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Displaced Person (DP; engl. für eine „Person, die nicht an diesem Ort beheimatet ist“) war die Bezeichnung des Hauptquartiers der alliierten Streitkräfte (SHAEF) für eine Zivilperson, die sich kriegsbedingt außerhalb ihres Heimatstaates aufhält und ohne Hilfe nicht zurückkehren oder in einem anderen Land neu ansiedeln konnte. In einem Memorandum, das im Zweiten Weltkrieg erstmals im Sommer 1944 formuliert wurde, legten die Alliierten Regelungen, Aufgaben und Zuständigkeiten für ihre Truppen fest, wie DPs unterzubringen, zu versorgen und zu verwalten waren. DPs waren vor allem Zwangsarbeiter und Zwangsverschleppte der nationalsozialistischen Herrschaft, die vornehmlich aus osteuropäischen Staaten aber auch dem ganzen Europa stammten und sich bei Kriegsende in Deutschland aufhielten. Die alliierten Armeen rechneten 1944 mit 11,3 Millionen DPs.
Die Bezeichnung wurde 1943 vom Migrationsforscher Eugene M. Kulischer geprägt „für solche Personen, die durch die Achsenmächte oder durch eine mit ihnen verbündete Macht während des Zweiten Weltkrieges aus ihrer Heimat deportiert oder durch einen Arbeitsvertrag zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen waren.”[1] Allgemein steht der Begriff für Menschen, die infolge von Krieg, Verfolgung oder auch Katastrophen ihr Herkunftsgebiet verlassen mussten und aufgrund der Situation nicht dorthin zurückkehren können.
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Zu den „DPs“ gehörten Zwangsarbeiter, die während des Krieges zur Arbeit in deutschen Betrieben verpflichtet worden waren, ferner Kriegsgefangene, ehemalige Konzentrationslagerhäftlinge und Osteuropäer, die nach Kriegsbeginn entweder freiwillig in Deutschland eine Arbeit aufgenommen hatten oder 1944 vor der sowjetischen Armee geflüchtet waren.[2]
Das SHAEF verstand unter DPs „alle Zivilisten außerhalb der Grenzen ihrer Heimatstaaten“[3], die zu ihrem Aufenthalt in der Fremde durch Kriegseinwirkung im weitesten Sinn gekommen waren und die alliierte Hilfe brauchten, um heimzukehren oder sich in einem anderen Land ansässig zu machen. Grob unterteilt wurden sie in
Spezielle Kategorien waren
Als „DPs“ anerkannt wurden auch mehr als 100.000 jüdische Flüchtlinge, die im Sommer und Herbst 1946 nach dem Pogrom von Kielce in die westlichen Besatzungszonen Deutschlands kamen.[4] In den späteren westlichen Besatzungszonen befanden sich zum Ende des Zweiten Weltkrieges etwa 6,5 Millionen DPs. Allein in den fränkischen Regierungsbezirken Bayerns gab es zwischen 1946 und 1949 28 DP-Lager (engl.: DP-Camps) für jüdische Holocaustüberlebende, z. B. in Ansbach, Fürth, Hof (Saale), Rehau und Windsheim.
Angesichts der Kriegswirren ist die genaue Zahl ungeklärt, sie wird mit zwischen 6,5 und 12 Millionen beziffert, wobei sich die letztere Zahl auf alle von den Alliierten befreiten DPs bezieht, also auch auf jene, die sich in den zuvor von Deutschland besetzten Gebieten befanden. Ein großer Teil dieser Menschen konnte relativ schnell von den Alliierten in ihre Ursprungsländer zurückgeführt („repatriiert“) werden. In den Fällen von Staatsangehörigen der westlichen Alliierten stellte die Repatriierung ein geringes Problem dar. Auch die Rückkehr von Zwangsarbeitern aus Nord-, West- und Südeuropa verlief den Umständen entsprechend zügig. Die Repatriierung wurde von der UNRRA, einer Unterorganisation der UNO, unter Leitung der Militäradministrationen der westlichen Besatzungszonen durchgeführt. Bis September 1945 konnten alle bis auf ungefähr 1,2 Millionen DPs repatriiert werden.
Nur die Heimführung von Fremdarbeitern aus Osteuropa, insbesondere der Ukraine, und dem Baltikum dauerte unverhältnismäßig lange. Dies hatte vor allem zwei Gründe. So konnten beispielsweise die ehemaligen Zwangsarbeiter aus Polen erst Ende 1945 aus Ludwigshafen heimkehren, da die Sowjetunion erst auf die Rückführung aller sowjetischen Bürger bestand, bevor sie den Weg durch ihre Besatzungszone auch anderen DPs erlaubte.
Auch kam es vor, dass sich ehemalige polnische Zwangsarbeiter der Rückführung widersetzten, da sie nicht in ihre kommunistisch regierte Heimat zurückkehren wollten. In dieser Haltung wurden sie auch durch Funktionäre der Polnischen Exilregierung bestärkt. Dazu kam die Tatsache, dass der Ostteil Polens von der Sowjetunion annektiert worden war. Unter den sowjetischen Zwangsarbeitern herrschte oft die Furcht, in der Sowjetunion für ihre Zwangsarbeit bei dem deutschen Gegner nach ihrer Heimkehr bestraft zu werden. Diese Sorge war begründet, da es umfangreiche Repressalien gab und von den repatriierten Sowjetbürgern 157.000 wegen des Verdachts auf Kollaboration hingerichtet wurden.[5]
Im Winter 1945/1946 kam die Repatriierung der DPs fast vollständig zum Erliegen. Die verbliebenen DPs wurden großteils als nicht repatriierbar bezeichnet.
Gemäß den Vereinbarungen auf der Konferenz von Jalta unterzeichneten die westlichen Regierungen am 11. Februar 1945 ein Abkommen mit der Sowjetunion, in dem festgelegt wurde, welcher Personenkreis zwangsweise zu repatriieren war. Ein Kriterium von fünf möglichen musste erfüllt sein:
Die Kriterien 1. und 2. sollten verhindern, dass Angehörige der nach 1917 emigrierten Sowjetbürger von der Zwangsrepatriierung bedroht waren. Auch polnische Ukrainer und Esten, Letten und Litauer, die aus Gebieten stammten, die erst im Verlaufe des Zweiten Weltkriegs sowjetisch geworden waren, fielen nicht unter diesen Personenkreis.
Ab Anfang 1947 wurde versucht, die bisher nicht repatriierten DPs in anderen Ländern anzusiedeln. Zu den Aufnahmeländern gehörten unter anderem Großbritannien, Kanada, Belgien, USA, Frankreich, Palästina, Australien. Unter anderem die Auswanderung von Juden nach Palästina führte 1948 zur Gründung des Staates Israel. Da Länder wie die Vereinigten Staaten keine Tuberkulose-Kranken aufnahmen, blieb vielen DPs auch die Neuansiedlung (engl. Resettlement) verwehrt.
Die verbliebenen oder zurückgekehrten Displaced Persons, darunter viele Juden, blieben teilweise jahrelang in DP-Lagern, wo sie von der UNRRA (ab 1947 von ihrer Nachfolgeorganisation IRO) und jüdischen Organisationen wie dem Joint Distribution Committee betreut wurden. Die Situation in den Lagern war anfangs kritisch, was im Harrison-Report zum Ausdruck kam; teilweise handelte es sich bei den Unterkünften um ehemalige Zwangsarbeiter- oder Konzentrationslager (z. B. Bergen-Belsen oder Haid), in denen die Befreiten nun leben sollten. Zudem wurden sie von der deutschen Bevölkerung und auch der Administration stark diskriminiert. Aufgrund der ungeklärten Perspektive wurden in einigen größeren Lagern Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Lehrerseminare eingerichtet.
Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 erhielten die verbliebenen DPs die Rechtsstellung „heimatlose Ausländer“; einige von ihnen sind bis heute staatenlos.