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Martin (Eduard Sigismund) von Simson (* 10. November 1810 in Königsberg i. Pr.; † 2. Mai 1899 in Berlin) war ein preußischer Richter, Hochschullehrer und Parlamentarier. Er ist der (vergessene) „erste deutsche Verfassungsvater“.[1]
Inhaltsverzeichnis |
Vor seinen jüdischen Eltern ließ sich Simson 1823 taufen. Im März 1826 machte er mit 15 Jahren das Abitur am Collegium Fridericianum. Er studierte Rechtswissenschaft und Kameralwissenschaften an der Albertus-Universität Königsberg, der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. In Königsberg half er Johann Jacoby bei der Gründung des dritten Littauer-Kränzchens innerhalb der Burschenschaftlichen Allgemeinheit Königsberg am 2. Februar 1827. Das Kränzchen wurde 1829 zur Corpslandsmannschaft Littuania.[2] 1829 promovierte er zum Dr. iur..
Nach längeren Studienreisen durch Europa diente er in der Preußischen Armee. Seit 1831 habilitierter Privatdozent für römisches Recht, wurde er 1833 a. o. Professor. 1834 wurde er zum Mitglied des Tribunals für das Königreich Preußen berufen. 1836 berief ihn die Albertina auf den Lehrstuhl für Recht. 1846 wurde er Rat des Tribunals.
Als Abgeordneter für Königsberg gehörte Simson vom 18. Mai 1848 bis zum 20. Mai 1849 der Frankfurter Nationalversammlung an, zunächst als Sekretär, ab Oktober 1848 als Vizepräsident und ab Dezember 1848 als Präsident. Im April 1849 stand er an der Spitze der Deputation, die König Friedrich Wilhelm IV. seine Erwählung zum Deutschen Kaiser überbrachte. Als diese Sendung scheiterte, lehnte Simson die Fortführung des Präsidiums ab und trat im August 1849 als Abgeordneter für Königsberg in das Preußische Abgeordnetenhaus. Auf dem Reichstag zu Erfurt führte Simson das Präsidium des Erfurter Unionsparlaments.[2]
Seit 1852 widmete Simson sich nur seinen richterlichen und akademischen Aufgaben. 1855 bis 1857 war er Rektor der Universität Königsberg. Erst 1858 wandte er sich wieder dem politischen Leben zu. 1860 wurde er zum Vizepräsidenten des Appellationsgerichts Frankfurt (Oder) ernannt. In diesem und im nächsten Jahr führte er das Präsidium des Abgeordnetenhauses, 1867 das Präsidium im Konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes. Er präsidierte auch die folgenden Sessionen des Norddeutschen Reichstags und des Zollparlaments.[2]
Am 3. Oktober 1867 überbrachte er Wilhelm I. (Preußen) die Adresse des ersten verfassungsmäßigen Norddeutschen Reichstags nach der Burg Hohenzollern. Am 13. Dezember 1870 reiste er an der Spitze einer Deputation nach Versailles und überbrachte König Wilhelm die Adresse des Norddeutschen Reichstags, durch welche er gebeten wurde, die ihm von den deutschen Fürsten angetragene Deutsche Kaiserwürde anzunehmen.[2]
Auch im Reichstag (Deutsches Kaiserreich) wurde Simson zum Präsidenten gewählt; 1874 musste er aber krankheitshalber eine Wiederwahl ablehnen. 1877 nahm er auch kein Reichstagsmandat mehr an. Seit 1869 Präsident des Appellationsgerichts Frankfurt (Oder), wurde Simson bei der Errichtung des Reichsgerichts in Leipzig am 1. Oktober 1879 zum Präsidenten des Gerichts und des Disziplinarhofs berufen. Am 1. Februar 1891 trat er in den Ruhestand und nahm seinen Wohnsitz in Berlin.
Im Dreikaiserjahr verlieh ihm Friedrich III. (Deutsches Reich) am 18. März 1888 im Schloss Charlottenburg den Schwarzen Adlerorden. Mit dem Wappenbrief vom 28. Mai 1888 wurde er nobilitiert und in den preußischen erblichen Adelsstand erhoben.
Simson starb als Wirkl. Geh. Rat in Berlin. Beigesetzt wurde er in einem Ehrengrab auf dem Friedhof III der Jerusalems- und Neuen Kirche am Mehringdamm in Friedrichshain-Kreuzberg (Grablage: 343-EB-256a).[1][3]
Im Jahr 1883 wurde Simson zum Ehrenbürger der Stadt Leipzig ernannt. Sie benannte eine Straße, eine Brücke und ein Platz nach ihm. 1893 wurde Simson mit dem sehr selten verliehenen Großkreuz mit Brillanten des Badischen Ordens vom Zähringer Löwen ausgezeichnet. In Berlin ist der Waldweg zwischen Brandenburger Tor und Reichstagsgebäude nach ihm benannt.
Der jüngere Bruder Georg Bernhard Simson war ebenfalls Jurist und Abgeordneter in der Frankfurter Paulskirche. Eduard Simson war der Vater des Historikers und Monumenta Germaniae Historica-Mitarbeiters Bernhard von Simson.
Eduard Simson | Max von Forckenbeck | Otto von Seydewitz | Graf von Arnim-Boitzenburg | Gustav von Goßler | Albert von Levetzow | Wilhelm von Wedell-Piesdorf | Albert von Levetzow | Freiherr von Buol-Berenberg | Graf von Ballestrem | Graf zu Stolberg-Wernigerode | Graf von Schwerin-Löwitz | Johannes Kaempf | Constantin Fehrenbach
Eduard von Simson | Otto von Oehlschläger | Karl Gutbrod | Rudolf von Seckendorff | Heinrich Delbrück | Walter Simons | Erwin Bumke
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Simson, Eduard von |
| ALTERNATIVNAMEN | Simson, Martin Eduard Sigismund (vollständiger Name bis 1888); Simson, Martin Eduard Sigismund von (vollständiger Name ab 1888) |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist und Politiker |
| GEBURTSDATUM | 10. November 1810 |
| GEBURTSORT | Königsberg (Preußen) |
| STERBEDATUM | 2. Mai 1899 |
| STERBEORT | Berlin |