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Die EuropĂ€ische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war der ursprĂŒngliche Name eines Zusammenschlusses europĂ€ischer Staaten zur Förderung der gemeinsamen Wirtschaftspolitik im Rahmen der europĂ€ischen Integration. Am 25. MĂ€rz 1957 wurde die EWG mit der Unterzeichnung der Römischen VertrĂ€ge durch Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland gegrĂŒndet.
1993 wurde die EWG angesichts ihrer mittlerweile erweiterten Aufgabenstellung in EuropÀische Gemeinschaft (EG) umbenannt;
am 1.Dezember 2009 wurde sie mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon aufgelöst.
Inhaltsverzeichnis |
Die Idee zur Schaffung eines Gemeinsamen Marktes reicht bis in die Zeit der gescheiterten EVG-VertrĂ€ge 1952 zurĂŒck. Verschiedene europĂ€ische Politiker wie Jean Monnet, der belgische AuĂenminister Paul-Henri Spaak sowie sein niederlĂ€ndisches Pendant Willem Beyen waren maĂgeblich an der Wiederbelebung des europĂ€ischen Gedankens beteiligt. Sie sahen die beste Möglichkeit der europĂ€ischen Kooperation auf wirtschaftlichem Gebiet, da nach der Ablehnung der EVG durch die Französische Nationalversammlung (30. August 1954) diese Form der europĂ€ischen Zusammenarbeit im militĂ€rischen und politischen Bereich vorerst fehlgeschlagen war.
Auf der Konferenz von Messina im Juni 1955 beschlossen die AuĂenminister der EGKS eine allgemeine wirtschaftliche Einigung der Volkswirtschaften, die Schaffung gemeinsamer supranationaler Institutionen, eine Sozialharmonisierung durch Verwirklichung allgemeiner Sozialstandards und eine Zusammenarbeit auf dem Nuklearsektor. Man beschloss auf der Konferenz von Messina die Einsetzung eines Regierungsausschusses unter Vorsitz von Paul-Henri Spaak ("Spaak-Kommission") zur Ausarbeitung der Grundlagen und Möglichkeiten des Gemeinsamen Marktes (Frage nach Einbeziehung verschiedener Wirtschaftssektoren). Innerhalb der deutschen Bundesregierung gab es unterschiedliche Strömungen; zwei dominierten:
Die sechs Staaten der EGKS einigten sich bei den Regierungsverhandlungen auf Grund des Berichts der Spaak-Kommission auf die Vereinheitlichung des Gemeinsamen Marktes
Man erreichte auch eine Einigung hinsichtlich der zivilen Nutzung der Atomenergie (Euratom). Die Verhandlungen ĂŒber den Gemeinsamen Markt standen unter dem Eindruck des Ungarnaufstandes (1956) und der Suezkrise; diese fĂŒhrten den Regierungschefs die Notwendigkeit der europĂ€ischen Zusammenarbeit eindringlich vor Augen. Der Vertrag zur GrĂŒndung der EuropĂ€ischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) und jener der EuropĂ€ischen Atomgemeinschaft (EAG-Vertrag/Euratom) wurden am 25. MĂ€rz 1957 in Rom von den sechs Mitgliedern der Montanunion â Frankreich, Italien, Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg â unterzeichnet (Römische VertrĂ€ge)[1]. Am 1. Januar 1958 traten die VertrĂ€ge in Kraft[1]; Walter Hallstein wurde erster PrĂ€sident der EWG-Kommission.
Zum 1. Januar 1961 kam es zu einer ersten Teilangleichung der nationalen ZollsĂ€tze der EWG-Staaten mit dem Ziel eines einheitlichen AuĂenzolls. Die Verwirklichung der Zollunion und die EinfĂŒhrung eines gemeinsamen AuĂenzolls erfolgte am 1. Juli 1968. Im Juni 1961 wurde ein Assoziierungsabkommen der EWG mit Griechenland unterzeichnet.
Im Sommer 1961 stellten die drei Staaten Irland (31. Juli), GroĂbritannien (9. August) und DĂ€nemark (10. August) den Antrag auf Beitritt zur EWG. Am 30. April 1962 beantragte auch Norwegen den Beitritts. Aufgrund des Widerstands Frankreichs wurden die Beitrittsverhandlungen der EWG mit GroĂbritannien am 29. Januar 1963 abgebrochen. Am 20. Juli 1963 erfolgte die Unterzeichnung des JaundĂ©-Abkommens, ein Assoziierungsabkommen frankophoner afrikanischer Staaten und Madagaskar mit der EWG und am 12. September 1963 [Assoziierungsabkommen EWG â TĂŒrkei|mit der TĂŒrkei]]. Am 8. April 1965 wurde Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der EuropĂ€ischen Gemeinschaften (âFusionsvertragâ) unterzeichnet; damit wurden die Exekutivorgane der EuropĂ€ischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom) zusammengelegt.
1967 beantragten GroĂbritannien (10. Mai), DĂ€nemark (11. Mai) und Norwegen (24. Juli) zum zweiten Mal den Beitritt zur EG und Schweden am 28. Juli erstmals. Ein Assoziierungsabkommen der EG mit Marokko und Tunesien wurde am 4. MĂ€rz 1969 abgeschlossen. Am 29. Juli 1969 wurde ein zweites JaundĂ©-Abkommen unterzeichnet, das am 1. Januar 1971 in Kraft trat.
Am 1. und 2. Dezember 1969 fassten die Staats- und Regierungschefs der EG auf ihrem Gipfeltreffen in Den Haag BeschlĂŒsse zur beschleunigten Integration, zur EinfĂŒhrung einer Wirtschafts- und WĂ€hrungsunion (WWU) bis 1980 und zur politischen Zusammenarbeit sowie die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit DĂ€nemark, GroĂbritannien, Irland und Norwegen.
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 die EWG, eine der drei EuropÀischen Gemeinschaften (EG), in EuropÀische Gemeinschaft (EG) umbenannt und war eine der drei SÀulen der EuropÀische Union.
| Staat | Beitritt | Bevölkerung (1990)[2] |
|---|---|---|
| Belgien | 25. MĂ€r. 1957 | 10.016.000 |
| DĂ€nemark | 1. Jan. 1973 | 5.146.556 |
| Frankreich | 25. MĂ€r. 1957 | 56.718.000 |
| Bundesrepublik Deutschland | 25. MĂ€r. 1957 | 63.254.000 |
| Griechenland | 1. Jan. 1981 | 10.120.000 |
| Irland | 1. Jan. 1973 | 3.521.000 |
| Italien | 25. MĂ€r. 1957 | 56.762.700 |
| Luxemburg | 25. MĂ€r. 1957 | 384.400 |
| Niederlande | 25. MĂ€r. 1957 | 14.892.300 |
| Portugal | 1. Jan. 1986 | 9.862.500 |
| Spanien | 1. Jan. 1986 | 38.993.800 |
| Vereinigtes Königreich | 1. Jan. 1973 | 57.681.000 |
| Unterz. In Kraft Vertrag |
1948 1948 BrĂŒsseler Pakt |
1951 1952 Paris |
1954 1955 Pariser VertrÀge |
1957 1958 Rom |
1965 1967 Fusions- vertrag |
1986 1987 Einheitliche EuropÀische Akte |
1992 1993 Maastricht |
1997 1999 Amsterdam |
2001 2003 Nizza |
2007 2009 Lissabon |
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| EuropÀische Gemeinschaften | Drei SÀulen der EuropÀischen Union | |||||||||||||||||||
| EuropĂ€ische Atomgemeinschaft (EURATOM) | â | â | ||||||||||||||||||
| EuropĂ€ische Gemeinschaft fĂŒr Kohle und Stahl (EGKS) | Vertrag 2002 ausgelaufen | EuropĂ€ische Union (EU) | ||||||||||||||||||
| EuropÀische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | EuropÀische Gemeinschaft (EG) | |||||||||||||||||||
| â | Justiz und Inneres (JI) | |||||||||||||||||||
| Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | â | |||||||||||||||||||
| EuropĂ€ische Politische Zusammenarbeit (EPZ) | â | Gemeinsame AuĂen- und Sicherheitspolitik (GASP) | â | |||||||||||||||||
| MilitĂ€rbĂŒndnis | WesteuropĂ€ische Union (WEU) | |||||||||||||||||||
| Vertrag 2010 beendet | ||||||||||||||||||||