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Drogenkonsumräume, umgangssprachlich Fixerstuben, Druckräume oder Gassenstübli genannt, sind Einrichtungen, die die Ausstattung für einen risikominimierenden, meist intravenösen Konsum von Heroin, Kokain, sowie deren Derivaten bereitstellen. Dies beinhaltet zum Beispiel die Bereitstellung von sterilem Spritzbesteck und die Ausgabe von Pflastern und Tupfern. Der Besitz der mitgebrachten Substanz zum Eigenverbrauch wird passiv geduldet, sie sind damit Bestandteil der Akzeptierenden Drogenarbeit.
Inhaltsverzeichnis |
Der weltweit erste Drogenkonsumraum entstand 1986 in Bern.[1] In Zürich, wo es eine große offene Drogenszene gab, folgte man diesem Weg 1994 im Rahmen eines bundesweiten Versuchsprogrammes.[2]
Der erste Fixerraum in Nordamerika entstand 2003 in Vancouver unter dem Namen „safe injection site“. Als Vorbild dienten Amsterdam und Zürich, deren Erfahrungen zuvor eingeholt wurden.[3]
In Österreich soll 2009 in Graz der erste legale „Fixerraum“, unter der Bezeichnung „Kontaktladen“, entstehen. Bislang existierten lediglich Ausgabestellen für Drogenersatzpräparate, etwa am Karlsplatz in Wien, der als Zentrum der österreichischen Drogenszene gilt.[4]
In Deutschland wird der Begriff des Drogenkonsumraumes durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und seinen § 10a, Abs.1 definiert:
Der eigentliche Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht verboten, da er als straffreie Selbstschädigung gilt.
Die Ziele der Einrichtungen sind die Akuthilfe bei einer lebensgefährlichen Überdosis, Vermeidung von Infektionskrankheiten durch unhygienische Bedingungen beim Konsum der Drogen und die Möglichkeit, durch „akzeptanzorientierte Drogenhilfe“ Schwerstabhängige an weiterführende Hilfsangebote zu vermitteln.
Der Suchtstoffkontrollrat (INCB) des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) hat über Jahre die Einrichtung von Drogenkonsumräumen als Verstoß gegen UN-Konventionen über psychotrope Substanzen gewertet. Im Mai 2003 besuchte erstmals eine hochrangige INCB-Kommission den Drogenkonsumraum in Münster. Auch in der bundesdeutschen Drogenpolitik bleiben diese Einrichtungen genauso wie die Medikamentenstudie zur opiatgestützten Behandlung (Originalstoffsubstitution, Heroinvergabe) umstritten. Kritiker verweisen auf die Unvereinbarkeit einer repressiven Drogenpolitik mit der Förderung des Drogenkonsums, während Befürworter die sinkenden Drogentotenzahlen und die Zustände beim illegalen Konsums als Grund anführen.
Rechtspolitisch ergeben sich aus der Struktur der passiven Duldung des Besitzes von Betäubungsmitteln einige offene Fragen. Das Legalitätsprinzip verpflichtet Polizisten, einer Straftat regelmäßig nachzugehen. Dies gilt auch für den Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch, auch wenn gegebenenfalls eine Einstellung des Verfahrens zu erwarten ist. Da jedoch ein repressives Verhalten der Polizei mit dem niedrigschwelligen Ansatz eines Drogenkonsumraumes am gleichen Ort unvereinbar ist, verpflichten die Landeserlaubnisverordnungen die Polizisten zum aktiven Ignorieren, sofern es nur den Kreis des Besitzes zum Eigenverbrauch angeht.
Heute (2009) gibt es 18 „Fixerräume“ in der Schweiz, je 16 in Deutschland und in den Niederlanden sowie seit 2003 zwei in Vancouver als einzige in Kanada[4], sowie einen in Luxemburg. Weitere Drogenkonsumraumprojekte existieren in Australien, Norwegen und in Österreich.
Derzeit existieren Erlaubnisverordnungen für den Betrieb von Drogenkonsumräumen in folgenden Bundesländern:
Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland.
Die Einrichtung von Drogenkonsumraum wurde in Deutschland vielfach wissenschaftlich begleitet, so dass Aussagen über die Auswirkungen getroffen werden können. Jedoch hängen die konkreten Auswirkungen von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Drogenkonsumraums (z. B. Einbindung in die anderen Strukturen der Drogenarbeit und Sozialarbeit, Lage, Situation der lokalen Drogenszene etc.) ab.
In Berlin wurden folgende Erfahrungen gesammelt:
Der erste Drogenkonsumraum der Welt entstand 1986 in der Münstergasse in Bern und existiert auch heute noch.[1]
In Zürich dauerte es bis 1994 bis zu diesem Schritt. Dort wurde weiterhin die, wenn auch nicht erfolgreiche, jahrzehntelang erprobte Strategie der Repression und Vertreibung fortgesetzt, um die Drogenszene zu beseitigen. Die repressive Drogenpolitik wurde nach 1968 eingeführt, mit der Folge, dass die Drogenszene immer wieder von Ort zu Ort vertrieben wurde: vom „Odeon“, an der Riviera, im Bunker, auf dem Hirschenplatz, am Stadelhofen, im Autonomen Jugendzentrum (Fixerraum), und ab 1986 schließlich ließ sich die Szene am Platzspitz, einem Park im Zentrum der Stadt, direkt neben dem Hauptbahnhof, nieder, der bald den Spitznamen „Needlepark“ bekam. Die Drogensüchtigen reisten mittlerweile aus der ganzen Schweiz und auch aus dem Ausland an, die Szene erreichte einen Umfang von bis zu 1500 Personen, darunter etwa 200 bis 300 Drogenhändler. Die Stadt war überfordert und „fühlte sich vom Rest der Schweiz mit ihrem Problem allein gelassen“.[6] Drogenhilfeeinrichtungen zur medizinischen Versorgung, die auch sterilisierte Spritzen abgaben sowie Methadon-Programme wurden eingerichtet, um die Verelendung und AIDS-Infektionen einzudämmen.[6]
Nach der Schließung und Vertreibung aus dem Park ließ sich die Szene im Gebiet unter der Kornhausbrücke am Bahnhof Letten nieder, wo sich der Drogenmüll zu türmen begann. Diese Bilder gingen um die Welt und setzten die Zürcher Politik, das ein Image als Finanzmetropole zu verlieren hatte, weiter unter Druck. Bilder der offenen Drogenszene „geisterten“, so die Neue Zürcher Zeitung, „in der ersten Hälfte der neunziger Jahre als Schreckensbilder durch die Welt“. Gezwungenermaßen „rafften“ sich in Zürich die zuständigen Stellen zusammen, um nach neuen Wegen zu suchen, um mit der Drogenszene umzugehen. Die Folge war die Einführung der akzeptierenden Drogenarbeit, die die Einrichtung der ersten „Fixerstüblis“, Räume, in denen unter Aufsicht Heroin gespritzt wurde, zur Folge hatte.[6]