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Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird. Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß, § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). Für Sendungen gibt es eine Freigrenze von 22 EUR. Ist der Warenwert nicht höher als dieser Betrag, ist die Sendung von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.
Inhaltsverzeichnis |
Die Einfuhrumsatzsteuer errechnet sich nach § 11 UStG folgendermaßen:
Im Jahr 2007 hat der Fiskus ca. 41,3 Mrd. € aus der Einfuhrumsatzsteuer eingenommen.
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