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Die Kirche der Altpreußischen Union war eine evangelische Landeskirche in Preußen, die von 1817 bis 1945 unter verschiedenen Namen existierte.
Am 27. September 1817 verordnete König Friedrich Wilhelm III. in Preußen die Vereinigung der reformierten und lutherischen Gemeinden zu einer „unierten“ Kirche. Nach den Befreiungskriegen und einem pietistischen Erweckungserlebnis war der preußische König zu der Einsicht gekommen, dass die Abgrenzungen zwischen den evangelisch-reformierten, zu denen vor allem die Hugenotten, die regierenden Hohenzollern und die Bewohner an Niederrhein, Teilen des Hunsrücks und Teilen des Bergischen Landes sowie des Siegerlandes gehörten, und den evangelisch-lutherischen Christen, die die Mehrheit der preußischen Bevölkerung ausmachte, unzeitgemäß sei. Bereits seine Vorfahren, so der Große Kurfürst mit dem Berliner Religionsgespräch, hatten versucht, den innerprotestantischen Konfessionsgegensatz zu überwinden.
Bei der nunmehr vereinigten Kirche handelte es sich um eine Verwaltungs- und nicht Bekenntnisunion; doch entstanden schon bald auch bekenntnis-unierte Gemeinden.
Inhaltsverzeichnis |
Neben den unten aufgeführten offiziellen Namen, die diese evangelische Kirche führte, bestehen Bezeichnungen wie altpreußische Kirche, altpreußische Landeskirche oder altpreußische Union. Daneben ist auch preußische Landeskirche gebräuchlich, jedoch seit 1866 ungenau, da die bestehenden oder neu gebildeten evangelischen Staatskirchen[1] in den damals annektierten Provinzen ebenfalls preußische Landeskirchen waren.
Im Laufe der Geschichte veränderte sich der Name dieser 1817 gegründeten Kirche mehrmals: 1821 hieß sie „Evangelische Kirche in Preußen“. Nach dem Aufkommen verschiedener Freikirchen in der Mitte des 19. Jahrhunderts, besonders der altkonfessionellen Altlutheraner, nannte sie sich zur Unterscheidung von diesen ab 1845 „Evangelische Landeskirche in Preußen“. 1850 kamen Hohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen an Preußen und die dortigen evangelischen Kirchgemeinden wurden als „Kirchenkreis Hohenzollern“ am 1. Januar 1899 Teil der rheinischen Kirchenprovinz.
1866 annektierte Preußen mehrere Nachbarstaaten. Deren teils unierte (Landeskirche Frankfurt am Main, Landeskirche in Hessen-Kassel, Landeskirche in Nassau) und teils lutherische Staatskirchen (Landeskirche Hannovers, Landeskirche Schleswig-Holstein) und die reformierten Kirchgemeinden blieben aber selbständig. 1882 schlossen sich die meisten reformierten Gemeinden in der Provinz Hannover unter Mitwirkung König Wilhelms I. zur Evangelisch-Reformierten Kirche der Provinz Hannover zusammen.
Die altpreußische Landeskirche nannte sich folglich ab 1875 offiziell „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“. Sie war untergliedert in Kirchenprovinzen in allen neun altpreußischen politischen Provinzen, nämlich Brandenburg (mit Berlin), Ostpreußen, Pommern, Posen, Rheinland (mit Hohenzollern), Sachsen, Schlesien, Westfalen und Westpreußen.
1918, nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, musste der König von Preußen, Kaiser Wilhelm II., abdanken, wodurch auch das landesherrliche Kirchenregiment wegfiel. Daher gab sich die altpreußische Landeskirche 1922 eine neue Kirchenordnung und den Namen „Evangelische Kirche der altpreußischen Union“ (EKapU bzw. ApU); auch die Kirchenprovinzen wurden demokratisiert. Die Leitung der Kirchenprovinzen lag ab 1922 bei den Provinzialkirchenräten, die von den Provinzialsynoden gewählt wurden. Den Konsistorien, nunmehr zuarbeitende Verwaltungsorgane der Kirchenprovinzen, standen geistliche Generalsuperintendenten und juristische Konsistorialpräsidenten vor.
Die Kirchgemeinden in den an Belgien (vier Gemeinden der rheinischen Kirchenprovinz), Polen (Kirchenprovinz Posen überwiegend, Kirchenprovinz Westpreußen zu großen Teilen, sowie 17 ostoberschlesische Kirchgemeinden der Kirchenprovinz Schlesien) und die Tschechoslowakei (Gemeinde Hultschin der Kirchenprovinz Schlesien) abgetretenen Gebieten blieben bestehen, schieden aber aus der Landeskirche aus; die einheimische Bevölkerung blieb überwiegend in den Abtretungsgebieten wohnen. Die Kirchgemeinden in den Völkerbundmandaten Freie Stadt Danzig (Landessynodalverband der Freien Stadt Danzig mit Status einer Kirchenprovinz[2]), Memel- (ab 1924 zu Litauen, die Kirchengemeinden bildeten ab 1925 den Landessynodalverband Memelgebiet mit Status einer Kirchenprovinz[3]) und Saargebiet (rheinische Kirchenprovinz) blieben Glieder der Landeskirche. Die bei Deutschland verbliebenen Kirchgemeinden im Regierungsbezirk Westpreußen wurden Teil der Kirchenprovinz Ostpreußen, diejenigen in der Grenzmark Posen-Westpreußen bildeten ab 1923 die „Kirchenprovinz Posen-Westpreußen“.
Im Dritten Reich prägte insbesondere der gemeinsame Widerstand während des Kirchenkampfes in der Bekennenden Kirche gegen die hitlertreuen Deutschen Christen einen kleinen Teil der Christen in der Kirche. Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 kann als unierte Bekenntnisschrift angesehen werden, in die auf dem Gebiet der unierten Kirche Christen aus reformierter und lutherischer Tradition gemeinsam einstimmten. Die Evangelische Kirche des Landesteils Birkenfeld schloss sich am 25. Juni 1934 der EKapU an und bildete seither einen Kirchenkreis in deren rheinischer Kirchenprovinz.
Am 5. September 1933 führte die Altpreußische Union den für Beamte geltenden "Arierparagraphen" auch für protestantische Geistliche ein. Als Reaktion unter anderem darauf gründete sich am 21. September 1933 der Pfarrernotbund.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Anders als 1918/20 zog die neue Grenzziehung aber eine umfassende Vertreibung der einheimischen Bevölkerung nach sich. So gingen die meisten evangelischen Kirchgemeinden in Ostpreußen (heute zur Republik Polen bzw. – als Oblast Kaliningrad – zu Russland gehörend) sowie in Ostbrandenburg, Hinterpommern und Schlesien (außer das westlich der Neiße gelegene Provinzialgebiet), die heute zu Polen gehören, mit der Vertreibung ihrer nicht geflohenen Gemeindemitglieder unter, entsprechend auch alle übergeordneten kirchlichen Organisationen wie Kirchenprovinzen etc. Sofern dort lutherische Kirchgemeinden bestehen blieben oder neu entstanden, gehören diese zur Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Polen bzw. Evangelisch-Lutherischen Kirche in Russland, der Ukraine, in Kasachstan und Mittelasien.
Die Kirchenleitungen der noch in Deutschland verbliebenen sechs Kirchenprovinzen westlich von Oder und Neiße, westliches und mittleres Brandenburg, Rest-Pommern, Rheinland, Provinz Sachsen, Rest-Schlesien und Westfalen, trafen sich 1945 in Treysa (heute ein Ortsteil von Schwalmstadt), um neue Grundsatzbeschlüsse zu fassen. Die Kirchenprovinzen wurden die selbständigen Landeskirchen
Sie bildeten nach weiteren Zusammenkünften 1949, 1950 und 1954 die altpreußische Landeskirche schließlich zur „Evangelischen Kirche der Union“ (EKU) um. Diese trat, wie ihre sechs Gliedkirchen selbst, der EKD bei und war bis 2003 eine Union von sechs (ab 1960 sieben; Beitritt der Landeskirche Anhalts) selbständigen unierten Landeskirchen.
1945 hatte die Evangelische Landeskirche in Württemberg kommissarisch die Betreuung des Kirchenkreises Hohenzollern übernommen, der dann am 1. April 1950 auch förmlich von der Evangelischen Kirche im Rheinland in die württembergische Landeskirche umgegliedert wurde.
Neben dem Landesherrn als summus episcopus leiteten die Präsidenten des EOK die Kirche bis 1922
Ab 1922 leiteten die Präsides der Generalsynode als Vorstand des Kirchensenats zugleich die Landeskirche. Die neue Kirchenordnung der altpreußischen Landeskirche vom 1. August 1951 ersetzte den Kirchensenat durch den Rat der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union. Der Präses der Generalsynode war darin Mitglied, aber nicht qua Amt Vorsitzender.
Am 4. August 1933 erklärte sich Ludwig Müller zum altpreußischen Landesbischof, nachdem ihm der preußische Staatskommissar August Jäger kommissarisch die Kirchenleitung übertragen hatte. Die deutschchristliche Mehrheit der Generalsynode bestätigte am 5. September 1933 diesen selbstherrlichen Akt, indem sie die Kirchenordnung durch Kirchengesetz dahingehend änderte, dass sie das Amt des Landesbischofs überhaupt erst schuf. Ab 3. Oktober 1935 führte Müller zwar weiter den Titel Landesbischof, hatte aber keine Kompetenz in der Kirchenleitung mehr.
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