|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Ein Denkmal (Mehrzahl: Denkmäler oder Denkmale) ist ein "Zeugnis der kulturellen Entwicklung der Menschheit"[1], dem im Rahmen der Erinnerungskultur ein besonderer Wert zugesprochen wird. Der Wert kann sich aus künstlerischer, politischer, technischer, städtebaulicher oder landschaftsgestalterlischer Leistung resultieren. Ebenso fallen darunter historische Ereignisse oder der Erhalt von naturhistorischen Zuständen.[1] Als schützenswertes Gut kann es Denkmalschutz genießen.
Inhaltsverzeichnis |
Das Wort Denkmal lässt sich erstmals in den Schriften Martin Luthers nachweisen, wo es die Bedeutung „Gedächtnisstütze“ hat. Luther verwendet es als Übersetzung für das griechische mnemosynon und das lateinische monumentum (lat. monēre = „gemahnen“, „erinnern“). Der Begriff bürgerte sich ohne eine allgemeingültige Definition ein und konnte im Extremfall jeden Gegenstand bezeichnen, der ein allgemeineres Interesse auf sich zieht.[2] Bis ins 19. Jahrhundert wurde die Bezeichnung synonym mit Monument verwendet, während heute mit letzterem vor allem Denkmäler besonderer Größe bezeichnet werden (so bezeichnet das Adjektiv monumental heute in erster Linie gewaltige und eindrucksvolle Objekte). Auch im heutigen Sprachgebrauch kann die Definition je nach Fachbereich und Betrachtungsweise unterschiedlich sein. Während beispielsweise in der Kunstgeschichte nur zum Zweck der Erinnerung geschaffene Werke als Denkmal bezeichnet werden, verwendet der Denkmalschutz einen weitaus umfassenderen Denkmalbegriff.
In der Literatur wird stets die Heterogenität des Begriffs "Denkmal" hervorgehoben.[3] Seit dem frühen 19. Jahrhundert wird der Begriff "Denkmal" unterteilt in ein "Denkmal im engeren Sinne" und ein "Denkmal im weiteren Sinne". Das "Conversations-Lexikon oder Enzyklopädisches Handbuch für gebildete Stände" (1816) begründete diese Differenzierung, welche, über Alois Riegl bis in die heutige Wissenschaftsliteratur tradiert wurde.[4] Dabei wird als "Denkmal im weiteren Sinne" ein kulturgeschichtlich bedeutsamer Gegenstand und als "Denkmal im engeren Sinne" ein für eine Person oder Ereignis errichtetes Erinnerungsmal bezeichnet.[5] Mit den Worten Gustav Droysens ist dies eine Unterscheidung von Denkmälern aus der Zeit und für die Zeit.[6] Zugleich zeigt sich in dieser Unterscheidung unser Umgang mit der Vergangenheit (Denkmal im weiteren Sinne) und welche Folgerungen daraus, im Sinne der Erinnerungskultur, für die Zukunft geschlossen werden (Denkmal im engeren Sinne). Die Brockhaus Enzyklopädie bezeichnet als Denkmal "im engeren Sinn ein zur Erinnerung an bestimmte Personen oder Ereignisse errichtetes Werk der Bau- oder Bildhauerkunst."[7] Genauer geht das "Lexikon der Kunst" darauf ein, indem es als Denkmal im engeren Sinn "jedes bewusst mit der Absicht der Wahrung des Andenkens an Personen oder Ereignisse errichtete architekton[ische] oder plast[ische] Werk. D[enkmäler] propagieren meist die herrschenden Ideen und führenden Persönlichkeiten der jeweiligen hist[orischen] Formation b[e]z[iehungs]w[eise] ihrer einzelnen Perioden und entfalten deshalb eine aktive gesellschaftspolit[ische] Wirksamkeit."[8]
Denkmäler sind Ausdruck eines Zeitgeistes, sie "vergegenwärtigen unser Erbe, konfrontieren uns mit einer fortwirkenden Vergangenheit, die – beharrlich, unbarmherzig, bisweilen auch versöhnlich – in unsere Gegenwart hineinragt."[9] Sie sind bis zur Demokratisierung Deutschlands als Verbindungsglied zwischen herrschender Klasse und Bürgerschicht zu verstehen. Dem Volk wurden vorherrschende Ideale vermittelt und die "oberen Schichten" sahen sich durch Denkmäler an "Fürsorgepflichten" gebunden.[10] Erst die Demokratisierung nach 1945 – die Zeit der Weimarer Republik einmal ausgenommen, in welcher kaum Denkmäler entstanden –, und die damit verbundene Übergabe der Macht an das Volk, führten herrschende Klasse und Volk zusammen und lösten diese Verbindung einer „Fürsorgepflicht“ auf.
Ein Denkmal ist ein Monument und soll, im Sinne des lateinischen monere (= erinnern), an eine Person, an eine Sache oder ein historisches Ereignis erinnern, kurz: gedenken.[11] Darüber hinaus wird ihm die Funktion zugeschrieben die Jugend zu bilden und zu erziehen. So in etwa meinte es Böckh, als er den antiken Topos "mortui viventes obligant" mit "Den Gefallenen zum Gedächtnis, den Lebenden zur Anerkennung, den künftigen zur Nacheiferung"[12] übersetzte. Dieser Schriftzug fand sich nach 1819 auf zahlreichen Denkmälern als Inschrift oder Widmung wieder. Notwendig zum Gedenken und Erziehen ist, dass das Denkmal öffentlich zugänglich ist – räumlich aber auch inhaltlich erfahrbar gemacht werden kann – und Nachhaltigkeit besitzt. Erstere lässt sich auf zweierlei Wege erreichen; über eine Aufstellung im Öffentlichen Raum oder die Rezeption über die bürgerliche Öffentlichkeit auf anderem Wege. Letzteres durch seine Werkhaftigkeit oder direkten Übergang des Inhaltes in das kollektive oder das kulturelle Gedächtnis.
Alois Riegl bezeichnet in seiner Schrift "Der moderne Denkmalskultus – sein Wesen und seine Entstehung" das Denkmal als
„ein Werk von Menschenhand, errichtet zu dem bestimmten Zweck, um einzelne menschliche Taten oder Geschicke (oder Komplexe mehrerer solcher) im Bewusstsein der nachlebenden Generationen stets gegenwärtig und lebendig zu halten. Es kann entweder ein Kunstdenkmal oder ein Schriftdenkmal sein, je nachdem es das zu verewigende Ereignis mit den bloßen Ausdrucksmitteln der bildenden Kunst oder unter Zuhilfenahme einer Inschrift dem Beschauer zur Kenntnis bringt (...).[13]“
Auf eine Besonderheit des "Denkmals" macht Helmut Scharf in seinem Buch "Kleine Kunstgeschichte des Deutschen Denkmals" (1984) aufmerksam. Darin schreibt er:
„Denkmal existiert als Objekt und als Bezeichnung desselben. Als Sprachsymbol bezeichnet Denkmal in der Regel etwas Konkretes, seltener wird es auch metaphorisch verwandt (...). Denkmal kann Sprachsymbol für eine Einheit mehrerer Denkmäler (..) oder nur für ein einzelnes (...) sein, es kann im weiteren Sinne aber auch fast in allen denk- und sinnesmäßig erfaßbaren Seinsebenen gebraucht werden. (...) Was Denkmal ist, hängt immer davon ab, welchen Stellenwert das herrschende oder als Tradition überkommende Bewußtsein einer spezifischen historischen und gesellschaftlichen Situation ihm beimißt.[14]“
Grundsätzlich lässt sich für den Begriff "Denkmal" festhalten, dass sein Definitionsrahmen von den je aktuellen historischen Rahmenbedingungen abhängig sind. An ihn sind zudem Aspekte der "Erinnerungskultur" und des "Kulturellen Gedächtnisses" ebenso geknüpft, wie Fragen nach dem Begriff der "Öffentlichkeit" und "Dauerhaftigkeit"[15] (vom je memorierten) sowie nach der Gestalt und dem Inhalt[16] des Denkmals (werkhaften Erinnerungsmal). Aus kunstwissenschaftlicher Sicht eröffnet gerade die Dichotomie von Inhalt und Gestalt das Problem der "Sprachfähigkeit" des Denkmals.[17] Dabei wird deutlich, dass die Sprache eminenter Teil eines Denkmals ist und auch an "ungegenständlichen" oder "architektonischen Denkmälern" oft zumindest mit einer Gedenktafel vertreten ist. Hierbei berührt die Debatte die gesellschaftlichen Mechanismen, welche an das Gedenken verbunden sind. Das sind Akzeptanz des Erinnerungsmales als Objekt, die transportierten Inhalte und die Wirkung dieser Inhalte.
Eine Abgrenzung zum Mahnmal ist begrifflich schwierig zu vollziehen. Oftmals werden beide Begriffe synonym genutzt.[18] Zugleich lassen sich aber auch immer Versuche einer Abgrenzung finden.[19]
Der Denkmalwert – also ob ein Objekt als wertvoll und denkmalwürdig bewertet wird – wird verschieden definiert, die Richtlinien des Denkmalschutzes folgen meist internationalen Standards, während die Denkmalpflege Aufgabe staatlicher Institutionen und des Besitzers ist.
Die wissenschaftliche Sichtweise des Denkmalwertes wurde in Chartas des ICOMOS festgelegt. International ausschlaggebend sind u. a. die Charta von Venedig (für Bauten), die Charta von Florenz[20] (für Gärten und Landschaften) und die Charta von Washington (für historische Siedlungen und Stadtgebiete); wissenschaftliche Bedeutung hat auch die vom australischen Nationalkomitee des ICOMOS verabschiedete Charta von Burra[21][22]. Laut der Charta von Burra bedeutet ‚Denkmalwert‘ „ästhetische, historische, wissenschaftliche oder gesellschaftliche Werte für vergangene, gegenwärtige und zukünftige Generationen“.[23]
Aufgabe des Denkmalschutzes ist auch die Inventarisierung des Denkmalbestands; in Denkmallisten werden geschützte Denkmale verzeichnet.
Flächenhaftes Boden- und Kulturdenkmal:
Der Hadrianswall bei Greenhead, England
Einzelnes Naturdenkmal:
Sankt-Wolfgangs-Eiche bei Regensburg
bewegliches künstlerisches Kulturdenkmal:
Reichskrone, Weltliche Schatzkammer Wien
Kulturdenkmale im rechtlichen Sinne sind von Menschen geschaffene Gegenstände, die die Zeiten überdauert haben und Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung darstellen und an deren Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Sie stehen üblicherweise unter Denkmalschutz. Historische Grünanlagen (z. B. Gärten, Alleen, Tanzlinden, usw.) können gleichzeitig Kultur- und Naturdenkmal sein, da der jeweilige Schutzzweck verschieden ist. Nach den Denkmalschutzgesetzen einiger Länder werden durch eine Legalfiktion auch Fossilien – an sich ja Naturdenkmale – zu Kulturdenkmalen erklärt.[24]
Ein „gewachsenes Denkmal“ wurde nicht als Denkmal errichtet. Vielmehr kommt ihm sein Denkmalwert in der Regel durch Zeitablauf zu und dadurch, dass es aus einer Vielzahl ähnlicher Objekte diese Zeitläufe überstanden hat.
Bodendenkmal:
Garten der Flüchtenden, Pompeji
Bau- und technisches Denkmal:
Eiffelturm, Paris
Gartendenkmal: Renaissancegarten von Schloss Villandry
Ein Naturdenkmal ist ein unter Schutz stehendes Landschaftselement. Dazu können z. B. Höhlen, alte oder markante und alte Baumexemplare oder artenreiche Naturflächen, Fossilien und andere natürlich entstandene Objekte zählen.
Kulturlandschaftsdenkmal, Weltkulturerbe:
Reisterrassen von Banaue, Philippinen
Geotop und Kultstätte:
Karlu Karlu (Devil's Marbles), Northern Territory, Australien
Externsteine im Teutoburger Wald
Denkmale im engeren Sinn der Kunstgeschichte, und entsprechend oft auch in der allgemeinsprachlichen Verwendung, sind künstlerisch gestaltete Objekte, die mit dem Ziel geschaffen wurden, an ein geschichtliches Ereignis oder historische Persönlichkeiten öffentlich zu erinnern. Sie müssen nicht zwingend Kulturdenkmale sein. Sie gehören zu den klassischen Genres von Baukunst und Bildhauerei (Pyramiden von Gizeh, Grabmal des Konfuzius oder Herrscherstatuen). Sie lassen sich wiederum in weitere Gruppen einteilen:
Monument:
Völkerschlachtdenkmal Leipzig
Schrein:
Yasukuni-Schrein in Tokio
Flurdenkmal:
Brunnen mit drei Inschrifttafeln bei Gottesbichl, Kärnten
Alfred Hrdlicka: Mahnmal gegen Krieg und Faschismus, Wien, Albertinaplatz
Olching 40 Jahre Faschingsumzug
Gedenktafel, die an ein versetztes Denkmal erinnert:
Dresden, Albertplatz
Denkmalschutz und Denkmalpflege als die Gesamtheit aller Maßnahmen, die zur Erhaltung denkwürdiger Objekte im öffentlichen Interesse dienen, sind heute in den meisten Staaten der Welt durch Denkmalschutzgesetze rechtlich verankert. Richtlinien über den Handel mit Denkmalen beruhen auf nationalen und zwischenstaatlichen Regeln.
Nach Völkerrecht, nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, besteht ein Kulturgutschutz bei kriegerischen Auseinandersetzungen.
Daneben gibt es seitens der UN-Sonderorganisation UNESCO eine Einstufung als Welterbe, die – über nationale Interessen hinausgehend – ein Kultur- oder Naturgut als unverzichtbar für die gesamte Menschheit deklariert.
Am bekanntesten ist die Kennzeichnung von Kulturgütern nach den Vorschriften der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.
Bodendenkmale, vor allem für vor- und frühgeschichtliche Sehenswürdigkeiten, werden, von Skandinavien ausgehend, zunehmend mit dem Johannskreuz, dem Zeichen ⌘ gekennzeichnet.
In Deutschland gibt es in den Bundesländern Berlin und Nordrhein-Westfalen landesweite eigene Kennzeichnungen von Denkmalen unter Verwendung des jeweiligen Landeswappens. In der DDR mussten Denkmäler mit einem Emblem gekennzeichnet werden[25], das dem der Kennzeichnung nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten sehr ähnlich sieht und noch heute häufig verwechselt wird. Das Schild existierte in zwei Ausfertigungen: zum einen mit der Beschriftung „Denkmal“, zum anderen mit der Beschriftung „Denkmalschutzgebiet“.
An den von der EU eingeführten European Heritage Days, die europaweit im September jeden Jahres durchgeführt werden, soll das Bewusstsein der kulturellen Bedeutung von Denkmalen gefördert und die herausragende kulturelle Bedeutung von Denkmalen im Sinne einer „lebendigen Geschichte“ hervorgehoben werden. Auch die Schweiz ist mit dem Europäischen Tag des Denkmals an dieser Aktion beteiligt.
Deutschland:
Österreich
Schweiz
International: