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Dienstbarkeit

Dieser Artikel behandelt die Dienstbarkeit (Servitut). Bezüglich der zwischenstaatlichen Vereinbarungen siehe Staatsservitut.

Dienstbarkeit, in Österreich auch Servitut, ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.

Situation in Deutschland

Das deutsche Sachenrecht unterscheidet verschiedene Dienstbarkeiten an Grundstücken:

Situation in Österreich

Im österreichischen Sachenrecht findet sich die Dienstbarkeit (oder mit derselben Bedeutung Servitut) ähnlich wieder.


Wiktionary Wiktionary: Dienstbarkeit â€“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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