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Unter dem Begriff Disposition (lat.: disponere = verteilen, aufteilen) wird im weiteren Sinne häufig eine organische oder psychische, genetisch bedingte oder lebensgeschichtlich erworbene Anfälligkeit für die Ausbildung von Krankheiten verstanden.[1] Eine Disposition zur Erkrankung bestimmter Organe oder Organsysteme nennt man Diathese. Der Begriff Diathese ist – im Hinblick auf die Abgrenzung zum Begriff der Konstitution - synonym mit Disposition im weiteren Sinne. In engerem Sinne sind mit Disposition nur die nicht durch genetische Faktoren bedingten, also lebensgeschichtlich erworbenen Eigenschaften gemeint. Diese Unterscheidung und strengere Abgrenzung ist für die psychotherapeutisch beeinflussbaren Faktoren einer Erkrankung wesentlich.[2] Disposition in engerem Sinne ist also nur auf peristatische Faktoren bezogen.
Eine genetische Disposition bezeichnet die aus der Struktur oder Zusammensetzung von Erbgut bestimmte außergewöhnliche Veranlagung eines Individuums oder der Mitglieder einer Familie (= familiäre Disposition), bestimmte Besonderheiten und Erkrankungen zu vererben bzw. die anlagebedingte Anfälligkeit, bestimmte Erkrankungen zu entwickeln. Auch eine Erkrankung, die nur bestimmte Tiergruppen, Arten oder Rassen betrifft, ist zumeist durch genetische Unterschiede bedingt.
Eine geschlechtliche Disposition trifft zu, wenn die Erkrankung häufiger bei männlichen oder weiblichen Individuen auftritt. Eine Alterdisposition ist zumeist durch altersabhängige Unterschiede in der Immunität bedingt.
Eine erworbene Disposition wird durch längeren oder intensiveren Kontakt mit einem krankheitsauslösenden Stoff oder Erreger oder mit Stressoren (Fehlbelastungen) hervorgerufen. In diese Gruppe fallen beispielsweise alle Berufskrankheiten.