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Dienstbarkeit, in Österreich auch Servitut, ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.
Das deutsche Sachenrecht unterscheidet verschiedene Dienstbarkeiten an Grundstücken:
Im österreichischen Sachenrecht findet sich die Dienstbarkeit (oder mit derselben Bedeutung Servitut) ähnlich wieder.
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