Suche im Lexikon
Lexikon auf Ihrer Homepage Lexikon als Lesezeichen hinzufügen

Ehrenvorsitzender

Ein Ehrenvorsitzender einer politischen Partei oder eines Vereins ist eine Person, die sich um die Unterstützung und Förderung in besonderem Maße verdient gemacht hat.

Die Ehrenmitgliedschaft kann an alle genannten Mitglieder sowie an solche natürlichen und juristischen Personen verliehen werden, die sich durch große Leistungen und eine lange Zugehörigkeit ausgezeichnet haben. Der Ehrenvorsitz kann an Vorstandsmitglieder verliehen werden, die sich durch ihren uneigennützigen Einsatz und ihr Engagement für den Verein in ganz besonderer Weise Verdienst erworben haben.

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende, die nicht gleichzeitig ordentliche Mitglieder sind, nehmen ohne Stimmrecht an den Mitgliedersammlungen teil. Die Ehrenmitgliedschaft bzw. der Ehrenvorsitz kann nur lebenden Personen verliehen werden. Sie erlischt mit dem Tod des Ehrenmitgliedes bzw. des Ehrenvorsitzenden.

Politische Parteien in Deutschland

Gegenwärtig haben in Deutschland die FDP, die CSU und die PARTEI Ehrenvorsitzende:

Ehemalige Ehrenvorsitzende deutscher Parteien waren:

  • SPD: Altbundeskanzler Willy Brandt wurde auf dem außerordentlichen Parteitag am 14. Juni 1987 zum Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit gewählt und blieb dies bis zu seinem Tode im Jahre 1992. Am 9. Juni 1990 wählte ihn auch die damals organisatorisch getrennte Ost-SPD zum Ehrenvorsitzenden.
  • CDU: Altbundeskanzler Helmut Kohl legte wegen der CDU-Spendenaffäre den CDU-Ehrenvorsitz nieder.
  • FDP: Otto Graf Lambsdorff wurde 1993 zum Ehrenvorsitzenden und blieb es bis zu seinem Tode im Jahre 2009.
  • PDS: Die PDS hatte Ex-DDR-Ministerpräsident Hans Modrow als Ehrenvorsitzenden bis zu ihrer Auflösung am 15. Juni 2007.
Impressum AGB Datenschutz KundenserviceMediadatenfreenet AGJobsSitemap
gekennzeichnet mit
JUSPROG e.V. - Jugendschutz
freenet ist Mitglied im JUSPROG e.V.