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Unter der Erweiterung der EuropĂ€ischen Union (EU-Erweiterung) versteht man die Aufnahme eines oder mehrerer Staaten (sogenannter EU-BeitrittslĂ€nder) zur EuropĂ€ischen Union. Art. 49 des EU-Vertrags rĂ€umt jedem europĂ€ischen Land, das die 1993 formulierten Kopenhagener Kriterien erfĂŒllt, das Recht ein, die Mitgliedschaft zur EuropĂ€ischen Union zu beantragen, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Erwerb der Mitgliedschaft besteht.[1] Das EuropĂ€ische Parlament und alle bisherigen Mitgliedstaaten mĂŒssen dem Beitritt zustimmen. Vor der Erweiterung muss das Beitrittsland den Acquis communautaire, also die Gesamtheit des EU-Rechts, umsetzen.
âEuropĂ€ischâ wird dabei in einem politisch-kulturellen Sinn verstanden und schlieĂt die Mitglieder des Europarats, wie beispielsweise Zypern, mit ein. Die Zahl der Sterne auf der Europaflagge hat nichts mit der Anzahl der 12 Mitgliedstaaten zwischen 1986 und 1995 zu tun. Die Flagge wurde 1955 vom Europarat eingefĂŒhrt und erst 1986 von der damaligen EuropĂ€ischen Gemeinschaft ĂŒbernommen. Die Flagge bleibt folglich ungeachtet der Erweiterungen der EU unverĂ€ndert.
Die Voraussetzungen bestimmen sich nach Art. 49 Abs. 1 EUV und weiteren politischen Anforderungen.
Art. 49 Abs. 1 Satz 1 EUV stellt an den Beitritt zur EU folgende Voraussetzungen:
Der EuropÀische Rat hat in seinen Kopenhagener Schlussfolgerungen vom 22. Juni 1993 (EG Bull. 6/93, S. 13) vier generelle Voraussetzungen aufgestellt, die sich sowohl an den beitrittswilligen Staat, wie auch an die EU richten.
Das Beitrittsverfahren wird durch einen Beitrittsantrag des Bewerberlandes eingeleitet. Auf Vorschlag der EuropĂ€ischen Kommission und nach einer Einigung im EuropĂ€ischen Rat verleiht dann der Rat fĂŒr Allgemeine Angelegenheiten durch einen einstimmigen Beschluss den Kandidatenstatus. Allerdings kann die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen dabei noch an die ErfĂŒllung bestimmter Bedingungen geknĂŒpft sein. Sobald diese erfĂŒllt sind, wird wiederum durch einstimmigen Beschluss des Rates der Kommission ein Verhandlungsmandat erteilt, in dem unter anderem die Reformen festgelegt werden, die das Kandidatenland vor einem Beitritt durchfĂŒhren muss. Die Verhandlungen selbst, die zwischen dem Kommissar fĂŒr Erweiterung und dem Bewerberland gefĂŒhrt werden, betreffen vor allem den Zeitplan und die genauen Bedingungen fĂŒr die EinfĂŒhrung des Acquis communautaire, also der Gesamtheit aller europarechtlichen Vorschriften. Die Inhalte des Acquis selbst sind unverhandelbar, in den Verhandlungen können aber zum Beispiel bestimmte Ăbergangsfristen vereinbart werden, um einen reibungslosen Verlauf der Erweiterung zu ermöglichen. Andere Verhandlungsthemen sind der kĂŒnftige Beitrag des Beitrittslands zum Haushalt der EuropĂ€ischen Union oder seine Vertretung in den EU-Organen, etwa die Anzahl an Europaparlamentariern, die es stellen darf.[2] Mit dem Instrument fĂŒr HeranfĂŒhrungshilfe (IPA) kann die EU Reformen in dem Beitrittskandidatenland finanziell unterstĂŒtzen.
Die Gesamtdauer der Beitrittsverhandlungen kann von Land zu Land unterschiedlich sein.[3] Sie ist einerseits von den Reformfortschritten des Landes abhĂ€ngig, andererseits von politischen Entscheidungen des Rates, der die Eröffnung und den Abschluss jedes neuen Verhandlungskapitels beschlieĂen muss.
FĂŒr die Verhandlungen wird der Acquis in 35 Kapitel unterteilt, die vom freien Warenverkehr ĂŒber Sicherheit, Freiheit und Recht bis zu institutionellen Fragen reichen. Am Anfang der Verhandlungen steht das sogenannte âScreeningâ, das die Kommission mit dem Beitrittskandidaten durchfĂŒhrt. Dabei wird fĂŒr jedes einzelne Kapitel der bestehende Rechtsrahmen des Landes geprĂŒft und ermittelt, welche Reformen zur Anpassung an den Acquis communautaire noch notwendig sind. Die Kommission erstattet dem Rat der EU ĂŒber das Screening Bericht. Sie empfiehlt dann entweder, die Verhandlungen zu eröffnen, oder zunĂ€chst bestimmte Vorleistungen des Beitrittslandes zu fordern (sog. âBenchmarksâ). Zu diesen Benchmarks gehört regelmĂ€Ăig die Verabschiedung eines nationalen Aktionsplans des Beitrittslandes, in dem die ZeitplĂ€ne, einzelnen MaĂnahmen und Kosten fĂŒr die notwendigen Reformen detailliert werden.[3]
Die Eröffnung der eigentlichen Verhandlungen erfolgt fĂŒr jedes einzelne Kapitel durch einen neuen Beschluss des Rates fĂŒr Allgemeine Angelegenheiten. WĂ€hrend der Verhandlungen werden Rat und EuropĂ€isches Parlament stĂ€ndig von der Kommission ĂŒber den Verlauf informiert. So kontrolliert die Kommission im Rahmen des sogenannten Monitoring die Reformfortschritte des Beitrittslandes.[3]
Auch fĂŒr den Abschluss der Verhandlungen einzelner Kapitel werden bestimmte Benchmarks aufgestellt. Wenn die Kommission der Meinung ist, dass diese Benchmarks erfĂŒllt wurden, empfiehlt sie dem Rat, die Verhandlungen zu diesem Kapitel vorlĂ€ufig abzuschlieĂen, was erneut durch einstimmigen Beschluss erfolgt. Allerdings können alle Kapitel bis zum Abschluss der Gesamtverhandlungen auch wieder eröffnet werden.[4]
Nach Abschluss der Verhandlungen zu allen Kapiteln entwerfen die Kommission und das Beitrittsland den Beitrittsvertrag, in dem alle Ăbergangsbestimmungen und sonstigen Verhandlungsergebnisse zusammengefasst werden. Dieser Beitrittsvertrag muss vom Rat und vom EuropĂ€ischen Parlament gebilligt werden. AnschlieĂend wird er von Vertretern aller EU-Mitgliedstaaten und des Beitrittslandes unterzeichnet.[4] Formal handelt es sich also um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen den bisherigen Mitgliedstaaten und dem neuen Mitglied. Er muss daher auch von allen Mitgliedstaaten entsprechend deren nationalen verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert werden. Normalerweise erfolgt dies durch einen Parlamentsbeschluss; in Frankreich ist allerdings fĂŒr jede kĂŒnftige EU-Erweiterung (mit Ausnahme des Beitritts Kroatiens) ein Referendum vorgesehen. Auch das Beitrittsland muss den Vertrag nach seinen nationalen Regelungen ratifizieren; dies erfolgt meistens durch ein Referendum.
Zwischen der Unterzeichnung und der Aufnahme in die EuropĂ€ische Union erhĂ€lt das Beitrittsland bereits bestimmte Vorrechte. So kann es an Sitzungen der EU-Organe als âaktiver Beobachterâ teilnehmen und besitzt dort ein Rederecht (aber kein Stimmrecht). Nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses wird das Beitrittsland am im Beitrittsvertrag vorgesehenen Tag zum Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Union.[4]
Die folgende Tabelle zeigt die 35 Verhandlungskapitel im Einzelnen:[2]
Die sechs GrĂŒndungsmitglieder der EuropĂ€ischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Diese Staaten werden oft auch als âSechsergemeinschaftâ oder âGrĂŒnderstaatenâ bezeichnet. Die von ihnen am 25. MĂ€rz 1957 unterzeichneten Römischen VertrĂ€ge traten am 1. Januar 1958 in Kraft.
Bei der so genannten Norderweiterung 1973 traten DÀnemark, die Republik Irland und das Vereinigte Königreich der EG bei. Norwegen, welches ebenfalls die Mitgliedschaft beantragt hatte, konnte wegen eines ablehnenden Votums der Bevölkerung nicht beitreten. Der negative Ausgang des norwegischen Referendums lÀsst sich unter anderem damit erklÀren, dass das norwegische Volk Bedenken hatte, Errungenschaften wie den Wohlfahrtsstaat, den es selbststÀndig erreicht hatte, zu verlieren.
Mit diesen Beitritten wurde die EFTA (European Free Trade Association), die insbesondere vom Vereinigten Königreich in den 1960er-Jahren als Gegenmodell zur EG propagiert worden war, geschwÀcht. DÀnemark und das Vereinigte Königreich traten mit Wirkung vom 1. Januar 1973 aus der EFTA aus.
Schon 1963 hatte das Vereinigte Königreich einen Antrag auf Beitritt zur EU gestellt, der aber durch Frankreich â insbesondere auf Betreiben von Charles de Gaulle â abgelehnt wurde. Der Beitrittswunsch des Vereinigten Königreichs lĂ€sst sich unter anderem damit erklĂ€ren, dass seine globale Macht mit dem Verlust seiner Kolonien geschwunden war. Das als Kolonialmacht protektionistisch organisierte Reich war zu abgekapselt und zu kostspielig geworden. AuĂerdem zeigten sich in den sogenannten Midlands groĂe strukturelle Defizite â diese Regionen sollten schon bald von den neu eingerichteten regionalen Förderprogrammen der EU profitieren. Nachdem 1974 die Regierung unter Premierminister Edward Heath (Conservative Party) abgewĂ€hlt wurde, drĂ€ngte die neue unter Premierminister Harold Wilson (Labour Party) auf eine Neuverhandlung der Vertragsbedingungen. Im Zuge dieser ârenegotiationsâ erreichte er eine Verringerung der Beitragszahlungen des Vereinigten Königreichs. Am 5. Juni 1975 folgte erstmals in der Geschichte des Landes ein Referendum, eine nationale Volksabstimmung, wobei die BĂŒrger ĂŒber den Verbleib in der EU abstimmten. FĂŒr den Verbleib stimmten 67,2 Prozent, dagegen 32,8[5] [6].
In der Republik Irland herrschte zum Aufnahmezeitpunkt Armut. Sie ging vor allem auf fehlende Industriezentren und das Vorherrschen von Agrarwirtschaft zurĂŒck. Daher wurden Irland auch sehr umfangreiche Finanzmittel zur VerfĂŒgung gestellt. Eine weitere Besonderheit Irlands war, dass es 1973 als einziges EG-Land nicht NATO-Mitglied war.
1981 trat Griechenland der EuropĂ€ischen Gemeinschaft bei. Seine Aufnahme war heftig diskutiert worden, da erst kurz vor der Aufnahme die MilitĂ€rdiktatur abgeschafft worden war. Generell befĂŒrchtete man, dass die EG mit Griechenland eine Art âStörenfriedâ aufnehmen wĂŒrde. Hier waren besonders das gespannte und konfliktbehaftete VerhĂ€ltnis zur TĂŒrkei, die zusammen mit Griechenland 1952 in die NATO aufgenommen wurde, ein Diskussionspunkt. Ferner war Griechenland sehr arm und wirtschaftlich eher agrarisch ausgerichtet. Weiteres Konfliktpotenzial waren die scharfen USA-kritischen ĂuĂerungen, die besonders in Hinsicht auf die Spannungen mit NATO-Mitglied und Nachbarn TĂŒrkei zu Problemen hĂ€tten fĂŒhren können.
Die EG setzte sich somit aus 10 Mitgliedstaaten zusammen.
1986 folgten Portugal und Spanien als 11. und 12. Mitglied. Eine teilweise befĂŒrchtete Einwanderungs-Welle aus diesen zwei LĂ€ndern blieb aus. Der Beitritt Portugals fĂŒhrte zu einer weiteren SchwĂ€chung der EFTA.
Der Beitritt war fĂŒr beide LĂ€nder eine Art Befreiungsschlag. Er half aus der Isolation, in die insbesondere Spanien im Laufe der letzten Jahrzehnte geraten war. Die Aufnahme in die EG war ein Meilenstein, um die Folgen der Franco-Diktatur zu ĂŒberwinden. Die BeitrittsantrĂ€ge Spaniens, aber auch Portugals fanden in den zwei Parlamenten fast einhellige Zustimmung. In Spanien stimmten beispielsweise auch die separatistisch eingestellten Basken der Aufnahme zu, denn sie erhofften sich im Rahmen der steigenden Aufmerksamkeit fĂŒr Spanien auch mehr Beachtung ihrer Interessen seitens der EG und ihres Bestrebens nach baskischer Eigenstaatlichkeit.
Die EG setzte sich somit aus 12 Mitgliedstaaten zusammen.
Durch die Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 vergröĂerte sich das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland um das Gebiet der DDR. Mit nunmehr ĂŒber 80 Millionen Menschen war Deutschland nun der bei weitem gröĂte EG-Mitgliedstaat; ein erhöhtes Stimmengewicht war jedoch erst viel spĂ€ter erreichbar.
Die Wiedervereinigung zĂ€hlte nicht zu den âErweiterungenâ, da kein weiterer Staat in die EG aufgenommen wurde, keinerlei VertrĂ€ge auf EG-Basis unterzeichnet wurden und kein Beitritt beantragt oder genehmigt werden musste. Die Bundesrepublik Deutschland war bereits vor 1990 Mitglied der EG, bestand jedoch bis dahin nur aus West-Deutschland und vergröĂerte sich im Zuge der deutschen Wiedervereinigung lediglich um das (Hoheits-) Gebiet der vormaligen DDR. AuĂenwirtschaftsrechtlich galt die DDR nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 AWG zuvor als âhinkendes Mitglied der EGâ, da fĂŒr alle Beteiligten (EG-Mitgliedstaaten und DDR) bei Ein- und Ausfuhren keine Zölle anfielen.
Mit der Wiedervereinigung erstreckte sich das gesamte Gemeinschaftsrecht (PrimĂ€r- und SekundĂ€rrecht sowie die von der Gemeinschaft geschlossenen VertrĂ€ge) auf Ostdeutschland, siehe auch die deklaratorische Regelung in Art. 10 Einigungsvertrag. In der Praxis bedurfte es â Ă€hnlich wie bei einem Beitritt â zur Ablösung der bisherigen Rechtslage zahlreicher Ăbergangs- und Anpassungsregelungen seitens der Gemeinschaft.
Ăsterreich, Schweden, Finnland und Norwegen hatten nach erfolgreichen Beitrittsverhandlungen Volksentscheide ĂŒber den Beitritt durchfĂŒhren lassen, bei denen es in Schweden (52,3 %) und Finnland (57 %) Mehrheiten fĂŒr einen EU-Beitritt gab. Die Wahlbeteiligung war in Finnland niedrig (40,4 %) und in Schweden hoch (83 %). In Ăsterreich votierten 2â3 der Bevölkerung bei einer Wahlbeteiligung von 82,5 % fĂŒr eine Mitgliedschaft.[7] In Norwegen hingegen gab es eine knappe Mehrheit gegen einen Beitritt.
Die EU setzte sich somit aus 15 Mitgliedstaaten zusammen (EU-15).
Am 1. Mai 2004 traten die Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern der EuropÀischen Union bei. Diese werden auch als Luxemburg-Gruppe bezeichnet, weil 1997 in Luxemburg die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit diesen Staaten beschlossen wurde.
Am 1. Januar 2007 wurde in Slowenien der Euro eingefĂŒhrt, am 1. Januar 2008 in Malta und im griechischen Teil Zyperns, am 1. Januar 2009 in der Slowakei und am 1. Januar 2011 in Estland. Die anderen fĂŒnf Mitgliedstaaten können den Euro vorlĂ€ufig noch nicht einfĂŒhren, weil die Kriterien des StabilitĂ€tspaktes bisher nicht erfĂŒllt sind.
Alle neuen Mitgliedstaaten sind zunĂ€chst NettoempfĂ€nger, d. h. sie erhalten mehr EU-Mittel fĂŒr Strukturförderung u. Ă€., als sie an BeitrĂ€gen an die Union zahlen.
In vielen StĂ€dten fanden am 1. Mai 2004 Freudenfeiern statt, in Valletta (Malta) und anderen HauptstĂ€dten erhellten groĂe Feuerwerke den Himmel. Ein weiterer Schritt zur Vereinigung Europas war vollzogen und wurde von den Staats- und Regierungschefs in Athen gefeiert.
Damit die Regionen beiderseits der ehemaligen AuĂengrenze der EU wirtschaftlich besser zusammenwachsen, wurde 1998 die ARGE 28 gegrĂŒndet, die Arbeitsgemeinschaft der 28 Grenzlandkammern zwischen der Ostsee und der ĂgĂ€is. Dieser Vereinigung gehören alle an die BeitrittslĂ€nder grenzenden Wirtschaftskammern (IHKs, HWKs) in Deutschland, Ăsterreich und Italien sowie eine griechische Kammer an. Die ARGE 28 hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Ansprechpartner der EU entwickelt; es finden regelmĂ€Ăige Besprechungen und Konsultationen statt.
Die EU setzte sich somit aus 25 Mitgliedstaaten zusammen.
Am 1. Januar 2007 sind nach einem EU-Beschluss unter strikten Auflagen auch Bulgarien und RumÀnien in die EuropÀische Union aufgenommen worden.
Die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien wurden am 15. Juni 2004 abgeschlossen. Des Weiteren hat das Land einseitig seine WĂ€hrung an den Euro gebunden, wie es bereits Litauen und Estland vor ihrem Beitritt getan hatten. Im Dezember 2004 wurden auch die Verhandlungen mit RumĂ€nien abgeschlossen. Wegen der im Vergleich zu Bulgarien seinerzeit deutlich schlechteren Wirtschafts- und Rechtslage RumĂ€niens wurden dem Land bis 2007 strenge Auflagen erteilt. Der Beitrittsvertrag mit beiden LĂ€ndern wurde am 25. April 2005 unterzeichnet. Er enthĂ€lt allerdings einige Klauseln, durch die es möglich gewesen wĂ€re, den fĂŒr den 1. Januar 2007 geplanten Beitritt der beiden LĂ€nder um ein Jahr zu verschieben.
Durch den Beitritt beider Staaten am 1. Januar 2007 ist die Einwohnerzahl der EU auf zirka 501 Millionen[8] angestiegen und die FlÀche auf 4,324 Millionen Quadratkilometer angewachsen.
Die EU setzt sich somit aus 27 Mitgliedstaaten zusammen.
Kroatien wurde am 18. Juni 2004 der Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verliehen. Der Rat der EuropĂ€ischen Union beschloss am 16./17. Dezember 2004, die Beitrittsverhandlungen am 17. MĂ€rz 2005 zu beginnen. Da fĂŒr viele Mitgliedstaaten der Union die Zusammenarbeit der kroatischen Regierung mit dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ungenĂŒgend gewesen war, war der Verhandlungsbeginn jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben worden, bis Besserung festzustellen war. Mit der ErklĂ€rung der ChefanklĂ€gerin des Tribunals, dass Kroatien voll kooperiere, wurden die Beitrittsverhandlungen am 4. Oktober 2005 aufgenommen. Die Koppelung zwischen Beitrittsverhandlungen bzw. Beitritt und Zusammenarbeit mit dem Kriegsverbrechertribunal wurde von einigen fĂŒhrenden Politikern abgelehnt.
Ein erfolgreicher Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien im Jahr 2009 galt laut ranghoher Vertreter der europĂ€ischen Kommission als möglich,[9] verzögerte sich dann jedoch mehrmals. Die Verhandlungen wurden am 30. Juni 2011 abgeschlossen und sollen zu einem Beitritt am 1. Juli 2013 fĂŒhren.[10] Ende Juni 2011 konnten unter ungarischem EU-Vorsitz alle 35 Verhandlungskapitel abgeschlossen werden. Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags zwischen der EU und Kroatien fand unter polnischem Vorsitz am 9. Dezember 2011 in BrĂŒssel statt.
Kroatien nimmt seit der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages als aktiver Beobachter an den Beratungen des EuropÀischen Rates sowie des Rates der EU und seiner Vorbereitungsgremien teil.[11] Interimistisch werden seitens des kroatischen Parlaments Abgeordnete zum EuropÀischen Parlament ernannt, die als Beobachter an den Parlamentssitzungen teilnehmen. Mit Ratifizierung des Beitrittsvertrags sollen in Kroatien Europawahlen abgehalten werden.
Am 22. Januar 2012 stimmte die Mehrheit der wahlberechtigten Kroaten bei einem Referendum fĂŒr einen EU-Beitritt ihres Landes. Damit kann Kroatien nach der Ratifizierung durch alle EU-MitgliedslĂ€nder am 1. Juli 2013 der 28. Mitgliedstaat werden.
Island hat am 17. Juli 2009 seinen Beitrittsantrag eingereicht. Die islĂ€ndische Regierung erhofft sich einen Beitritt fĂŒr das Jahr 2012. Nach dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen soll ĂŒber den EU-Beitritt in einem Referendum abgestimmt werden. Der Rat der EU hat das islĂ€ndische Beitrittsgesuch am 27. Juli 2009 mit der Bitte um Stellungnahme weitergereicht.
Am 24. Februar 2010 sprach die EuropĂ€ische Kommission durch Ć tefan FĂŒle die Empfehlung aus, mit der islĂ€ndischen Regierung Beitrittsverhandlungen aufzunehmen.[12] Am 17. Juni 2010 beschloss die EU, Beitrittsverhandlungen mit Island aufzunehmen. Diese wurden am 27. Juli 2010 offiziell aufgenommen. Aktuell sind 8 der 33 Verhandlungskapitel abgeschlossen (Stand: Dezember 2011).
Mazedonien wurde am 15./16. Dezember 2005 der Status eines Beitrittskandidaten verliehen. Wichtige Voraussetzung dafĂŒr waren die erfolgreichen BemĂŒhungen der mazedonischen Gesellschaft, die ethnischen Spannungen im Lande abzubauen. Mazedonien hatte am 22. MĂ€rz 2004 in Dublin seine Aufnahme offiziell beantragt. Durch den Tod des damaligen PrĂ€sidenten Boris Trajkovski am 26. Februar 2004 war dies vertagt worden. Ein Termin fĂŒr den Beginn von Beitrittsverhandlungen wurde nicht genannt. Eine weitere AnnĂ€herung soll an eine generelle Debatte der EU ĂŒber kĂŒnftige Erweiterungsrunden gebunden sein. Ein Beitritt solle zudem von der AufnahmefĂ€higkeit der EU abhĂ€ngen.
Der darĂŒber hinaus weiter anhaltende Namensstreit zwischen Mazedonien und dem EU-Mitglied Griechenland, das sein Veto gegen den Beitritt Mazedoniens in die NATO einlegte und auch mit einem Veto gegen den mazedonischen Beitritt zur EU drohte, erschwert die laufenden Beitrittsverhandlungen, da die Lösung und Beilegung dieses Konfliktes bisher primĂ€re Voraussetzung fĂŒr Griechenland gewesen ist, um ĂŒber einen EU-Beitritt des Nachbarn zu verhandeln.
Montenegro hatte Mitte Dezember 2008 seinen Beitrittsgesuch bei der EU eingereicht. Am 17. Dezember 2010 erlangte das Land den Beitrittsstatus. Beitrittsverhandlungen wurden noch nicht begonnen. Sie könnten aber kurzfristig starten, da ein Konflikt mit einem EU-Staat wie im Falle Mazedoniens nicht existiert.
Bereits seit 2007 besteht ein ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit der EU.
Seit dem 1. MĂ€rz 2012 ist Serbien offizieller Beitrittskandidat.
Nachdem die TĂŒrkei bereits 1959 einen ersten Beitrittsantrag gestellt hatte, erhielt sie am 11. Dezember 1999 offiziell den Status als Beitrittskandidaten zuerkannt. Auf dem Gipfel von Kopenhagen 2002 beschloss die EU, im Dezember 2004 ĂŒber die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu entscheiden, sobald die TĂŒrkei die Kopenhagener Kriterien erfĂŒlle.
Am 16./17. Dezember 2004 hat sich der EuropĂ€ische Rat fĂŒr die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der TĂŒrkei entsprechend den Empfehlungen des Kommissionsberichts vom 6. Oktober 2004 ausgesprochen. Seit dem 4. Oktober 2005 laufen die Beitrittsverhandlungen. Aktuell ist eines von 33 Verhandlungskapiteln abgeschlossen (Stand: MĂ€rz 2011).
Die EU benennt offiziell drei weitere Staaten sowie den unter UN-Verwaltung stehenden Kosovo als âpotenzielle Beitrittskandidatenâ, alle vier Gebiete liegen im Westbalkan.
Die Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien könnten der EU beitreten, wenn ihre ökonomische Situation sich verbessert und die ethnischen Spannungen abgebaut werden; in diesen LĂ€ndern befĂŒrworten viele Politiker den Beitritt. Auf dem Gipfel in Thessaloniki wurde 2003 die Integration der Staaten des frĂŒheren Jugoslawien als das nĂ€chste groĂe Ziel in der EU-Erweiterung festgelegt.[13]
Albanien sowie Bosnien und Herzegowina haben mit der EU 2006 bzw. 2008 bereits ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) abgeschlossen, welches als erster Schritt zu einem Beitritt gesehen wird. Bei Serbien wurden diese 2006 wegen mangelnder Kooperation mit dem Haager Kriegsverbrechertribunal ausgesetzt, im Mai 2008 jedoch erfolgreich abgeschlossen.[14][15]
Im April 2009 stellte Albanien und im Dezember 2009 Serbien Beitrittsgesuche an die EU.
Kosovo hat am 17. Februar 2008 seine UnabhĂ€ngigkeit erklĂ€rt, was von zahlreichen Staaten, darunter dem bisherigen Mutterland Serbien, nicht anerkannt wird. Offiziell wird der Kosovo âgemÀà UN-Resolution 1244â von der EU zu den âpotenziellen KandidatenlĂ€ndernâ gezĂ€hlt. Allerdings verweigern die EU-Mitglieder Slowakei, RumĂ€nien, Spanien, Griechenland und Zypern dem Kosovo bislang die Anerkennung.
LĂ€nder, die einen Beitrittsantrag abgegeben haben, der weiterverfolgt wird, können als BewerberlĂ€nder bezeichnet werden. Diese LĂ€nder sind jedoch keine âpotenziellen Beitrittskandidatenâ im Sinne der rechtlichen Definition der EU, da es fĂŒr die Verleihung dieses Status eines Ratsbeschlusses bedarf. Das Beitrittsgesuch der Schweiz ruht. Der Beitritt Norwegens wurde per Referendum von der Bevölkerung zweimal â 1972 (Norderweiterung) und erneut 1994 (EFTA-Erweiterung) â abgelehnt. Das Beitrittsgesuch Marokkos aus den frĂŒhen 1980er-Jahren, eine Folge des EU-Beitritts des Handelspartners Spaniens, wurde von der EU zurĂŒckgewiesen.
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Mitgliedstaaten des EuropÀischen Wirtschaftsraums:
Island |
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Beitrittskandidaten:
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TĂŒrkei</br>
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Weitere europĂ€ische Staaten (ĂŒber Europarat verbunden):
Schweiz