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Direktwahl

Direktwahl ist die Bezeichnung für eine Wahl in ein (politisches) Amt in unmittelbarer Wahl direkt durch die Wahlberechtigten und nicht durch ein Parlament oder ein Wahlmännergremium.

Im konkreten Beispiel der Wahl der Mitglieder eines Parlamentes bezeichnet Direktwahl die Wahl eines einzelnen Abgeordneten (je Wahlkreis) im Gegensatz zu einer Listenwahl, bei der in erster Linie von den Parteien vorgeschlagene Wahllisten und nicht einzelne Personen gewählt werden. Mandate, die auf einer Direktwahl in diesem Sinn beruhen, werden Direktmandate genannt. Die Unmittelbarkeit der Wahl ist jedoch (nach deutschem Recht) auch bei einer Listenwahl nicht beeinträchtigt, wenn die Bewerber auf den Listen sowie deren Reihenfolge vor der Wahl bekannt sind oder durch die Wähler bestimmt werden.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Bürgermeister und Landräte werden nach den Gemeindeordnungen und Landkreisordnungen meist direkt gewählt.

Der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten werden dagegen indirekt, durch ein Parlament bzw. - im Falle des Bundespräsidenten - durch eine parlamentsähnliche Versammlung, die Bundesversammlung, gewählt.

Österreich

Der Bundespräsident wird unmittelbar vom Bundesvolk gewählt. Am 15. April 2012 wird in Innsbruck erstmals der Bürgermeister per Direktwahl gewählt.[1]

Einzelnachweise

  1. innsbruckinformiert.at: Innsbruck informiert Stadtsenat am 14. Dezember 2011, Zugriff am 17. Dezember 2011

Siehe auch

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