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Ernst Immanuel Bekker

Prof. Bekker

Ernst Immanuel Bekker (* 16. August 1827 in Berlin; † 29. Juni 1916 in Heidelberg) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Bekker studierte Rechtswissenschaft in Heidelberg, wo er sich dem Corps Saxo-Borussia anschloss.[1] Im Anschluss war er zunächst im allgemeinen Justizdienst beschäftigt. 1853 habilitierte er sich an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg für Römisches Recht. Dort war er ab 1855 a. o. Professor, bis er 1857 als o. Professor nach Greifswald berufen wurde. 1874 kehrte er schließlich nach Heidelberg zurück. 1886 wurde er Prorektor der Heidelberger Universität. 1908 wurde er emeritiert. In Heidelberg blieb er bis zu seinem Tode.

Neben Arbeiten zum Römischen Recht verfasste Bekker vor allem philosophische Abhandlungen und naturwissenschaftliche Betrachtungen.

Ehrungen

Werke

  • Die prozessualische Konsumption, 1853
  • Von deutschen Hochschulen Allerlei: was da ist und was da sein sollte, 1869
  • Die Aktionen des römischen Privatrechts, 1871-1873
  • Das Recht des Besitzes bei den Römern, 1880
  • System des heutigen Pandektenrechts, 1886-1889
  • Recht muss recht bleiben, 1896
  • Die Reform des Hypothekenwesens als Aufgabe des norddeutschen Bundes, Berlin 1867
  • Das Völkerrecht der Zukunft, Heidelberg 1915.(Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaft - phil.-historische Klasse, 3)

Einzelnachweise

  1. Kösener Korps-Listen 1910, 120, 1224

Biographien

Weblinks

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