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Einfuhrumsatzsteuer (Deutschland)

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird. Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß, § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). Für Sendungen gibt es eine Freigrenze von 22 EUR. Ist der Warenwert nicht höher als dieser Betrag, ist die Sendung von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.

Inhaltsverzeichnis

Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer errechnet sich nach § 11 UStG folgendermaßen:

Wert der Ware inkl. Transportkosten in die EG (Zollwert = (vereinfacht) FOB-Preis + Transportkosten)
+ ggf. Zoll
+ ggf. Verbrauchsteuer
+ ggf. innergemeinschaftliche Beförderungskosten
= Bemessungsgrundlage für Einfuhrumsatzsteuer (EUSt-Wert)
* Steuersatz (seit 1. Januar 2007: 19 % oder 7 %)
= Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Im Jahr 2007 hat der Fiskus ca. 41,3 Mrd. € aus der Einfuhrumsatzsteuer eingenommen.

Siehe auch

Literatur

  • Thomas Möller: Neue Dienstvorschrift für die Einfuhrumsatzsteuer Außenwirtschaftliche Praxis 15(3), S. 81 - 84 (2009), ISSN 0947-3017

Weblinks

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