DoktorDer Doktor (v. lat.: docere „lehren“ oder doctus „gelehrt“, bzw. doctor / doctrix (weibl.); Abk. Dr., Pl. Doctores, abgekürzt Dres.) ist der höchste akademische Grad. Der akademische Doktorgrad (das Doktorat) wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt. Durch die Promotion wird dem Kandidaten die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten bescheinigt. Eine abgeschlossene Promotion ist Voraussetzung für eine Habilitation. In anderen Ländern gibt es auch Doktorgrade, die mitunter ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben werden (sog. „Berufsdoktorate“, zum Beispiel Medical Doctor, M.D., oder Juridical Doctor, J.D.). Diese dürfen in Deutschland nicht mit Dr. abgekürzt werden, sondern nur mit der jeweiligen Originalabkürzung.
AnforderungenEine Zulassung zum Promotionsverfahren setzt heute im Regelfall einen Magister- oder Diplomabschluss einer Universität oder einen Masterabschluss einer Hochschule voraus. Im Ausnahmefall können auch besonders qualifizierte Diplomabsolventen einer Fachhochschule oder Bachelorabsolventen von Hochschulen im Rahmen einer Eignungsprüfung zugelassen werden, dies setzt jedoch in der Regel zusätzlich zu erbringende Studienleistungen voraus, die mehrere Semester umfassen können.[1] Da in den Fächern Rechtswissenschaft und Medizin wie auch in den Lehramtsstudiengängen das Studium im engeren Sinne bereits mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen ist, reicht auch dieses als Zulassungsvoraussetzung für die Promotion aus. An manchen geisteswissenschaftlichen Fakultäten konnten früher im Haupt- und in den Nebenfächern hervorragende Studenten ohne vorheriges Abschlussexamen ausnahmsweise, nach zweifacher Professorenbegutachtung, zur Promotion zugelassen werden. Diese sogenannte „einzügige“ Promotion ist nicht mehr möglich. Auch die „grundständige“ Promotion, bei der vom Studienbeginn an nur die Promotion als Abschluss angestrebt wird, ist an den meisten deutschen Universitäten spätestens um 1990 für die große Mehrheit der Fächer abgeschafft worden. Die meisten Promotionsordnungen fordern zudem bestimmte Examensnoten (im Allgemeinen: mindestens die Gesamtnote „gut“, bei den Juristen überwiegend „vollbefriedigend“) für die Zulassung zur Promotion. Für die Promotion muss eine schriftliche Arbeit (Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält. Die Abfassung dieser Arbeit dauert je nach Fach zumeist zwei bis fünf Jahre; in dieser Zeit wird der Doktorand von einem zumeist habilitierten Wissenschaftler (Doktorvater), im Allgemeinen einem Professor bzw. einer Professorin, betreut. Die Berechtigung zur Betreuung von Doktoranden ist von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich geregelt. So können, in Abhängigkeit von der jeweiligen Promotionsordnung, in der Regel die meisten Hochschullehrer, also sowohl habilitierte Privatdozenten als auch Professoren (unabhängig davon, ob sie habilitiert sind) und Juniorprofessoren als Doktorvater fungieren. Der notwendige Aufwand und das erforderliche Niveau sind von Fach zu Fach, teils sogar von Betreuer zu Betreuer extrem unterschiedlich, da (nicht nur in Deutschland) einheitliche Vorgaben fehlen. In manchen Fächern ist auch eine „kumulative“ Promotion auf der Basis mehrerer kürzerer wissenschaftlicher Publikationen möglich, ohne dass eine Dissertation angefertigt werden muss. Je nach Promotionsordnung kann die Doktorarbeit intern, an der Universität, oder extern, in einer anderen Einrichtung, angefertigt werden, wobei bei einer externen Promotion mindestens einer der Gutachter mit der Universität, die den Grad verleiht, verbunden sein muss. Die mündliche Promotionsleistung wird von ausgewählten Fakultätsvertretern abgenommen und besteht aus einer Disputation, in der die vom Promovenden eingereichten Thesen diskutiert werden, einer Verteidigung, in der die Dissertation verteidigt wird, einem Rigorosum, bei dem weitere Fächer oder Themenbereiche geprüft werden, oder aus mehreren aus den drei Prüfungsmöglichkeiten kombinierten Verfahren. Das Prozedere regeln die Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereiche. Nachdem alle Prüfungsleistungen erbracht sind, erhält der Doktorand in der Regel sein Zeugnis. Für Dissertationen gilt in Deutschland im Allgemeinen eine Publikationspflicht. Die Arbeit muss innerhalb einer bestimmten Zeit öffentlich zugänglich gemacht werden, wobei viele Promotionsordnungen inzwischen (neben der Veröffentlichung als normales Buch, als spezielle Hochschulschrift bzw. als Mikrofiche) auch eine Online-Publikation anerkennen. Erst mit der Veröffentlichung der Dissertation ist das Verfahren endgültig abgeschlossen. Danach erhält der Doktorand die Promotionsurkunde und damit das Recht, den akademischen Grad zu führen. In den Promotionsordnungen einiger Universitäten wird dem Doktoranden die Möglichkeit eingeräumt, in der Zeit zwischen Disputation bzw. Rigorosum und der Publikation der Dissertation oder der Zeit zwischen der Publikation der Dissertation und der Aushändigung der Doktorurkunde den Grad eines „Dr. des.“ (Doktor designatus) zu führen. Zum Teil wird dieser Grad auch dann verwendet, wenn die Promotionsordnung dies nicht vorsieht; streng genommen handelt es sich hierbei aber um den Missbrauch eines akademischen Grades. Eine Sonderolle nehmen medizinische Promotionen ein. Zum einen kann die Dissertation schon vor Studienende begonnen werden, zum anderen gleichen die Dissertationen in vielen Fällen eher Diplomarbeiten in naturwissenschaftlichen Fächern als den dort üblichen Promotionsarbeiten[2]. Der Europäische Forschungsrat (ERC) erkennt den Dr. med. nicht als gleichwertig mit einem PhD-Grad an[2]. HäufigkeitIm Jahr 2005 wurden an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in Deutschland insgesamt 25.700 Doktorgrade verliehen.[3] Pro Jahr wird somit pro Professor ungefähr ein Doktorgrad vergeben. In Deutschland tragen ca. 1,3 % der Bevölkerung den akademischen Grad eines Doktors, in den USA etwa 1,5 %.[4] 2004 konnten 2,7 Prozent eines durchschnittlichen Altersjahrgangs in Baden-Württemberg den akademischen Grad Doktor erwerben, in Hamburg 3,4 Prozent und Berlin 3,1 Prozent, in Deutschland 2,1 Prozent. Im OECD-Staatenmittel konnten dagegen nur 1,3 Prozent eines Jahrgangs eine Promotion erfolgreich abschließen. Die ersten Plätze im OECD-Vergleich sind: Schweden 3,1 Prozent, Schweiz 2,7 Prozent, Portugal 2,5 Prozent, Deutschland 2,1 Prozent.[5] Das Durchschnittsalter bei Promotion lag 2001 in Deutschland bei 32,8 Jahren. In Deutschland lag die Promotionsquote 2001 bei Frauen bei 1,4 %, bei Männern bei 2,4 %.[6] Stark unterschiedlich ist in den einzelnen Studienfächern die Anzahl der Absolventen, die eine Promotion anschließen lassen. Während in den Ingenieur- und Rechtswissenschaften die Promotionsrate bei etwa 10% liegt, liegt sie in der Medizin bei etwa 80%, und in der Chemie stellt die Promotion in Deutschland praktisch den eigentlichen Studienabschluss dar (Promotionsrate 95%). GeschichtlichesDie erste nachweisbare Verleihung eines Doktorgrades fand 1219 in Bologna nach Bestätigung der Promotionsordnung durch Papst Honorius III. statt; der erste Doktorgrad an einer deutschen Universität wurde am 12. Juli 1359 in Prag verliehen.[7] In der mittelalterlichen Universität war der Doktorgrad der höchste vergebene akademische Grad. Er wurde zunächst nur von den theologischen, medizinischen und juristischen Fakultäten vergeben, die die einzigen vollgültigen Fakultäten waren (die übrigen Fächer wurden in der so genannten „Artistenfakultät“ gelehrt und schlossen in der Regel mit dem Baccalaureus- oder Magister-Titel ab), bis in der frühen Neuzeit als vierter klassischer Doktorgrad der von den philosophischen Fakultäten verliehene Dr. phil. hinzukam. Die Abkürzung lautete anfangs üblicherweise nur „D.“, woraus sich an einigen theologischen Fakultäten bis heute der Brauch herleitet, den theologischen Ehrendoktor mit dem Führen dieser Abkürzung zu erlauben. Bis zur Reformation hatte ein Doktor das Recht, an allen abendländischen Universitäten zu lehren; dieses Recht wurde benannt als ius ubique docendi. Der Doktor entsprach also eher der heutigen Habilitation, was sich bis heute darin spiegelt, dass es keinen höheren akademischen Grad als den Doktor gibt. Die erste promovierte Frau Deutschlands war Dorothea Erxleben aus Quedlinburg. Im Januar 1754 reichte sie ihre Dissertation mit dem Titel „Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten“ ein, und am 6. Mai desselben Jahres trat sie in Halle zum Promotionsexamen an, das sie mit großem Erfolg ablegte. RechtlichesDeutschlandIn Deutschland kann das Doktorat an einer Universität, Technischen Universität, Technischen Hochschule, Gesamthochschule, Musikhochschule, Kunsthochschule, Sporthochschule, Medizinischen bzw. Veterinärwissenschaftlichen Hochschule, Kirchlichen Hochschule oder Pädagogischen Hochschule mit Promotionsrecht erworben werden. Fachhochschulen besitzen bislang kein Promotionsrecht. Einige Fachhochschulprofessoren sind jedoch an einer Universität habilitiert und haben somit das Recht, Promotionen in Kooperationen mit Universitäten als Erst- oder Zweitgutachter zu betreuen. Auch können Professoren der Fachhochschulen in verschiedenen Bundesländern als Betreuer oder Prüfer in einem Promotionsverfahren einer promotionsberechtigten Hochschule bestellt werden. [8] Der Doktorgrad darf in Deutschland nur von Berechtigten geführt werden. Das Strafgesetzbuch regelt in § 132a 'Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen' folgendes:
Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens (Namenszusatz) wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen (der 'Doktor' ist ein akademischer Grad, kein „Titel“). Unklar ist, nach Auffassung von Juristen[9], in diesem Punkt nur das zivilrechtliche Schrifttum. Zwar wird auch hier überwiegend der Rechtsprechung gefolgt, jedoch gibt es durchaus auch die Auffassung, dass „akademische Titel“ zum Namen gehörten oder Namensattribute seien. Zu Irritationen kann dabei auch der Umstand beitragen, dass der Doktorgrad als einziger akademischer „Titel“ in einen deutschen Pass und Personalausweis eingetragen werden kann. Das deutsche Personalausweis- und Passgesetz (PersAuswG § 1, PaßG § 4) behandelt den „Titel“ aber ebenfalls nicht als Namenszusatz, da in diesem Fall eine spezifische Regelung nicht notwendig gewesen wäre. Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung DR (ohne Punkt)/Dr. h.c. bzw. Dr. E.h eingetragen wird. Da der „Doktor“ also nach Meinung der meisten Juristen kein Namenszusatz ist, kann aus § 12 BGB (Namensrecht) auch nicht abgeleitet werden, dass die Nennung des „vollen Namens“ auch die Nennung des „Doktors“ umfassen müsse. Wie auch andere akademische Grade, kann der verliehene Doktorgrad gemäß den Promotionsordnungen vieler Fakultäten entzogen werden, wenn der Titelträger schwer straffällig geworden ist (dies wird aber höchst selten umgesetzt) oder sich aus sonstigen Gründen als der Führung des Doktorgrades unwürdig erwiesen hat. Dazu ist im Regelfall ein qualifizierter Mehrheitsbeschluss des zuständigen Promotionsausschusses erforderlich. Normalerweise geschieht dies nur bei eklatantem "wissenschaftlichen Fehlverhalten" (Fälschung, Plagiat); so entzog die Universität Konstanz im Jahr 2004 Jan Hendrik Schön den Doktortitel. Den meisten Promotionsordnungen zufolge kann ein Promotionsverfahren nur dann eröffnet werden, wenn der Doktorand ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt oder Angestellter der Universität ist. ÖsterreichDer Doktor ist auch in Österreich kein Namensbestandteil, sondern ein akademischer Grad, wie zum Beispiel der Magister. Er muss weder privat noch im Schriftverkehr mit Behörden geführt werden. Der Grad wird aber auf Wunsch in amtlichen Dokumenten (wie zum Beispiel Personalausweisen oder Pässen) eingetragen, sofern er an einer anerkannten Universität in der EU, dem EWR, der Schweiz oder dem Vatikan erworben wurde. In der Studienrichtung Humanmedizin wird der akademische Grad „Dr. med. univ.“ und für Zahnmedizin der Grad „Dr. med. dent.“ vergeben. Diese Grade werden aber durch Abschluss von Diplomstudien erworben (§ 54 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002) und sind daher trotz der Bezeichnung Diplomgrade. SchweizIn der Schweiz ist der Schutz akademischer Titel auf Bundesebene nicht geregelt. Das Führen eines falschen Doktorgrades ist in einigen Kantonen verboten.[10] Es handelt sich dabei um noch verbliebene Reste des kantonalen Strafrechts. Entsprechungen in anderen LändernNordamerikaIn den USA und Kanada unterscheidet man zwei Arten von Doktorgraden,
Der angloamerikanische Doktorgrad wird hinter dem Namen getragen, etwa Jerry F. Fishwish, Ph.D.. Im Gebrauch als Anrede steht der Dr. vor dem Namen, ohne den Zusatz Ph.D. AustralienÄhnlich wie in den USA und Kanada unterscheidet man zwei Arten von Doktorgraden,
Der australische Doktorgrad wird häufig auch hinter dem Namen getragen, etwa Heinz Schmidt, Ph.D.. Im Gebrauch als Anrede steht der Dr. vor dem Namen, ohne den Zusatz Ph.D., also Dr. Heinz Schmidt. Im australischen universitären Bildungssystemen ist das Ziel der Dissertation „einen signifikanten und einzigartigen Beitrag zur aktuellen Forschung zu leisten“. Dieser Beitrag wird in Form einer Dissertationsschrift demonstriert. Die Doktorand ist unabhängig von Betreuern, kann aber wählen ob sie/er jene häufig frequentiert. Ein Doktorat in Australien ist eine rein wissenschaftliche Forschungsarbeit und dauert durchschnittlich drei bis acht Jahre. Sie gliedert sich in zwei Phasen, wobei die erste Phase die „Ausarbeitung“ eines Forschungsvorhabens ist, und die zweite Phase die „Durchführung“ eines Programms die als „Niederschrift“. Die Niederschrift beinhaltet die Darlegung des wissenschaftlichen Problems, der Methodik und der wissenschaftlichen Erkenntnis. Die gesamte akademische Arbeit erfolgt sehr selbstständig durch den Promovierenden. Die Betreuer des Dissertationsvorhabens beschränken sich ausschließlich auf eine lenkende Funktion. Die Betreuer sind auch nicht, wie in Deutschland, gleichzeitig die Gutachter. Das heißt, der Doktorand beschließt eigenständig wann er seine/ihre Dissertation für fertig erklärt und dann einreicht. Es werden dann Gutachter angesprochen, die dann immer von anderen Universitäten/Instituten sein müssen, und in den meisten Fällen aus dem Ausland sind (häufig auch angloamerikanische Länder). Der Fortgang der Arbeit und die qualitative wissenschaftliche Auseinandersetzung werden zielgerichtet geplant. Nach je einem Drittel der Zeit wird der Stand der Arbeit durch ein Komitee in Form der „confirmation“ sowie des „progress report“ geprüft. Die fertige Dissertationsschrift wird durch zwei bis drei anonyme Gutachter bewertet. Die positive Beurteilung bedeutet den erfolgreichen Abschluss der Arbeit. Dissertationen werden hauptsächlich über Stipendien finanziert, die von der Universität, dem Staat oder durch Forschungseinrichtungen gestellt werden. Die Stipendien dürfen untereinander kombiniert werden und Aufstockungen durch Projektgelder sind möglich. Eine ausschließliche Finanzierung über Projektgelder ist jedoch nicht üblich, da die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Studierenden bewahrt werden soll. Über die Stipendien hinaus steht allen Studierenden ein jährliches Budget zur Verfügung, das beispielsweise für den Besuch von nationalen Kongressen verwendet werden soll. Die Universitäten fördern zudem den Aufbau von Kontakten, eines wissenschaftlichen Netzwerks, um Perspektiven für die Zukunft zu schaffen. EuropaItalienIn Italien gibt es im Wesentlichen drei Arten von akademischen Graden: laurea, laurea magistrale und dottorato di ricerca. Kurzstudiengänge mit einer Dauer von zwei bis drei Jahren schließen mit der laurea ab. Nach etwa zwei weiteren Jahren der Spezialisierung kann die Prüfung zur laurea magistrale abgelegt werden. Laut Gesetz sind Studienabsolventen berechtigt, den Titel dottore (laurea) bzw. dottore magistrale (laurea magistrale) zu führen, der allerdings nicht der Promotion (Dr. oder PhD) entspricht. Das Äquivalent zum Doktor oder PhD ist der dottore di ricerca (Forschungsdoktor), der nach laurea magistrale und anschließender Forschungsarbeit (ca. 3 Jahre) verliehen wird. Deutschsprachige Studienabsolventen (Südtirol) führen häufig Übersetzungen des italienischen dottore als Namenszusatz (zum Beispiel Dr., Dr.-Ing., Doktorat in (Fachgebiet), Doktor), die aber nicht den gleichlautenden akademischen Graden im restlichen deutschen Sprachraum entsprechen und in dieser Form nicht von Hochschulen in Italien verliehen werden. Das Italienische Ministerium für Bildung, Hochschulen und Forschung (MIUR) weist ausdrücklich darauf hin, dass die bei einer laurea verliehenen "dottore"-Titel nicht mit "Doktor" oder "Dr." verwechselt werden dürfen. [11] Trotzdem ist die Übersetzung von dottore in Doktor eine in Südtirol seit Jahrzehnten weit verbreitete Gewohnheit, die jedoch auch durch das italienische Recht nicht sanktioniert wird. Vor allem in der Politik werden solche übersetzte Dr.-Titel getragen. Es ist üblich, sich beispielsweise nach einem Abschluss von Diplom/Bachelor und anschließendem Master-Studium (zum Beispiel LL.M.) als DDr. zu bezeichnen. Im Südtiroler Landtag tragen (2009) 18 von 32 Mitgliedern einen Dr.-Grad. NiederlandeIm Niederländischen gibt es den Titel doctorandus (drs.), der irreführen kann: Es handelt sich um den gängigen Studienabschluss in den Geisteswissenschaften, der einst so genannt wurde, da man eine anschließende Promotion zum Doktor erwartete (vgl. deutsch: Doktorand). Im Englischen wird er mit Masters of Arts wiedergegeben. Inzwischen aber haben die Niederlande sich komplett auf das Bachelor/Master-System umgestellt. Das doctoraal examen ist auch der Studienabschluss für die Juristen (meester in de rechten, mr.) und die universitär ausgebildeten Ingenieure (ingenieur, ir.). Bei einer Promotion verleiht die jeweilige Fakultät den Grad doctor (dr.), der vor dem Namen geführt wird. Eine Bezeichnung des Studienfachs (etwa „phil.“ oder „rer. nat.“) gibt es nicht. Besonders gute Dissertationen können mit einer Promotion cum laude belohnt werden. Im Niederländischen ist die Assoziation von doctor mit einem Arzt besonders stark, wobei es irrelevant ist, ob der betreffende Arzt promoviert hat. Allerdings wird die Anrede in so einem Fall dokter geschrieben. BelgienIn Belgien ist der Grad doctor
Nordeuropa (Finnland, Dänemark, Norwegen, Schweden)In Nordeuropa ist der Doktorgrad der höchste akademische Grad. Die unter anderem in Deutschland, Österreich und der Schweiz übliche Habilitation existiert auch in Dänemark, wo sie als "doktorgrad" bezeichnet wird, wohingegen der deutsche Doktor einem dänischen "ph.d." entspricht. Die dänische Habilitation (doktorgrad) ist aber nicht notwendig für die Berufung zum Professor, hierfür reicht ein Doktorgrad wie auch in anderen nordischen Staaten aus. Vielmehr wird sie oft erst nach der Berufung zum Professor verfasst. Zwischen der Dauer und Qualität der Doktorarbeiten in Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland bestehen einige Unterschiede. Während in Schweden ein Doktorand vier bis fünf Jahre neben der Belegung von Pflichtkursen ein wissenschaftliches Problem bearbeitet, sind hierfür in Norwegen seit 2003 typischerweise drei Jahre vorgesehen (davor in der Regel vier Jahre). Vereinigtes Königreich und IrlandFür das Vereinigte Königreich und Irland gelten die nordamerikanischen Entsprechungen (siehe oben). Allerdings ist der M.D. (Medicinae Doctor) kein professioneller, sondern ein Forschungs-Doktorgrad, ähnlich wie in Deutschland.
PolenIn Polen ist ein drei- bis fünfjähriges Doktoratsstudium üblich, aber nicht zwingend. Rigorosum und öffentliche Verteidigung sind Pflicht. Den Promovierten wird der Doktorgrad doktor, abgekürzt: dr (vor dem Namen zu führen), zuerkannt. Der Doktorgrad enthält eine Angabe des absolvierten Fachgebietes, beispielsweise doktor nauk ekonomicznych (dt:Wirtschaftswissenschaften). Tschechien und SlowakeiDie Doktorgrade sind in beiden Ländern aufgrund des bis 1992 gemeinsamen Staates weitgehend identisch. Man kann die tschechischen und slowakischen Doktorgrade im Grunde in vier Gruppen aufteilen:
UkraineIn der Ukraine ist ein drei- bis sechsjähriges Doktoratsstudium üblich, oft als postgraduales Studium. Prüfungen sowie das Erstellen einer Doktorarbeit, die öffentlich verteidigt werden muss, sind die Inhalte dieser Studiengänge. Bei erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad Kandidat nauk (Kandidat der Wissenschaften) vergeben. Er ist vergleichbar mit dem internationalen Abschluss Ph.D.. Aufbauend darauf besteht die Möglichkeit, den höchsten in der Ukraine zu vergebenden Grad Doktor nauk zu erwerben. Dieser Grad ist mit einer Habilitation vergleichbar. Die Habilitationsarbeit sollte einen Beitrag zur Weiterentwicklung innerhalb eines bestimmten Forschungsgebiets leisten und vollständig bzw. in wichtigen Teilen veröffentlicht werden. UngarnIn Ungarn ist seit 1993 ein drei- bis fünfjähriges Doktoratsstudium üblich, was zum einheitlichen Doktorgrad „doktor“, entweder abgekürzt als Ph.D. oder, in künstlerischen Studiengängen, abgekürzt als DLA (Doctor of Liberal Arts), führt und das Universitätsdoktorat „doctor universitatis“ abgelöst hat. In Ungarn ist der Doktorgrad ein obligatorischer Bestandteil des Familiennamens. Außerdem bestehen medizinische und juristische Berufsdoktorate. In Deutschland kann der ungarische Ph.D. und DLA auch als Dr. ohne Namenszusatz geführt werden, die Berufsdoktorate und der das frühere Universitätsdoktorat ausschließlich in der verliehenen Form mit zusätzlicher Angabe der verleihenden Institution. Anerkennung von ausländischen DoktorgradenIm Zusammenwirken des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen sowie dem Äquivalenzzentrum des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft und Kultur und dem Äquivalenzzentrum des Wissenschaftsministeriums Luxemburgs ist die Datenbank Anabin entwickelt worden („Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise“). Zu diesem Zweck wird in dieser Datenbank für eine Vielzahl ausländischer Staaten eine umfangreiche Dokumentation über ihr Bildungswesen, die verschiedenen Abschlüsse und die akademischen Grade sowie deren Wertigkeit von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) aufgebaut. Die Datenbank Anabin umfasst auch eine Informationssammlung von wichtigen Dokumenten über die korrekte Führung ausländischer Doktorgrade in Deutschland und entsprechende Beschlüsse der KMK. Insbesondere die begünstigenden Regelungen der KMK vom 15. Mai 2008 vereinfachen die Verwendung bestimmter ausländischer Doktorgrade in Deutschland. „Promotionsberatung“ und TitelhandelDer Doktorgrad bringt seinem Träger gesellschaftliches Ansehen und eventuell eine Einkommenssteigerung, abhängig von Beruf und Land. Daher besteht für manche Menschen die Versuchung, den Titel auch ohne die entsprechende Investition von Zeit und Aufwand zu erlangen. Attraktiv ist aber vor allem der Titel ohne den Zusatz "h.c." und ohne die Auflage, ihn mit Herkunftsangabe führen zu müssen. Auf legalem Wege ist dies in Deutschland nicht ohne reguläre Promotion nebst Dissertation möglich. Es gibt so genannte „Promotionsberater“, die dem Hilfesuchenden anbieten, Kontakte zu einem Professor zu knüpfen und die Promotion unterstützend zu begleiten. Da letztlich aber der Doktorand selbst sein Thema finden und bearbeiten muss, bleibt jedoch nur sehr wenig übrig, das von einer legalen Promotionsberatung sinnvoll erledigt werden könnte. In einer legalen Grauzone bewegen sich Unternehmen, die Ehrendoktorwürden ausländischer (zumeist osteuropäischer) Universitäten oder Institute vermitteln, die den Interessenten gegen eine "Spende" verliehen werden. Dies ist zwar nicht zwingend illegal, allerdings dürfen diese Grade nicht in den Ausweis eingetragen und auch nicht ohne "h.c." und Herkunftsangabe geführt werden, was die Attraktivität des Angebotes stark verringert. Eine eindeutig illegale „Promotionsberatung“ besteht beispielsweise darin, die Arbeit von einem Ghostwriter schreiben zu lassen und den Doktoranden in einem Schnellkurs für die mündliche Prüfung fit zu machen. Auch die Bestechung eines Professors kann unter diese Art der „Promotionsberatung“ fallen. Die Beteiligten machen sich allerdings strafbar und riskieren eine Anklage. Der „Titelhandel“ hingegen verkauft falsche oder wertlose Doktorgrade. Dabei erhält der Kunde
Versucht der Kunde mit einer so erlangten Urkunde zum Einwohnermeldeamt zu gehen, um sich den Doktorgrad in den Personalausweis eintragen zu lassen, wird er meist scheitern, zumal ohnehin nur solche Titel eintragbar sind, die ohne jeden Zusatz geführt werden dürfen. Allerdings kann es vorkommen, dass der Beamte z. B. eine gefälschte Urkunde einer EU-Universität nicht ausreichend überprüft. Dann besteht jedoch dauerhaft die Gefahr der Entdeckung, und der Kunde kann vom Titelhändler erpresst werden, da er sich permanent des Missbrauchs von Titeln schuldig macht. Sich mit einem falschen Doktorgrad für eine Stelle zu bewerben, ist darüber hinaus Betrug. Unterscheidung nach FächernIn allen wissenschaftlichen Disziplinen kann ein Doktorgrad erworben werden. Zusätze sind lateinisch (bzw. griechisch-lateinisch) oder (in Deutschland) auch deutsch, z. B. Dr.-Ing. (Doktor-Ingenieur). DeutschlandEin Teil der unten aufgeführten Doktorgrade wird nicht mehr verliehen, manche konnten in der DDR erworben werden, die Vielfalt der unterschiedlichen Doktorgrade existiert nur in Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum. Die mit Abstand üblichsten deutschen Doktorgrade sind der Dr. med., der Dr. med. dent., der Dr. med. vet., der Dr. rer. nat., der Dr. phil., der Dr. iur., der Dr. oec., der Dr. sc. pol., der Dr.-Ing. und der Dr. theol. So wird z. B. einem Mathematiker nach der Promotion normalerweise der Dr. rer. nat. verliehen, nicht der unübliche Dr. math.
Sonstige Doktorgrade
Ehrendoktorwürde
Die Ehrendoktorwürde kann von einer Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Dies erfolgt ohne Dissertation. Die Ehrendoktorwürde ist kein akademischer Grad. DDR
als so genannte Promotion B vergleichbar mit der Habilitation in Westdeutschland
Österreich
Schweiz
Siehe auch
Einzelnachweise
Weblinks |