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Die EU-Erweiterung 2004 war die fĂŒnfte und bisher gröĂte Erweiterung der EuropĂ€ischen Union. Sie wurde am 16. April 2003 in Athen im Beitrittsvertrag 2003 fixiert,[1] der am 1. Mai 2004 in Kraft trat.
Da die Volksabstimmungen in allen unterzeichnenden LÀndern positiv ausfielen, traten am 1. Mai 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern der EU bei. Die EU bestand damit bis zur neuerlichen Erweiterung um Bulgarien und RumÀnien (am 1. Januar 2007) aus 25 Mitgliedstaaten.
Die EuropÀische Kommission hatte am 9. Oktober 2002 empfohlen, diese zehn Staaten aufzunehmen. Die Entscheidung zur Aufnahme fiel am 13. Dezember 2002 (Abschluss der Beitrittsverhandlungen) in Kopenhagen; das EuropÀische Parlament stimmte am 9. April 2003 zu. Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages fand am 16. April 2003 in Athen statt.
Inhaltsverzeichnis |
GrĂŒnde fĂŒr die neuen Mitglieder, vor allem fĂŒr die Staaten Ostmitteleuropas, waren neben wirtschaftlichen Vorteilen auch ihre historischen und kulturellen Verbindungen zu den anderen Mitgliedern der EuropĂ€ischen Union. Die Gebiete der Staaten des östlichen Mitteleuropas gehörten zu einem Teil frĂŒher zum Deutschen Reich oder zur Donaumonarchie und haben eine gröĂtenteils evangelische oder katholische, keine orthodoxe Bevölkerung. Die Angst vor dem groĂen Nachbarn Russland war ebenfalls Triebfeder fĂŒr diese Beitritte.
Der EuropĂ€ische Rat in Kopenhagen stellte im Juni 1993 die âKopenhagener Kriterienâ auf. Sie verlangen von einem Beitrittsland:
Anfang der 1990er Jahre schloss die EU ein Europaabkommen mit den vielen mittel- und osteuropĂ€ischen Staaten mit dem Ziel der Liberalisierung des Handels, Richtlinien fĂŒr den politischen Dialog, sowie Kooperationen zum Beispiel im Bereich der Industrie, des Umweltschutzes und des Verkehrs ab. Diese Abkommen umfassen auch Bestimmungen und Erleichterungen ĂŒber die Angleichung von Rechtsvorschriften an das EU-Recht
Im Rahmen eines Finanzierungsprogramms stellte die EU in den Jahren 1990 bis 2000 insgesamt 10,6 Mrd. Euro zur VerfĂŒgung. Von 2000 bis 2003 standen als HeranfĂŒhrungshilfen fĂŒr die zehn beitrittswilligen mittel- und osteuropĂ€ischen LĂ€nder jĂ€hrlich 3,12 Mrd. Euro bereit. Die Mittel fĂŒr Bulgarien und RumĂ€nien wurden ab 2004 schrittweise erhöht, so dass die EU in den Jahren 2004 etwa 1,2 Mrd. Euro, 2005 etwa 1,3 Mrd. Euro und 2006 etwa 1,4 Mrd. Euro jĂ€hrlich als HeranfĂŒhrungsbeihilfen fĂŒr beide BeitrittslĂ€nder zusammen gewĂ€hrte. Die TĂŒrkei erhielt von 2001 bis 2003 etwa 177 Mio. Euro jĂ€hrlich. Nach dem Beschluss des EuropĂ€ischen Rates von Kopenhagen im Dezember 2002, die Mittel ab 2004 deutlich aufzustocken, sollte die TĂŒrkei 2004 - 250 Mio. Euro, 2005 - 300 Mio. Euro und 2006 - 500 Mio. Euro erhalten.
Im EuropÀischen Rat in Luxemburg 1997 wurde die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen beschlossen, weshalb man diese 10 Staaten gelegentlich auch als Luxemburg-Gruppe bezeichnet, die am 12./13. Dezember 2002 abgeschlossen werden konnten.
Der letzte verbleibende Schritt war die Ratifikation des Vertrages durch die bisherigen Mitglieder und durch jeden einzelnen der Beitrittsstaaten. Die meisten der bisherigen Mitgliedstaaten fĂŒhrten keine Referenden durch, sondern ĂŒberlieĂen diese Entscheidung den Parlamenten, wohingegen in den meisten Beitrittsstaaten Volksabstimmungen stattfanden. Mit âjaâ wurde im Jahr 2003 wie folgt gestimmt:
Den Aufnahmeantrag sowie das Erreichen der Beitrittskriterien erfĂŒllte die Republik Zypern mit ihrem heutigen De-facto-Territorium. Das 1974 völkerrechtswidrig von der TĂŒrkei besetzte und dann als TĂŒrkische Republik Nordzypern gefĂŒhrte Territorium gilt daher als besonderes EU-Gebiet, auf welchem EU-Recht zur Zeit nicht durchgesetzt werden kann. Wiedervereinigungsversuche der beiden Teile oder ein Abzug tĂŒrkischer Truppen scheiterten bisher.
Am 30. April 2004, 23:00 Uhr MESZ, wurden auf Grund der Zeitverschiebung die ersten vier Staaten, Estland, Lettland, Litauen und Zypern, in die EuropĂ€ische Union aufgenommen, eine Stunde spĂ€ter, am 1. Mai 2004, um 0:00 Uhr, folgten die ĂŒbrigen sechs Staaten Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Europaweit fanden am Vorabend der Erweiterung Festakte, Fernsehgalas, Partys, vor allem in den HauptstĂ€dten der BeitrittslĂ€nder und an wichtigen GrenzĂŒbergĂ€ngen statt.
Der damalige deutsche BundesprĂ€sident Johannes Rau hielt eine Rede vor den beiden HĂ€usern des polnischen Parlaments, dem Sejm und dem Senat. Diese Ehre, als auslĂ€ndischer Gast vor dem Parlament eine Rede abzuhalten, hatten bislang nur der frĂŒhere US-PrĂ€sident Bill Clinton, die britische Königin Elisabeth II. und Papst Johannes Paul II. erhalten. Zu Beginn der Rede kam es zu einem Eklat: Die nationalistische Liga Polnischer Familien (LPR) boykottierte den Auftritt Raus. Bei der BegrĂŒĂung verlieĂen deren Abgeordnete demonstrativ den Saal. Die LPR gehörte zu den schĂ€rfsten Gegnern des polnischen EU-Beitritts. Sie begrĂŒndete ihren Boykott gegen Johannes Rau mit ihrem Protest gegen den EU-Beitritt Polens. âWas wir feiern sollen, ist ein Grund zur Trauer, nicht zur Freude, denn die Bedingungen wurden uns diktiert, vor allem von Deutschlandâ, sagte der Partei- und stellvertretende Fraktionschef Roman Giertych im Anschluss. Aleksander KwaĆniewski, der StaatsprĂ€sident Polens, lobte Rau. Johannes Rau sei ein âhervorragender Deutscher und ein wunderbarer EuropĂ€erâ und habe eine âsehr gute, sehr wichtige, sehr klugeâ Rede gehalten. Mit Blick auf die wenig optimistische Stimmung in beiden LĂ€ndern sagte Rau: âWirtschaftliche Sorgen bedrĂ€ngen die BĂŒrger. Alte und neue Ăngste steigen auf.â Man mĂŒsse dies ernst nehmen. Aber dahinter dĂŒrfe die epochale Bedeutung des Beitritts nicht verschwinden.
An der deutsch-polnischen Grenze Frankfurt (Oder)/SĆubice öffneten AuĂenminister Joschka Fischer und sein polnischer Amtskollege WĆodzimierz Cimoszewicz symbolisch die Grenze an der Oder-BrĂŒcke, die beide StĂ€dte verbindet. Der am meisten genutzte Ăbergang zwischen den LĂ€ndern war fĂŒr die Abendstunden vorerst gesperrt. Ein Feuerwerk entlang der BrĂŒcke tauchte die Oder in ein Lichtermeer. In Zittau, am deutsch-tschechisch-polnischen DreilĂ€ndereck, fand am Abend des 30. April 2004 ein Festakt der SĂ€chsischen Staatsregierung statt, bei dem Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl eine Rede hielt. Im Laufe des 1. Mai wurde die Festveranstaltung fortgefĂŒhrt. Am Vormittag wurde von der deutsch-polnisch-tschechischen Delegation das Projekt der VerlĂ€ngerung der B 178 ĂŒber die NeiĂe nach Polen und nach Tschechien vorgestellt und symbolisch der erste Spatenstich vollzogen. Nach den EintrĂ€gen der Delegierten in die Goldenen BĂŒcher der Grenzgemeinden Zittau, Bogatynia und HrĂĄdek nad Nisou begann der eigentliche Festakt. Dabei hissten die Regierungschefs von Deutschland, Polen und Tschechien Gerhard Schröder, Leszek Miller und VladimĂr Ć pidla gemeinsam die EU-Flagge. Sie sprachen sich nach der BegrĂŒĂung durch den sĂ€chsischen MinisterprĂ€sidenten Georg Milbradt in allen drei Sprachen fĂŒr das vereinigte Europa aus. Die Schlussworte waren dem EU-Erweiterungskommissar GĂŒnter Verheugen ĂŒberlassen. Gegen 14 Uhr reisten die Regierungsdelegationen zum offiziellen Empfang der neuen Mitgliedstaaten nach Dublin. Irland hatte zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2004 die RatsprĂ€sidentschaft inne.
In der seit dem 3. September 1947 geteilten Stadt Görz an der italienisch-slowenischen Grenze, welche auf italienischer Seite Gorizia und auf slowenischer Seite Nova Gorica genannt wird, wurden die GrenzzĂ€une am 1. Mai durch RosenbĂŒsche ersetzt. Bei der Feier zur EU-Erweiterung zĂ€hlten EU-KommissionsprĂ€sident Romano Prodi, der slowenische Regierungschef Anton Rop den Countdown. Die 15.000 Menschen aus dem slowenischen Nova Gorica und ihre 37.000 Nachbarn aus Gorizia sind damit wieder unter dem Dach der EU vereint.
Am Nachmittag des 1. Mai fand in der Residenz der irischen PrĂ€sidentin Mary McAleese vor den Toren Dublins die offizielle Erweiterungszeremonie statt. An diesem geschichtstrĂ€chtigen Tag fĂŒr die Völker Europas entbieten wir den zehn Mitgliedstaaten, die dem Familienkreis der EuropĂ€ischen Union beitreten, ein warmes Willkommen, begrĂŒĂte die Gastgeberin. Danach wurden unter den KlĂ€ngen der EU-Hymne âOde an die Freudeâ feierlich die Fahnen aller nun 25 EU-Staaten gehisst. Der Philharmonische Chor des irischen Rundfunks RTE intonierte die Hymne auf Deutsch. Der Regierungschef Irlands, Bertie Ahern, unterstrich die historische Bedeutung der Erweiterung. âUnsere EuropĂ€ische Union ist wahrhaft einzigartigâ, und begrĂŒndete: âDie heutige Erweiterung ist das beste Zeugnis fĂŒr den Erfolg der EuropĂ€ischen Union.â Die irische RatsprĂ€sidentschaft tat ihr Bestes, um die tiefe Bedeutung des Tages zu untermalen. Der Fall des Eisernen Vorhangs wurde dadurch endgĂŒltig vollzogen und die Teilung des Kontinents ĂŒberwunden. Erneuerung und Zukunft waren die Hauptbegriffe, die wĂ€hrend der Feierlichkeiten dominierten. Als Symbol fĂŒr die Zukunft ĂŒberreichten 25 Kinder aus den EU-Staaten den Staats- und Regierungschefs ihre Flaggen. Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde die deutsche Fahne von dem zwölfjĂ€hrigen Laszlo Sztana ĂŒberreicht, dessen Vater Ungar und dessen Mutter Deutsche ist. Laszlo ist ein Beispiel fĂŒr die grenzĂŒberschreitenden Biografien auf dem alten Kontinent. Er lebte zuvor in Deutschland und Belgien und nun in Irland, wo er ein französisches Lyzeum besucht. Er spricht Deutsch, Ungarisch, Englisch und Französisch. Unter Ă€hnlich multikulturellen Bedingungen waren fast alle Kinder aufgewachsen, die die Flaggen ĂŒberreichten.
Die Erweiterung wurde von Fernsehsendern in 34 Staaten im Rahmen einer Eurovisionssendung begleitet, in Deutschland ĂŒbertrug das ZDF. Im Konzerthaus Berlin am Gendarmenmarkt waren GĂ€ste aus Politik, Wirtschaft und Kultur dazu eingeladen. Die 10 neuen EU-Staaten wurden durch prominente GĂ€ste und kleine Einspielfilme vorgestellt, es gab Live-Schaltungen nach Warschau mit musikalischen BeitrĂ€ge.
Das EuropĂ€ische Parlament feierte am 3. Mai 2004 in StraĂburg gemeinsam mit den 162 neuen Abgeordneten aus den 10 neuen Staaten die EU-Osterweiterung. Vor der Eröffnung der ersten Sitzung mit den Abgeordneten aus den alten und neuen EU-LĂ€ndern wurden in einer offiziellen Feierstunde allen ParlamentsprĂ€sidenten der zehn neuen Mitgliedstaaten die Flagge ihres Landes durch Kinder ĂŒberreicht. Diese Flaggen wurden dann dem PrĂ€sidenten des EuropĂ€ischen Parlaments, Pat Cox, ĂŒbergeben. SpĂ€ter wurden die 10 neuen Flaggen vor dem Parlament gehisst. Nach einer kurzen Ansprache erteilte der ParlamentsprĂ€sident Cox dem Ehrengast Lech WaĆÄsa das Wort. Die neuen Abgeordneten hatten rund ein Jahr Vorbereitungszeit im Parlament, denn sie waren nach Unterzeichnung des Beitrittsvertrags am 16. April 2003 in Athen auf Einladung von Cox als Beobachter bereits voll in den Parlamentsalltag und die parlamentarische Beratungsarbeit eingebunden. Die Zahl der von den einzelnen Parlamenten zu ernennenden Abgeordneten entsprach der Zahl der Mitglieder des EuropĂ€ischen Parlaments, auf die das betreffende Land nach dem Beitrittsvertrag Anspruch hatte, wobei die Ernennung der Abgeordneten unter angemessener BerĂŒcksichtigung der politischen Zusammensetzung des jeweiligen Parlaments zu erfolgte. Bereits die Beobachter durften an den Plenarsitzungen des EuropĂ€ischen Parlaments teilnehmen, dennoch durften sie dort nicht das Wort ergreifen, mit abstimmen oder fĂŒr Ămter kandidieren. In den AusschĂŒssen und Delegationen konnte den Beobachtern vom Vorsitzenden das Wort erteilt werden, doch durften sie auch hier weder mit abstimmen noch fĂŒr Ămter kandidieren. Das Mandat aller Abgeordneten endete mit Ablauf der Wahlperiode im Juni 2004. Das EuropĂ€ische Parlament wuchs damit zunĂ€chst nur fĂŒr eine Sitzungswoche auf 788 Abgeordnete. Das nachfolgende EuropĂ€ische Parlament, das am 13. Juni 2004 in allen 25 Mitgliedstaaten gewĂ€hlt wurde, hatte nur noch insgesamt 732 Abgeordnete, denn die 15 alten EU-Staaten hatten ihre Mandatszahl reduziert.
Die Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten wurden UnionsbĂŒrger im Sinne des Art. 18 EGV. Einige der betreffenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts, z. B. die ArbeitnehmerfreizĂŒgigkeit waren fĂŒr die Staatsangehörigen der BeitrittslĂ€nder allerdings aufgrund des Beitrittsvertrags und der Beitrittsakte vorĂŒbergehend suspendiert.
Die Staatsangehörigen Zyperns und der Republik Malta konnten von Beginn des Beitritts an volle FreizĂŒgigkeit beanspruchen; Ăbergangsregelungen mit EinschrĂ€nkungen der ArbeitnehmerfreizĂŒgigkeit sahen nur die Beitrittsakte der mittel- und osteuropĂ€ischen Beitrittsstaaten vor.
Die Ăbergangsregelungen sehen ein bis zu sieben Jahre andauerndes â2+3+2-Modellâ vor. Die 15 âaltenâ Mitgliedstaaten (alle bis einschlieĂlich EFTA-Erweiterung 1995) konnten wĂ€hrend einer Ăbergangszeit von zunĂ€chst zwei Jahren ihre bisherigen nationalen Regelungen fĂŒr den Zugang zum Arbeitsmarkt fĂŒr Staatsangehörige der mittel- und osteuropĂ€ischen BeitrittslĂ€nder beibehalten und durften somit von Art. 1 bis 6 der VO (EWG) Nr. 1612/68 (FreizĂŒgigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der Gemeinschaft â Zugang zur BeschĂ€ftigung) abweichen. Diese Regelung konnten die Mitgliedstaaten â nach einer ĂberprĂŒfung auf Basis eines Berichts der EU-Kommission â um weitere drei Jahre, sowie danach im Falle schwerer Störungen des Arbeitsmarktes oder der Gefahr einer solchen Störung noch einmal um zwei Jahre verlĂ€ngern.
Durch die Erweiterung der EU vergröĂerte sich auch die EuropĂ€ische Kommission. Jedem Land wurde die Möglichkeit gegeben, einen Kommissar zu ernennen. In der bis November 2004 amtierenden Kommission Prodi bekamen diese allerdings kein eigenes Ressort. Die Besetzungen im Einzelnen:
FĂŒr die ab November 2004 amtierende Kommission von JosĂ© Barroso nominierten die Regierungen von Lettland (Andris Piebalgs), Tschechien (VladimĂr Ć pidla) und Ungarn (LĂĄszlĂł KovĂĄcs) jedoch neue Mitglieder.
In Europa der 15 herrschte vor dem Beitritt der vergleichsweise armen neuen LĂ€nder eine groĂe Verunsicherung, wie sich die Wirtschaft durch die Erweiterung entwickeln werde. Einige Jahre nach der Erweiterung hatte sich herausgestellt, dass manche Angst unbegrĂŒndet war. Von 2004 bis 2008 ist die Wirtschaft in den 10 neuen EU-LĂ€ndern um fast 23% gewachsen, in den 15 alten EU-Mitgliedern legte sie im gleichen Zeitraum um rund 8% zu. [2] Damit verringerte sich das WohlstandsgefĂ€lle. Auch konnte die westeuropĂ€ische Wirtschaft von der Nachfrage des boomenden Ostens profitieren. Dennoch bleiben Sorgen in den alten EU-Staaten bestehen.
Dominiert wird dies meist von der Angst vor Billigkonkurrenz, welche die eigenen MĂ€rkte ĂŒberfluten und ArbeitsplĂ€tze kosten könnte. Der Wettbewerbsdruck, vor allem in den Grenzgebieten zu den neuen LĂ€ndern, wird sicherlich zunehmen, verspricht allerdings speziell fĂŒr diese Gebiete auf lange Sicht gesehen eine positive Entwicklung durch die NĂ€he zu MĂ€rkten im Osten. Somit ist das schlichte Pochen auf schlechte Auswirkungen fĂŒr den eigenen Markt zumindest sehr differenziert zu sehen.
Aus makroökonomischer Sicht kann hierbei Entwarnung gegeben werden, da die Gewichtung der 10 neuen LĂ€nder als relativ gering gewertet werden kann. Zwar hat die Mitgliederschar der EU um 67 % zugelegt und 75 Millionen neue MitbĂŒrger (ca. 20% Zuwachs), allerdings wird das Bruttoinlandsprodukt Europas nur um weniger als 5 % steigen.
Die alten wirtschaftlichen Strukturen in den BeitrittslĂ€ndern sind weitestgehend verschwunden und im Zuge des Transformationsprozesses durch modernere Systeme abgelöst worden. Einen riesigen Nachholbedarf an GĂŒtern und Dienstleistungen verspricht der Markt. Die Wachstumsraten sind gröĂer als die in den alten LĂ€ndern und wecken somit auch Hoffnungen und Begehrlichkeiten bei Firmen aus dem Ausland, welche von der Offenheit des âneuen Marktesâ profitieren möchten. Die Grundsteine hierfĂŒr wurden von vielen Firmen bereits vor der offiziellen Erweiterung gelegt. Investitionen wurden getĂ€tigt, Joint-Ventures geplant um eine möglichst gute Ausgangsposition im Markt zu haben und Anteile zu sichern.
Die guten Aussichten sollten allerdings nicht darĂŒber hinwegtĂ€uschen, dass die BeitrittslĂ€nder teilweise sehr marode Volkswirtschaften aufweisen und trotz höherer Wachstumsraten noch Jahrzehnte brauchen werden um zu den alten LĂ€ndern in wirtschaftlicher Hinsicht aufschlieĂen zu können. Es handelt sich hierbei um eine Investition in die Zukunft, welche einen langwierigen Investitionsprozess mit sich bringen wird. Hierunter werden vor allem LĂ€nder wie Spanien und Portugal leiden, da ihnen aufgrund von Umverteilungen wichtige Fördergelder fĂŒr Infrastruktur, welche sie bisher von der EU in nicht unbetrĂ€chtlichem Rahmen bekamen, fehlen werden. Sicherlich können diese UnterstĂŒtzungen aus BrĂŒssel nicht zu einer starken Beschleunigung des Aufholprozesses beitragen, bilden aber eine gute Basis und verhindern ein zu starkes Abdriften der Volkswirtschaften in Bezug auf die alten EU-LĂ€nder.
Im Fokus der Diskussionen steht auch immer wieder die Entwicklung der europĂ€ischen GemeinschaftswĂ€hrung. Wird die StabilitĂ€t des Euro gefĂ€hrdet oder bedeutet die Erweiterung einen weiteren Schritt zur Festigung des Kurses in Konkurrenz zum US-Dollar? Auch hier sind sich Experten nicht einig. Die ĂŒberwiegende Mehrheit geht allerdings nicht von einer Destabilisierung, sondern einer StĂ€rkung aus, da die neuen LĂ€nder auf die Einhaltung der Maastricht-Kriterien sehr stark zu achten haben werden.
Auch wirtschaftspolitisch könnte die Erweiterung positive Auswirkungen auf die gesamte EU haben. Die festgefahrene Situation in den Gremien und Reformen, die zu langsam vorangetrieben werden, dĂŒrften aufgrund der schĂ€rferen Wettbewerbssituation bald der Vergangenheit angehören. Auch in den neuen LĂ€ndern mĂŒssen nun gesetzliche Regelungen der EU umgesetzt werden. Ein Punkt, welcher sehr wichtig fĂŒr verschiedene Industriezweige ist, wie z.B. die Pharmaindustrie. Diese rechneten bisher mit einem Diebstahl ihres geistigen Eigentums und verzichteten oftmals auf groĂe Investitionen in Osteuropa.
Vielfach wird in Kommentaren zur EU-Osterweiterung die Frage aufgeworfen, inwiefern sich die Industrie in die neuen BeitrittslĂ€nder verlagern wird. Eine Entwicklung, welche schon seit vielen Jahren zu beobachten ist, aber scheinbar erst jetzt ins Bewusstsein gerĂŒckt ist. Unternehmen wĂŒrden sich âvaterlandslosâ betĂ€tigen (SPD-GeneralsekretĂ€r Uwe Benneter), dazu ist von Massenabwanderungen die Rede.
Laut EinschĂ€tzungen verschiedener Forschungsinstitute dĂŒrfte diese Entwicklung jedoch recht abwegig zu werten sein. Der Osten bietet momentan zwar eine bessere Lohnkostensituation, lĂ€ngere Maschinenlaufzeiten, bessere arbeitsrechtliche Bedingungen und lockt mit einer Niedrigsteuerpolitik. Jedoch wird diese gute Basis nicht ewig Bestand haben und sich die LĂ€nder in ihrer Kostenstruktur langfristig den alten EU-LĂ€ndern angleichen und sind zudem seit dem Beitritt auch an Regelungen der EU (Umweltschutz, Produktstandards, Wettbewerbsregeln, etc.) gebunden.
Des Weiteren muss hier ein interessanter Aspekt Beachtung finden. Bei Befragungen verschiedenster Unternehmen wurde festgestellt, dass nicht etwa die gute Lohnsituation fĂŒr eine Auslagerung spricht, sondern vielmehr die Etablierung des eigenen Unternehmens im Osten, welcher einen attraktiven Markt mit vielfach guten Absatzaussichten darstellt. Ohnehin sind Steuerbefreiungen, exzessive Investitionshilfen und Spezialabkommen im Zuge der EU-Integration nicht mehr möglich und Polen und Tschechien vielfach schon fĂŒr die arbeitsintensive Industrie zu teuer. Abwanderung bedeutet somit nicht die Abkehr vom eigenen Staat, sondern ist im Zuge der Globalisierung dringend notwendig und dient zur ErschlieĂung neuer MĂ€rkte und gĂŒnstigerem Materialeinkauf, was dem Export dieser Unternehmen zugute kommt und somit auch die Basis in deren HeimatlĂ€ndern stĂ€rkt.
Schon heute gibt es verschiedenste Joint-Ventures zwischen Unternehmen der alten EU und Firmen in den BeitrittslÀndern. Enge Verflechtungen und immer intensivere GeschÀftskontakte prÀgen das Gesamtbild. Die Erweiterung im Sinne der Wirtschaft wurde schon vor Jahren vollzogen, und es kann nun barrierefrei weiter ausgebaut werden. Um die langfristige AttraktivitÀt und WettbewerbsfÀhigkeit des inlÀndischen Produktionsstandortes zu stÀrken, sind umfassende Reformen gefordert.
Seit den ersten GesprĂ€chen, die ĂŒber eine Erweiterung der EU gefĂŒhrt wurden, werden heftige Diskussionen ĂŒber die Auswirkungen fĂŒr den Arbeitsmarkt gefĂŒhrt. Ist mit einer Welle von Arbeitslosen im Inland auf der einen Seite und auf der anderen Seite mit einem Heer von ArbeitskrĂ€ften aus den BeitrittslĂ€ndern, welches unseren Arbeitsmarkt zu ĂŒberschwemmen droht, zu rechnen? Oder handelt es sich hierbei nur um ein Gespenst, das Gesellschaft und Politiker in Angst und Schrecken zu versetzen scheint?
Vorweg sollte hierbei bemerkt werden, dass die deutsche Wirtschaft und Bevölkerung schon einmal in der Geschichte mit einer solchen Situation konfrontiert gewesen ist. Eine verstĂ€rkte Einwanderungsbewegung ist auf der einen Seite schon durch die EinwanderungsbeschrĂ€nkungen, welche den neuen LĂ€ndern auferlegt wurden stark gemindert. Auf der anderen Seite setzt ein erfolgreiches Bestehen in einem anderen Land eine Anpassung an das dortige Anforderungsprofil voraus. Wird dieses nicht erfĂŒllt, wĂŒrden schlecht bezahlte Hilfsarbeiten oder Sozialhilfe fĂŒr das Bestreiten des Lebensunterhaltes kaum ausreichen. So bleiben mögliche Einwanderer lieber in ihrem eigenen Land, wo sie sich wohlfĂŒhlen, die Sprache verstehen und einen familiĂ€ren RĂŒckhalt haben.
Aufgrund der niedrigen Lohnkosten und einfacherer Rahmenbedingungen werden selbstverstĂ€ndlich verschiedene Unternehmen, vor allem im arbeitsintensiven Sektor, ĂŒber eine Auslagerung von ProduktionsstĂ€tten ins osteuropĂ€ische Ausland nachdenken und somit ArbeitsplĂ€tze verloren gehen. Interessant ist allerdings, dass Investitionen im Ausland meist auch positive Auswirkungen auf das Inland haben. Hierbei muss aber bedacht werden, dass hauptsĂ€chlich höher qualifizierte ArbeitsplĂ€tze profitieren und geringer qualifizierte Arbeitnehmer unter Druck geraten können. Aufgrund der guten Voraussetzungen der neuen BeitrittslĂ€nder, welche mit gut ausgebildeten KrĂ€ften aufwarten können, ist hier eindeutig die Politik gefordert um die WettbewerbsfĂ€higkeit durch nachhaltige Reformen, vor allem in der Bildungspolitik, zu fördern.
Aus sozialwissenschaftlicher Sicht hat der EU-Osterweiterungsprozess vor allem in dem Bereich der Arbeitsmarktpolitik ambivalente Auswirkungen auf Arbeitnehmer. Die Schwerpunktsetzung auf neoliberale bzw. marktradikale Prinzipien lieĂen Menschenrechtstandard, demokratische, zivilgesellschaftliche und parlamentarische Politiken und Praktiken in den Hintergrund rĂŒcken, so dass Gleichstellungsgesetze (Gleichstellungspolitik) entgegen der EU-Richtlinien zu Menschenrechten und vor allem dem Gender Mainstreaming keine konkreten Voraussetzung fĂŒr den EU-Beitritt wurden. So kam es vor dem Hintergrund der realsozialistischen Vergangenheit der neu beigetretenen LĂ€nder in einigen Punkten zu einer realen Abwertung der Position der Frauen, zu Einschnitten in ihren zivilen, sozialen und politischen Rechten, um den marktökonomischen Forderungen gerecht zu werden. Gerade Frauen in den âOstblocklĂ€ndernâ sind durch die Arbeitsmarktflexibilisierung von einer steigenden Arbeitslosigkeitsquote betroffen[3].
Aufgrund seiner geographischen Lage und wirtschaftlichen Verbundenheit zu den BeitrittslĂ€ndern (Exporte Deutschlands in die neuen Staaten ca. 50 %) wird Deutschland sehr stark von der EuropĂ€ischen Osterweiterung betroffen sein und deren Auswirkungen mit am meisten spĂŒren.
Experten vertreten hierbei die unterschiedlichsten Meinungen. Chance oder Risiko? Das Deutsche Institut fĂŒr Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin sieht keine dramatische Entwicklung voraus, da der Handel bereits weitestgehend liberalisiert wurde. Das Handelsvolumen mit den östlichen Staaten konnte in den letzten Jahren annĂ€hernd verdoppelt werden. Schon jetzt sind viele Unternehmen aus Deutschland in den osteuropĂ€ischen Staaten aktiv und haben eine gute Position auf dem Markt etablieren können. GrundsĂ€tzlich dĂŒrfte der gröĂte Teil der deutschen Unternehmen von der formellen Erweiterung der EU am 1. Mai nicht starken UmwĂ€lzungen ausgeliefert sein, da die wirtschaftliche Integration bereits seit Jahren lĂ€uft und weitestgehend abgeschlossen ist.
Probleme könnte es allerdings fĂŒr die kleinen Handwerksbetriebe, vor allem in GrenznĂ€he geben. Zwar ist es osteuropĂ€ischen Arbeitnehmern nicht möglich in den ersten sieben Jahren direkt in Deutschland eine Arbeit ohne Genehmigung zu bekommen, allerdings können grenznahe Unternehmen, z.B. in Tschechien ihren Aktionsradius deutlich ausbauen und den einheimischen Unternehmen durch niedrigere Preise den Rang ablaufen.
Gedanken machen sich in Deutschland vor allem strukturschwache Gebiete, denen der Wegfall von EU-UnterstĂŒtzungen droht. Ostdeutschland, in dem eine groĂe Arbeitslosigkeit herrscht, verliert mit hoher Wahrscheinlichkeit seine Förderungsstufe (Ziel-1-Status) und somit wichtige Investitionsgelder fĂŒr Aufbau und Infrastruktur. Experten nehmen an, dass diese Gebiete auf kurze Sicht aufgrund von hohen Arbeitskosten an KonkurrenzfĂ€higkeit gegenĂŒber den neuen Staaten verlieren, allerdings auf lange Sicht aufgrund ihrer direkten Nachbarschaft zu neuen MĂ€rkten im Osten, von der Erweiterung profitieren werden.
AnlĂ€sslich des 1. Jahrestages der Erweiterung 2004 gab AuĂenkommissarin Benita Ferrero-Waldner dem österreichischen Rundfunk (Ă1) ein ausfĂŒhrliches Interview, in dem u.a. folgende Fragen behandelt wurden: