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Der Euronotruf ist die kostenlose, EU-weite Notrufnummer 112.
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Unter dieser Rufnummer ist eine Leitstelle zu erreichen, die je nach Notfall die zuständigen Organisationen wie Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr alarmiert. Die Leitstellen sollen in der Lage sein, Notrufe in verschiedenen Sprachen bearbeiten zu können.
Neben dem Euronotruf sind die lokalen Notrufnummern meist weiterhin gültig.
Allerdings wussten im Februar 2011 nur 26 % der EU-Bürger, dass über die 112 die Notrufdienste überall in der Europäischen Union angerufen werden können. In Deutschland kannten zu diesem Zeitpunkt sogar nur 19 % die 112 als EU-weite Notrufnummer.[2]
Bei einem Mobiltelefon ist der Euronotruf fast immer ohne eingelegte SIM-Karte, Eingabe des PIN-Codes oder Aufhebung der Tastensperre wählbar. Wegen häufigen Notrufmissbrauchs muss in den GSM-Netzen von Belgien, teilw. Italien, Rumänien, der Schweiz, Großbritannien und Zypern eine SIM-Karte eingelegt sein. Auch in Deutschland ist durch die Verordnung über Notrufverbindungen[3] das Herstellen von Notrufverbindungen ohne betriebsbereite SIM-Karte seit dem 1. Juli 2009 nicht mehr möglich.[4] Hat das Mobiltelefon keinen Empfang im Netz der eigenen SIM-Karte, wird automatisch über ein fremdes Netz vermittelt. Ein solcher Notruf hat im Mobilfunknetz Priorität, nötigenfalls wird eine andere Verbindung getrennt.[5] Diese Priorisierung gilt für andere Notrufnummern meist nicht, wie beispielsweise für die Polizeirufnummer 110 in Deutschland.
E112 (ergänzte 112-Nummer) beschreibt die, dem US-amerikanischen Vorbild des E911 folgende, Anruferortung bei Anwahl der Notrufnummer 112. Sie erleichtert den entsprechend ausgerüsteten Leitstellen die Ortung des Anrufenden (bei so genannten eCalls die Ortung des verunglückten Fahrzeugs).
Obwohl die EU-Verordnung festlegt, dass die Leitstellen automatisch Informationen über den Standort des Anrufers angezeigt bekommen sollen, funktioniert dies bislang nicht in Italien, Litauen, den Niederlanden, Polen, Rumänien und der Slowakei. Ferner ist die Ortung aus technischen Gründen fehlerbehaftet (siehe GSM-Ortung).
Die Einführung der 112-Nummer wurde auf Vorschlag der Europäischen Kommission 1991 vom EU-Ministerrat beschlossen, und seitdem vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat in zwei weiteren Gesetzgebungsverfahren konsolidiert.
In Deutschland ist der Euronotruf gesetzlich in § 108 Telekommunikationsgesetz geregelt. In Österreich läuft der Notruf 112 gemäß § 18 KEM-V ausschließlich bei der Polizei auf.
Ein mutwilliger Missbrauch des Euronotrufs ist wie auch bei anderen Notrufnummern in den meisten Ländern strafbar, vgl. Missbrauch.