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Düsseldorf-Gesetz

Düsseldorf-Gesetz ist der Kurzname für das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Mönchengladbach/Düsseldorf/Wuppertal vom 10. September 1974. Der Kreis Grevenbroich wurde um die bislang kreisfreie Stadt Neuss erweitert, die Kreisstadt wurde, und erhielt den Namen Kreis Neuss. Der Kreissitz des Kreises Kempen-Krefeld wurde nach Viersen verlegt und der Kreis in Kreis Viersen umbenannt. Der Kreis Düsseldorf-Mettmann erhielt den Namen Kreis Mettmann.

Kurzbeschreibung

I. Abschnitt Gebietsänderungen im Bereich der Gemeinden
§ 1 Zusammenschluss der kreisfreien Städte Mönchengladbach und Rheydt sowie der Gemeinde Wickrath zur kreisfreien Stadt Mönchengladbach, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinden Korschenbroich, Kleinenbroich, Jüchen, Schwalmtal und Wegberg
§ 2 Eingliederung der Gemeinden Holzheim, Norf und Rosellen sowie von Teilen von Kaarst, Neukirchen und Meerbusch in die Stadt Neuss, Auflösung des Amtes Norf; hinsichtlich der Stadt Meerbusch am 13. September 1975 für verfassungswidrig und nichtig erklärt
§ 3 Zusammenschluss der Städte Dormagen und Zons sowie der Gemeinden Nievenheim, Straberg und Gohr und Teilen der kreisfreien Stadt Köln zur Stadt Dormagen, Auflösung des Amtes Nievenheim
§ 4 Zusammenschluss der Städte Grevenbroich und Wevelinghoven sowie der Gemeinden Gustorf, Frimmersdorf, Hemmerden, Kapellen (Erft) und Neukirchen zur Stadt Grevenbroich, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinden Glehn und Bedburdyck, Auflösung des Amtes Hemmerden
§ 5 Zusammenschluss der Gemeinden Korschenbroich, Kleinenbroich, Glehn und Liedberg sowie von Teilen von Büttgen, Rheydt und Hemmerden zur Gemeinde Korschenbroich; Eingliederung von Teilen von Kleinenbroich in die Stadt Willich, Auflösung der Ämter Korschenbroich und Glehn
§ 6 Zusammenschluss von Kaarst und Büttgen zur Gemeinde Kaarst
§ 7 Zusammenschluss von Jüchen, Hochneukirch, Garzweiler und Bedburdyck zur Gemeinde Jüchen
§ 8 Zusammenschluss der Gemeinden Rommerskirchen, Frixheim-Anstel, Nettesheim-Butzheim, Hoeningen und Oekoven zur Gemeinde Rommerskirchen, Auflösung der Ämter Rommerskirchen-Nettesheim und Evinghoven
§ 9 Eingliederung der Stadtteile Nierst, Lank-Latum, Langst-Kierst, Ossum-Bösinghoven und Strümp der Stadt Meerbusch sowie des Stadtteils Hüls der Stadt Kempen in die kreisfreie Krefeld; hinsichtlich der Stadt Meerbusch am 13. September 1975 für verfassungswidrig und nichtig erklärt
§ 10 Eingliederung der Städte Meerbusch, Monheim (ohne Hitdorf) und Angermund sowie der Gemeinden Wittlaer, Hubbelrath und Hasselbeck-Schwarzbach und Teilen von Erkrath und Hilden in die kreisfreie Stadt Düsseldorf; hinsichtlich der Stadt Meerbusch am 13. September 1975 für verfassungswidrig und nichtig, hinsichtlich der Stadt Monheim am 6. Dezember 1975 für verfassungswidrig erklärt
§ 11 Erweiterung der Stadt Mülheim an der Ruhr um Teile von Breitscheid
§ 12 Eingliederung von Schöller und Teilen von Neviges und Wülfrath in die kreisfreie Stadt Wuppertal
§ 13 Zusammenschluss der Stadt Ratingen und der Gemeinden Lintorf, Eggerscheidt, Hösel, Breitscheid, Homberg-Meiersberg und Teilen von Angermund und Hasselbeck-Schwarzbach zur Stadt Ratingen, Auflösung des Amtes Angerland; Eingliederung von Teilen von Angermund und Wittlaer in die kreisfreie Stadt Duisburg
§ 14 Eingliederung von Teilen der Gemeinden Hösel und Homberg-Meiersberg in die Stadt Heiligenhaus
§ 15 Zusammenschluss der Städte Velbert, Langenberg und Neviges mit Teilen von Wülfrath zur Stadt Velbert
§ 16 Eingliederung von Metzkausen und Teilen von Homberg-Meiersberg in die Stadt Mettmann; Eingliederung von Teilen von Mettmann in die Stadt Wülfrath
§ 17 Eingliederung der Gemeinde Gruiten in die Stadt Haan
§ 18 Eingliederung von Teilen der Stadt Haan in die Stadt Hilden
§ 19 Zusammenschluss der Stadt Erkrath und der Gemeinde Hochdahl mit Teilen der Stadt Hilden und der Stadt Haan zur Stadt Erkrath, Auflösung des Amtes Gruiten
§ 20 Eingliederung der Stadt Burg an der Wupper in die Stadt Solingen
§ 21 Eingliederung von Teilen von Wermelskirchen und Hückeswagen (Bergisch Born) in die Stadt Remscheid
II. Abschnitt Gebietsänderungen im Bereich der Kreise
§ 22 Eingliederung der Gemeinde Niederkrüchten in den Kreis Kempen-Krefeld, Umbenennung in Kreis Viersen, Verlegung des Kreissitzes nach Viersen
§ 23 Eingliederung der Stadt Neuss in den Kreis Grevenbroich, Umbenennung in Kreis Neuss, Verlegung des Kreissitzes nach Neuss
§ 24 Eingliederung der Stadt Langenfeld (Rheinland) in den Kreis Düsseldorf-Mettmann, Umbenennung in Kreis Mettmann
III. Abschnitt Gerichtsorganisation
§ 25 Amtsgerichte Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt
§ 26 Amtsgerichte Grevenbroich, Mettmann, Neuss, Ratingen sowie Krefeld, Duisburg, Remscheid-Lennep, Viersen
§ 27 Amtsgericht Velbert
IV. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 28 Berufsschulen in Neuss
§ 29 Oberstadtdirektor und Oberbürgermeister in Neuss
§ 30
§ 31 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1975 in Kraft.
Fußnoten

Gesetz im Wortlaut

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