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Unter Datenvernichtung oder Sicheres Löschen werden Verfahren verstanden, mit dessen Hilfe Daten behaftete Datenträger so behandelt werden können, dass eine Rekonstruktion der Daten nach der Behandlung hochgradig ausgeschlossen ist. In dieser Hinsicht kann Datenvernichtung als Bestandteil des Datenschutzes aufgefasst werden.
Die Art der Datenvernichtung ist vom jeweiligen Datenträger-Medium abhängig. Sie kann sich im Einzelfall als schwierig erweisen. So lassen sich Fragmente von Papier, die durch den Aktenvernichter erzeugt wurden, unter Umständen wieder zusammensetzen. Solche Verfahren sind heutzutage teilweise automatisiert. Der Inhalt einer Festplatte kann selbst nach einem Säurebad und anderer Zerstörungsmaßnahmen dennoch in sehr vielen Fällen ausgelesen werden, meist allerdings nur von speziellen Datenrettungs-Unternehmen. Werden die Daten jedoch mit Zufallsdaten oder Bitmustern überschrieben, so sind nicht einmal professionelle Datenretter in der Lage, diese zu rekonstruieren. Die Wahrscheinlichkeit, ein einzelnes Bit korrekt wieder herzustellen liegt, nach einem einmaligem Überschreiben der Daten bei 56 Prozent, bei einem ganzen Byte (8 Bit) beträgt die Möglichkeit lediglich 0,96 Prozent.[1][2]
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Folgende Verfahren sind bekannt: