|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Der Doktor (weibl. Doktorin; von lateinisch docere âlehrenâ oder doctus âgelehrtâ bzw. doctor, weibl. doctrix[1]; AbkĂŒrzung Dr., Plural Doktoren, lat. doctores, abgekĂŒrzt Dres.) ist der höchste akademische Grad. Der akademische Doktorgrad (das Doktorat) wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt. Durch die Promotion wird dem Kandidaten die FĂ€higkeit zum selbststĂ€ndigen wissenschaftlichen Arbeiten bescheinigt. Eine abgeschlossene Promotion ist Voraussetzung fĂŒr eine Habilitation.
In vielen LĂ€ndern gibt es auch Doktorgrade, die ohne zusĂ€tzliche Promotionsleistung vergeben werden (sogenannte âBerufsdoktorateâ, zum Beispiel Medical Doctor, M. D., Juris Doctor, J. D. oder bestimmte Engineers Doctor (E. D.)).
Inhaltsverzeichnis |
Eine Zulassung zum Promotionsverfahren setzt heute im Regelfall einen Magister- oder Diplomabschluss einer UniversitĂ€t oder einen Masterabschluss einer Hochschule voraus. Im Ausnahmefall können auch besonders qualifizierte Diplomabsolventen einer Fachhochschule oder Bachelorabsolventen von Hochschulen im Rahmen einer EignungsprĂŒfung zugelassen werden, dies setzt jedoch in der Regel zusĂ€tzlich zu erbringende Studienleistungen voraus, die mehrere Semester umfassen können.[2]
Da in den FĂ€chern Rechtswissenschaft und Medizin wie auch in den LehramtsstudiengĂ€ngen das Studium im engeren Sinne bereits mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen ist, reicht auch dieses als Zulassungsvoraussetzung fĂŒr die Promotion aus. An manchen geisteswissenschaftlichen FakultĂ€ten konnten frĂŒher im Haupt- und in den NebenfĂ€chern hervorragende Studenten ohne vorheriges Abschlussexamen ausnahmsweise, nach zweifacher Professorenbegutachtung, zur Promotion zugelassen werden. Diese sogenannte âeinzĂŒgigeâ Promotion ist nicht mehr möglich. Auch die âgrundstĂ€ndigeâ Promotion, bei der vom Studienbeginn an nur die Promotion als Abschluss angestrebt wird, ist an den meisten deutschen UniversitĂ€ten spĂ€testens um 1990 fĂŒr die groĂe Mehrheit der FĂ€cher abgeschafft worden.
Die meisten Promotionsordnungen fordern zudem bestimmte Examensnoten (im Allgemeinen: mindestens die Gesamtnote âgutâ, bei den Juristen ĂŒberwiegend âvollbefriedigendâ) fĂŒr die Zulassung zur Promotion.
FĂŒr die Promotion muss eine schriftliche Arbeit (Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthĂ€lt. Die Abfassung dieser Arbeit dauert je nach Fach zumeist zwei bis fĂŒnf Jahre; in dieser Zeit wird der Doktorand von einem zumeist habilitierten Wissenschaftler (Doktorvater), im Allgemeinen einem Professor bzw. einer Professorin, betreut. Die Berechtigung zur Betreuung von Doktoranden ist von FakultĂ€t zu FakultĂ€t unterschiedlich geregelt. So können, in AbhĂ€ngigkeit von der jeweiligen Promotionsordnung, in der Regel die meisten Hochschullehrer, also sowohl habilitierte Privatdozenten als auch Professoren (unabhĂ€ngig davon, ob sie habilitiert sind) und Juniorprofessoren als Doktorvater fungieren. Der notwendige Aufwand und das erforderliche Niveau sind von Fach zu Fach, teils sogar von Betreuer zu Betreuer extrem unterschiedlich, da (nicht nur in Deutschland) einheitliche Vorgaben fehlen.
In manchen FĂ€chern ist auch eine âkumulativeâ Promotion auf der Basis mehrerer kĂŒrzerer wissenschaftlicher Publikationen möglich, ohne dass eine Dissertation angefertigt werden muss. Je nach Promotionsordnung kann die Doktorarbeit intern, an der UniversitĂ€t, oder extern, in einer anderen Einrichtung, angefertigt werden, wobei bei einer externen Promotion mindestens einer der Gutachter mit der UniversitĂ€t, die den Grad verleiht, verbunden sein muss.
Die mĂŒndliche Promotionsleistung wird von ausgewĂ€hlten FakultĂ€tsvertretern abgenommen und besteht aus einer Disputation, in der die vom Promovenden eingereichten Thesen diskutiert werden, einer Verteidigung, in der die Dissertation verteidigt wird, einem Rigorosum, bei dem weitere FĂ€cher oder Themenbereiche geprĂŒft werden, oder aus mehreren aus den drei PrĂŒfungsmöglichkeiten kombinierten Verfahren.
Das Prozedere regeln die Promotionsordnungen der einzelnen FakultĂ€ten bzw. Fachbereiche. Nachdem alle PrĂŒfungsleistungen erbracht sind, erhĂ€lt der Doktorand in der Regel sein Zeugnis.
FĂŒr Dissertationen gilt in Deutschland im Allgemeinen eine Publikationspflicht. Die Arbeit muss innerhalb einer bestimmten Zeit öffentlich zugĂ€nglich gemacht werden, wobei viele Promotionsordnungen inzwischen (neben der Veröffentlichung als normales Buch, als spezielle Hochschulschrift bzw. als Mikrofiche) auch eine Online-Publikation anerkennen. Erst mit der Veröffentlichung der Dissertation ist das Verfahren endgĂŒltig abgeschlossen. Danach erhĂ€lt der Doktorand die Promotionsurkunde und damit das Recht, den akademischen Grad zu fĂŒhren. In den Promotionsordnungen einiger UniversitĂ€ten wird dem Doktoranden die Möglichkeit eingerĂ€umt, in der Zeit zwischen Disputation bzw. Rigorosum und der Publikation der Dissertation oder der Zeit zwischen der Publikation der Dissertation und der AushĂ€ndigung der Doktorurkunde den Grad eines âDr. des.â (Doktor designatus) zu fĂŒhren. Zum Teil wird dieser Grad auch dann verwendet, wenn die Promotionsordnung dies nicht vorsieht; streng genommen handelt es sich hierbei aber um den Missbrauch eines akademischen Grades.
Eine Sonderrolle nehmen medizinische Promotionen ein. Zum einen kann die Arbeit an der Dissertation schon vor Studienende begonnen werden, zum anderen sind die Promotionen hinsichtlich Anspruch und Umfang oft eher Diplomarbeiten in naturwissenschaftlichen FĂ€chern vergleichbar.[3]
Besonderheiten existieren auch bei der Anerkennung des in den USA vergebenen Grades M. D. (Doctor of Medicine) bzw. seines tschechischen und slowakischen Ăquivalents MUDr (medicinae universae doctor). Bei beiden Graden handelt es sich um Berufsdoktorate, die ohne Promotionsleistung nach Abschluss des Studiums vergeben werden. Der EuropĂ€ische Forschungsrat (ERC) erkennt den M. D. nicht als gleichwertig mit einem Doktorgrad an, sondern verlangt eine individuelle ĂberprĂŒfung, ob es sich um ein Forschungsdoktorat handelt oder der Bewerber eine klinische Weiterbildung abgeschlossen hat.[3]
Im Jahr 2005 wurden an UniversitÀten und gleichgestellten Hochschulen in Deutschland insgesamt 25.700 Doktorgrade verliehen.[4] Pro Jahr wird somit pro Professor ungefÀhr ein Doktorgrad vergeben. In Deutschland tragen ca. 1,3 % der Bevölkerung den akademischen Grad eines Doktors, in den USA etwa 1,5 %.[5]
Im Jahre 2004 konnten 2,7 % eines durchschnittlichen Altersjahrganges in Baden-WĂŒrttemberg den akademischen Grad Doktor erwerben, in Hamburg 3,4 % und Berlin 3,1 %, in Deutschland 2,1 %. Im OECD-Staatenmittel konnten dagegen nur 1,3 % eines Jahrgangs eine Promotion erfolgreich abschlieĂen. Die ersten PlĂ€tze im OECD-Vergleich belegten: Schweden mit 3,1 %, Schweiz 2,7 %, Portugal 2,5 % gefolgt von Deutschland.[6]
Das Durchschnittsalter bei Promotion lag 2001 in Deutschland bei 32,8 Jahren. In Deutschland lag die Promotionsquote 2001 bei Frauen bei 1,4 %, bei MĂ€nnern bei 2,4 %.[7]
Stark unterschiedlich ist in den einzelnen StudienfĂ€chern die Anzahl der Absolventen, die eine Promotion anschlieĂen lassen. In den Ingenieur- und Rechtswissenschaften liegt die Promotionsrate bei etwa 10 %. Im Gegensatz dazu liegt sie beispielsweise in der Biologie bei rund 53 %, in der Medizin bei ca. 70 % und in der Chemie bei etwa 72 %.[8]
Die erste nachweisbare Verleihung eines Doktorgrades fand 1219 in Bologna nach BestÀtigung der Promotionsordnung durch Papst Honorius III. statt; das erste Doktordiplom einer UniversitÀt im Heiligen Römischen Reich wurde am 12. Juni 1359 an der UniversitÀt Prag verliehen.[9]
In der mittelalterlichen UniversitĂ€t war der Doktorgrad der höchste vergebene akademische Grad. Er wurde zunĂ€chst nur von den theologischen, medizinischen und juristischen FakultĂ€ten vergeben, die die einzigen vollgĂŒltigen FakultĂ€ten waren (die ĂŒbrigen FĂ€cher wurden in der so genannten âArtistenfakultĂ€tâ gelehrt und schlossen in der Regel mit dem Baccalaureus- oder Magister-Grad ab), bis in der frĂŒhen Neuzeit als vierter klassischer Doktorgrad der von den philosophischen FakultĂ€ten verliehene Dr. phil. hinzukam. Die AbkĂŒrzung lautete anfangs ĂŒblicherweise nur âD.â, woraus sich an einigen theologischen FakultĂ€ten bis heute der Brauch herleitet, den theologischen Ehrendoktor mit dem FĂŒhren dieser AbkĂŒrzung zu erlauben.
Bis zur Reformation hatte ein Doktor das Recht, an allen abendlÀndischen UniversitÀten zu lehren; dieses Recht wurde benannt als ius ubique docendi. Der Doktor entsprach also eher der heutigen Habilitation, was sich bis heute darin spiegelt, dass es keinen höheren akademischen Grad als den Doktor gibt.
Die erste promovierte Frau Deutschlands war Dorothea Erxleben aus Quedlinburg. Im Januar 1754 reichte sie ihre Dissertation mit dem Titel âAcademische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheitenâ ein, und am 6. Mai desselben Jahres trat sie in Halle zum Promotionsexamen an, das sie mit groĂem Erfolg ablegte.
In Deutschland kann das Doktorat an einer UniversitĂ€t, Technischen UniversitĂ€t, Technischen Hochschule, Gesamthochschule, Musikhochschule, Kunsthochschule, Sporthochschule, Medizinischen bzw. VeterinĂ€rwissenschaftlichen Hochschule, Kirchlichen Hochschule oder PĂ€dagogischen Hochschule mit Promotionsrecht erworben werden. Fachhochschulen besitzen kein Promotionsrecht. Einige Fachhochschulprofessoren sind jedoch an einer UniversitĂ€t habilitiert und haben somit das Recht, Promotionen in Kooperationen mit UniversitĂ€ten als Erst- oder Zweitgutachter zu betreuen. Auch können Professoren der Fachhochschulen in verschiedenen BundeslĂ€ndern als Betreuer oder PrĂŒfer in einem Promotionsverfahren einer promotionsberechtigten Hochschule bestellt werden.[10] Mitunter gibt es auch eine Kooperation mit auslĂ€ndischen UniversitĂ€ten, die einen Ph.D. verleihen.[11] Dieser kann ggf. bei den Behörden als Doktorgrad anerkannt werden; siehe auch FĂŒhrung des Grades Ph.D..
Den meisten Promotionsordnungen zufolge kann ein Promotionsverfahren nur dann eröffnet werden, wenn der Doktorand ein polizeiliches FĂŒhrungszeugnis vorlegt oder Angestellter der UniversitĂ€t ist.
Der Doktorgrad darf in Deutschland nur von Berechtigten gefĂŒhrt werden. Das Strafgesetzbuch regelt in § 132a Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen folgendes:
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist der Doktorgrad kein Bestandteil des bĂŒrgerlich-rechtlichen Namens (Namenszusatz) wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen (der âDoktorâ ist ein akademischer Grad, kein âTitelâ). Dies wird auch vom verwaltungsrechtlichen Schrifttum so gesehen. Unklar ist in diesem Punkt nur das zivilrechtliche Schrifttum.[12] Allerdings wird auch hier ĂŒberwiegend der Rechtsprechung gefolgt und nur vereinzelt die Auffassung vertreten, dass âakademische Titelâ zum Namen gehörten oder Namensattribute seien. Da der âDoktorâ also nach Meinung der meisten Juristen kein Namenszusatz ist, kann aus § 12 BGB (Namensrecht) auch nicht abgeleitet werden, dass die Nennung des âvollen Namensâ auch die Nennung des âDoktorsâ umfassen mĂŒsse.
Der Doktorgrad kann als einziger akademischer Grad in einen deutschen Pass und Personalausweis eingetragen werden. Das deutsche Personalausweisgesetz und das Passgesetz (§ 1 und § 4) behandeln den Doktorgrad nicht als Namenszusatz, da hierfĂŒr eine spezifische Regelung notwendig wĂ€re.[13][14] Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung DR (ohne Punkt)/Dr. h. c. bzw. Dr. E. h. eingetragen wird. Die Eintragung ist freiwillig.[15]
War die Verleihung des Doktorgrades rechtswidrig, weil die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben (bei der Doktorarbeit TĂ€uschung ĂŒber die EigenstĂ€ndigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung durch FĂ€lschung, Plagiat, Bestechung des Doktorvaters etc.), erfolgt die Aberkennung nach normalen verwaltungsrechtlichen GrundsĂ€tzen durch RĂŒcknahme der Verleihung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem TrĂ€ger fĂŒr die eingereichte Dissertation ohne die beanstandeten Stellen der Doktorgrad noch verliehen worden wĂ€re.[16] FĂŒr die TĂ€uschung genĂŒgt der bedingte Vorsatz.[17]
Unter wesentlich engeren Voraussetzungen kann aber auch der rechtmĂ€Ăig verliehene Doktorgrad gemÀà den Promotionsordnungen vieler FakultĂ€ten entzogen werden, wenn der TrĂ€ger des Grades schwer straffĂ€llig geworden ist (dies wird aber höchst selten umgesetzt) oder sich aus sonstigen GrĂŒnden im Nachhinein als der FĂŒhrung des Doktorgrades unwĂŒrdig erwiesen hat. Im Regelfall ist ein qualifizierter Mehrheitsbeschluss des zustĂ€ndigen Promotionsausschusses erforderlich. Normalerweise geschieht dies nur bei eklatantem âwissenschaftlichen Fehlverhaltenâ. So versuchte die UniversitĂ€t Konstanz im Jahr 2004 dem Physiker Jan Hendrik Schön den Doktorgrad zu entziehen, worin die UniversitĂ€t am 14. September 2011 vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestĂ€tigt wurde.[18] Denkbar ist aber auch eine Aberkennung wegen Missbrauchs z. B. durch Veröffentlichungen zum âAuschwitzmythosâ unter Nennung des Doktorgrades, da dadurch ein nachdrĂŒcklicher Wissenschaftsanspruch geltend gemacht wird.[19]
BerĂŒhmte Minister und StaatsprĂ€sidenten traten in der Vergangenheit zurĂŒck, nachdem ihnen der Doktorgrad aberkannt wurde. Beispiele sind der deutsche Verteidigungminister Karl-Theodor zu Guttenberg (2011) und der ungarische PrĂ€sident PĂĄl Schmitt (2012).
Der Doktor ist auch in Ăsterreich kein Namensbestandteil, sondern ein akademischer Grad, wie zum Beispiel der Magister. Er muss weder privat noch im Schriftverkehr mit Behörden gefĂŒhrt werden. Der Grad wird aber auf Wunsch in amtlichen Dokumenten (wie zum Beispiel Personalausweisen oder PĂ€ssen) eingetragen, sofern er an einer anerkannten UniversitĂ€t in der EU, dem EWR, der Schweiz oder dem Vatikan erworben wurde.
In der Studienrichtung Humanmedizin wird der akademische Grad âDr. med. univ.â und fĂŒr Zahnmedizin der Grad âDr. med. dent.â vergeben. Diese Grade werden aber durch Abschluss von Diplomstudien erworben (§ 54 Abs. 2 UniversitĂ€tsgesetz 2002) und sind daher trotz der Bezeichnung seit 2002 Diplomgrade. Die bis 2002 nach AHStG erworbenen humanmedizinischen AbschlĂŒsse gelten als vollwertiger Doktorgrad. Allerdings bestanden nach 2002 noch immer Ăbergangsregelungen, sodass Studenten, welche sich noch nach dem Doktoratsstudium immatrikuliert hatten, den vollwertigen akademischen Grad spĂ€ter erlangen konnten.[20]
In Ăsterreich wird bei mehreren erworbenen Doktorgraden DDr. (2), DDDr. (3) oder DDDDr. (4) anstelle des in Deutschland ĂŒblichen Dr. mult. verwendet. Die Zahl der Buchstaben »D« entspricht hierbei der Zahl der erworbenen Doktorgrade.[21]
In der Schweiz ist der Schutz akademischer Titel auf Bundesebene nicht geregelt. Das FĂŒhren eines falschen Doktorgrades ist in einigen Kantonen verboten.[22] Es handelt sich dabei um noch verbliebene Reste des kantonalen Strafrechtes.
Ăhnlich wie in den USA und Kanada unterscheidet man zwei Arten von Doktorgraden,
Im australischen universitĂ€ren Bildungssystemen ist das Ziel der Dissertation âeinen signifikanten und einzigartigen Beitrag zur aktuellen Forschung zu leistenâ. Dieser Beitrag wird in Form einer Dissertationsschrift demonstriert. Der Doktorand ist unabhĂ€ngig von Betreuern, kann aber wĂ€hlen ob sie/er jene hĂ€ufig frequentiert.
Ein Doktorat in Australien ist eine rein wissenschaftliche Forschungsarbeit und dauert durchschnittlich drei bis acht Jahre. Sie gliedert sich in zwei Phasen, wobei die erste Phase die âAusarbeitungâ eines Forschungsvorhabens ist und die zweite Phase die âDurchfĂŒhrungâ eines Programms, die als âNiederschriftâ dokumentiert wird. Die Niederschrift beinhaltet die Darlegung des wissenschaftlichen Problems, der Methodik und der wissenschaftlichen Erkenntnis. Die gesamte akademische Arbeit erfolgt sehr selbststĂ€ndig durch den Promovierenden. Die Betreuer des Dissertationsvorhabens beschrĂ€nken sich ausschlieĂlich auf eine lenkende Funktion. Die Betreuer sind auch nicht, wie in Deutschland, gleichzeitig die Gutachter. Das heiĂt, der Doktorand beschlieĂt eigenstĂ€ndig wann er seine/ihre Dissertation fĂŒr fertig erklĂ€rt und dann einreicht. Es werden dann Gutachter angesprochen, die dann immer von anderen UniversitĂ€ten/Instituten sein mĂŒssen und in den meisten FĂ€llen aus dem Ausland sind (hĂ€ufig auch angloamerikanische LĂ€nder).
Der Fortgang der Arbeit und die qualitative wissenschaftliche Auseinandersetzung werden zielgerichtet geplant. Nach je einem Drittel der Zeit wird der Stand der Arbeit durch ein Komitee in Form der âconfirmationâ sowie des âprogress reportâ geprĂŒft. Die fertige Dissertationsschrift wird durch zwei bis drei anonyme Gutachter bewertet. Die positive Beurteilung bedeutet den erfolgreichen Abschluss der Arbeit.
Dissertationen werden hauptsĂ€chlich ĂŒber Stipendien finanziert, die von der UniversitĂ€t, dem Staat oder durch Forschungseinrichtungen gestellt werden. Die Stipendien dĂŒrfen untereinander kombiniert werden und Aufstockungen durch Projektgelder sind möglich. Eine ausschlieĂliche Finanzierung ĂŒber Projektgelder ist jedoch nicht ĂŒblich, da die UnabhĂ€ngigkeit und SelbststĂ€ndigkeit der Studierenden bewahrt werden soll. Ăber die Stipendien hinaus steht allen Studierenden ein jĂ€hrliches Budget zur VerfĂŒgung, das beispielsweise fĂŒr den Besuch von nationalen Kongressen verwendet werden soll. Die UniversitĂ€ten fördern zudem den Aufbau von Kontakten, eines wissenschaftlichen Netzwerks, um Perspektiven fĂŒr die Zukunft zu schaffen.
In Italien gibt es im Wesentlichen drei Arten von akademischen Graden: laurea, laurea magistrale und dottorato di ricerca. KurzstudiengĂ€nge mit einer Dauer von drei Jahren schlieĂen mit der laurea ab. Nach etwa zwei weiteren Jahren der Spezialisierung kann die PrĂŒfung zur laurea magistrale abgelegt werden. Laut Gesetz sind Studienabsolventen berechtigt, den Titel dottore (laurea) bzw. dottore magistrale (laurea magistrale) zu fĂŒhren, der allerdings nicht der Promotion (Dr. oder PhD) entspricht. Das Ăquivalent zum Doktor oder PhD ist der 1980 eingefĂŒhrte dottore di ricerca (Forschungsdoktor)[23], der nach laurea magistrale und anschlieĂender Forschungsarbeit (ca. drei Jahre) verliehen wird. AbgekĂŒrzt wird der akademische Grad dottore und seine weibliche Form dottoressa ĂŒblicherweise mit dott. / dott.ssa. Mangels gesetzlicher Regelung werden daneben die ebenfalls gĂ€ngigen AbkĂŒrzungen dr. / dr.ssa geduldet, im Gegensatz zum deutschsprachigen Doktor (Dr.) werden aber alle AbkĂŒrzungen kleingeschrieben.[24] GĂ€ngige AbkĂŒrzungen des dottore di ricerca sind dott. ric. und Ph.D.
Deutschsprachige Studienabsolventen (SĂŒdtirol) fĂŒhren hĂ€ufig Ăbersetzungen des italienischen dottore als Namenszusatz (zum Beispiel Dr., Dr.-Ing., Doktorat in (Fachgebiet), Doktor), die aber nicht den gleichlautenden akademischen Graden im restlichen deutschen Sprachraum entsprechen sowie in dieser Form nicht von Hochschulen in Italien verliehen werden, und das italienische Ministerium fĂŒr Unterricht, UniversitĂ€ten und Forschung (MIUR) weist ausdrĂŒcklich darauf hin, dass die bei einer laurea verliehenen dottore-Grade nicht mit âDoktorâ oder âDr.â verwechselt werden dĂŒrfen.[25] Dottore-Grade können auch aus der Anerkennung der Gleichwertigkeit österreichischer Bachelor- oder Mastergrade mit italienischen dottore-Graden hervorgehen. Dieses Anerkennungsverfahren wird zumeist von der Freien UniversitĂ€t Bozen durchgefĂŒhrt, welche auf ihrer Webseite schreibt, dass auch nach erfolgreicher Anerkennung der österreichische Grad zu fĂŒhren ist; innerhalb Italiens kann alternativ auch der dottore (dott.) gefĂŒhrt werden.[26] Der Doktor (Dr.) bleibt auch in diesem Fall den Absolventen eines Promotionsverfahrens vorbehalten. Trotzdem ist die Ăbersetzung von dottore in Doktor eine in SĂŒdtirol seit Jahrzehnten weit verbreitete Gewohnheit â die zwar durch das italienische Recht nicht sanktioniert wird, im Ausland aber bereits zu rechtlichen Konsequenzen gefĂŒhrt hat[27] â und die Mehrheit der Absolventen von Bachelor- oder MasterstudiengĂ€ngen fĂŒhrt einen Namenszusatz, der âDr.â enthĂ€lt und lĂ€sst sich mit âDoktorâ ansprechen.
Vor allem in der Politik werden solche ĂŒbersetzte Dr.-Titel getragen. Es ist ĂŒblich, sich beispielsweise nach einem Abschluss von zwei Bachelor-, Master- oder MagisterstudiengĂ€ngen als DDr. zu bezeichnen. Im SĂŒdtiroler Landtag trugen 2011 21 von 35 Mitgliedern einen Dr.-Grad.
Im NiederlĂ€ndischen gibt es den Titel doctorandus (drs.), der irrefĂŒhren kann: Es handelt sich um den gĂ€ngigen Studienabschluss in den Geisteswissenschaften oder Naturwissenschaften, der einst so genannt wurde, da man eine anschlieĂende Promotion zum Doktor erwartete (vgl. deutsch: Doktorand). Im Englischen wird er mit Master of Arts bzw. Master of Science wiedergegeben. Inzwischen aber haben die Niederlande sich komplett auf das Bachelor/Master-System umgestellt. Das doctoraal examen ist auch der Studienabschluss fĂŒr die Juristen (meester in de rechten, mr.) und die universitĂ€r ausgebildeten Ingenieure (ingenieur, ir.).
Bei einer Promotion verleiht die jeweilige FakultĂ€t den Grad doctor (dr.), der vor dem Namen gefĂŒhrt wird. Eine Bezeichnung des Studienfachs (etwa âphil.â oder ârer. nat.â) gibt es nicht. Besonders gute Dissertationen können mit einer Promotion cum laude belohnt werden.
Im NiederlÀndischen ist die Assoziation von doctor mit einem Arzt besonders stark, wobei es irrelevant ist, ob der betreffende Arzt promoviert hat. Allerdings wird die Anrede in diesem Fall dokter geschrieben.
In Belgien ist der Grad doctor
In Nordeuropa ist der Doktorgrad der höchste akademische Grad. Die unter anderem in Deutschland, Ăsterreich und der Schweiz ĂŒbliche Habilitation existiert auch in DĂ€nemark, wo sie als âdoktorgradâ bezeichnet wird, wohingegen der deutsche Doktor einem dĂ€nischen âph. d.â entspricht. Die dĂ€nische Habilitation (doktorgrad) ist aber nicht notwendig fĂŒr die Berufung zum Professor, hierfĂŒr reicht ein Doktorgrad wie auch in anderen nordischen Staaten aus. Vielmehr wird sie oft erst nach der Berufung zum Professor verfasst. Zwischen der Dauer und QualitĂ€t der Doktorarbeiten in Norwegen, Schweden, DĂ€nemark und Finnland bestehen einige Unterschiede. In Schweden sowie in Norwegen muss ein Doktorand in einem Zeitraum von drei bis fĂŒnf Jahren neben der Belegung von Pflichtkursen ein wissenschaftliches Problem bearbeiten. Eine Doktorarbeit in Finnland ist auf vier Jahre ausgelegt und wird meist in vier bis sechs Jahren abgeschlossen. Um die Arbeit einzureichen, mĂŒssen drei Veröffentlichungen in Fachzeitschriften sowie 60 ECTS Credits nachgewiesen werden.
FĂŒr das Vereinigte Königreich und Irland gelten die nordamerikanischen Entsprechungen (siehe unten). Allerdings ist der M.D. (Medicinae Doctor) kein professioneller, sondern ein Forschungs-Doktorgrad, Ă€hnlich wie in Deutschland.
In Polen ist ein drei- bis fĂŒnfjĂ€hriges Doktoratsstudium ĂŒblich, aber nicht zwingend. Rigorosum und öffentliche Verteidigung sind Pflicht. Den Promovierten wird der Doktorgrad doktor, abgekĂŒrzt: dr (vor dem Namen zu fĂŒhren), zuerkannt. Der Doktorgrad enthĂ€lt eine Angabe des absolvierten Fachgebietes, beispielsweise doktor nauk ekonomicznych (dt: Wirtschaftswissenschaften).
Die Doktorgrade sind in beiden LĂ€ndern aufgrund des bis 1992 gemeinsamen Staates weitgehend identisch. Man kann die tschechischen und slowakischen Doktorgrade im Grunde in vier Gruppen aufteilen:
In der Ukraine und Russland ist ein drei- bis sechsjĂ€hriges Doktoratsstudium ĂŒblich, oft als postgraduales Studium (Aspirantur). PrĂŒfungen sowie das Erstellen einer Doktorarbeit, die öffentlich verteidigt werden muss, sind die Inhalte dieser StudiengĂ€nge. Bei erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad Kandidat nauk (Kandidat der Wissenschaften) vergeben. Er ist vergleichbar mit dem Abschluss Ph.D. in englischsprachigen LĂ€ndern. Aufbauend darauf besteht die Möglichkeit, den höchsten in der Ukraine und Russland zu vergebenden Grad Doktor nauk (Doktor der Wissenschaften, russ. ĐŽĐŸĐșŃĐŸŃ ĐœĐ°ŃĐș) zu erwerben. Dieser Grad ist mit einer Habilitation vergleichbar. Die Habilitationsarbeit sollte einen Beitrag zur Weiterentwicklung innerhalb eines bestimmten Forschungsgebietes leisten und vollstĂ€ndig bzw. in wichtigen Teilen veröffentlicht werden.
In Ungarn ist seit 1994 ein drei- bis fĂŒnfjĂ€hriges Doktoratsstudium ĂŒblich, was zum einheitlichen Doktorgrad âdoktorâ, entweder abgekĂŒrzt als Ph.D. oder, in kĂŒnstlerischen StudiengĂ€ngen, abgekĂŒrzt als DLA (Doctor of Liberal Arts), fĂŒhrt und das UniversitĂ€tsdoktorat âdoctor universitatisâ abgelöst hat. In Ungarn kann der Doktorgrad â entgegen anderslautenden GerĂŒchten muss aber nicht â als Bestandteil des Familiennamens gefĂŒhrt werden.
AuĂerdem bestehen medizinische und juristische Berufsdoktorate, die nicht als akademische Grade, lediglich als Titel gelten.
In Deutschland kann der ungarische Ph. D. und DLA auch als Dr. ohne Namenszusatz gefĂŒhrt werden, die Berufsdoktorate und der das frĂŒhere UniversitĂ€tsdoktorat ausschlieĂlich in der verliehenen Form mit zusĂ€tzlicher Angabe der verleihenden Institution.
Abweichend vom Bologna-System sind in USA und Kanada Gradbezeichnungen und die Wertigkeit von akademischen Graden, damit auch der PhD/Doktor-AbschlĂŒsse, nicht einheitlich geregelt. Aufgrund der sehr groĂen QualitĂ€tsunterschiede in der Lehre gilt als durchgĂ€ngiges Bewertungssystem das Hochschulranking. Zu den weltweit fĂŒhrenden Spitzeninstitutionen zĂ€hlen beispielsweise die Harvard University in den USA und die McGill University in Kanada, die sich im langjĂ€hrigen Durchschnitt (QS World University Rankings) jeweils auf Platz 1 der besten UniversitĂ€ten in den USA bzw. Kanada finden. Studienprogramme an solchen EliteuniversitĂ€ten, egal ob Bachelor Honours (Diplomstudium mit Bachelor Thesis), Master (Thesis) oder PhD, sind in der Regel signifikant umfangreicher und forschungsintensiver als an Bologna-System-Hochschulen.
In den USA und Kanada unterscheidet man zwei Arten von Doktorgraden,
Der angloamerikanische Doktorgrad wird hinter dem Namen getragen, etwa Jerry F. Fishwish, Ph. D. Wird der TrÀger des Doktorgrads erwÀhnt oder angesprochen, steht der Dr. (gesprochen: Doctor) vor dem Namen, anstelle des Zusatzes Ph. D (Good morning, Dr. Fishwish oder Dr. Fishwish is an excellent researcher.).
Die Bedeutung eines PhD-Abschlusses und dessen Vergleichbarkeit mit europĂ€ischen AbschlĂŒssen hĂ€ngen davon ab, ob er an einer der hĂ€ufigeren herkömmlichen Hochschulen oder an einer der seltenen EliteuniversitĂ€ten erworben wurde. Es kommt deshalb zwischen nordamerikanischen und europĂ€ischen Hochschulen immer wieder zu Problemen bei der Anrechnung und Anerkennung von AbschlĂŒssen, insbesondere bei der Zulassung zu postgradualen Anschlussstudien. Beispielsweise gilt in den USA bzw. Kanada der europĂ€ische Doktor/Bologna-PhD schon als gleichwertig mit einem Top-ranked Master (Thesis)-Abschluss einer fĂŒhrenden EliteuniversitĂ€t; der Bologna-PhD/Doktor plus europĂ€ischer Habilitation bzw. UniversitĂ€tslehrbefĂ€higung, jeweils mit hochkarĂ€tiger wissenschaftlicher Qualifikation, als Ăquivalent zum Top-ranked PhD. Der PhD-Abschluss einer herkömmlichen oder mittelmĂ€Ăigen Hochschule in den USA und Kanada wird in der Regel als zumindest gleichwertig mit dem Bologna-PhD/Doktor anerkannt.
Sogenannte doctor-AbschlĂŒsse an professional schools, zum Beispiel in Recht, Medizin und Theologie, die unmittelbar im Anschluss an einen drei- oder vierjĂ€hrigen Bachelor erreicht werden können, werden wiederum in Deutschland nicht als gleichwertig mit dem europĂ€ischen Doktor/Bologna-PhD anerkannt und dĂŒrfen hier deshalb auch nicht als âDr.â gefĂŒhrt werden.
Im Zusammenwirken des Hessischen Ministeriums fĂŒr Wissenschaft und Kunst, der Zentralstelle fĂŒr auslĂ€ndisches Bildungswesen sowie dem Ăquivalenzzentrum des österreichischen Bundesministeriums fĂŒr Wissenschaft und Kultur und dem Ăquivalenzzentrum des Wissenschaftsministeriums Luxemburgs ist die Datenbank Anabin entwickelt worden (âAnerkennung und Bewertung auslĂ€ndischer Bildungsnachweiseâ). Zu diesem Zweck wird in dieser Datenbank fĂŒr eine Vielzahl auslĂ€ndischer Staaten eine umfangreiche Dokumentation ĂŒber ihr Bildungswesen, die verschiedenen AbschlĂŒsse und die akademischen Grade sowie deren Wertigkeit von der Zentralstelle fĂŒr auslĂ€ndisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der StĂ€ndigen Konferenz der Kultusminister der LĂ€nder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) aufgebaut. Die Datenbank Anabin umfasst auch eine Informationssammlung von wichtigen Dokumenten ĂŒber die korrekte FĂŒhrung auslĂ€ndischer Doktorgrade in Deutschland und entsprechende BeschlĂŒsse der KMK.[29] Insbesondere die am 21. September 2001 von der Kultusministerkonferenz beschlossenen begĂŒnstigenden Regelungen gemÀà Ziffer 4 der âGrundsĂ€tze fĂŒr die Regelung der FĂŒhrung auslĂ€ndischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen" vom 14. April 2000 sowie, darauf aufbauend, die begĂŒnstigenden Regelungen der KMK vom 15. Mai 2008 vereinfachen die Verwendung bestimmter auslĂ€ndischer Doktorgrade in Deutschland.[30][31]
Der Doktorgrad bringt seinem TrĂ€ger gesellschaftliches Ansehen und eventuell eine Einkommenssteigerung, abhĂ€ngig von Beruf und Land. Daher besteht fĂŒr manche Menschen die Versuchung, den Grad auch ohne die entsprechende Investition von Zeit und Aufwand zu erlangen. Attraktiv ist vor allem der Grad ohne den Zusatz âh.c.â und ohne die Auflage, ihn mit Herkunftsangabe fĂŒhren zu mĂŒssen. Auf legalem Wege ist dies in Ăsterreich bzw. Deutschland nicht ohne regulĂ€re Promotion nebst Dissertation möglich.
Es gibt so genannte âPromotionsberaterâ, die dem Hilfesuchenden anbieten, Kontakte zu einem Professor zu knĂŒpfen und die Promotion unterstĂŒtzend zu begleiten. Da letztlich aber der Doktorand selbst sein Thema finden und bearbeiten muss, bleibt nur sehr wenig ĂŒbrig, das legal von einer âPromotionsberatungâ ĂŒbernommen werden könnte.
In einer legalen Grauzone bewegen sich Unternehmen, die EhrendoktorwĂŒrden auslĂ€ndischer (zumeist osteuropĂ€ischer) UniversitĂ€ten oder Institute vermitteln, die den Interessenten gegen eine âSpendeâ verliehen werden. Dies ist zwar nicht zwingend illegal, allerdings dĂŒrfen diese Grade nicht in den Ausweis eingetragen und auch nicht ohne âh.c.â und Herkunftsangabe gefĂŒhrt werden, was die AttraktivitĂ€t des Angebotes stark verringert.
Eine eindeutig illegale âPromotionsberatungâ besteht beispielsweise darin, die Arbeit von einem Ghostwriter schreiben zu lassen und den Doktoranden in einem Schnellkurs fĂŒr die mĂŒndliche PrĂŒfung fit zu machen. Auch die Bestechung eines Professors kann unter diese Art der âPromotionsberatungâ fallen. Die Beteiligten machen sich hier strafbar.
Der âTitelhandelâ hingegen verkauft falsche oder wertlose Doktorgrade. Dabei erhĂ€lt der Kunde
Versucht der Kunde aufgrund einer so erlangten Urkunde, den Doktorgrad in den Personalausweis eintragen zu lassen, wird er meist scheitern, zumal ohnehin nur solche Grade eintragbar sind, die ohne jeden Zusatz gefĂŒhrt werden dĂŒrfen. Allerdings kann es vorkommen, dass der Beamte z. B. eine gefĂ€lschte Urkunde einer EU-UniversitĂ€t nicht ausreichend ĂŒberprĂŒft. Dann besteht jedoch dauerhaft die Gefahr der Entdeckung, und der Kunde kann vom TitelhĂ€ndler erpresst werden, da er sich permanent des Missbrauchs von Titeln schuldig macht. Sich mit einem falschen Doktorgrad fĂŒr eine Stelle zu bewerben, ist darĂŒber hinaus Betrug.
Ein weiteres Problem sind Plagiate. So forderte Debora Weber-Wulff, den Doktor nicht mehr als Namensbestandteil zuzulassen, da er nur im wissenschaftlichen Zusammenhang von Bedeutung ist, nicht im wirtschaftlichen oder privaten Umfeld. Der Soziologe und Elitenforscher Michael Hartmann nannte das âSozialprestige eines Doktortitelsâ nach wie vor relativ hoch. Der Doktorgrad sei zwar nicht mehr unbedingt zwingend, um zu einer Elite zu gehören, doch er runde das âvermeintlich makellose Gesamtbild abâ und helfe durchaus bei der persönlichen Karriere. Insbesondere âin Berufen, in denen man auch reprĂ€sentieren muss, bringt es durchaus etwas, sich promovieren zu lassenâ. Ebenso warnte der PrĂ€sident des Deutschen Hochschulverbandes Bernhard Kempen, dass neben dem Karrieredruck die technischen Möglichkeiten wie Internet und Suchmaschinen zu Plagiaten verleiten. Diese seien die âbeste Voraussetzungen, eine Arbeit per Copy und Paste zu erstellenâ. Er geht davon aus, dass âdie Zahl der Plagiate zunimmt.â[32]
In allen wissenschaftlichen Disziplinen kann ein Doktorgrad erworben werden. ZusÀtze sind lateinisch (bzw. griechisch-lateinisch) oder (im deutschsprachigen Raum) auch deutsch, z. B. Dr.-Ing. (Doktor-Ingenieur).
Der Doktorgrad wird in der Regel von einer UniversitĂ€ts-FakultĂ€t verliehen und trĂ€gt dann auch deren Titel. Bei manchen FĂ€chern, wie beispielsweise der Physik, ist die FakultĂ€tszuordnung in einzelnen UniversitĂ€ten verschieden geregelt. Hier kann z. B. eine philosophische oder eine naturwissenschaftliche FakultĂ€t den Titel verleihen; entsprechend variiert dann auch die Bezeichnung fĂŒr ein und dasselbe Fach, je nach UniversitĂ€t.
Ein Teil der unten aufgefĂŒhrten Doktorgrade wird nicht mehr verliehen, manche konnten in der DDR erworben werden, die Vielfalt der unterschiedlichen Doktorgrade existiert nur in Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum. Die mit Abstand ĂŒblichsten deutschen Doktorgrade sind der Dr. med., der Dr. med. dent., der Dr. med. vet., der Dr. rer. nat., der Dr. phil., der Dr. iur., der Dr. oec., der Dr. rer. pol., der Dr.-Ing. und der Dr. theol. So wird z. B. einem Mathematiker nach der Promotion normalerweise der Dr. rer. nat. verliehen, nicht der unĂŒbliche Dr. math.
Die EhrendoktorwĂŒrde kann von einer Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Dies erfolgt ohne Dissertation. Die EhrendoktorwĂŒrde ist kein akademischer Grad.
Die EhrendoktorwĂŒrde kann von einer Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Dies erfolgt ohne Dissertation. Die EhrendoktorwĂŒrde ist kein akademischer Grad.
| |
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |