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|---|---|---|---|---|
| Plenarsaal des EuropĂ€ischen Parlaments in StraĂburg | ||||
| Sitzverteilung siehe auch: Liste der Parlamentsmitglieder | ||||
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| Fraktion | Sitze | |
| |
| EVP Christdemokraten, Konservative |
271 | 42 (CDU, CSU) |
6 (ĂVP) | |
| S&D Sozialdemokraten |
190 | 23 (SPD) |
5 (SPĂ) | |
| ALDE Liberale, Zentristen |
85 | 12 (FDP) |
â | |
| GrĂŒne/EFA GrĂŒne, Regionalparteien |
58 | 14 (GrĂŒne) |
2 (GrĂŒne) | |
| ECR Konservative |
52 | â | â | |
| GUE/NGL Linke |
34 | 8 (Linke) |
â | |
| EFD Europaskeptiker |
34 | â | â | |
| fraktionslos | 30 | â | 6 (HPM, FPĂ, BZĂ) | |
| Summe | 754 | 99 | 19 | |
Das EuropĂ€ische Parlament (auch Europaparlament, EP) mit Sitz in StraĂburg ist das Parlament der EuropĂ€ischen Union (Art. 14 EU-Vertrag). Seit 1979 wird es alle fĂŒnf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen aber ungleichen Europawahlen von den BĂŒrgern der EU gewĂ€hlt. Damit ist das EuropĂ€ische Parlament nicht nur das einzige direkt gewĂ€hlte Organ der EuropĂ€ischen Union, sondern die einzige direkt gewĂ€hlte supranationale Institution weltweit. Da es unmittelbar die europĂ€ische Bevölkerung reprĂ€sentiert, kann es als die BĂŒrgerkammer der EU bezeichnet werden (neben dem Rat der EuropĂ€ischen Union als Staatenkammer).
Seit der GrĂŒndung des Parlaments 1952 wurden seine Kompetenzen bei der EU-Rechtsetzung mehrmals deutlich erweitert, vor allem durch den Vertrag von Maastricht 1992 und zuletzt durch den Vertrag von Lissabon 2007, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Auch in Bezug auf die Bildung der Exekutive, also die Wahl der EuropĂ€ischen Kommission wurden die Rechte des Parlaments schrittweise ausgebaut; es hat hier jedoch noch immer weniger Einfluss als die meisten nationalen Parlamente in Europa. Dadurch fehlt im EuropĂ€ischen Parlament auch der typische Gegensatz zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Anders als in den meisten nationalen Parlamenten, wo die Regierungsfraktionen normalerweise loyal zur Regierung stehen und deren GesetzentwĂŒrfe prinzipiell unterstĂŒtzen, bilden sich im EuropĂ€ischen Parlament je nach Abstimmungsthema wechselnde Mehrheiten. Dies bewirkt auch, dass die einzelnen Europa-Abgeordneten unabhĂ€ngiger sind und mit Verhandlungsgeschick und Sachkenntnis zum Teil gröĂeren Einfluss auf die EU-Gesetzgebung nehmen können.
Nach der Europawahl im Juni 2009 hat sich das EuropĂ€ische Parlament am 14. Juli 2009 fĂŒr seine siebte Wahlperiode konstituiert. Zu Beginn dieser Wahlperiode umfasste es 736 Mitglieder, die umgangssprachlich auch als Europaabgeordnete bezeichnet werden. Durch den Vertrag von Lissabon wurde das Parlament auf 754 Abgeordnete erweitert. Die 18 zusĂ€tzlichen Mitglieder traten ihr Amt im Verlauf des Dezember 2011 an. Ab der nĂ€chsten Europawahl 2014 wird das Parlament regulĂ€r 750 Sitze plus den nicht stimmberechtigten ParlamentsprĂ€sidenten umfassen (Art. 14 Abs. 2 EU-Vertrag).
Der PrĂ€sident des EuropĂ€ischen Parlaments in der ersten Halbzeit der Wahlperiode 2009-14 war Jerzy Buzek (EVP), in der zweiten Halbzeit, seit dem 17. Januar 2012, ist es Martin Schulz (SPE). Das Parlament hat derzeit sieben Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten. In ihren HeimatlĂ€ndern sind diese Abgeordneten Mitglieder in rund 160 verschiedenen nationalen Parteien, die sich auf europĂ€ischer Ebene groĂenteils zu Europaparteien zusammengeschlossen haben.
Arbeitsorte des Europaparlaments sind neben StraĂburg auch BrĂŒssel und Luxemburg. Regelungen zu Organisation und Arbeitsweise enthĂ€lt die GeschĂ€ftsordnung des EuropĂ€ischen Parlaments.
Inhaltsverzeichnis
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Die Aufgaben des EuropĂ€ischen Parlaments sind in Art. 14 EU-Vertrag beschrieben. Demzufolge wird das Parlament gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tĂ€tig, ĂŒbt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus und nimmt die politische Kontrolle wahr. Des Weiteren soll es beratend tĂ€tig werden und den KommissionsprĂ€sidenten wĂ€hlen.
Das Parlament teilt sich die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der EuropĂ€ischen Union, es nimmt also europĂ€ische Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen) an. In den meisten Politikfeldern gilt dafĂŒr seit dem Vertrag von Lissabon das so genannte ordentliche Gesetzgebungsverfahren (Art. 294 AEU-Vertrag), bei dem Parlament und Rat der EU gleichberechtigt sind und jeweils in zwei Lesungen Ănderungen an einem von der EuropĂ€ischen Kommission vorgeschlagenen Gesetzestext einbringen können. Bei Uneinigkeit mĂŒssen sich Rat und Parlament in dritter Lesung in einem Vermittlungsausschuss einigen.
Insgesamt Ă€hnelt dieses Verfahren dem deutschen Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat. Allerdings besitzt das EuropĂ€ische Parlament â anders als der Bundestag â kein unmittelbares Initiativrecht und kann daher keine eigenen Gesetzesvorlagen einbringen. Dieses Initiativrecht hat auf EU-Ebene nur die EU-Kommission, die nach Art. 225 AEU-Vertrag allerdings vom EuropĂ€ischen Parlament zu dessen AusĂŒbung aufgefordert werden kann.
Neben dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gibt es noch andere Formen der Rechtsetzung in der EU, bei denen das Parlament weniger Mitspracherechte besitzt. Diese erstrecken sich nach dem Vertrag von Nizza heute jedoch nur noch auf einige bestimmte Politikbereiche. So muss das Parlament im Bereich der Wettbewerbspolitik und bestimmten Feldern der Gemeinsamen Handelspolitik lediglich angehört werden. Auch in der Gemeinsamen AuĂen- und Sicherheitspolitik hat es gemÀà Art. 36 EUV kaum Mitspracherechte. Der Hohe Vertreter muĂ das Parlament regelmĂ€Ăig informieren und dafĂŒr sorgen, dass die Auffassungen des Parlaments "gebĂŒhrend berĂŒcksichtigt werden."
Das EuropĂ€ische Parlament und der Ministerrat entscheiden gemeinsam ĂŒber den Haushalt der EuropĂ€ischen Union (141,5 Mrd. Euro im Jahr 2010[1]). Die EuropĂ€ische Kommission schlĂ€gt einen Haushaltsentwurf vor; im Haushaltsverfahren können dann Parlament und Ministerrat Ănderungen beschlieĂen. Sind sich beide einig, tritt der Haushaltsplan mit den Ănderungen in Kraft. Gibt es zwischen Parlament und Rat Differenzen ĂŒber den Plan, wird ein komplexes Verfahren mit gegenseitigen Konsultationen und Abstimmungen durchgefĂŒhrt. Gibt es auch nach dieser politischen Feinabstimmung keine Einigkeit, wird als letztes Mittel der VermittlungsausschuĂ eingeschaltet. In der politischen Praxis fĂŒhrt das in der Regel dann zu einem KompromiĂ und einer Einigung. Im Einzelnen ist das Verfahren in Art. 314 AEU-Vertrag geregelt.
AuĂerdem ĂŒbt das Parlament die parlamentarische Kontrolle ĂŒber die EuropĂ€ische Kommission und den Rat der EuropĂ€ischen Union aus. HierfĂŒr kann es UntersuchungsausschĂŒsse einrichten und gegebenenfalls Klage beim EuropĂ€ischen Gerichtshof erheben. Dies gilt auch in den Bereichen wie der Gemeinsamen AuĂen- und Sicherheitspolitik, wo Kommission und Rat exekutive Funktionen innehaben und die legislativen Mitbestimmungsrechte des Parlaments eingeschrĂ€nkt sind. Damit das Parlament dieser Kontrollfunktion nachkommen kann, mĂŒssen die ĂŒbrigen EU-Institutionen, also vor allem die Kommission, der Rat und die EuropĂ€ische Zentralbank, dem Parlament regelmĂ€Ăig Bericht ĂŒber ihre TĂ€tigkeiten erstatten; der PrĂ€sident des Parlaments nimmt auch an den Gipfeltreffen des EuropĂ€ischen Rates teil. AuĂerdem können Europaabgeordnete schriftliche und mĂŒndliche parlamentarische Anfragen an die Kommission und den Rat richten. WĂ€hrend das Fragerecht gegenĂŒber der Kommission in Art. 230 AEU-Vertrag eine ausdrĂŒckliche primĂ€rrechtliche Grundlage hat, beruht das Fragerecht gegenĂŒber dem Rat auf einer 1973 gegebenen freiwilligen ErklĂ€rung des Rates, Fragen des Parlaments zu beantworten.[2] Ein weiteres wirksames Mittel der parlamentarischen Kontrolle ist das MiĂtrauensvotum gemÀà Art. 234 AEUV. Mit einer doppelten Mehrheit - zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und Mehrheit der Mitglieder - kann das Parlament der Kommission das MiĂtrauen aussprechen. Dann muĂ die gesamte Kommission geschlossen ihr Amt niederlegen.
Eine wichtige Rolle spielt das Parlament auch bei der Berufung der Kommission: Nach Art. 17 EU-Vertrag wĂ€hlt das Parlament den PrĂ€sidenten der EuropĂ€ischen Kommission. Das Vorschlagsrecht liegt dabei jedoch beim EuropĂ€ischen Rat, der allerdings das Ergebnis der vorangegangenen Europawahl âberĂŒcksichtigenâ muss. Diese Bestimmung wurde bislang jeweils nur so weit ausgelegt, dass der vorgeschlagene Kandidat jeweils derjenigen europĂ€ischen Partei entstammt, die bei der Europawahl das beste Ergebnis erzielte; die wesentlichen Aushandlungen vor der Nominierung des KommissionsprĂ€sidenten fanden zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten statt. Allerdings gab es immer wieder auch VorschlĂ€ge, dass die Europaparteien schon im Wahlkampf Spitzenkandidaten fĂŒr das Amt des KommissionsprĂ€sidenten ernennen sollen, um dadurch die Rolle des Parlaments gegenĂŒber dem EuropĂ€ischen Rat zu stĂ€rken. Entsprechende Versuche vor der Europawahl 2009 scheiterten jedoch aufgrund von Uneinigkeiten innerhalb der Europaparteien.[3]
AuĂer dem KommissionsprĂ€sidenten bestĂ€tigt das Parlament ebenfalls die gesamte Kommission. Auch hier werden die Kandidaten durch den EuropĂ€ischen Rat nominiert, wobei die Entscheidung traditionell weitgehend den nationalen Regierungen ĂŒberlassen wird. Das Parlament prĂŒft jedoch die Kompetenz und IntegritĂ€t der einzelnen Kommissare in den jeweiligen FachausschĂŒssen und entscheidet dann im Plenum ĂŒber die Ernennung der Kommission. Dabei kann es nur die Kommission als Ganzes annehmen oder ablehnen, nicht einzelne Mitglieder. Es kam bereits mehrfach vor, dass das Parlament den RĂŒckzug einzelner als ungeeignet angesehener Kandidaten durchsetzte, indem es eine Ablehnung der Kommission als Ganzes androhte, etwa 2004 Rocco Buttiglione und 2009 Rumjana Schelewa.
AuĂerdem kann das Parlament durch ein Misstrauensvotum einen RĂŒcktritt der Kommission erzwingen (Art. 234 AEU-Vertrag). Es benötigt dazu eine Zweidrittelmehrheit, was im Vergleich mit nationalen Parlamenten eine recht hohe HĂŒrde ist und der Kommission eine relativ groĂe EigenstĂ€ndigkeit verleiht. Das Recht zum Misstrauensvotum zĂ€hlt zu den Ă€ltesten Kompetenzen des Parlaments. Es wurde bislang noch nie angewendet, 1999 trat die Kommission Santer geschlossen zurĂŒck, nachdem das Parlament ein Misstrauensvotum angedroht hatte.
Bei der Ernennung anderer EU-FunktionstrĂ€ger auĂerhalb der EuropĂ€ischen Kommission hat das Parlament dagegen meist nur geringere Mitspracherechte. Bei der Ernennung der Direktoriumsmitglieder der EuropĂ€ischen Zentralbank (EZB) muss es nach Art. 283 AEU-Vertrag vom Rat der EuropĂ€ischen Union angehört werden, kann aber dessen Entscheidung nicht blockieren. Auch sonst hat das EuropĂ€ische Parlament nur wenig formelle Kontrolle ĂŒber die EZB, die dem EU-Vertrag nach in ihren Entscheidungen unabhĂ€ngig sein soll. Ăhnliches gilt fĂŒr die Richter am Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union, an deren Wahl das EuropĂ€ische Parlament nach Art. 253f. AEU-Vertrag ĂŒberhaupt nicht beteiligt ist.
Jeder europĂ€ische BĂŒrger hat das Recht, beim EuropĂ€ischen Parlament Petitionen einzureichen, die im Petitionsausschuss verhandelt werden. AuĂerdem ernennt das Parlament den EuropĂ€ischen BĂŒrgerbeauftragten, der BĂŒrgerbeschwerden ĂŒber MissstĂ€nde in der VerwaltungstĂ€tigkeit der EU-Organe untersucht.
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| 1. Wahlperiode (1979â1984) | ||
| 2. Wahlperiode (1984â1989) | ||
| 3. Wahlperiode (1989â1994) | ||
| 4. Wahlperiode (1994â1999) | ||
| 5. Wahlperiode (1999â2004) | ||
| 6. Wahlperiode (2004â2009) | ||
| 7. Wahlperiode (2009â2014) |
Das EuropĂ€ische Parlament ist â ebenso wie ein nationales Parlament â nicht entlang nationaler Gruppen, sondern weltanschaulicher Fraktionen organisiert. Diese setzen sich aus Europaabgeordneten mit Ă€hnlichen politischen Ansichten zusammen und entsprechen im Wesentlichen den europĂ€ischen politischen Parteien. Allerdings bilden hĂ€ufig verschiedene Europaparteien eine gemeinsame Fraktion (z. B. die Fraktion der GrĂŒnen/EFA, die sich aus EuropĂ€ischer GrĂŒner Partei und EuropĂ€ischer Freier Allianz zusammensetzt, oder die Fraktion ALDE, die die EuropĂ€ische Liberale, Demokratische und Reformpartei zusammen mit der EuropĂ€ischen Demokratischen Partei bildet), und in mehreren Fraktionen sind auch parteilose Abgeordnete vertreten. Zur GrĂŒndung einer Fraktion sind seit der Europawahl 2009 mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten (also sieben) erforderlich.[4]
Unterhalb der Fraktionsebene organisieren sich die Abgeordneten zudem in sogenannten nationalen Delegationen, die jeweils die Mitglieder einer nationalen Partei umfassen. Sie entsprechen damit etwa den Landesgruppen im Deutschen Bundestag.
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Da das Europaparlament â anders als nationale Parlamente â keine Regierung im traditionellen Sinn wĂ€hlt, ist die GegenĂŒberstellung von Regierungskoalition und Oppositionsfraktionen hier weniger stark ausgeprĂ€gt. Statt Konfrontation werden meist Kompromisslösungen zwischen den groĂen Parteien gesucht. Dabei dominieren traditionell die beiden gröĂten Fraktionen, die konservativ-christdemokratische EVP und die sozialdemokratische S&D, das Geschehen. Bis 1999 stellten die Sozialdemokraten die gröĂte Fraktion, seither die EVP. Eine einzelne Fraktion hatte bisher noch zu keinem Zeitpunkt eine absolute Mehrheit im Europaparlament, fĂŒr diese informelle âGroĂe Koalitionâ aber gab es stets eine Mehrheit von 50â70 %.
Diese Konstellation wird zusĂ€tzlich dadurch gefördert, dass gemÀà dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren fĂŒr die Verabschiedung eines Beschlusses in zweiter Lesung eine absolute Mehrheit der gewĂ€hlten (nicht der anwesenden) Mitglieder des Europaparlaments notwendig ist. Da ĂŒblicherweise nicht alle Abgeordneten zu Plenarsitzungen anwesend sind, kann das Parlament faktisch nur durch eine Zusammenarbeit aus EVP und S&D die notwendigen Mehrheiten organisieren. Ein deutliches Kennzeichen fĂŒr die Kooperation der groĂen Fraktionen ist auch ihre Vereinbarung, das fĂŒnfjĂ€hrige Mandat des ParlamentsprĂ€sidenten untereinander aufzuteilen. Gleichwohl ist die GroĂe Koalition nach wie vor nicht formalisiert, es gibt weder einen Koalitionsvertrag noch ein festes gemeinsames âRegierungsprogrammâ. Im Arbeitsalltag des EuropĂ€ischen Parlaments werden Entscheidungen meist mit wechselnden Mehrheiten aus verschiedenen Fraktionen getroffen, wenn auch fast immer ausgehend von einem Kompromiss zwischen EVP und S&D.
Die Praxis der GroĂen Koalition wurde jedoch wiederholt von den Mitgliedern der kleineren Fraktionen, insbesondere von Liberalen und GrĂŒnen, kritisiert. WĂ€hrend der Legislaturperiode 1999-2004 kam es infolge des Korruptionsskandals um die Kommission Santer vorĂŒbergehend zu einem Bruch der GroĂen Koalition und zu einer Kooperation zwischen EVP und Liberalen. 2004 - bei der Diskussion um die Ernennung von Rocco Buttiglione zum Justizkommissar - distanzierten sich EVP und Liberale wieder voneinander, sodass es â trotz der Differenzen zwischen EVP und Sozialdemokraten â letztlich zu einer neuen informellen GroĂen Koalition kam. Vor den Europawahlen 2009 kĂŒndigte Graham Watson, der Fraktionsvorsitzende der Liberalen, sein Ziel an, in der nĂ€chsten Legislaturperiode mit seiner Fraktion an einer stabilen Koalition mit EVP oder Sozialdemokraten teilzuhaben.[5] Allerdings erreichte keine solche âkleineâ Koalition bei den Wahlen eine Mehrheit.
Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des EuropĂ€ischen Parlaments nach nationalen Parteien (Stand: Januar 2012).[6] FĂŒr eine Ăbersicht der Parlamentarier im Einzelnen siehe Liste der Mitglieder des 7. EuropĂ€ischen Parlamentes.
| Fraktion Land |
EVP | S&D | ALDE | ECR | GrĂŒne/EFA | GUE-NGL | EFD | Fraktions- lose |
gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| |
271 | 190 | 85 | 52 | 58 | 34 | 34 | 30 | 754 |
| 3 (CD&V) 1 (CDH) 1 (CSP) |
3 (PS) 2 (SP.A) |
3 (Open VLD) 2 (MR) |
1 (LDD) | 2 (Ecolo) 1 (Groen!) 1 (N-VA) |
1 (unabh.) | 1 (VB) | 22 | ||
| 5 (GERB) 1 (SDS) 1 (DSB) |
4 (BSP) | 3 (DPS) 2 (NDSV) |
2 (Ataka) | 18 | |||||
| 1 (C) | 4 (A) | 3 (V) | 1 (unabh.) | 2 (F) | 1 (N) | 1 (O) | 13 | ||
| 34 (CDU) 8 (CSU) |
23 (SPD) | 12 (FDP) | 14 (GrĂŒne) | 8 (Linke) | 99 | ||||
| 1 (IRL) | 1 (SDE) | 2 (KE) 1 (RE) |
1 (unabh.) | 6 | |||||
| 3 (Kok.) 1 (KD) |
2 (SDP) | 3 (Kesk.) 1 (SFP) |
2 (Vihr.) | 1 (PS) | 13 | ||||
| 25 (UMP) 3 (NC) 2 (LGM) |
14 (PS) | 6 (MoDem) | 14 (EELV) 1 (PNC) |
4 (FG) 1 (PCR) |
1 (Libertas) | 3 (FN) | 74 | ||
| 7 (ND) | 8 (PASOK) | 1 (DS) | 1 (GrĂŒne) | 2 (KKE) 1 (SYRIZA) |
2 (LAOS) | 22 | |||
| 4 (FG) | 3 (Lab) | 3 (FF) 1 (unabh.) |
1 (SP) | 12 | |||||
| 24 (PdL) 5 (UDC) 5 (FLI) 1 (SVP) |
22 (PD) | 6 (IdV) | 9 (LN) 1 (unabh.) |
73 | |||||
| 1 (JL) 3 (PS) |
1 (SC) | 1 (LPP/LC) | 1 (TB) | 1 (PCTVL) | 1 (SC) | 9 | |||
| 4 (TS-LKD) | 3 (LSDP) | 1 (DP) 1 (LRLS) |
1 (LLRA) | 2 (TT) | 12 | ||||
| 3 (CSV) | 1 (LSAP) | 1 (DP) | 1 (Déi Gréng) | 6 | |||||
| 2 (PN) | 4 (PL-MLP) | 6 | |||||||
| 5 (CDA) | 3 (PvdA) | 3 (D66) 3 (VVD) |
1 (CU) | 3 (GL) | 2 (SP) | 1 (SGP) | 5 (PVV) | 26 | |
| 6 (ĂVP) | 5 (SPĂ) | 2 (GrĂŒne) | 2 (FPĂ) 1 (BZĂ) 1 (Martin) 2 (unabh.) |
19 | |||||
| 25 (PO) 4 (PSL) |
7 (SLD-UP) | 7 (PiS) 4 (PjN) |
4 (SP) | 51 | |||||
| 8 (PSD) 2 (CDS-PP) |
7 (PS) | 1 (BE) | 2 (CDU) 2 (BE) |
22 | |||||
| 10 (PD-L) 3 (UDMR) 1 (unabh.) |
11 (PSD) | 5 (PNL) | 2 (PRM) 1 (PSD) |
33 | |||||
| 4 (M) 1 (KD) |
6 (S) | 3 (FP) 1 (C) |
2 (MP) 2 (PP) |
1 (V) | 20 | ||||
| 2 (KDH) 2 (SDKĂ-DS) 2 (SMK) |
5 (Smer-SD) | 1 (LS-HZDS) | 1 (SNS) | 13 | |||||
| 3 (SDS) 1 (N.Si) |
2 (SD) | 1 (LDS) 1 (Zares) |
8 | ||||||
| 24 (PP) 1 (UDC) |
21 (PSOE) 2 (PSC) |
1 (CDC) 1 (PNV) |
1 (ERC) 1 (ICV) |
1 (IU) | 1 (UPyD) | 54 | |||
| 2 (KDUâÄSL) | 7 (ÄSSD) | 9 (ODS) | 4 (KSÄM) | 22 | |||||
| 14 (Fidesz) | 4 (MSZP) | 1 (MDF) | 3 (Jobbik) | 22 | |||||
| 13 (Lab) | 12 (LibDem) | 25 (Con) 1 (UUP) |
2 (Greens) 2 (SNP) 1 (PC) |
1 (SF) | 10 (UKIP) | 2 (BNP) 1 (DUP) 2 (UKIP) 1 (unabh.) |
73 | ||
| 2 (DISY) | 1 (DIKO) 1 (EDEK) |
2 (AKEL) | 6 | ||||||
| Fraktion | EVP | S&D | ALDE | ECR | GrĂŒne/EFA | GUE-NGL | EFD | ÷ | gesamt |
Das PrĂ€sidium des EuropĂ€ischen Parlaments wird von den Abgeordneten mit absoluter Mehrheit aus ihrer Mitte gewĂ€hlt. Es besteht aus dem ParlamentsprĂ€sidenten, vierzehn VizeprĂ€sidenten und fĂŒnf QuĂ€storen.[7] Der ParlamentsprĂ€sident vertritt das Parlament nach auĂen und leitet die Plenarsitzungen, wobei er aber auch von den VizeprĂ€sidenten vertreten werden kann. AuĂerdem ist das PrĂ€sidium fĂŒr die Verwaltung des Parlaments und seines Budgets zustĂ€ndig. Die QuĂ€storen, die im PrĂ€sidium nur eine beratende Stimme haben, ĂŒbernehmen vor allem VerwaltungstĂ€tigkeiten, welche unmittelbar die Abgeordneten betreffen.
Die PrĂ€sidiumsmitglieder werden jeweils fĂŒr eine halbe Legislaturperiode, also fĂŒr zweieinhalb Jahre gewĂ€hlt. Bis 1989 war die Wahl zum PrĂ€sidenten des Parlaments ein relativ stark umkĂ€mpfter Posten, der zum Teil dritte und vierte WahlgĂ€nge erforderlich machte. Erst 1989 kam es zu einer Ăbereinkunft[8] zwischen der EPP und der PES hinsichtlich einer Aufteilung dieses Postens, der dann bis 1999 und wieder seit 2004 zwischen den beiden groĂen Fraktionen aufgeteilt wird, sodass das Parlament jeweils fĂŒr die HĂ€lfte der Legislaturperiode von einem Sozialdemokraten und fĂŒr die andere HĂ€lfte von einem EVP-Mitglied geleitet wird. Lediglich in der Periode 1999-2004 kam es stattdessen zu einer Ă€hnlichen Vereinbarung zwischen EVP und der liberalen Fraktion ALDE. In der ersten HĂ€lfte der Legislaturperiode 2009-14 war der Pole Jerzy Buzek (EVP) ParlamentsprĂ€sident. Die vierzehn VizeprĂ€sidenten entstammten den Fraktionen EVP (5), S&D (5), ALDE (2) und GrĂŒne/EFA (1), ein VizeprĂ€sident war fraktionslos. Die fĂŒnf QuĂ€storen waren Mitglieder der EVP (2), S&D, ALDE und GUE-NGL (je 1).
Ein weiteres wichtiges Gremium fĂŒr die Organisation des EuropĂ€ischen Parlaments ist die Konferenz der PrĂ€sidenten, die sich aus dem ParlamentsprĂ€sidenten sowie den Vorsitzenden aller Fraktionen zusammensetzt. Die Konferenz der PrĂ€sidenten beschlieĂt unter anderem ĂŒber die Tagesordnung der Plenartagungen und ĂŒber die Zusammensetzung der ParlamentsausschĂŒsse.
Wie in Parlamenten ĂŒblich, spezialisieren sich die Abgeordneten, um Themen fachkundig behandeln zu können. Sie werden von den Fraktionen bzw. der Gruppe der Fraktionslosen in insgesamt zwanzig stĂ€ndige AusschĂŒsse und zwei UnterausschĂŒsse entsandt, die fĂŒr bestimmte Sachbereiche zustĂ€ndig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten.[9] DarĂŒber hinaus hat das Parlament die Möglichkeit, NichtstĂ€ndige AusschĂŒsse sowie UntersuchungsausschĂŒsse einzurichten. In der Legislaturperiode 2004-09 gab es einen NichtstĂ€ndigen Ausschuss zum Klimawandel; 2009-14 gibt es einen NichtstĂ€ndigen Ausschuss zur Wirtschafts- und Finanzkrise sowie seit 2010 einen weiteren zur Vorbereitung des mehrjĂ€hrigen Finanzrahmens der EU ab 2013. Die Vorsitzenden aller AusschĂŒsse bilden zusammen die Konferenz der Ausschussvorsitzenden, die der Konferenz der PrĂ€sidenten (d. h. der Fraktionsvorsitzenden) VorschlĂ€ge zur Arbeit der AusschĂŒsse und zur Aufstellung der Tagesordnung unterbreiten kann.
Die offiziellen AbkĂŒrzungen der AusschĂŒsse, die in der folgenden Liste aufgefĂŒhrt sind, gehen im Allgemeinen auf die englische oder französische Bezeichnung zurĂŒck.
Um Beziehungen zu Parlamenten von DrittlÀndern zu unterhalten und mit den Informationsaustausch mit diesen zu befördern, wurden im EuropÀischen Parlament Delegationen eingerichtet.[10] Interparlamentarische Delegationen werden auf Vorschlag der Konferenz der PrÀsidenten gebildet. Die interparlamentarischen Treffen finden jeweils einmal im Jahr an einem der Arbeitsorte des EuropÀischen Parlaments und im jeweiligen Drittland statt.[10]
Eine spezielle Rolle spielen diese Delegationen im Beitrittsprozess eines Bewerberlandes zur EuropĂ€ischen Union. Dieser wird durch einen Gemischten Parlamentarischen Ausschuss verfolgt,[10] der sich aus einer Delegation des EuropĂ€ischen Parlaments und einer Delegation aus dem Bewerberland oder aus dem assoziierten Land zusammensetzt.[10] Bei den Treffen unterrichten sich die Mitglieder der Delegationen ĂŒber ihre PrioritĂ€ten und die Umsetzung der Assoziationsabkommen.[10]
Auch bei der Parlamentarischen Versammlung der NATO ist eine Delegation des EuropÀischen Parlaments beteiligt.[10]
Im Rahmen der Union fĂŒr das Mittelmeer nimmt zudem eine Delegation des EuropĂ€ischen Parlaments an der Euromediterranen Parlamentarischen Versammlung teil.[10]
Neben diesen institutionalisierten Arbeitsformen gibt es auch informelle fraktionenĂŒbergreifende ZusammenschlĂŒsse von Europaabgeordneten. Dies sind zum einen die sogenannten interfraktionellen Arbeitsgruppen, die den Austausch zu bestimmten Spezialthemen und den Kontakt mit der Zivilgesellschaft fördern sollen. In der Legislaturperiode 2009-14 reichen diese vom Thema âWasserâ ĂŒber âTibetâ bis zum âJakobswegâ.[11] Die interfraktionellen Arbeitsgruppen erhalten bestimmte, etwa logistische UnterstĂŒtzungen des Parlaments und mĂŒssen deshalb bestimmte Minimalanforderungen erfĂŒllen, die in einer internen Regelung festgehalten ist. Sie sind jedoch anders als die AusschĂŒsse keine Organe des Parlaments.
DarĂŒber hinaus gibt es auch völlig von der Parlamentsinfrastruktur unabhĂ€ngige fraktionenĂŒbergreifende ZusammenschlĂŒsse von Europaparlamentariern, die bestimmte gemeinsame Positionen vertreten. Hierzu zĂ€hlt etwa die Spinelli-Gruppe, die sich fĂŒr den europĂ€ischen Föderalismus einsetzt und rund hundert Abgeordnete verschiedener Fraktionen umfasst.
Die Abgeordneten des EuropĂ€ischen Parlaments werden in ihrer Arbeit von der Parlamentsverwaltung unterstĂŒtzt: Das Generalsekretariat gliedert sich in zehn Generaldirektionen (nicht zu verwechseln mit den Generaldirektionen der EuropĂ€ischen Kommission!) und den Juristischen Dienst. Es wird geleitet von einem GeneralsekretĂ€r, seit MĂ€rz 2009 ist das der Deutsche Klaus Welle.[12] Die politiknĂ€heren Generaldirektionen befinden sich mit ihren Mitarbeitern in BrĂŒssel, die ĂŒbrigen in Luxemburg. Hier arbeiten mit ca. 3500 Mitarbeitern etwas mehr als zwei Drittel der insgesamt ca. 5000 Bediensteten, darunter viele Ăbersetzer und sitzungsferne Verwaltungsdienste. Sprecher des EuropĂ€ischen Parlaments ist der Spanier Jaume Duch Guillot.
Neben der UnterstĂŒtzung durch die Verwaltung haben die Abgeordneten die Möglichkeit, von ihrer monatlichen Sekretariatszulage persönliche Mitarbeiter zu beschĂ€ftigen, die im EuropĂ€ischen Parlament als parlamentarische Assistenten bezeichnet werden.[13] Insgesamt gibt es rund 1400 beim Parlament akkreditierte Assistenten.
Die Wahl zum Europaparlament findet seit 1979 alle fĂŒnf Jahre statt. Die jĂŒngste Wahl, die Europawahl 2009, erfolgte vom 4. bis 7. Juni 2009.
Die Abgeordneten werden dabei fĂŒr jeden Mitgliedstaat getrennt gewĂ€hlt. Wahlberechtigt sind BĂŒrgerinnen und BĂŒrger der EuropĂ€ischen Union, entweder in dem Land ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland. Das genaue Wahlsystem wird in den einzelnen MitgliedslĂ€ndern durch jeweils nationale Regelungen bestimmt; vor der Europawahl 2004 mussten die Staaten jedoch eine Richtlinie umsetzen, die eine gewisse Vereinheitlichung des Wahlrechts bewirkte. So wird nun in allen Staaten nach dem VerhĂ€ltniswahlrecht gewĂ€hlt, auch wenn dessen genaue AusprĂ€gung je nach Land schwanken kann.
Trotz des stetig steigenden Einflusses des EuropĂ€ischen Parlaments war die Wahlbeteiligung bei Europawahlen stets rĂŒcklĂ€ufig: WĂ€hrend sie bei der ersten Direktwahl 1979 in den damaligen Mitgliedsstaaten noch durchschnittlich 63,0 % betrug, gingen 2009 nur noch 43,0 % der Wahlberechtigten zu den Urnen. In Deutschland sank die Beteiligung zwischen 1979 und 2009 von 65,7 % auf 43,3 %, in Ăsterreich zwischen 1996 (der ersten Europawahl des Landes) und 2009 von 67,7 % auf 46,0 %. Besonders hoch ist die Beteiligung an Europawahlen traditionell in Belgien und Luxemburg (um 90 %, in beiden LĂ€ndern herrscht allerdings Wahlpflicht), aber auch in Italien (um 75 %), besonders niedrig ist sie in den Niederlanden und in GroĂbritannien (um 35 %). Auch die mittel- und osteuropĂ€ischen LĂ€nder, die 2004 erstmals an der Europawahl teilnahmen, verzeichneten groĂteils eine sehr niedrige Wahlbeteiligung. Am geringsten war sie in der Slowakei mit 16,7 %, 2009 stieg sie hier leicht auf 19,6 %. Als einer der GrĂŒnde fĂŒr die niedrige Wahlbeteiligung wird die mangelnde PrĂ€senz des EuropĂ€ischen Parlaments und der europĂ€ischen Parteien in den Massenmedien gesehen. Da die Wahl nach LĂ€ndern getrennt stattfindet, konzentriert sich der Wahlkampf vor Europawahlen oft auf nationale statt auf europapolitische Themen; hĂ€ufig wird die Europawahl so zu einem âSympathiemesserâ fĂŒr die jeweilige nationale Regierung umfunktioniert.
Die Zahl der Sitze, die bei den Europawahlen in den einzelnen Mitgliedstaaten verteilt werden, spiegelt nicht alle WĂ€hlerstimmen gleich wieder: GröĂere Staaten haben grundsĂ€tzlich mehr Abgeordnete als kleinere Staaten, allerdings haben kleinere Staaten mehr Abgeordnete pro Einwohner als gröĂere Staaten. Dieses Prinzip wird als âdegressive ProportionalitĂ€tâ bezeichnet. Es geht auf die Anfangszeit des Parlaments zurĂŒck und wurde seitdem beibehalten. Nach dem im Vertrag von Lissabon ausgehandelten SchlĂŒssel bilden dabei Deutschland als das bevölkerungsreichste und Malta als das bevölkerungsĂ€rmste Land der EU die ExtremfĂ€lle: So entfallen auf Deutschland (82,5 Mio. Einwohner) 96 Sitze, d. h. ein Sitz auf 859.000 Einwohner, auf Malta (0,4 Mio. Einwohner) 6 Sitze, d. h. ein Sitz auf 67.000 Einwohner. Im Durchschnitt kommt europaweit ein Sitz auf je rund 665.000 Einwohner. Allerdings umfasst diese Rechnung sĂ€mtliche Einwohner des Landes, also auch Nicht-EU-AuslĂ€nder, die bei Europawahlen kein Stimmrecht besitzen. Aufgrund des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums â das ohne eine Vertragsreform nicht automatisch zu einer Neuverteilung der Sitze fĂŒhrt â verĂ€ndern sich die Relationen zudem im Lauf der Zeit. AuĂerdem berĂŒcksichtigt das System nicht die unterschiedliche Wahlbeteiligung in verschiedenen LĂ€ndern, die eine weitere Verzerrung des Stimmgewichts bewirkt. So benötigte etwa bei der Europawahl 2009 die italienische PdL rund 10,8 Millionen Stimmen fĂŒr 29 Sitze (372.000 Stimmen pro Sitz), die slowakische KDH rund 90.000 Stimmen fĂŒr 2 Sitze (45.000 Stimmen pro Sitz). Im Vergleich dazu kam die deutsche CDU mit rund 8,1 Millionen Stimmen auf 34 Sitze (238.000 Stimmen pro Sitz).
Die Regelung der degressiven ProportionalitĂ€t soll gewĂ€hrleisten, dass auch die Parteienvielfalt der kleineren Staaten im Europaparlament reprĂ€sentiert wird, wofĂŒr eine gewisse MindestgröĂe der nationalen Delegationen notwendig ist. Umgekehrt wĂŒrde das Europaparlament bei einer entsprechenden Gewichtung der WĂ€hlerstimmen aus den groĂen LĂ€ndern eine nicht mehr arbeitsfĂ€hige GröĂe annehmen. Freilich widerspricht das Prinzip der degressiven ProportionalitĂ€t dem Prinzip der Wahlgleichheit, dem zufolge grundsĂ€tzlich jede WĂ€hlerstimme das gleiche Gewicht haben soll. In Art. 14 EU-Vertrag ist folgerichtig bei den WahlgrundsĂ€tzen auch nur angefĂŒhrt: âDie Mitglieder des EuropĂ€ischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl fĂŒr eine Amtszeit von fĂŒnf Jahren gewĂ€hlt.â Diese Verteilung ist im Kern dem Prinzip der Staatengleichheit geschuldet, welche in einem gewissen SpannungsverhĂ€ltnis zum Grundsatz der BĂŒrgergleichheit nach Art. 9 EU-Vertrag steht. Aus diesen GrĂŒnden wurden immer wieder Alternativen fĂŒr das Europawahlrecht diskutiert, insbesondere die EinfĂŒhrung europaweiter Parteilisten, durch die die Sitzverteilung nach LĂ€ndern entfallen wĂŒrde. FĂŒr eine solche Reform wĂ€re jedoch eine Anpassung der EU-VertrĂ€ge notwendig, die von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden mĂŒsste.
Der Ausschuss fĂŒr konstitutionelle Fragen des EuropĂ€ischen Parlaments legte im April 2011 einen konkreten Vorschlag fĂŒr eine solche Wahlrechtsreform vor, durch die die nationalen Sitzkontingente zwar nicht abgeschafft, aber um weitere Sitze fĂŒr gesamteuropĂ€ische Listen ergĂ€nzt werden sollen.[14][15] Die Abstimmung ĂŒber den Vorschlag im EuropĂ€ischen Parlament ist am 7. Juli 2011 jedoch erneut verschoben und in den Ausschuss zurĂŒckverwiesen worden. Umstritten ist vor allem, ob das Parlament um 25 zusĂ€tzliche Sitze erweitert werden soll, um die transnationalen EU-Abgeordneten aufzunehmen oder ob die PlĂ€tze von den nationalen Listen abgezogen werden.[16]
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Sitze pro Mitgliedstaat seit GrĂŒndung des Parlaments.
| 1952 | 1958 | 1973 | 1979 | 1981 | 1986 | 1990 | 1994 | 1995 | 2004 | 2007 | 2009 | 2011[A 1] | 2014[A 2] | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| |
78 | 142 | 198 | 410 | 434 | 518 | 536 | 567 | 626 | 732 | 785 | 736 | 754 | 751 |
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10 | 14 | 14 | 24 | 24 | 24 | 24 | 25 | 25 | 24 | 24 | 22 | 22 | 22 |
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18 | 36 | 36 | 81 | 81 | 81 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 99 | 96 |
| |
18 | 36 | 36 | 81 | 81 | 81 | 81 | 87 | 87 | 78 | 78 | 72 | 74 | 74 |
| |
18 | 36 | 36 | 81 | 81 | 81 | 81 | 87 | 87 | 78 | 78 | 72 | 73 | 73 |
| |
4 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 |
| |
10 | 14 | 14 | 25 | 25 | 25 | 25 | 31 | 31 | 27 | 27 | 25 | 26 | 26 |
| |
10 | 16 | 16 | 16 | 16 | 16 | 16 | 14 | 14 | 13 | 13 | 13 | ||
| |
10 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 13 | 13 | 12 | 12 | 12 | ||
| |
36 | 81 | 81 | 81 | 81 | 87 | 87 | 78 | 78 | 72 | 73 | 73 | ||
| |
24 | 24 | 24 | 25 | 25 | 24 | 24 | 22 | 22 | 22 | ||||
| |
60 | 60 | 64 | 64 | 54 | 54 | 50 | 54 | 54 | |||||
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24 | 24 | 25 | 25 | 24 | 24 | 22 | 22 | 22 | |||||
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16 | 14 | 14 | 13 | 13 | 13 | ||||||||
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21 | 18 | 18 | 17 | 19 | 19 | ||||||||
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22 | 19 | 19 | 18 | 20 | 20 | ||||||||
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6 | 6 | 6 | 6 | 6 | |||||||||
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9 | 9 | 8 | 9 | 9 | |||||||||
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13 | 13 | 12 | 12 | 12 | |||||||||
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5 | 5 | 5 | 6 | 6 | |||||||||
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54 | 54 | 50 | 51 | 51 | |||||||||
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14 | 14 | 13 | 13 | 13 | |||||||||
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7 | 7 | 7 | 8 | 8 | |||||||||
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24 | 24 | 22 | 22 | 22 | |||||||||
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24 | 24 | 22 | 22 | 22 | |||||||||
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6 | 6 | 6 | 6 | 6 | |||||||||
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18 | 17 | 18 | 18 | ||||||||||
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35 | 33 | 33 | 33 |
Bei der kommenden Europawahl 2014 wird vermutlich auch Kroatien zur EU gehören. Nach einem Ergebnis der Beitrittsverhandlungen wird Kroatien 12 Parlamentssitze erhalten.[17]
Sitz des EuropĂ€ischen Parlaments ist StraĂburg, wo jĂ€hrlich zwölf jeweils viertĂ€gige Plenarsitzungen stattfinden. Die AusschĂŒsse und Fraktionen des Parlaments tagen jedoch in BrĂŒssel, wo zudem bis zu sechsmal im Jahr zweitĂ€gige Plenartagungen abgehalten werden. Das Generalsekretariat des Parlaments hat seinen Standort in Luxemburg.[18]
Die Vielzahl der Arbeitsorte des Parlaments geht auf seine historische Entwicklung zurĂŒck und war von Anfang an umstritten. Die GrĂŒndungsvertrĂ€ge der EuropĂ€ischen Gemeinschaften sahen vor, dass der Sitz der Institutionen durch einen einstimmigen Beschluss der AuĂenminister im Rat fĂŒr Allgemeine Angelegenheiten festgelegt werden sollte. Bei GrĂŒndung der EGKS 1951 war zunĂ€chst Luxemburg als Sitz aller Institutionen vorgesehen. Dies stellte fĂŒr die Parlamentarische Versammlung der EGKS, den VorlĂ€ufer des EuropĂ€ischen Parlaments, jedoch ein Problem dar, weil in Luxemburg keine ausreichend groĂen RĂ€umlichkeiten vorhanden waren. Die Abgeordneten wichen daher auf den Sitzungssaal des Europarates in StraĂburg aus.[19]
Nach der GrĂŒndung von EWG und Euratom 1957, deren Kommission und Rat in BrĂŒssel tagten, wurde auch ein Teil der parlamentarischen TĂ€tigkeiten nach BrĂŒssel verlagert. Das EuropĂ€ische Parlament forderte schon 1958 einen einheitlichen Sitz fĂŒr alle Gemeinschaftsorgane und schlug dafĂŒr BrĂŒssel, StraĂburg oder Mailand vor. Die AuĂenminister kamen jedoch zu keiner Einigung, sodass es bei einer provisorischen Lösung mit mehreren Arbeitsorten blieb.[20]
In der Folgezeit wurden die TĂ€tigkeiten des Parlaments immer mehr von StraĂburg nach BrĂŒssel verlegt, um es der Kommission und dem Rat nĂ€her zu bringen. Durch den Fusionsvertrag 1965 wurden schlieĂlich die drei Gemeinschaften EGKS, EWG und Euratom vereinigt und auch die Sitzungsorte neu verteilt. Da die ehemaligen EGKS-Organe aus Luxemburg nun nicht mehr existierten, beschlossen die Mitgliedstaaten, zur Kompensation die Verwaltung des Europaparlaments nach Luxemburg zu verlegen. Die parlamentarischen TĂ€tigkeiten wurden somit ĂŒber drei Arbeitsorte verteilt. Die vollstĂ€ndige Aufgabe eines der Standorte wurde von den jeweiligen nationalen Regierungen dieser LĂ€nder blockiert.
Nach jahrelangen Konflikten zwischen Belgien und Frankreich fiel 1992 auf dem Gipfel von Edinburgh die Entscheidung, in StraĂburg als offiziellem Sitz des Parlaments zwölf Plenarsitzungen pro Jahr stattfinden zulassen, wĂ€hrend die Ausschuss- und Fraktionssitzungen nach BrĂŒssel verlegt wĂŒrden. Diese Einigung wurde dann 1997 im Vertrag von Amsterdam festgeschrieben.[19] 1999 wurde in StraĂburg ein neuer Plenarsaal des Parlaments fertiggestellt.
Wegen der finanziellen und ökologischen Kosten, die das âPendelnâ der Parlamentarier zwischen den verschiedenen Arbeitsorten hat, leben die Diskussionen darĂŒber jedoch immer wieder auf. Seit 2006 versuchten Abgeordnete durch öffentliche Initiativen, den Sitz nach BrĂŒssel zu verlegen. Bekanntestes Beispiel dafĂŒr ist die von der ehemaligen schwedischen Abgeordneten und derzeitigen Kommissarin Cecilia Malmström gefĂŒhrte Kampagne oneseat.eu.[21] Einer Studie zufolge sind 91 % der Europaparlamentarier fĂŒr BrĂŒssel als einzigen Sitz.[22] Eine fraktionenĂŒbergreifende Arbeitsgruppe arbeitet an verschiedenen VorschlĂ€gen, um einen Kompromiss mit Frankreich zu finden, und schlug etwa vor, andere europĂ€ische Institutionen wie den EuropĂ€ischen Rat oder den EuropĂ€ischen Gerichtshof nach StraĂburg zu verlagern.[23] Andere Abgeordnete, etwa Bernd Posselt und die von ihm unterstĂŒtzte âKampagne fĂŒr die EuropĂ€ische Demokratieâ, sprachen sich fĂŒr eine VerstĂ€rkung der Arbeit des Parlaments am Sitz StraĂburg aus.[24]
Die Kosten fĂŒr den Erhalt der drei Arbeitsorte wurden durch RationalisierungsmaĂnahmen zwischen 2002 und 2007 von 203 Millionen auf 155 Millionen Euro gesenkt.[25]
Die Geschichte des EuropĂ€ischen Parlaments beginnt bereits 1952 im Rahmen der EuropĂ€ischen Gemeinschaft fĂŒr Kohle und Stahl (EGKS), einer der VorgĂ€ngerorganisationen der EU. UrsprĂŒnglich nur als ein weitgehend machtloses Kontrollorgan gegenĂŒber der Hohen Behörde gedacht, hat sich das Parlament im Laufe der Zeit den Funktionen vergleichbarer, nationaler Parlamente annĂ€hern können und besitzt im Vergleich zu frĂŒher umfassende Rechte im politischen System der EU. Diese Rechte wurden im Zuge der EU-Vertragsreformen seit den 1980er Jahren und durch verschiedene interinstitutionelle Vereinbarungen zwischen den Organen der EU schrittweise erweitert.
Vom 10. bis zum 13. September 1952 traf sich im Rahmen der EGKS zum ersten Mal die parlamentarische Versammlung, die im Vertrag zur EGKS unter dem Namen Gemeinsame Versammlung vorgesehen war, und deren zugewiesene Aufgabe nach Artikel 20 lediglich die Kontrolle sein sollte: [S]ie ĂŒbt die Kontrollbefugnisse aus, die ihr nach diesem Vertrage zustehen. Die Versammlung bestand aus 78 nationalen Abgeordneten, die von den jeweiligen nationalen Parlamenten gewĂ€hlt worden waren. Wahlverfahren und Kompetenzen der Versammlung orientierten sich an der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die drei Jahre zuvor gegrĂŒndet worden war. Die Möglichkeiten der Gemeinsamen Versammlung beschrĂ€nkten sich auf die Debatte des Rechenschaftsberichts, den die Hohe Behörde jĂ€hrlich abliefern musste. Im Rahmen dieser Aussprache hatte sie allerdings auch das Recht, die Hohe Behörde der EGKS mit einem Misstrauensvotum durch eine Zweidrittelmehrheit zum RĂŒcktritt zu zwingen. Von Anfang an erfolgte die Zusammenarbeit innerhalb der Versammlung nicht nach nationaler Herkunft, sondern nach politischer Ausrichtung der Parlamentarier, sodass sich bereits im Jahr 1953 die ersten Fraktionen bildeten. Im gleichen Jahr wurden auch die ersten AusschĂŒsse gegrĂŒndet, die grob die Struktur der Hohen Behörde abbilden und deren Arbeit somit inhaltlich begleiten sollten. Die erste Versammlung umfasste 38 christdemokratische, 23 sozialistische und sozialdemokratische sowie 11 liberale Mitglieder, 6 Parlamentarier blieben fraktionslos. Die Mitglieder der Versammlung waren nicht nur erfahrene Parlamentarier sondern hĂ€ufig auch diejenigen Mitglieder der nationalen Parlamente, die am meisten Europaenthusiasmus aufbrachten und somit auch ein deutliches Interesse an einer Weiterentwicklung der Versammlung hatten[26]. Erster PrĂ€sident der Gemeinsamen Versammlung war der Belgier Paul-Henri Spaak.
1957 wurden mit den Römischen VertrĂ€gen die EuropĂ€ische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die EuropĂ€ische Atomgemeinschaft (Euratom) gegrĂŒndet. Die Parlamentarische Versammlung der EGKS war jetzt fĂŒr alle drei Gemeinschaften zustĂ€ndig und wurde auf 142 Abgeordnete erweitert. Sie erhielt keine neuen Kompetenzen, gab sich aber trotzdem selbst den Namen EuropĂ€isches Parlament (der erst 1986 auch von den Einzelstaaten offiziell anerkannt wurde). Als die EuropĂ€ischen Gemeinschaften 1971 eigene Finanzmittel erhielten, wurde die Versammlung an der Aufstellung und der Verabschiedung des Haushaltsplans beteiligt â allerdings nicht im Bereich der sogenannten âobligatorischen Ausgabenâ, d. h. vor allem der Ausgaben fĂŒr die Gemeinsame Agrarpolitik, die zu jener Zeit rund 90 % des Gesamtetats ausmachten. Diese begrenzten Kompetenzen des Parlaments wie auch ein in Deutschland verbreitetes Desinteresse fĂŒhrten in den siebziger Jahren zur SpottsprĂŒchen wie âHast du einen Opa, schick ihn nach Europaâ: Nach Meinung vieler deutscher Kommentatoren lag die Hauptfunktion des Europaparlaments damals darin, Altpolitikern einen politisch unbedeutenden Versorgungsposten zu verschaffen. In anderen LĂ€ndern, etwa in Frankreich oder Italien, galt ein Mandat im EuropĂ€ischen Parlament dagegen als Karrieresprungbrett fĂŒr politische Talente.
Seit Ende der siebziger Jahre gewann das EuropĂ€ische Parlament schrittweise an Bedeutung. 1979 fanden die ersten direkten Europawahlen statt, bei denen die BĂŒrger selbst das Parlament wĂ€hlen konnten. Dies war zunĂ€chst zwar nicht mit einer Ausweitung seiner ZustĂ€ndigkeiten verbunden, verschaffte dem Parlament aber eine bessere Legitimation und ein gröĂeres Selbstbewusstsein gegenĂŒber den anderen EG-Institutionen. Das ging so weit, dass ein Parlamentsausschuss unter Leitung von Altiero Spinelli 1984 einen föderalistisch geprĂ€gten Vertragsentwurf fĂŒr eine neu zu grĂŒndende EuropĂ€ische Union ausarbeitete, in dem das EuropĂ€ische Parlament die zentrale Stellung einnehmen sollte. Dieser Entwurf wurde von den Regierungen der Mitgliedsstaaten zwar nicht angenommen; 1986 fand jedoch durch die Einheitliche EuropĂ€ische Akte erstmals tatsĂ€chlich eine wichtige Kompetenzerweiterung fĂŒr das Parlament statt: Mit dem so genannten Verfahren der Zusammenarbeit war es nun an der allgemeinen Gesetzgebung beteiligt und konnte offiziell ĂnderungsvorschlĂ€ge an GesetzentwĂŒrfen machen, auch wenn nach wie vor das letzte Wort beim Ministerrat verblieb. Dies Ă€nderte sich â wenigstens in einigen Politikbereichen â durch den nĂ€chsten wesentlichen Schritt bei der Ausweitung der Kompetenzen des Parlaments, den Vertrag von Maastricht 1992. In diesem wurde nun fĂŒr einige Politikbereiche das so genannte Mitentscheidungsverfahren eingefĂŒhrt, in dem das Parlament dem Rat gleichgestellt wurde. Es konnte nun einen Gesetzentwurf zwar noch immer nicht gegen den Willen des Rats durchsetzen; allerdings konnte auch nichts mehr ohne das Parlament beschlossen werden. AuĂerdem erhielt es das Recht, eigenstĂ€ndig UntersuchungsausschĂŒsse einzusetzen, was seine Kontrollmöglichkeiten stark erweiterte. Durch die jĂŒngsten Vertragsreformen von Amsterdam 1997 und von Nizza 2001 schlieĂlich wurde das Mitentscheidungsverfahren ausgeweitet, sodass es nun fĂŒr einen GroĂteil der Politikbereiche der EuropĂ€ischen Union gilt. Wichtige Ausnahmen waren nur die Gemeinsame Agrarpolitik und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die erst durch den Vertrag von Lissabon 2007 in das (nunmehr in ordentliches Gesetzgebungsverfahren umbenannte) Mitentscheidungsverfahren einbezogen wurden. AuĂerdem erhielt das Parlament durch diesen Vertrag die volle Hoheit ĂŒber die Ausgabenseite des EU-Haushalts â also auch ĂŒber die âobligatorischen Ausgabenâ, die zuletzt noch rund 40 % des Gesamtetats ausgemacht hatten.
Seit 1988 verleiht das EuropĂ€ische Parlament jedes Jahr den Sacharow-Preis an Persönlichkeiten oder Organisationen, die sich fĂŒr die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen. Der Preis ist nach dem russischen Physiker und Menschenrechtler Andrei Sacharow benannt und mit 50.000 Euro dotiert. Im Jahr 2008 wurde der Preis trotz Warnungen Chinas an den inhaftierten chinesischen Menschenrechtsaktivisten Hu Jia verliehen,[27] 2009 an die russische Menschenrechtsorganisation Memorial. Weitere PreistrĂ€ger waren bisher unter anderem Leyla Zana, Aung San Suu Kyi, Kofi Annan und die Vereinten Nationen.
Im Jahr 2005 wurde dem EuropĂ€ischen Parlament der österreichische Big Brother Award in der Kategorie Positiv-Preis âDefensor Libertatisâ verliehen wegen der Ablehnung eines Entwurfs zur Patentierbarkeit von Software und wegen der Weigerung, Passagierdaten von Flugreisen an die USA weiterzugeben.[28]
Das EuropĂ€ische Parlament unterhĂ€lt einen eigenen Fernsehsender namens EuroparlTV. AuĂerdem organisiert es zusammen mit der EuropĂ€ischen Kommission in Deutschland die Veranstaltungsreihe Mitreden ĂŒber Europa.
Anmerkungen
EuropĂ€ischer Rat | EuropĂ€isches Parlament | Rat der EuropĂ€ischen Union (âEU-Ministerratâ) | EuropĂ€ische Kommission | Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union | EuropĂ€ischer Rechnungshof | EuropĂ€ische Zentralbank
EuropĂ€ische Volkspartei | Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten | Allianz der Liberalen und Demokraten fĂŒr Europa | Die GrĂŒnen/EuropĂ€ische Freie Allianz | EuropĂ€ische Konservative und Reformisten | Vereinte EuropĂ€ische Linke/Nordische GrĂŒne Linke | Europa der Freiheit und der Demokratie
EuropÀische Union: EuropÀisches Parlament
Albanien: Kuvendi i Shqipërisë |
Andorra: Consell General de les Valls |
Belgien: Parlament (Abgeordnetenkammer und Senat) |
Bosnien und Herzegowina: Abgeordnetenhaus |
Bulgarien: Narodno Sabranie |
DĂ€nemark: Folketing |
Deutschland: Bundestag und Bundesrat |
Estland: Riigikogu |
Finnland: Eduskunta |
Frankreich: Parlement français (Assemblée nationale und Sénat) |
Griechenland: Parlament |
Irland: Oireachtas (DĂĄil Ăireann und Seanad Ăireann) |
Island: Althing |
Italien: Camera und Senato |
Kroatien: Sabor |
Lettland: Saeima |
Liechtenstein: Landtag |
Litauen: Seimas |
Luxemburg: Chambre des Députés |
Malta: Kamra Tad-Deputati |
Mazedonien: Parlament |
Moldawien: Parlamentul Republicii Moldova |
Monaco: Conseil National |
Montenegro: Parlament |
Niederlande: Staten-Generaal (Eerste Kamer und Tweede Kamer) |
Norwegen: Storting |
Ăsterreich: Parlament (Nationalrat und Bundesrat) |
Polen: Sejm und Senat |
Portugal: Assembleia da RepĂșblica |
RumĂ€nien: Camera DeputaÈilor und Senatul |
Russland: Föderationsversammlung (Duma und Föderationsrat) |
San Marino: Consiglio Grande e Generale |
Schweden: Riksdagen |
Schweiz: Bundesversammlung (Nationalrat und StÀnderat) |
Serbien: Nationalversammlung |
Slowakei: Nationalrat |
Slowenien: DrĆŸavni zbor und DrĆŸavni svet |
Spanien: Cortes Generales (Congreso de los Diputados und Senado) |
Tschechien: Abgeordnetenhaus und Senat |
TĂŒrkei: TĂŒrkiye BĂŒyĂŒk Millet Meclisi |
Ukraine: Werchowna Rada |
Ungarn: OrszåggyƱlés |
Vatikanstadt: â |
Vereinigtes Königreich: Parliament (House of Commons und House of Lords) |
WeiĂrussland: ReprĂ€sentantenhaus und Rat der Republik |
Zypern: ReprÀsentantenhaus
Sonstige Gebiete:
Ă
land: Lagting |
FÀröer: LÞgting |
Gibraltar: Parlament |
Guernsey: States of Guernsey |
Isle of Man: Tynwald (House of Keys und Legislative Council) |
Jersey: States of Jersey
Umstrittene Gebiete:
Kosovo: Kuvendi i Kosovës |
Transnistrien: Oberster Sowjet
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Dieser Artikel wurde am 4. Mai 2009 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen. |