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Elisabeth von Bergh-s’Heerenberg

Die Grabplatte Elisabeth von Berghs im Essener MĂŒnster

Elisabeth van Bergh-s’Heerenberg, oft auch als Elisabeth von Bergh oder Elisabeth von Berg bezeichnet, (* 1581 auf Burg Huis Bergh in ’s-Heerenberg, Niederlande; † 12. Januar 1614 in Essen) war FĂŒrstĂ€btissin des Stifts Essen von 1605 bis 1614 sowie Äbtissin in den Stiften Freckenhorst (seit 1605) und Nottuln (seit 1613).

Die Äbtissin, an die heute eine Grabplatte im Essener MĂŒnster erinnert, war die Speerspitze der katholischen Gegenreformation in Essen. Die in ihrem Amt unglĂŒckliche Elisabeth war vollkommen von ihren RĂ€ten abhĂ€ngig und tragisch in einen protestantischen Jugendfreund verliebt. Sie verstarb sehr plötzlich im Alter von nur 33 Jahren.

Inhaltsverzeichnis

Das Stift Essen zu Beginn des 17. Jahrhunderts

Essen war zwar Sitz einer ReichsfĂŒrstin, die Stadt war jedoch zu Beginn des 17. Jahrhunderts ein westfĂ€lisches ProvinzstĂ€dtchen, an dem der Geist der Renaissance vorbeigegangen war. Vom Glanz seiner Vergangenheit unter den ottonischen Äbtissinnen Mathilde, Sophia und Theophanu war das Stift Essen nun weit entfernt. Die NĂ€he zu den HerrscherhĂ€usern bestand nicht mehr, der Einfluss des Stiftes beschrĂ€nkte sich auf seine BesitztĂŒmer. Bereits seit dem 13. Jahrhundert hatte sich die Stadt Essen, die sich als freie Reichsstadt verstand, der Kontrolle des Stiftes entzogen, 1563 hatte der Rat der Stadt die EinfĂŒhrung des Protestantismus beschlossen. Auch die hochadeligen Stiftsdamen neigten protestantischen Ideen zu oder bekannten sich sogar zu diesen. 1605, bei der Wahl Elisabeths, bestand das Damenkapitel aus lediglich drei Damen: Felicitas von Eberstein, die sich zum reformierten Glauben bekannte, und den lutherischen Schwestern Claudia und Maria Catharina von Manderscheid-Virneburg. Lediglich die Kanoniker des Stiftes waren katholisch, stellten bei der Äbtissinnenwahl allerdings die Mehrheit. Das Stift selbst war seit Jahrhunderten dem Einfluss der umliegenden FĂŒrstentĂŒmer und kirchlicher Kreise unterworfen, besonders dem des Erzbistums Köln. Obwohl die freie Wahl der Äbtissin aus der Mitte der Gemeinschaft zu den GrĂŒndungsprivilegien des Stifts gehörte, waren die Wahlen selten tatsĂ€chlich unbeeinflusst. GewĂ€hlt wurde nicht die fĂŒr das Amt geeignetste, wie es der Idealvorstellung von geistlichen Stiften entsprach, sondern die Frau, von der die Einfluss nehmende Gruppe die Wahrung ihrer Interessen erwartete. In dieser Situation verstarb am 27. November 1604 Margarethe Elisabeth von Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein, Äbtissin der Stifte von Schwarzrheindorf, Gerresheim und Freckenhorst und FĂŒrstĂ€btissin von Essen.

Elisabeth von Berghs Jugend

Elisabeth von Bergh wurde 1581 als Angehörige des Geschlechts der Grafen von dem Berg geboren. Ihre Eltern waren Graf Wilhelm IV. von Bergh ’s-Heerenberg (1537–1586, ∞ 1556) und Maria von Nassau (1539–1599), die Schwester des Prinzen Wilhelm von Oranien-Nassau. Elisabeth war eines von 17 Kindern des Paares, drei ihrer BrĂŒder und vier ihrer Schwestern erreichten das Erwachsenenalter. Die Familie war in Gelderland begĂŒtert, das Schloss s’Heerenberg befindet sich bei Montferland. Elisabeths Vater Wilhelm von Bergh hatte ein bewegtes Leben, da er sowohl fĂŒr die Habsburger als auch fĂŒr die Generalstaaten gekĂ€mpft hatte, zeitweise musste er sein Land verlassen. Er starb 1586. Elisabeth wurde zunĂ€chst protestantisch erzogen, sie konvertierte aber angeblich schon als Kind nach dem Besuch einer katholischen Messe, möglicherweise auch erst nach dem Tod ihrer Mutter 1599, aber wohl vor 1601. Äußerungen in ihren Briefen ist zu entnehmen, dass Elisabeth Teile ihrer Kindheit auf Schloss Culemborg und Schloss Vianen verbracht hat und dort sehr glĂŒcklich war. Dort lernte sie auch den 1577 geborenen Floris II. von Pallandt (1577–1639), Graf von Culemborg, kennen, in den sie sich verliebte.

Floris, Sohn eines einflussreichen GefÀhrten Wilhelms von Oranien, heiratete 1601 jedoch nicht Elisabeth, sondern deren Àltere Schwester Catharina. Diese Hochzeit verletzte Elisabeth sehr. Möglicherweise hatte Floris deshalb ein schlechtes Gewissen, das er durch die spÀtere Förderung Elisabeths zu beruhigen suchte.

Die Wahl zur Äbtissin

Bereits im April 1604 bemĂŒhte sich Elisabeths Bruder Hermann fĂŒr Elisabeth um eine PrĂ€bende im Stift Essen, allerdings erfolglos. Nach einer wĂ€hrend der spĂ€teren Wahlverhandlungen geschriebenen Aktennotiz war die Familie von Bergh-s’Heerenberg nicht adelig genug fĂŒr das Essener Stift. Man fĂŒrchtete, dass die Stiftsdamen, die ĂŒber die Aufnahme von Bewerberinnen entschieden, „die Gravin vonn dem Bergh wegen Irer Genealogie tadeln wollen.“ Hermann erhielt eine sehr höflich formulierte Absage.

Elisabeth wurde dann zunĂ€chst in Freckenhorst gewĂ€hlt. Hier hatte das Kapitel nach dem Tod Elisabeths von Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein zunĂ€chst die elfjĂ€hrige Tochter des calvinistischen Grafen Simon VI. von Lippe gewĂ€hlt, das ĂŒbergeordnete Bistum MĂŒnster verhinderte jedoch die BestĂ€tigung und ordnete Neuwahlen an, wobei Elisabeth von Bergh „alß catholisch und gnugsamb darzu qualificirt von iren herrn Verwandten sonderlich recommendirt worden“ sei. Das Kapitel sollte auf das mögliche Wohlwollen der HĂ€user Bergh und Nassau hingewiesen werden. Die FĂ€denzieher im Hintergrund waren der zum Katholizismus konvertierte Graf von Ostfriesland und Rietberg, der einflussreiche Jesuit Jakob Ryswick, der den Grafen von Ostfriedland auf seine Konversion vorbereitet hatte, und dessen Studienfreund Arnold von Bucholz, geistlicher Rat des FĂŒrstbischofs von MĂŒnster. TatsĂ€chlich wurde Elisabeth dann auch gewĂ€hlt, in ihrer Wahlkapitulation versprach sie, in Freckenhorst nur katholische Stiftsdamen und Kanoniker aufzunehmen.

In Essen verlief die Wahl Ă€hnlich. Bereits kurz nach dem Tod Elisabeths von Manderscheid-Blankenheim-Gerolstein traf ein Schreiben des pĂ€pstlichen Nuntius in Köln ein, in dem er eine Wahl nach den Vorschriften des Konzils von Trient verlangte. In zwei weiteren Schreiben befahl der Nuntius den Stiftskanonikern, nur eine Äbtissin zu wĂ€hlen, die das auf dem Konzil festgelegte Glaubensbekenntnis ablegen wĂŒrde. Sollten sich die Kanoniker dieser Weisung nicht fĂŒgen, drohte der Nuntius Absetzung, Entziehung der PfrĂŒnde und die Exkommunikation an. Gleichzeitig schlug der Nuntius eine GrĂ€fin von Isenburg vor. Von Seiten des Schutz- und Schirmherren des Stiftes, dem Herzog von Kleve, wurde die Wahl der Äbtissin von Elten, Agnes von Limburg-Stirum, angeregt, die zunĂ€chst auch vom kölnischen Gesandten unterstĂŒtzt wurde. Der Erzbischof von Köln setzte sich zunĂ€chst fĂŒr eine der drei Stiftdamen ein, die sich allerdings weigerte, das katholische Glaubensbekenntnis abzulegen, und auch aus der eigenen Verwandtschaft nicht unterstĂŒtzt wurde. Der Vorschlag Elisabeth von Berghs erfolgte recht spĂ€t, vorgeschlagen wurde sie von einem Schwager der reformierten Essener Pröpstin, der auch enge Kontakte mit den HĂ€usern Bergh und Culemborg hatte. Elisabeth wurde auch in Schreiben von Floris II. von Culemborg, dem Prinzen Moritz von Oranien-Nassau und anderen reformierten Adeligen empfohlen, und auch der Erzbischof von Köln und der pĂ€pstliche Nuntius setzten sich fĂŒr sie ein. FĂŒr die nichtkatholischen Stiftsdamen war Elisabeth aufgrund der Empfehlungen der reformierten Adeligen wĂ€hlbar, zumal diese auch versichert hatten, darauf zu achten, dass ihre Rechte und EinkĂŒnfte gewahrt wĂŒrden. Entscheidend fĂŒr die Zukunft waren jedoch die Versprechungen, die Elisabeth vor ihrer Wahl gegenĂŒber dem kölnischen Gesandten machen musste, nĂ€mlich die HerbeifĂŒhrung einer katholischen Mehrheit im Kapitel, und der von den kölnischen Gesandten auf die Kanoniker ausgeĂŒbte Druck. Die Stiftsdamen versuchten zwar noch, sich vor der Einsetzung Elisabeths ihre Rechte vom Herzog von Kleve oder von Elisabeth selbst bestĂ€tigen zu lassen, doch diese Versuche wurden dadurch vereitelt, dass man die Postulation einfach vorverlegte und Elisabeth so knapp vor der Einsetzung anreisen ließ, dass fĂŒr vorherige GesprĂ€che keine Zeit blieb.

AmtsfĂŒhrung

Elisabeth von Bergh war mit den Gepflogenheiten und Regeln ihrer Stifte nicht vertraut und daher in allen Belangen von ihren RĂ€ten abhĂ€ngig, die ihre eigenen gegenreformatorischen Ziele verwirklichen wollten. Ihre Amtszeit war daher geprĂ€gt von Streitigkeiten mit dem Kapitel. Entgegen der Annahme der gegenreformatorischen KrĂ€fte bei ihrer Wahl war es in Essen nĂ€mlich nicht ausreichend, eine katholische Äbtissin zu installieren; wichtige Rechte, wie die Vergabe von PfrĂŒnden und die Aufnahme neuer Stiftsdamen, lagen beim Damenkapitel. Es stellten sich schnell Konflikte ein. Bereits 1603 waren den GrĂ€finnen Anna und Emilie von Wied PrĂ€benden in Essen versprochen worden, Elisabeth versagte allerdings ihre Zustimmung zur Aufnahme der beiden Protestantinnen. Umgekehrt nahm Elisabeth gegen jede Regel 1608 die erste katholische Stiftsdame Johanna Helena von Staufen auf: Da sich die Pröpstin weigerte, Johanna Helena eine PrĂ€bende zuzuteilen, entzog Elisabeth der Pröpstin einige PrĂ€benden und wies diese ihrer Kandidatin zu. Damit war das Versprechen, die EinkĂŒnfte der Stiftsdamen nicht zu schmĂ€lern, gebrochen, zudem hatte sie erheblich in die angestammten Rechte der Pröpstin eingegriffen. In der Folge nahm Elisabeth auch Frauen auf, die wie sie selbst nicht die notwendige Anzahl hochadeliger Vorfahren hatten, solange die Bewerberinnen nur katholisch waren. Bereits im Juni 1605 forderte Moritz von Oranien-Nassau die Äbtissin auf (hinter deren Tun er Jesuiten vermutete), die Rechte der Stiftsdamen nicht zu beeintrĂ€chtigen – wenig spĂ€ter auch die Grafen von Bentheim und Lippe. Selbst die Aufforderung Floris von Culemborgs blieb vergeblich. 1609 ließ Elisabeth sogar vor dem Generalvikar in Köln einen Ketzereiprozess gegen die protestantische Pröpstin einleiten, die sich dann Hilfe suchend an den Markgrafen von Brandenburg und den Pfalzgrafen von Neuburg als Schutzherren des Stiftes wandte. Selbst deren Schreiben blieben wirkungslos. Schließlich mussten diese im Januar 1611 selbst nach Essen kommen, um wenigstens die wirtschaftlichen Streitfragen zwischen Äbtissin und Kapitel zu schlichten. Das Hauptproblem, nĂ€mlich die Streitigkeiten um die Aufnahme protestantischer Stiftsdamen, blieb ungelöst. 1611 bat der Graf Johann von Nassau um die Aufnahme zweier Töchter, doch Elisabeth lehnte diese ab, wobei sie RĂŒckendeckung durch die katholischen Stiftsdamen Johanna Helena von Staufen und Maria Clara von Spaur sowie aus Köln erhielt. Obwohl der durch die Ablehnung beleidigte Graf das Wetterauische Reichsgrafenkollegium einschaltete und die Angelegenheit 1613 sogar auf dem Reichstag zur Sprache kam, bleiben seine BemĂŒhungen erfolglos. Als nach dem Tod Elisabeths von Bergh im Jahr 1614 das nun mehrheitlich katholische Damenkapitel geschlossen die Aufnahme protestantischer Frauen ablehnte, gab der Graf seine Anstrengungen zur Aufnahme seiner beiden Töchter auf.

Ob Elisabeth von Bergh ihre strittigen Entscheidungen selbst getroffen hat, ist zweifelhaft. Im Rijksarchief in Arnheim befinden sich 14 von ihr eigenhĂ€ndig geschriebene Briefe aus den Jahren 1610 bis 1614, die sie an ihren Jugendfreund Floris von Culemborg schrieb. Floris, ein enger Vertrauter des GeneralkapitĂ€ns der Vereinigten Niederlanden, war Protestant und hatte in Leiden die Jurisprudenz studiert. In den Schreiben wird deutlich, dass Elisabeth sich in Essen nicht wohl fĂŒhlte, Essen sei ein „melancolis ort“, Westfalen bezeichnete sie als „das plumbe Land“. Sie vermisste das höfische Leben und die netten Kavaliere. Floris habe sogar sein Leben fĂŒr sie eingesetzt, als er sie zur Einsetzung nach Essen und Freckenhorst begleitet habe. Bereits in einem der ersten Briefe hatte sie ihm ein Schnupftuch geschickt â€“ eine erotische Geste, ein Liebespfand. In diesen Schreiben nĂ€herte sich Elisabeth auch religiös wieder dem Protestantismus an. Mit den nicht erhaltenen Antwortbriefen (vermutlich verbrannte Elisabeth diese, wie sie auch Floris aufforderte, ihre Schreiben zu verbrennen) schickte Floris auch Geschenke, schließlich vereinbarten Elisabeth und Floris ein Wiedersehen fĂŒr Maria Lichtmess 1614. Zu diesem Wiedersehen kam es nicht mehr, da Elisabeth am 12. Januar 1614 wĂ€hrend der Genesung von den Windpocken nachts plötzlich, gerade 33 Jahre alt, verstarb.

Die UmstĂ€nde ihres Todes sind dubios, es erscheint möglich, dass der Tod nicht natĂŒrliche Ursachen hatte. Elisabeth fĂŒrchtete, vergiftet zu werden; in ihrem Schreiben an Floris vom 10. Dezember 1613 schrieb sie Floris: „Ych bedanck e l for die gedechtenise [
] vnd als se heb, soe wilt ych e. l. danck dar foer sechgen; vnd yst, das u l vns nu senden wilt, e. l. latt docht doe pitsiren, dan ych hab folt fiande yn den hock sonder orsack, anders dorf ych se nit essen.“ [1]

Übersetzung: „Ich bedanke mich bei E.G. (Euer Gnaden) fĂŒr die Geschenke [
] und wenn ich sie habe, so will ich E.G. Dank dafĂŒr sagen; und laßt, was Ihr uns nun senden wollt, doch bitte dicht versiegeln, denn ich habe grundlos viele Feinde am Hof, anders darf ich es nicht essen.“

Zu ihrer Nachfolgerin wĂ€hlte das Kapitel die ĂŒberzeugt katholische Stiftsdame Maria Clara von Spaur, Pflaum und Vallier.

Das Grab im Essener MĂŒnster

Elisabeth wurde in Essen bis zum Eintreffen Floris’ aufgebahrt und schließlich im Essener MĂŒnster bestattet. Die 230 x 127 cm messende Grabplatte aus schwarzem Marmor, die ihr Bruder vermutlich in Antwerpen anfertigen ließ, befindet sich heute an der Nordwand des östlichen Seitenschiffjochs. Sie zeigt Elisabeth in der Kleidung einer Stiftsdame, den Kopf auf einem Kissen gebettet. Über ihrem Kopf befindet sich das von zwei mit umgekehrten Fackeln dargestellten Genien gehaltene Wappen der Familie von Bergh, links und rechts die von sechzehn hochadeligen Geschlechtern, aus denen sie Vorfahren hatte: Bergh, Moers, Cleve, Baieren, Veldentz, Egmont, Culenborch, Baentheim, Nassauw, Lowe, Hessen, Catzenelnboghen, Stolbergh, Mansfeld, Konigstein und March. Die umlaufende Inschrift der Platte lautet: Int Jaer nach der Geburt Christi 1614 den 15. Januarii ist die Hochwirdich Hoch und Wolgeborne Furstin und Fraw Fraw Elisabeth des Kayserlichen Freyweltlichen Stiftes Essen, auch zue Freckenhorst vnd Nottuln Abdissin geporne Gravinne zu dem Bergh in Gott seliglich entschlaffen deren Seele der Almichtige gnedig sei. Bei Ausgrabungen im Essener MĂŒnster 1952 wurde das Grab geöffnet, neben Resten des Skeletts fand man in dem Bleisarg der FĂŒrstin eine Bleiplatte mit der in Antiqua eingravierten Inschrift: Dis ist die Hoichwvrdig vnd wolgeporne Furstin und Fray Fraw Elisabet des Kay serlichen Freiweltlichen stifts Essen auch zv Freckenhorst vnd Nottelen Abtissin geporne GrĂ€fin zv dem Berge freygrafin zu Boxmehr, Biland, Heydel, Hapswisch vnd Spalbech, auch zu Stefenswehrt BannergrĂ€fin des Fvrstendombs gelre und grafschaft zvtphen welche im Jahre 1605 hieselbsten zu Es sen zu einer Fvrstinnen einhel liglich postvliert worden, hat in das nevnde jahr loblich regiert vnd ist endlich am zwölften ianuary, des morgens zv 4 uhren Anno 1614 seliglich in Gott verstorben. Die sterblichen Überreste der Äbtissin wurden nach Abschluss der Ausgrabungen mit einer neuen Urkunde im Fußboden der MĂŒnsterkirche vor der Grabplatte neu bestattet.

Literatur

  • Ute KĂŒppers-Braun: Frauen des hohen Adels im kaiserlich-freiweltlichen Damenstift Essen (1605–1803). Aschendorffsche Verlagsbuchhandlung, MĂŒnster 1997, ISBN 3-402-06247-X.
  • Ute KĂŒppers-Braun: Macht in Frauenhand – 1000 Jahre Herrschaft adeliger Frauen in Essen. Klartext Verlag, Essen 2002, ISBN 3-89861-106-X.
  • Ludwig Potthoff: Wie Elisabeth vom Berghe zur Äbtissin von Essen gewĂ€hlt wurde. In: MĂŒnster am Hellweg 1952, 118-121

Belegstellen

  1. ↑ RAG: Cul 460, zitiert nach KĂŒppers-Braun, Frauen, S. 130

Weblinks

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Dieser Artikel wurde am 24. Januar 2007 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen.
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