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| Daten des Dramas | |
|---|---|
| Titel: | Der zerbrochne Krug |
| Gattung: | Lustspiel |
| Originalsprache: | Deutsch |
| Autor: | Heinrich von Kleist |
| Erscheinungsjahr: | 1806 |
| Uraufführung: | 2. März 1808 |
| Ort der Uraufführung: | Hoftheater in Weimar |
| Personen | |
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Der zerbrochne Krug ist ein Lustspiel von Heinrich von Kleist aus dem Jahr 1806. Die Uraufführung im Jahr 1808 in Weimar durch Johann Wolfgang von Goethe war nicht von Erfolg gekrönt.
Inhaltsverzeichnis |
Ausgangspunkt der Handlung ist ein zerbrochener, wertvoller Krug aus dem Besitz der Witwe Marthe Rull. Die Scherben liegen im Zimmer ihrer Tochter Eve, wo Marthe am Vorabend den Bauernsohn Ruprecht Tümpel ertappt hat. Ruprecht wiederum beobachtete einen Fremden, der durch das Fenster aus Eves Zimmer floh und dabei den Krug vom Kaminsims warf. Weder Marthe noch Ruprecht ahnen, dass es sich bei diesem Fremden um Dorfrichter Adam handelt. Der Krug selbst ist für Marthe Rull zwar sehr wertvoll, aber ihr vorgeordnetes Ziel ist es, Eves Ruf vor Gericht zu retten. Sollte sich herausstellen, dass nicht nur Ruprecht sie am gestrigen Abend in ihrem Zimmer aufgesucht hat, würde Eve als Dirne („Metze“) gelten. Im Lauf des Stückes versucht Adam, die Aufklärung des Falles möglichst unauffällig zu verhindern, zumal an diesem Tag der Gerichtsrat Walter aus Utrecht anwesend ist. Aber Adam ist als Richter gezwungen, die Zeugin Brigitte vorladen zu lassen. Diese schildert, dass sie eine Spur von Marthes Haus bis zur Hintertür des Gerichtshauses verfolgt und sogar die vermisste Perücke des Dorfrichters gefunden habe. Angesichts solch eindeutiger Indizien bleibt Adam nur noch die Flucht. Eve, die als einzige Anwesende außer Adam die Wahrheit kennt, erklärt zum Abschluss ihr Verhalten: Richter Adam habe, falls Eve ihm gefügig sei, dafür sorgen wollen, dass Ruprechts angeblich drohender Militäreinsatz in der Kolonie Niederländisch-Indien verhindert werde.
In der Literaturwissenschaft wird häufig das Problem der Gattungszuordnung diskutiert, da Der zerbrochne Krug eigentlich wenig Kennzeichen eines herkömmlichen Lustspiels aufweist. Kleist bezeichnet es jedoch wörtlich so, und verschiedene theoretische Ansätze haben dieses Problem zu lösen versucht.[1] Es wird in die Epoche der Hochromantik eingestuft.
In seiner zunächst ungedruckt gebliebenen Vorrede weist Kleist darauf hin, dass er durch den Kupferstich La Cruche cassée zu diesem Werk angeregt worden sei. Tatsächlich handelt es sich dabei aber nicht um das berühmte Gemälde von Jean Baptiste Greuze, das heute im Louvre hängt, sondern um den Kupferstich Le Juge, ou la Cruche cassée (1782) von Jean Jacques Le Veau, den Kleist in Bern gesehen hatte und der wiederum auf ein Gemälde von Greuzes Freund Louis Philibert Debucourt zurückgeht. Kleist erinnert sich: „Und der Gerichtsschreiber sah (er hatte vielleicht kurz vorher das Mädchen angesehen) jetzt den Richter misstrauisch zur Seite an, wie Kreon bei einer ähnlichen Gelegenheit den Ödip, als die Frage war, wer den Lajus erschlagen.“[2]
Der Kupferstich regt einen Dichterwettstreit zwischen Heinrich von Kleist und seinen Freunden Ludwig Wieland, Heinrich Zschokke und Heinrich Geßner an: „In meinem Zimmer hing ein französischer Kupferstich, La cruche cassée. In den Figuren desselben glaubten wir ein trauriges Liebespärchen, eine keifende Mutter mit einem zerbrochenen Majolika-Kruge, und einen großnasigen Richter zu erkennen. Für Wieland sollte dies Aufgabe einer Satire, für Kleist zu einem Lustspiele, für mich zu einer Erzählung werden. – Kleists Zerbrochner Krug hat den Preis davon getragen.“ (Heinrich Zschokke, Lebensspuren, Nr. 67a)[3]
Im Schulunterricht wird das Stück wegen starker Analogien im Ablauf des Aufdeckungsprozesses – typisches Kennzeichen für ein Analytisches Drama – und wegen ähnlich tragischer Konsequenzen gerne mit König Ödipus und König Lear verglichen, wobei die Unterschiede herausgearbeitet werden.
Im Verlauf der Komödie treten diverse zwischenmenschliche Konflikte und Brüche zutage. Für sich alleine wirken die Konflikte nicht erheiternd, eine ständige Nähe zur Tragik ist spürbar.
Konflikt Eve – Ruprecht: Die beiden sind verlobt. Sie scheren sich nicht allzu sehr um den Krug, für sie geht es in diesem Prozess stattdessen um ihr Verlöbnis und die geplante Eheschließung. Ruprecht verhält sich ziemlich undiplomatisch und engstirnig, was kennzeichnend ist für sein einfaches Gemüt. Er – wie auch Marthe Rull – repräsentieren die strengen Sittlichkeitsvorstellungen des Dorfes. Die Tatsache, dass Eve einen fremden Mann in ihr Schlafzimmer gelassen hat, legt den Verdacht der vorehelichen Sexualität nahe, was für Ruprecht eine untragbare Vorstellung ist. Dass Eve ihn nun noch vor allen Leuten anklagt, den Krug zerschlagen zu haben, ist zu viel für ihn. Auffallend ist, wie wenig Ruprecht Eve vertraut. In seinem einfachen Denken ist Eve bereits abgestempelt als Hure („Metze“, V. 440, V. 467, V. 819, V. 1024), also ihrer Tugend und Keuschheit beraubt. Er verweigert ein klärendes Gespräch mit Eve und stürzt die Beziehung so in eine schwere Krise. Ebenfalls auffallend ist seine begrenzte Vorstellung von der Ehe. Der Entschluss, Eve heiraten zu wollen, fiel aufgrund ihrer offensichtlichen Tüchtigkeit („Ein rüstig Mädel ist's, ich hab's beim Ernten Gesehn“, V. 876ff.). Doch Ruprecht hat Eve mit einem fremden Mann in ihrem Zimmer gesehen und dies genügt ihm als Beweis für ihren Treuebruch. Er kann nur glauben, was er gesehen hat, und weigert sich, weiter zu denken. Eve hat eine völlig andere Auffassung von einer Beziehung. Für sie ist Beziehung Opferbereitschaft: sie geht das Risiko ein, ihren guten Ruf zu verlieren, um damit Ruprecht vor dem Armeedienst, der angeblich im Ausland stattfinden soll, zu retten. Dass sie deswegen das Spiel Adams mitspielt, zeugt jedoch auch von einiger Naivität.
Konflikt Marthe – Eve: Auch Marthe verweigert Eve ein klärendes Gespräch; stattdessen zerrt sie den Fall in riskanter Weise an die Öffentlichkeit. Dies zeugt von einer starken Bevormundung und einer mangelnden Zubilligung des Selbstbestimmungsrechts. In dieser hierarchischen Situation untersteht Eve auch den strengen Moral- und Sittenvorstellungen der Mutter, welche Eve eher vor die Türe stellen würde, als ihr einen Fehltritt zu verzeihen („Hör du, mach mir hier kein Spektakel“, V. 1142; „Als ob sie eine Hure wäre.“ V. 1132; vgl. V. 1148ff.). Außerdem scheinen beide – Ruprecht und Marthe – eine Art Besitzanspruch an Eve geltend zu machen.
Konflikt Veit – Ruprecht: Zwischen Vater und Sohn liegt kein ernstzunehmender Konflikt vor. Veit stellt sich voll und ganz hinter Ruprecht, bewahrt die Ruhe („Sei sie nur ruhig, Frau Marth!“, V. 415; „Wenn einer Ihr von uns den Krug zerbrochen, Soll Sie entschädigt werden“, V. 431f.) und ist wie sein Sohn erzürnt über Eves vermeintliches Verhalten („Pfui, schäm Sie sich.“, V. 819). Als es während des Prozesses dann so aussieht, als habe Ruprecht seine Eve spät abends besucht, ist Veit zwar empört („nimm dich in Acht! Du und die saubre Jungfer Eve dort“, V.1360f.), fragt seinen Sohn genau aus und reagiert ziemlich derb („Schweig du, sag ich.“, V. 1868; „Halt’s Maul, sag ich.“, V.1870), aber der Glaube an dessen Rechtschaffenheit („Von seiner Unschuld völlig überzeugt, Kam ich hierher“, V.1383f.) siegt schließlich. Deshalb spricht er sich sofort, nachdem der Fall aufgeklärt ist, für die Versöhnung der beiden jungen Leute aus („Das sag ich auch! Küßt und versöhnt und liebt euch; Und Pfingsten, wenn ihr wollt, mag Hochzeit sein!“, V. 1952f.).
Konflikt Adam – Eve: Hier besteht zwar keine Beziehungskrise im eigentlichen Sinn, da Adam und Eve lediglich eine oberflächliche Bekanntschaft pflegten – bis zur vorhergehenden Nacht. Dadurch jedoch, dass Eve Adam von ihren Heiratsplänen erzählt und ihn – wenn auch mit harmloser Absicht – in ihr Zimmer lässt, eröffnet sie ihm zweimal einen Einblick in ihre Intimsphäre. Adam wiederum hat Eve sexuell genötigt und unter Druck gesetzt. Verheerend für Eve ist an der Sache neben ihrer Jugend vor allem der Standesunterschied, welcher sie Adam gegenüber wehrlos macht.
Konflikt Adam – Licht: Neben den familiären und partnerschaftlichen Krisen ist dies die dritte Form, nämlich die berufliche. Die Basis ist allerdings dieselbe wie bei den meisten anderen: der Mangel an Vertrauen und Aufrichtigkeit. Trotz wiederholten Beteuerns sind sich Adam und Licht alles andere als kollegial gesinnt. Licht würde gerne endlich zum Richter befördert werden („Dorfrichter, ich! Was denkt Ihr auch von mir?“, V. 134), was nach seinem langjährigen Dienst überfällig scheint. Früh durchschaut er das falsche Spiel Adams („Der erste Adamsfall, Den Ihr aus einem Bett hinaus getan.“ V. 62f.), kann jedoch nicht offen gegen ihn auftreten, da er selbst illegal Gelder zu seinen Gunsten abgezweigt hat. Adam besitzt darüber Informationen, deren Offenlegung er Licht androht, sollte dieser ihm in den Rücken fallen („Es ließe Von Depositionen sich und Zinsen Zuletzt auch eine Rede ausarbeiten“, V. 148ff.). So tritt Licht erst dann ganz offensichtlich gegen Adam auf, als mit dem Auftauchen seiner Perücke die Beweislast gegen Adam erdrückend wird („Hm! Die Perücke paßt Euch doch, mein Seel, Als wär auf Euren Scheiteln sie gewachsen.“, V. 1859f.). Aufgrund seiner Hinterhältigkeit und Falschheit kann Licht jedoch nicht als positive Gegenfigur zu Adam gesehen werden, und so gehört es auch zum versöhnlichen Schluss, dass Licht nicht definitiv sein Ziel erreicht, sondern nur bis auf weiteres als Richter in Huisum walten darf.
Konflikt Adam – Walter: Der Gerichtsrat Walter visitiert das Gericht des Richters Adam, und der Konflikt besteht darin, dass ziemlich viel im Argen liegt. Adam ist körperlich übel verletzt und erfindet vor Walter Ausreden dafür. Auch die Ablage der Akten und die Kassen sind verwahrlost. Es verstört Walter auch, dass Adam, obwohl Amtstag ist, nicht verhandeln will, da ihm seine Perücke fehlt. Wenn er aber schon verhandeln soll, dann will er nach seinem Hausbrauch verhandeln und nicht nach dem Gesetz. Und wenn er nach dem Gesetz verhandeln soll, dann nicht gegen sich selbst. Adam zeigt keine richterliche Distanz zu Eve oder den anderen Parteien und wird deshalb von Walter des Öfteren gerügt („Herr Richter! Ei! Welch ein gewaltsames Verfahren.“, V.612; „In Eurem Kopf liegt Wissenschaft und Irrtum Geknetet, innig, wie ein Teig, zusammen“, V. 1060f.). Letztlich will der Dorfrichter Ruprecht ohne Befragung verurteilen. Gerichtsrat Walter ist bemüht, Adam zum korrekten richterlichen Handeln zu führen, und muss sich immer wieder berichtigend einmischen. Das bringt Walter letztlich in eine resignative emotionale Kapitulation, so dass er auch ein Fehlurteil des Richters in Kauf nimmt – Hauptsache, das Gerichtsverfahren kommt zu einer Entscheidung, zu einem Urteil, und der ganze Wahnsinn findet ein Ende („Nichtswürd’ger! Wert, vor allem Volk ihn schmachvoll Vom Tribunal zu jagen! Was Euch schützt, Ist einzig nur die Ehre des Gerichts. Schließt Eure Session!“, V. 1839-42). Die Betroffenen, vor allem die unnachgiebige Marthe, informiert er insofern, dass gegebenenfalls Berufung oder Revision eingelegt werden kann.
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