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Eichamt

Die Eichämter der Bundesländer sind in Deutschland für das gesetzliche Messwesen zuständig (verstaatlicht 1912). Hauptaufgabe ist die Überwachung und Eichung von Messgeräten, die aufgrund ihrer Verwendung der Eichpflicht unterliegen. Die Eichämter unterstehen organisatorisch in der Regel dem Wirtschaftsministerium des Landes und sind an Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gebunden. In der DDR unterstanden die Eichämter dem Deutschen Amt für Maß und Gewicht [1].

Die Deutsche Akademie für Metrologie (DAM) ist eine gemeinsame Aus- und Fortbildungseinrichtung für die Eichbediensteten aller Bundesländer mit Sitz in München.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Deutschland

Thüringer Landeseichamt in Ilmenau

Für den Vollzug des Eichrechts sind in Deutschland die Eichbehörden des jeweiligen Bundeslands zuständig. In der DDR waren dies die Eichdirektionen der Bezirke.

Bundesland / Sitz des Landeseichamts

Österreich

In Österreich werden die Aufgaben des Eichwesens vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wahrgenommen.

Schweiz

In der Schweiz werden die Aufgaben des Eichwesens vom Bundesamt für Metrologie METAS (nationales Metrologieinstitut)[2] und von den kantolalen Eichämtern wahrgenommen. Das METAS kann für gewisse Aufgaben Eichstellen benennen.

Weblinks

  • eichamt.de – Einstiegsseite für die Institutionen des Gesetzlichen Messwesens in Deutschland
  • dam-germany.de – Homepage der Deutschen Akademie für Metrologie (DAM)

Einzelnachweise

  1. ↑ Martin Broszat, Hermann Weber, Gerhard Braas: SBZ-Handbuch: Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands Seite 257–258
  2. ↑ www.metas.ch
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