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| Evangelische Kirche in Deutschland | |
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| Basisdaten | |
| Ratsvorsitzender: | Nikolaus Schneider |
| Präses der Synode: | Katrin Göring-Eckardt |
| Präsident des Kirchenamtes: | Hans Ulrich Anke |
| Gründungsjahr: | 1945 |
| Mitgliedskirchen: | 22 |
| Mitglieder: | 23,896 Mio. (29,2%) (31. Dezember 2010) |
| Anschrift: | Herrenhäuser Str. 12 30419 Hannover |
| Website: | www.ekd.de |
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Gemeinschaft von 22 lutherischen, unierten und reformierten Kirchen in Deutschland. Diese selbstständigen Gliedkirchen haben ungeachtet ihres unterschiedlichen Bekenntnisstandes uneingeschränkte Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft. Das Kirchenamt der EKD befindet sich in Hannover.
Die EKD unterstützt die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), der sie mit anderen protestantischen, anglikanischen und orthodoxen Kirchen aus nahezu allen Ländern Europas angehört. Die EKD ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK). Außerdem gehören alle Gliedkirchen der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa und dem Ökumenischen Rat der Kirchen an.
Die EKD wurde 1945 gegründet und erhielt 1948 ihre Grundordnung. Die 22 Gliedkirchen haben mit der EKD ihre übergreifende institutionelle Gestalt gefunden. Das evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal aufgebaut.
Die EKD nimmt die ihr übertragenen Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Die Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz nimmt das Kirchenamt der EKD wahr.
Die EKD unterhält als Ansprechpartner gegenüber staatlichen Stellen das Amt eines Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
Ende 2010 waren 23,896 Millionen Menschen oder 29,2 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands Mitglied der evangelischen Kirche (Stand: 31. Dezember 2010).[1] Ein Jahr früher (31. Dezember 2009) waren es 24,195 Millionen Menschen oder 29,6 % der Gesamtbevölkerung.[2] In den Jahren 2007, 2008 und 2009 hat die Zahl jeweils um etwa 0,3 % der Bevölkerung abgenommen.[3]
Ende 2010 lag die Zahl der Mitglieder der evangelischen Landeskirchen um ca. 0,7 Mio. unter der der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Überwiegend evangelisch geprägt ist vor allem der Norden Deutschlands: in Schleswig-Holstein mit 52,2 % und Niedersachsen mit 49,1 %;[4] bis 2008 war auch Niedersachsen mehrheitlich evangelisch.
Bereits zwischen 1852 und 1903 gab es unter den obersten evangelischen Kirchenbehörden Deutschlands regelmäßige Zusammenkünfte in der so genannten Eisenacher Konferenz. Eine feste Institution wurde hieraus jedoch zunächst nicht. 1922 kam es zur Gründung des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes, dem die 28 damals bestehenden Landeskirchen des Deutschen Reiches angehörten. 1933 wurde unter dem Einfluss der Nationalsozialisten die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) gegründet, mit dem Ziel, eine einheitliche evangelische „Reichskirche“ zu schaffen. Die vorherrschende Kirchenpartei waren damals die „Deutschen Christen“ (DC), die offen mit dem Nationalsozialismus sympathisierten. Zahlreiche Landeskirchen wurden ab 1933 von DC-dominierten Kirchenleitungen verwaltet. Nur drei Landeskirchen konnten sich der Herrschaft der Deutschen Christen entziehen und blieben „intakt“: Württemberg, Bayern und Hannover. Reichsbischof wurde Ludwig Müller, ein überzeugter Nationalsozialist. 1934 formierte sich als Gegenpol zur DEK die Bekennende Kirche. Ihre bekanntesten Vertreter waren Martin Niemöller und Dietrich Bonhoeffer.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs unternahmen die führenden Geistlichen der Evangelischen Landeskirchen unter Führung des württembergischen Landesbischofs Theophil Wurm einen neuen Versuch, den unterschiedlichen Kirchen ein gemeinsames Dach zu geben. So entstand 1945 auf einer in Treysa (heute Schwalmstadt) in Hessen stattfindenden Kirchentagung die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). Sie gab sich am 13. Juli 1948 in Eisenach eine Grundordnung. Die Kirchenkanzlei wurde zunächst provisorisch in Schwäbisch Gmünd untergebracht und im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Grundordnung und der Übernahme des Präsidentenamtes durch Oberlandeskirchenrat Brunotte 1948 nach Hannover-Herrenhausen verlegt.
Trotz der Teilung Deutschlands blieb die EKD zunächst als Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen beider deutschen Staaten bestehen. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 führte dies zu großen organisatorischen Problemen, so dass die EKD ihre gemeinsamen Aufgaben in beiden deutschen Staaten nicht mehr aufrechterhalten konnte. Auch die Probleme der alltäglichen kirchlichen Tätigkeit unterschieden sich zunehmend. So wurde 1969 der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR als Zusammenschluss der acht Landeskirchen auf dem Gebiet der DDR gegründet. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990/91 vereinigte sich der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wieder mit der EKD.
Siehe auch: Christen und Kirche in der DDR
Im November 1979 wurde in der Bundesrepublik erstmals ein Tarifvertrag für die Mitarbeiter der EKD mit den Gewerkschaften abgeschlossen. Zuvor erfolgten mehrjährige Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche.
1984 wurde nach Planungen der Berliner Architektengemeinschaft Bangert-Jansen-Scholz-Schultes der neue Hauptsitz in Hannover-Herrenhausen auf dem ehemaligen Gartengelände des Fürstenhauses bezogen.[5]
Im Sommer 2006 veröffentlichte der Rat der EKD das Impulspapier „Kirche der Freiheit“[6], mit dem ein umfassender „Reformationsprozess“ der Evangelischen Kirche in Deutschland angestoßen werden soll. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen sollen sich demnach die EKD-Mitgliedskirchen auf das „Kerngeschäft“ beschränken. Über inhaltliche Schwerpunkte künftiger kirchlicher Arbeit und eine Definition des Kerngeschäftes wird seitdem innerhalb der EKD diskutiert.
In der EKD findet sich ein breites Spektrum theologischer Bewegungen mit liberalen und konservativen Anschauungen. Je nach Gliedkirche sind die Bekenntnisse lutherisch, reformiert oder uniert. Gemeinsam ist den Kirchen das Apostolische und das Nicänische Glaubensbekenntnis.
Die Frauenordination und die Ordination homosexueller Pfarrer ist in allen Landeskirchen der EKD zugelassen. Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist gegenwärtig in neun von 22 Landeskirchen der EKD möglich, soweit der Ortspfarrer und die Kirchengemeindeleitung einverstanden sind.[7] Das Kirchenamt der EKD hat in einer für die Landeskirchen nicht verbindlichen Orientierungshilfe erklärt, dass in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Pfarrer mit ihrem Partner gemeinsam im Pfarrhaus leben können, falls dies kirchenrechtlich in der jeweiligen Landeskirche zulässig ist und die jeweilige Gemeinde zugestimmt hat.[8] Dem Kreationismus erteilte die EKD in einer Studie vom April 2008 eine Absage, betonte aber auch den Stellenwert des Schöpfungsglaubens im Schulunterricht.[9]
Die Synode ist das kirchenleitende und gesetzgebende Gremium der EKD. Sie tagt einmal jährlich für eine knappe Woche, jeweils auf Einladung einer ihrer Gliedkirchen in einer anderen deutschen Stadt.
Die Synode setzt sich aus insgesamt 120 Mitgliedern zusammen. Von diesen werden 100 Synodale von den Synoden der 22 Gliedkirchen gewählt, weitere 20 Synodale beruft der Rat der EKD unter besonderer Berücksichtigung von Persönlichkeiten, die für das Leben der Gesamtkirche und die Arbeit der kirchlichen Werke Bedeutung haben. Für jeden Synodalen werden zwei Stellvertreter gewählt bzw. berufen.
Außerdem nehmen in jedem Jahr insgesamt acht Jugenddelegierte unter 30 Jahren an der Synode teil, von denen vier von der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend sowie je zwei von der Evangelischen Studentengemeinde und der Studentenmission in Deutschland entsandt werden.
Die Synode der EKD wird vom Präsidium geleitet, an dessen Spitze der bzw. die Präses steht. Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode im Jahre 2009 wird die Synode der EKD von Katrin Göring-Eckardt geleitet.
Präsides der Synode
Der Rat der EKD ist das Leitungsgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er besteht aus 15 Mitgliedern: neben dem bzw. der Präses der Synode werden von der Synode und der Kirchenkonferenz gemeinsam 14 weitere gewählt. Aus seiner Mitte wählen Synode und Kirchenkonferenz einen Vorsitzenden auf Vorschlag der Ratsmitglieder.[10] Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Dem Rat der EKD gehören als Mitglieder an:
Die jeweilige Präses der Synode der EKD, seit Mai 2009 Katrin Göring-Eckardt, ist Ratsmitglied kraft Amtes.
Der Rat für die Amtszeit 2009–2015 war am 28. Oktober 2009 neu gewählt worden.[11] Zu den Gewählten gehörte ebenfalls die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann, die aber am 24. Februar 2010 zurücktrat. Daneben war zunächst ein weiteres Ratsmandat unbesetzt, da es den Synodalen in Ulm erstmals in der Geschichte der EKD nicht gelang, einen kompletten Rat zu wählen. Im November 2010 wurden Edeltraud Glänzer und Christiane Tietz auf die beiden vakanten Ratsmandate gewählt.[12]
Repräsentant der EKD ist der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, kurz Ratsvorsitzender der EKD. Der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wählte einen Vorsitzenden.
Ratsvorsitzender der EKD ist der rheinische Präses Nikolaus Schneider. Als vormaliger Stellvertreter übte er dieses Amt seit dem Rücktritt von Margot Käßmann seit 24. Februar 2010 kommissarisch aus, am 9. November 2010 wurde er offiziell zu ihrem Nachfolger gewählt. Zum Stellvertreter Schneiders wurde der sächsische Landesbischof Jochen Bohl gewählt.[13]
Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union bildet das diplomatische Bindeglied der Evangelischen Kirche zu den politischen Organen und Institutionen der BRD und der EU. Er vermittelt einerseits Informationen an die EKD und vertritt andererseits kirchliche Interessen gegenüber den staatlichen Stellen. Dabei setzt er sich auch für Belange benachteiligter Gruppen ein, stellt Kontakte zu kirchlichen Stellen her und repräsentiert die evangelische Kirche auf den politischen Ebenen. Sein Dienstsitz ist das EKD-Gebäude am Berliner Gendarmenmarkt.
Bevollmächtigter ist Prälat Bernhard Felmberg, Leiterin der Dienststelle Brüssel des Bevollmächtigten des Rates der EKD ist Oberkirchenrätin Katrin Hatzinger.
Von 1957 bis 1999 war das Amt des Bevollmächtigten mit dem des evangelischen Militärbischofs verbunden.
Die Kirchenkonferenz ist das föderative Leitungsgremium der EKD. Sie berät Vorhaben der Organe der EKD und der Gliedkirchen oder regt solche an. Die kleineren Gliedkirchen (unter zwei Millionen Mitglieder) haben eine, die größeren zwei Stimmen. Vorsitzender ist per Amt der amtierende Ratsvorsitzende der EKD, zzt. Nikolaus Schneider. Der Kirchenkonferenz gehört auch ein Vertreter der Herrnhuter Brüdergemeine an.
Die Abteilungsleiter bilden das Kollegium des Kirchenamtes der EKD. Oberster Dienstvorgesetzter des Amtes ist der Rat der EKD.[14]
Das Kirchenamt der EKD hat ca. 200 Mitarbeitende.
Das Kirchenamt der EKD (bis 1983 Kirchenkanzlei der EKD) wird von einem Juristen geleitet.
Nach dem Selbstverständnis der evangelischen Kirche begründen die verschiedenen Ämter in der Kirche „keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes“. (4. These der Barmer Erklärung).
Die Aufgabe der Streitschlichtung obliegt den Kirchengerichten der Evangelischen Kirche in Deutschland, die mit unabhängigen Richtern besetzt sind (Art. 32 Abs. 1 der Grundordnung der EKD). Daneben bestehen Gerichte der Landeskirchen und landeskirchlichen Zusammenschlüsse (vgl. etwa den Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen). Das heute geltende Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht geht zurück auf das „Kirchengesetz über die Errichtung, die Organisation und das Verfahren der Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland“, das die Synode am 6. November 2003 beschlossen hat. Kirchengerichte sind demnach (Art. 32 Abs. 2 der Grundordnung):
Das Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland ist Kirchengericht erster Instanz, der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland Kirchengericht zweiter Instanz.
Grundsätzlich sind die Gerichte der EKD nur für den Bereich der EKD zuständig. Durch Kirchengesetz können aber – im Einvernehmen mit der jeweiligen Landeskirche – Kirchengerichte der Gliedkirchen im Bereich der EKD als erste Instanz zuständig sein oder umgekehrt Kirchengerichte der EKD für Streitigkeiten innerhalb der Gliedkirchen zuständig gemacht werden.
Vor den Kirchengerichten der EKD werden Rechtsstreitigkeiten über kirchliches Verfassungsrecht, Disziplinarrecht und Mitarbeitervertretungsrecht ausgetragen. Einzelheiten regelt vor allem das Kirchengerichtsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (KiGG.EKD).
Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit kennt die EKD dagegen nicht. Verwaltungsgerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis der Kirchenbeamten der EKD sind dagegen den Gerichten kirchlicher Zusammenschlüsse zugewiesen, nämlich in erster Instanz dem Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und in zweiter Instanz dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zuständig. Daneben haben die einzelnen Landeskirchen Verwaltungsgerichte errichtet.
Die Grenzen der 22 Gliedkirchen der EKD beruhen im Wesentlichen auf den politischen Grenzen von 1815. Trotz ihrer Bezeichnung als Landeskirchen fallen ihre Grenzen großteils nicht mit den Grenzen der heutigen deutschen Länder zusammen. Im Folgenden wird daher eine – ungefähre – Zuordnung im Sinne eines ersten Überblickes vorgenommen:
Als assoziiertes Mitglied der EKD angeschlossen:
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche und die Pommersche Evangelische Kirche haben beschlossen, 2012 zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zu fusionieren.
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig, die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, die Evangelisch-reformierte Kirche und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe sind Mitglied in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.
Bis 2003 war auch die Evangelische Kirche der Union Mitglied in der EKD. Diese ging 2003 in der Union Evangelischer Kirchen auf.
Die kirchliche Leitung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr nimmt der Militärbischof wahr, derzeit ist dies der Landessuperintendent der Lippischen Landeskirche Martin Dutzmann.[15]
Das evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr in Berlin-Charlottenburg leitet der Militärgeneraldekan Matthias Heimer. Weitere Militärdekanate gibt es in Erfurt, Glücksburg (Marine), Kiel, Mainz und München.
Mit der Seelsorge und Beratung von Soldatinnen und Soldaten, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen wollen oder gestellt haben, ist die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden beauftragt.
Der Beauftragte des Rates der EKD für die evangelische Seelsorge in der Bundespolizei ist Landesbischof Karl-Hinrich Manzke in Bückeburg, der 2011 Bischof i.R. Eduard Berger in dieser Funktion folgte. Außerdem gibt es einen evangelischen Dekan der Bundespolizei sowie Oberpfarrer der Bundespolizei bei den Bundespolizeipräsidien (BPOLP) Nord, Ost, West, Mitte und Süd.
Mit der evangelischen Polizeiseelsorge der Landespolizeien befasst sich die Konferenz Evangelischer Polizeipfarrer (KEPP). Ihr gehören im Vorstand der Landespolizeipfarrer Kurt Grützner, Pfarrerin Thea Ilse, Kirchenrat Sebastian Berghaus und Landespolizeipfarrer Werner Schiewek an.
Die innerhalb der EKD bestehenden Werke haben sich in der Konferenz kirchlicher Werke und Verbände der EKD (KKWV) organisiert. Vorsitzende sind seit 2008 Brunhilde Raiser und Martin Rosowski.[16]
In den Kammern und Kommissionen der EKD sitzen Experten aus den Gliedkirchen, dem Kirchenamt und der Synode der EKD sowie Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft. Sie unterstützen und beraten die EKD und veröffentlichen Stellungnahmen und Texte (EKD-Texte).[17] (Stand 2012)
Anhalt | Baden | Bayern | Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | Braunschweig | Bremen | Evangelisch-reformierte Kirche | Hannover | Hessen-Nassau | Kurhessen-Waldeck | Lippe | Mecklenburg | Mitteldeutschland | Nordelbien | Oldenburg | Pfalz | Pommern | Rheinland | Sachsen | Schaumburg-Lippe | Westfalen | Württemberg