kreis der Plebejer, die in die höheren Ămter gelangten, und es kam zur Verschmelzung der beiden StĂ€nde zu einer neuen, nach auĂen hin abgeschlossenen Adelsschicht, der sogenannten NobilitĂ€t. Dadurch wurde die schichtenspezifische Kontrollfunktion hinfĂ€llig und das Prinzip der KollegialitĂ€t diente nur noch der Verhinderung des Amtsmissbrauchs.[2] Viele, zumal deutsche, Althistoriker gehen heute davon aus, dass das Konsulat erst in dieser Zeit geschaffen wurde, wĂ€hrend zuvor ein einziger Oberbeamter, der praetor maximus, an der Spitze des Staates gestanden habe.[3]
In der Republik wurden die Konsuln von den Zenturiatskomitien gewĂ€hlt. Die Voraussetzung fĂŒr eine Bewerbung um das Amt des Konsuls war in der Regel die Bekleidung der Ămter des cursus honorum. Bewerber mussten gegen Ende der Republik ein Mindestalter von 43 Jahren haben, um zu kandidieren. Um eine Alleinherrschaft und Machtmissbrauch zu verhindern, war die AusĂŒbung des Amtes auf ein Jahr begrenzt (AnnuitĂ€t) und gleichberechtigt auf zwei Konsuln aufgeteilt (KollegialitĂ€t). Jeder Konsul konnte mit seinem Veto (lateinisch âich verbieteâ) die Entscheidungen seines Kollegen aufheben. Starb ein Konsul wĂ€hrend der AusĂŒbung seiner TĂ€tigkeit oder legte sein Amt nieder, so wurde ein consul suffectus (Suffektkonsul = Ersatzkonsul) nachgewĂ€hlt. Starben beide Konsuln, wurde vom Senat ein interrex zur Abhaltung von Konsulwahlen ernannt. In der Krisensituation des Jahres 52 v. Chr. wurde Gnaeus Pompeius Magnus zunĂ€chst als einziger Konsul (consul sine collega) gewĂ€hlt, bevor er nach mehreren Monaten einen Kollegen erhielt.
Die Konsuln hatten gemeinsam mit den PrĂ€toren als einzige römische Magistrate das Imperium inne, und innerhalb ihrer AmtsfĂŒhrung konnte nur von ihrem jeweiligen collega oder einem Volkstribunen eine Entscheidung rĂŒckgĂ€ngig gemacht bzw. gestoppt werden. Das Imperium beinhaltete zudem das Recht zur TruppenfĂŒhrung und zur VerhĂ€ngung von Kapitalstrafen ĂŒber römische BĂŒrger, symbolisiert durch die fasces. (In der spĂ€teren Zeit der Republik erlangten vereinzelt auch die kurulischen Ădilen das Imperium.)
Die Konsuln hatten den Vorsitz des Senats inne, worin sie sich monatlich abwechselten. Ihnen stand der militĂ€rische Oberbefehl zu, bei dem sie sich im Kriegsfall tĂ€glich abwechselten, sofern beide gemeinsam bei einem Heer waren (inwieweit sich hier seit Sulla etwas Ă€nderte, ist in der Forschung umstritten). Sie brachten GesetzesantrĂ€ge im Senat ein, deren AusfĂŒhrung die QuĂ€storen ĂŒberwachen mussten. Zu ihren Aufgaben gehörte auĂerdem die Einweihung von Tempeln, der Vollzug von Opferungen und die Auspizien. Die den Konsuln obliegenden Verwaltungsaufgaben wurden mit der Zeit zunehmend auf andere AmtstrĂ€ger ĂŒbertragen, so dass das Konsulat vor allem ein politisches Amt war.
Die Ă€uĂeren Erkennungsmerkmale eines Konsuls waren das Anrecht auf den kurulischen Stuhl, die toga praetexta und zwölf Liktoren, die die fasces trugen.
Ein groĂer Teil der gewĂ€hlten AmtstrĂ€ger entstammte den alteingesessenen Familien, die bereits in frĂŒheren Jahren einen Konsul gestellt hatten. Es war in der Regel nicht das Jahr als aktiver Konsul, was die Bewerbung um das Amt so erstrebenswert machte, sondern der Umstand, dass man erst als gewesener Konsul zur Machtelite zĂ€hlte. Die ehemaligen Konsuln, die Consulares, bildeten eine sehr einflussreiche Gruppe im römischen Senat. Erreichte ein BĂŒrger als erstes Mitglied seiner Familie (als homo novus) das Konsulat, so kam dies einer Aufnahme in die römische NobilitĂ€t gleich: der Konsul und seine direkten Nachfahren waren damit faktisch geadelt. Dies geschah am Ende der Römischen Republik nur noch selten, in der Kaiserzeit dafĂŒr wieder umso hĂ€ufiger.
Das Amt eines Konsuls â wie auch die anderen StaatsĂ€mter â wurde nicht entlohnt, sondern es wurde im Gegenteil erwartet, dass die AmtstrĂ€ger eigenes Vermögen in den Staatshaushalt einbrachten. Einen Ausgleich dafĂŒr stellte die prokonsularische Zeit dar, in der den aus dem Amt geschiedenen Konsuln eine prokonsularische Provinz zur Verwaltung zugewiesen wurde, meist fĂŒr eine Dauer von einem oder zwei Jahren. Sie regierten dort als Statthalter mit militĂ€rischem Kommando (pro consule) im Gegensatz zu den ehemaligen PrĂ€toren, die meist als Statthalter ohne militĂ€risches Kommando entsandt wurden, auch wenn sie prinzipiell ebenfalls ĂŒber ein Imperium verfĂŒgten.
Wann genau die Konsuln den gröĂeren Teil ihrer Machtbefugnisse einbĂŒĂten, ist in der Forschung seit langem umstritten. WĂ€hrend manche Althistoriker annehmen, der entscheidende Machtverlust, vor allem in Hinblick auf das Kommando römischer Truppen, sei bereits um 80 v. Chr. mit Sulla eingetreten, gehen andere davon aus, dies sei erst in den ersten Jahren des Prinzipats geschehen, als Augustus die militĂ€rischen Kompetenzen des Amtes 18 v. Chr. stark beschnitten habe.
In der Kaiserzeit verlor das Amt sehr bald jeden realen politischen Einfluss. Tiberius ĂŒbertrug die Wahl der Konsuln und PrĂ€toren 14 n. Chr. dem Senat, und schlieĂlich wurde das Amt nur noch vom Kaiser verliehen; es war aber noch in der SpĂ€tantike weiterhin höchst angesehen und sehr begehrt, da seine Bekleidung nach wie vor den Zugang zur Reichsaristokratie bedeutete. Bis ins 3. Jahrhundert (bis zu Macrinus bzw. Maximinus Thrax) galten zudem nur gewesene Konsuln als âkaiserfĂ€higâ, als capax imperii; auch Positionen wie die des StadtprĂ€fekten, des Statthalters von Asia oder Africa oder einer Provinz mit mehreren Legionen waren bis in diese Zeit ehemaligen Konsuln vorbehalten. Das Konsulat galt als unverzichtbar fĂŒr eine römische res publica: Auch im zeitweilig vom Rom abgefallenen Gallischen Sonderreich, das von 260 bis 274 bestand, gab es Konsuln, deren Namen jedoch nicht durchgĂ€ngig ĂŒberliefert sind.
Oftmals ĂŒbernahmen die Konsuln ihr Amt in der Kaiserzeit nur noch fĂŒr einige Monate, um NachrĂŒckern (Suffektkonsuln) ebenfalls die Nobilitierung und die Qualifikation fĂŒr höchste Ămter zu ermöglichen. Daher galt es als besonders ehrenvoll, als ordentlicher Konsul (consul ordinarius) dem Jahr den Namen zu geben, und die gröĂte Ehre war es, als Kollege eines Kaisers das Amt zu bekleiden. Formal allerdings galten auch ehemalige Suffektkonsuln als vollwertige Konsulare; zu dieser Gruppe zĂ€hlte zum Beispiel der spĂ€tere Kaiser Septimius Severus. Erst im 3. Jahrhundert wurde es möglich, vom Kaiser direkt im Rang eines gewesenen Konsuls in den Senat aufgenommen zu werden, ohne das Amt ĂŒberhaupt bekleidet zu haben (adlectio inter consulares). Von amtierenden Konsuln wurde zunehmend erwartet, zumindest aus Anlass ihres Amtsantrittes prĂ€chtige Spiele oder Wagenrennen auszurichten â bis sie schlieĂlich gesetzlich dazu verpflichtet wurden.
Als in der Mitte des 3. Jahrhunderts konsularischer Rang aufhörte, Voraussetzung fĂŒr wichtige Posten zu sein, verlor das Suffektkonsulat massiv an Ansehen. FĂŒr das ordentliche Konsulat galt dies hingegen keineswegs. Denn auch in der SpĂ€tantike (4. bis 6. Jahrhundert) wurde das Amt immer noch hĂ€ufig von den Kaisern bekleidet; so war Theodosius II. insgesamt achtzehnmal ordentlicher Konsul. Die Ernennung der Jahreskonsuln lag nun vollstĂ€ndig beim Kaiser, der Senat durfte allerdings noch Suffekt- und Ehrenkonsulate verleihen. Der amtierende ordentliche Konsul galt nach wie vor als der höchste Magistrat; er trug grundsĂ€tzlich die toga picta bzw. die trabea und hatte â wiewohl real nun vollkommen machtlos â Vortritt vor allen anderen WĂŒrdentrĂ€gern auĂer dem Kaiser. Wie schon in der Republik traten die beiden Konsuln am 1. Januar ihr Amt an, nun aber verbunden mit einem Umzug (pompa), Geldspenden an Volk und Heer und enorm kostspieligen Spielen oder Wagenrennen. Einer der beiden, der consul prior, wurde dabei spĂ€testens seit der Hohen Kaiserzeit stets an erster Stelle genannt und genoss damit einen gewissen Ehrenvorrang. Nach der Reichsteilung von 395 wurde in der Regel (aber nicht immer) je ein Konsul vom Ost- und Westkaiser ernannt; datiert wurde weiterhin reichsweit nach beiden. Auch nach dem Ende des weströmischen Kaisertums 476/80 wurde diese Praxis noch einige Jahrzehnte beibehalten. Im Oströmischen Reich wurde das Konsulat schlieĂlich unter Kaiser Justinian I. 542 faktisch abgeschafft, da er ab diesem Jahr keine Konsuln mehr ernannte, obwohl er noch kurz zuvor die besondere Bedeutung des Amtes betont hatte. Der letzte weströmische Konsul bekleidete sein Amt unter der Herrschaft der Ostgoten im Jahr 534.
Dennoch blieb die Erinnerung an das enorme Prestige, mit dem das Konsulat verbunden war, im Westen lange lebendig â so lieĂ sich zum Beispiel noch Gregor der GroĂe in seiner Grabinschrift als consul Dei (âKonsul Gottesâ) bezeichnen. In Ostrom ĂŒbernahmen auch noch nach Justinian die Kaiser zu Beginn ihrer Herrschaft jeweils fĂŒr einige Tage das Amt. Zudem wurde konsularischer Rang an einige sehr hochstehende Persönlichkeiten verliehen, ohne dass diese das Amt an sich bekleidet hatten; ein Beispiel ist Germanus.[4] Im Osten war Kaiser Herakleios (610â641) der letzte, der in seinem ersten Regierungsjahr formal das Konsulat innehatte. Zu den von diesem Herrscher durchgefĂŒhrten Reformen zu Modernisierung und GrĂ€zisierung des Reiches gehörte auch die endgĂŒltige Abschaffung dieser altrömischen Tradition.
Ămter des Cursus honorum: QuĂ€stur | Volkstribunat | ĂdilitĂ€t | PrĂ€tur | Konsulat | Zensur
AuĂerordentliche Ămter: Decemviri | Triumviri | Interrex | Magister equitum | Diktator
Weitere Ămter und Ehrentitel: Vigintisexviri | Tribunus militum | Praefectus | Legatus | Magister militum | Comes | Dux | Vicarius | Pontifex Maximus | Imperator | Princeps senatus | Pater patriae | Augustus | Caesar