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Daimyō

Daimyō (jap. 大名), im Deutschen häufig auch als Fürst bezeichnet, waren lokale Herrscher im feudalen Japan.

Das Wort war ursprünglich eine Kurzform von Daimyōshu (大名主) und verwies auf ihren Großgrundbesitz. Ab dem 12. Jahrhundert wurde das Wort nach und nach eine Bezeichnung für eine Position innerhalb der Samurai.

Die Daimyō waren Teil des Schwertadels (buke) und unterstanden formal dem Shōgunat. Sie hatten ihrerseits Samurai als Vasallen, die sie aus dem Einkommen ihres Lehens (han) zu bezahlen hatten. Da die Zentralmacht über weite Strecken der Muromachi-Zeit ihre Gewalt nicht durchsetzen konnte, konnten viele Daimyō ihre Lehen de facto völlig unabhängig regieren.

Inhaltsverzeichnis

Muromachi-Zeit

Während der Muromachi-Zeit erschienen Shugo-Daimyō (守護大名) als Beamte (Shugo) des Ashikaga-Shōgunats und während der Sengoku-Zeit Sengoku-Daimyō (戦国大名), die auf die Vereinigung Japans zielten.

Edo-Zeit

Zu Beginn der Edo-Zeit regelte der zur Macht gekommene Shōgun Tokugawa Ieyasu das System seiner Lehnsfürsten (daimyō) so, dass das Mindesteinkommen Reiseinkommen 10.000 Koku war. Durch die Auferlegung zahlreicher Pflichten konnte das Tokugawa-Shōgunat eine größere Kontrolle über die Daimyō erlangen. So mussten diese im Rahmen des sankin kōtai die Hälfte ihrer Zeit in Edo verbringen. Zur Zeit ihrer Abwesenheit mussten sie ihre Frau als Geisel in Edo lassen.

Die wichtigste Klassifizierung der Daimyō in der Edo-Zeit war:

  1. Shimpan-Daimyō (親藩大名): Verwandte
  2. Fudai-Daimyō (譜代大名): Diejenigen, die bei der Schlacht von Sekigahara auf Seiten Tokugawa Ieyasus gestanden hatten.
  3. Tozama-Daimyō (外様大名): Diejenigen, die bei der Schlacht von Sekigahara auf der Verliererseite gestanden hatten und nach der Schlacht von der Aufforderung zum Seppuku verschont blieben. Diese Tozama-Daimyô konnten kein Amt im Shogunat bekleiden. Sie waren es dann auch, die 1868 das Shogunat stürzten.

Weitere Klassifizierung der Daimyō in der Edo-Zeit:

  1. Kakaku (家格): Klasse der Familie
  2. Kan’i (官位): Amtsrang am Kaiserhof
  3. Kokudaka (石高): Reiseinkommen
  4. Yakushoku (役職): Stelle im Edo-Shōgunat

Das Shogunat ordnete die Lehen so an, das die Hauptstadt Edo weitgehend von Fudai-Daimyō umgeben war. Die Tozama-Daimyō hingegen wurden wegen ihrer früheren Gegnerschaft gegen die Tokugawa mit Lehen in der Peripherie versehen.

Die Daimyō wurden durch strenge Gesetze des Edo-Shōgunats kontrolliert. In der Edo-Zeit gab es etwa 260 Daimyō und damit 260 Han.

Nach dem Ende des Shōgunats forderte die Regierung in der frühen Meiji-Zeit 1869 die Daimyō auf, ihr Regierungsrecht über Land und Leute dem Hof zurückzugeben. Alle Daimyō folgten dieser Empfehlung und wurden danach Chihanji (Gouverneur des Hans). 1871 entschied sich die Regierung, die Han abzuschaffen und stattdessen Präfekturen zu gründen. Die ehemaligen Daimyō erhob die Regierung in den neuen Adelsstand Kazoku. Ihr Status richtete sich dabei nach der Größe ihres früheren Lehens.

Literatur

  • E.Papinot: Historical and Geographical Dictionary of Japan, 1910. Nachdruck vom Tuttle-Verlag, 1972. ISBN 0-8048-09996-8

Weblinks

 Commons: Daimyo – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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