ErzbischofWappen eines römisch-katholischen Erzbischofs</br>zu erkennen am grünen Bischofshut (galero) mit zwanzig seitlich herabhängenden gleichfarbigen Quasten (fiochi), sowie am hinter dem Wappenschild aufgerichteten erzbischöflichen Kreuz. Das Pallium weist darauf hin, dass dieser Erzbischof auch ein Metropolit ist. Der Begriff Erzbischof (von griechisch αρχή, arché für Anfang, Führung und επίσκοπος, epískopos für Bischof, wörtlich Aufseher) bezeichnet in den christlichen Kirchen einen Bischof mit besonderen Aufgaben oder von hervorgehobener Stellung. Nach deutschem Protokoll werden Erzbischöfe wie alle Bischöfe mit der Anrede „Eure Exzellenz“ versehen.
Historischer UrsprungAls Erzbischof wurde ursprünglich der in der Hauptstadt einer römischen Provinz residierende Bischof bezeichnet. Er berief und leitete die Provinzialsynode, woraus sich die Oberaufsicht über die Bischöfe der Provinz entwickelte. Seit karolingischer Zeit wurden auch besonders angesehene Bischöfe zum Erzbischof ernannt. Zur Bestätigung empfingen sie das Pallium vom Papst oder Patriarchen. Erzbischöfe in der katholischen KircheDen Titel Erzbischof tragen in der Römisch-katholischen Kirche
Erzbischöfe in anderen KirchenIn der Anglikanischen Gemeinschaft sowie in den lutherischen Kirchen von Schweden, Estland, Finnland und Russland haben Erzbischöfe Leitungsfunktion. In der Altkatholischen Kirche ist der Erzbischof von Utrecht Metropolit innerhalb der Alt-Katholischen Kirche der Niederlande und zugleich qua Amt Präsident der Internationalen Bischofskonferenz der Utrechter Union. In der orthodoxen Kirche steht der Erzbischof grundsätzlich unter dem Rang eines Metropoliten. Lediglich in den griechisch-orthodoxen Kirchen ist der Erzbischof dem Metropoliten vorrangig. Siehe auch |