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Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen (EL) dienen im schweizerischen Sozialstaat zur Existenzsicherung, falls andere soziale Sicherungen oder das Einkommen hierfür nicht ausreichen. Ausgerichtet werden die Leistungen von den Kantonen oder von gemeinnützigen Organisationen. Seit 1966 werden Ergänzungsleistungen gezahlt. Ursprünglich waren sie nur als Übergangslösung gedacht, bis heute sind sie jedoch ein fester Bestandteil der staatlichen Vorsorge (1.Säule). Es gibt zwei Arten von Leistungen, die ausgerichtet werden: Zum einen jährliche Ergänzungsleistungen, zum anderen die Erstattung von Krankheits- und Behinderungskosten.

Anspruchsvoraussetzungen

Rechtlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben Personen:

  • mit Anspruch auf Leistungen der AHV oder der IV
  • mit Wohnsitz und regelmässigem Aufenthalt in der Schweiz
  • die Schweizer Staatsbürger sind

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