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Der Energiestandard eines Gebäudes legt fest, wie hoch der Energiebedarf pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr sein darf.
Generell wird ein bestimmter Energiestandard durch bauliche Maßnahmen und Haustechnik erreicht. Das Nutzerverhalten hat keinen Einfluss auf den Standard, beeinflusst aber den tatsächlichen Verbrauch.
Gemäss Industrieausschuss des Europäischen Parlaments sollten alle Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2018 errichtet werden, ihren Energieverbrauch vor Ort erzeugen.[1]
Inhaltsverzeichnis |
In der Bauwirtschaft gibt es eine Vielzahl von Energiestandards und Bezeichnungen. Diese sind teilweise durch Verordnungen und Normen festgelegt. Viele Standards sind inzwischen mittels Zertifizierungs- und Qualitätssicherungsangeboten dokumentiert.
Die übliche Maßzahl des Energiebedarfs ist die Angabe in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, also in kWh/(m²·a). Der Energiebedarf kann natürlich umgerechnet werden in andere Größen: 1 kWh/(m²·a) entspricht 3,6 MJ/(m²·a) bzw. 0,114 W/m² bzw. 0,1 l/(m²·a) Heizöläquivalent. Daher stammt die Begriffsbildung des 3-Liter-Hauses, was etwa 30 kWh/(m²·a) entspricht.
Dabei treten folgende Abgrenzungsschwierigkeiten auf. Je nachdem, was gemeint ist, unterscheiden sich die von einem Haus erfüllten Werte erheblich voneinander.
Einige übliche und allgemein anerkannte Standards bezeichnen Förderstufen der KfW Bankengruppe.[2] Die Energieeinsparverordnung wird alle paar Jahre aktualisiert und definiert grundsätzliche Standards. Der Energiebedarf wird meist auf die Gebäudenutzfläche (AN nach EnEV) oder die beheizte Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlVO) bezogen. Zu unterscheiden sind ferner der Heizwärmebedarf und der (höhere) Primärenergiebedarf.
| Standard | Heizwärmebedarf Qh | Primärenergiebedarf QP | Endenergiebedarf Qe | Transmissionswärmeverluste H'T | Tilgungszuschuss |
|---|---|---|---|---|---|
| unsaniertes Wohnhaus, Baujahr 1960–1980 | 300 kWh/(m²·a) | ||||
| Durchschnitt Deutschland 2002[3] | 160 kWh/(m²·a) | ||||
| Wärmeschutzverordnung (WSVO 77) | ≤ 250 kWh/(m²·a) | ||||
| Wärmeschutzverordnung (WSVO 82) | ≤ 150 kWh/(m²·a) | ||||
| Wärmeschutzverordnung (WSVO 95) | ≤ 100 kWh/(m²·a) | ||||
| Niedrigenergiehaus (EnEV 2002) | ≤ 70 kWh/(m²·a) | ||||
| KfW-60-Haus (EnEV 2004) | ≤ 60 kWh/(m²·a) | ||||
| KfW-40-Haus (EnEV 2004) | ≤ 40 kWh/(m²·a) | ||||
| KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007) | ≤ 60 kWh/(m²·a) | ≤ 70% Höchstwert EnEV 2007 | |||
| KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2007) | ≤ 40 kWh/(m²·a) | ≤ 55% Höchstwert EnEV 2007 | |||
| KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009) | ≤ 85% Höchstwert EnEV 2009 (ca. 50 kWh/(m²·a)) | ≤ 100% Höchstwert EnEV 2009 | |||
| KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) | ≤ 70% Höchstwert EnEV 2009 | ≤ 85% HT,Ref EnEV 2009 | |||
| KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) | ≤ 55% Höchstwert EnEV 2009 | ≤ 70% HT,Ref EnEV 2009 | 5% | ||
| KfW-Effizienzhaus 40 (EnEV 2009) | ≤ 40% Höchstwert EnEV 2009 | ≤ 55% HT,Ref EnEV 2009 | 10% | ||
| Passivhaus (PHPP) | ≤ 15 kWh/(m²·a) 1 | ≤ 120 kWh/(m²·a) 2 | 5% 3 | ||
| Effizienzhaus Plus [4] | ≤ 0 kWh/(m²·a) | ≤ 0 kWh/(m²·a) |
Für das Passivhaus gelten folgende Abweichungen:
1 Der Jahres-Heizwärmebedarf wird nach dem LEG/PHI-Verfahren (PHPP) auf die tatsächliche beheizte Fläche (Energiebezugsfläche) bilanziert (statt Gebäudenutzfläche AN nach EnEV).
2 Der Jahres-Primärenergiebedarf wird nach dem PHPP berechnet und enthält die Bedarfe für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Haushaltsstrom. Der Primärenergiebedarf nach EnEV hingegen enthält keinen Bedarf für Haushaltsstrom.
3 Um eine Förderung (5%) der KfW zu erhalten, muss beim Passivhaus zusätzlich zum Primärenergiebedarf nach PHPP ein nach EnEV 2009 berechneter Primärenergiebedarf ≤ 40 kWh/(m²·a) eingehalten werden.
Im Rahmen des ersten Konjunkturpakets der Bundesregierung hat die KfW Förderbank ihre Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren seit Januar 2009 deutlich ausgeweitet. KfW-Effizienzhäuser nach EnEV 2009 können seit 1. Oktober 2009 beantragt werden. Der Tilgungszuschuss für KfW-Effizienzhaus 40 (EnEV 2009) beträgt für Neubauten aktuell 10 % der Darlehenssumme (Stand: 1. Juli 2010). KfW-Effizienzhäuser 55 (nach EnEV 2009) können ab dem 1. Juli 2010 beantragt werden. Der Tilgungszuschuss beträgt aktuell 5 % der Darlehenssumme (Stand: 1. Juli 2010). Die Förderung des KfW-Effizienzhaus-85-Standards, nach EnEV 2009, wurde ab Juli 2010 für Neubauten eingestellt (gilt weiterhin für Sanierungen).
Für Österreich[5] sind die Energiestandards – konform mit der EU-Gebäuderichtline – nach Bauvorschrift ÖNORM H 5055 Energieausweis für Gebäude folgendermaßen nach Kategorien geregelt:
| HWB in kWh/(m2a)(a) | Kategorie | HWB (l Heizöläquivalent)(b) | |
| ≤ 10 | A++ | Passivhaus | 200–300 |
| ≤ 15 | A+ | Niedrigstenergiehaus | 400–700 |
| ≤ 25 | A | ||
| ≤ 50 | B | Niedrigenergiehaus | 1000–1500 |
| ≤ 100 | C | Zielwert nach Bauvorschrift | 1500–2500(a) |
| ≤ 150 | D | alte, unsanierte Gebäude | > 3000(a) |
| ≤ 200 | E | ||
| ≤ 250 | F | ||
| ≤ 300 | G | ||
Diese Bewertungsskala wird für jedes Haus individuell ermittelt und in den Energieausweis, der für jedes Gebäude Österreichs Pflicht ist (derzeit in Einführung: Baubewilligung für Errichtung oder bei Sanierung ab einer gewissen Grundfläche, für Förderungen usw.), eingetragen. Diese Bewertung ist zwar Ländersache, aber für Österreich weitgehend konform.
Neben den im Energieausweis-Vorlage-Gesetz und der ÖNORM H 5055 definierten Energiestandards gibt es den neueren klima:aktiv Gebäudestandard. Er setzt auf dem PHPP-Standard des Passivhaus Instituts Darmstadt auf, geht aber über einen reinen Energiestandard hinaus.[6]
Neue und sanierte Bauten können nach dem Minergiestandard zertifiziert werden. Der Minergie-Standard ist insbesondere in der Schweiz verbreitet. Dieser schreibt je nach Nutzung des Baus maximale Energiekennzahlen vor. Als Energiebezugsfläche gilt die Bruttogeschossfläche.
Der Schweizer Minergie-P-Standard für Passivhäuser weicht leicht von den deutschen Anforderungen des Passivhauses ab.
Der Nullenergiehaus-Standard kommt im Jahresmittel ohne Netto-Energiebezug von außen aus. Die benötigte Energie wird am Haus selbst erzeugt. Dieser Standard sagt jedoch nichts über den Energiebedarf des Hauses selbst aus.