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Creative Commons (abgekürzt CC, englisch, ‚schöpferisches Gemeingut‘, ‚Allmende‘) ist eine gemeinnützige Organisation, die 2001 gegründet wurde. Sie veröffentlicht verschiedene Standard-Lizenzverträge, mit denen ein Autor der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann. Diese Lizenzen sind nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke anwendbar, die unter das Urheberrecht fallen, zum Beispiel Texte, Bilder, Musikstücke, Videoclips, usw. Auf diese Weise entstehen Freie Inhalte.
Entgegen einem häufigen Missverständnis ist Creative Commons nicht der Name einer Lizenz. Die verschiedenen Lizenzen von Creative Commons weisen große Unterschiede auf. Einige CC-Lizenzen schränken die Nutzung relativ stark ein, andere wiederum sorgen dafür, dass auf das Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird. Veröffentlicht jemand beispielsweise ein Werk unter der Lizenz CC-BY-SA, dann erlaubt er die Nutzung durch andere Menschen, aber der Urheber sowie die betreffende Lizenz müssen angegeben werden. Das ist die Lizenz, die die Wikipedia verwendet.
Freie Inhalte, ob unter einer CC-Lizenz oder unter einer anderen, sind wichtig für Menschen, die kein Geld für Texte, Bilder, Musik usw. ausgeben können oder wollen. Außerdem dürfen Inhalte unter bestimmten CC-Lizenzen verändert und weiterverarbeitet werden. Das ist wichtig für Menschen, die zum Beispiel künstlerisch mit den Inhalten umgehen wollen.
Inhaltsverzeichnis |
Die Werke eines Schöpfers (wie Texte, Musikstücke, Bilder usw.) sind normalerweise urheberrechtlich geschützt. Der Schöpfer kann aber entscheiden, dass er Werke anderen Menschen zur Verfügung stellt, ohne dass sie ausdrücklich um Erlaubnis fragen müssen. Dazu veröffentlicht er die Werke mit einem entsprechenden Hinweis, dass er zum Beispiel das Recht zum Kopieren, Verändern und Wiederveröffentlichen jedermann zugesteht.
Für juristische Laien ist es allerdings schwierig, einen entsprechenden Rechtstext zu formulieren. Schließlich soll deutlich sein, was erlaubt ist und was nicht, und es soll auch kein Missbrauch mit den zur Verfügung gestellten Werken möglich sein (etwa, dass jemand behauptet, er selbst sei Schöpfer dieser Werke). Darum hat die Organisation Creative Commons sich zum Ziel gesetzt, solche Rechtstexte (Lizenzen) zu erarbeiten. Gegründet wurde Creative Commons 2001 in den USA, wobei der maßgebliche Kopf hinter der Initiative Lawrence Lessig war, Rechtsprofessor an der Stanford Law School.
Im Rahmen der Initiative wurden mehrere Open-Content-Lizenzen entwickelt, die sich zunächst vor allem auf das Copyright der Vereinigten Staaten bezogen. Inzwischen werden jedoch auch auf andere Rechtssysteme zugeschnittene Lizenzen entwickelt. Der Stand der Anpassung an das deutsche Recht ist unter Creative Commons International: Germany dokumentiert; Legal Project Lead für den deutschen Rechtsraum sind seit Februar 2007 die Europäische EDV-Akademie des Rechts und das Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes. Public Project Lead und damit verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit und Communitybuilding in Deutschland ist die Berliner Agentur newthinking communications. Creative Commons Austria ist im Aufbau, ebenso Creative Commons Switzerland.
Alle Varianten von CC-Lizenzen umfassen gewisse "baseline rights", wie das Recht zur Vervielfältigung und weltweiten Weiterverbreitung, ohne dass dabei Zahlungen an den Urheber fällig werden.
Bei der Suche nach einer passenden Lizenz für Weiterverwertung konnte man sich ursprünglich drei Entscheidungsfragen stellen lassen:
Daraus ergaben sich zwölf Lizenzmöglichkeiten. Antwortete man mit „nein“ auf die erste Frage und auf die zweite und dritte mit „ja“, so gibt man sein Werk in die Public Domain. Antwortet man auf die dritte Frage stattdessen mit „nur bei Verwendung derselben Lizenz“, erhält man etwas Ähnliches zur GPL.
Ab der Version 2.0 wurde die Lizenzvariante „Public Domain“ nicht mehr angeboten.
| Icon | Kurzform | Name des Moduls | Erklärung (stark verkürzt) |
|---|---|---|---|
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by | Namensnennung (engl.: Attribution) | Der Name des Autors muss genannt werden. |
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nc | Nicht kommerziell (Non-Commercial) | Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden, womit nach EU-Recht auch der Verkauf zum Selbstkostenpreis verboten wird. |
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nd | Keine Bearbeitung (No Derivatives) | Das Werk darf nicht verändert werden. |
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sa | Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Share Alike) | Das Werk muss nach Veränderungen unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden. |
| Icons | Kurzform | Bedeutung | Lizenzbedingungen (unported) | Lizenzbedingungen (Deutschland) |
|---|---|---|---|---|
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by | Namensnennung | Version 3.0 | Version 3.0 |
| by-sa | Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen (ähnlich zur GFDL, allerdings derzeit noch inkompatibel, ebenfalls ähnlich zur Lizenz Freie Kunst) |
Version 3.0 | Version 3.0 | |
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by-nd | Namensnennung, keine Bearbeitung | Version 3.0 | Version 3.0 |
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by-nc | Namensnennung, nicht kommerziell | Version 3.0 | Version 3.0 |
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by-nc-sa | Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen | Version 3.0 | Version 3.0 |
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by-nc-nd | Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung | Version 3.0 | Version 3.0 |
Die mit dem Wort „unported“ (engl. für nicht angepasst) gekennzeichnete Lizenz bezieht sich hierbei auf den Originaltext der Lizenz in englischer Sprache. Sie bildet einen gemeinsamen Nenner der verschiedenen juristischen Ausprägungen der unterschiedlichen Länder und ist damit eventuell nicht in jedem Land in allen Punkten standhaft. Die deutsche Variante wurde an die Feinheiten der deutschen Gesetzgebung angepasst.
Die Music-Sharing-Lizenz ist keine eigenständige Lizenz, sondern lediglich eine andere, auf der CC-Webpräsenz inzwischen nicht mehr verwendete Bezeichnung für die by-nc-nd-Lizenz. Sie gestattet dem Nutzer, die vom Urheber derart lizenzierte Musik herunterzuladen, zu tauschen und über Webcasting zu verbreiten, jedoch nicht den Verkauf, die Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung. Die Bezeichnung „Music Sharing License“ ist dabei irreführend. Obgleich durch sie der Eindruck erweckt wird, diese Lizenz sei die einzig mögliche bzw. empfohlene CC-Lizenz für musikalische Inhalte, sind selbstverständlich auch andere, weniger restriktive CC-Lizenzen anwendbar. So finden beispielsweise auf der Internet-Musikplattform Jamendo alle sechs aktuellen Lizenzen Anwendung. Zum anderen kann diese Lizenz natürlich auch für andere Arten von Inhalten verwendet werden.
In neueren Lizenzen ist eine Namensnennung (cc-by) zwingend notwendig. In älteren Lizenzen (Version 1.0) war das noch nicht so. Weiter wurden die Lizenzen eingestellt, die nicht-kommerzielle Kopien verbieten. Dazu gehören die Sampling- und die DevNations-Lizenz.
Diese Lizenzen sind weiterhin gültig. Neue Werke sollten jedoch nicht mehr unter diesen Lizenzen lizenziert werden.[1]
| Icons | Kurzform | Bedeutung | Lizenzbedingungen | Grund für die Einstellung |
|---|---|---|---|---|
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nd | Keine Bearbeitung | Version 1.0 | keine Nachfrage |
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nd-nc | keine Bearbeitung, nicht kommerziell | Version 1.0 | keine Nachfrage |
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nc | Nicht kommerziell | Version 1.0 | keine Nachfrage |
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nc-sa | Nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen | Version 1.0 | keine Nachfrage |
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sa | Weitergabe unter gleichen Bedingungen (ähnlich zur GPL, allerdings inkompatibel) | Version 1.0 | keine Nachfrage |
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DevNations | Namensnennung erforderlich, gilt nur in Entwicklungsländern | Version 2.0 | keine Nachfrage, erlaubt keine globale nicht-kommerzielle Vervielfältigung |
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Sampling | Namensnennung erforderlich, verbietet Vervielfältigen des Werkes. Wiederverwendung von Teilen des Werkes (bei Film oder Musik) oder als Teil eines neuen Werkes (bei Bildern) erlaubt | Version 1.0 | keine Nachfrage, erlaubt keine globale nicht-kommerzielle Vervielfältigung |
| Sampling Plus | Namensnennung, abgeleitete Werke nur in Form von Sampling oder Mashups erlaubt | Version 1.0 | Nicht kompatibel mit anderen CC-Lizenzen, keine Nachfrage | |
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NonCommercial Sampling Plus | Namensnennung, abgeleitete Werke nur in Form von Sampling oder Mashups erlaubt, nicht kommerziell | Version 1.0 | Keine Nachfrage |
Die „Developing Nations License“ erlaubt ausschließlich Entwicklungsländern Veränderungen und Verarbeitungen (Derivate) jeder Art. Entwicklungsländer sind in diesem Zusammenhang solche, die von der Weltbank nicht als „high-income economy“ eingestuft werden. Benutzer aus Industriestaaten sind von diesen Rechten ausgeschlossen, ihnen steht nur das Leserecht zu. Diese Lizenz wurde mittlerweile wieder eingestellt, da diese Lizenz erhebliche Kompatibilitätsprobleme mit sich brachte. Allgemein fördern alle offenen Lizenzen den Wissensaustausch mit Entwicklungsländern, so dass der Bedarf für eine spezielle Lizenz gering war.
Die Sampling-Lizenzen (angepasst für die Vereinigten Staaten und Brasilien) wurden in Zusammenarbeit mit Gilberto Gil, Minister für Kultur in Brasilien und bekannter Musiker, entwickelt.
Die Lizenzbedingungen der gewählten Creative-Commons-Lizenz werden in drei Dokumenten bereitgestellt:
Es wird ein Set von verschiedenen CC-Lizenzen bereitgestellt:
Da das Urheberrecht in vielen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt wird, existieren für viele CC-Lizenzen auf das lokale Rechtssystem zugeschnittene Versionen.
Seit dem 4. Juni 2004 existieren Lizenzversionen für Brasilien, am 11. Juni und 18. Juni folgten Umsetzungen für Deutschland und die Niederlande. Die deutschen Creative-Commons-Lizenzen in der Version 3.0 sind am 24. Juli 2008 erschienen.[2] Österreichische Lizenzen sind ebenfalls seit 2004 und in der Version 3.0 seit August 2008 verfügbar. Seit dem 26. Mai 2006 ist auch eine Schweizer Version der CC-Lizenzen (in der Version 2.5) verfügbar.
Der NDR bietet in einem Pilotprojekt die Sendungen von Extra3 und ZAPP zum Herunterladen unter CreativeCommons-NonCommercial-NoDerivatives-Lizenz an.[3]
Das derzeit größte Projekt unter Verwendung einer CC-Lizenz plant die BBC mit einem riesigen Filmarchiv – Creative Archive, das online zugänglich gemacht werden soll. Das Archiv gibt es inzwischen, aber noch ohne BBC-Inhalte. Dabei hilft Lawrence Lessig beim Entwickeln des Lizenzgerüsts: Britische Fernsehgebührenzahler werden die Filme im nicht-kommerziellen Rahmen bearbeiten und weiterverteilen dürfen.[4]
Durch den Umbruch der Open-Access-Initiative, der freien Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten im Internet, bietet der Springer-Verlag seinen Autoren die Möglichkeit ihre Werke gegen eine Pauschale von 3000 Dollar im Volltext freizuschalten und unter eine CC-Lizenz zu stellen.[5]
CC+ ist ein Protokoll, das die Erteilung von zusätzlichen Rechten, die über die Creative-Commons-Lizenz hinausgehen, maschinell abhandeln kann. Das Projekt soll den Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen im kommerziellen Bereich erleichtern. Eine Möglichkeit wäre die kommerzielle Nutzung eines nur für nicht-kommerziellen Nutzen freigegebenen Werks oder eine Implementierung des Street Performer Protocols. CC+ benutzt ccRel, ein etabliertes Verfahren zur Kennzeichnung von CC-lizenziertem Inhalt.
| Icons | Kurzform | Bedeutung | Lizenzbedingungen (unported) |
|---|---|---|---|
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CC0 | keine Bedingungen oder wenn möglich, kein Copyright (no Copyright) | Version 1.0 |
CC0 ist ein Protokoll zum Veröffentlichen von gemeinfreien Werken.[6] Anwender sollen prüfen können, ob ein Werk gemeinfrei ist, oder können ihre eigenen Werke in die Gemeinfreiheit überführen. Wenn dieses rechtlich nicht möglich ist, soll CC0 eine Creative-Commons-Lizenz ohne die bei den anderen aktuellen Creative-Commons-Lizenzen üblichen Lizenzbedingungen (z. B. BY, SA, ND, NC) sein. CC0 soll nach der Vorstellung von Creative Commons besonders für Datenbanken geeignet sein.[7] Die Version 1.0 wurde im März 2009 vorgestellt. Zuvor befand sich das Projekt seit dem 16. Januar 2008 in der Beta-Phase.[8] Es ersetzt die „Public Domain Dedication and Certification“.
Neben den Lizenzen stellt Creative Commons eine besondere Möglichkeit des amerikanischen Rechts zur Verfügung: Das sogenannte „Founders’ Copyright“ (gilt nur für die amerikanische CC-Lizenz). Es ist ein noch anwendbares US-Copyright der Vereinigten Staaten von 1790. Daraus folgt eine Wirkungsdauer von 14 Jahren, die um nochmals 14 Jahre verlängert werden kann. Dann gilt das Werk als gemeinfrei.
Zum Vergleich: Das heutige Urheberrecht gilt lebenslang plus 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Des Weiteren gibt es in den Vereinigten Staaten für Firmen die Möglichkeit, ein Copyright über 95 Jahre zu besitzen.[9]
Es gibt einige Kritikpunkte, aber auch Vorurteile an Lizenzen von Creative Commons:
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