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Ein Energieversorgungsunternehmen (abgekürzt EVU, kurz Energieversorger) ist ein Unternehmen, welches in der Energieversorgung tätig ist.
Im gebräuchlicheren engeren Sinne und im Sinne des deutschen Energierechtes[1], ist hiermit nur die Grundversorgung von Verbrauchern, also die direkte Belieferung von privaten und gewerblichen Endkunden, mit leitungsnetzgebundenen Energieträgern gemeint, als da sind:
Aufgrund der Bedeutung als Grundversorgung und wegen der besonderen Marktbedingungen (eingeschränkter Wettbewerb aufgrund der Netzgebundenheit) unterliegen Energieversorgungungsunternehmen einer besonderen öffentlichen Kontrolle und sie müssen besondere gesetzliche Auflagen erfüllen. Vielfach sind Energieversorgungsunternehmen ganz oder teilweise im Besitz der Öffentlichen Hand und als Stadtwerke oder andere kommunale Werke organisiert.
Im erweiterten Sinne sind alle Arten der Energieversorgung, also auch die Belieferung mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffe (wie Heizöl, Kohlebriketts, Holzpellets, etc.) und auch vorgeschaltete Stufen der eigentlichen Belieferung wie Gewinnung, Handel, Zwischenspeicherung und Ferntransport mit eingeschlossen.