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Föderationssubjekt

Als Föderationssubjekte (Subjekte der Föderation auch Subjekte der Russischen Föderation) werden die 83 territorialen, mit gewisser politischer und administrativer Autonomie ausgestatteten und im Föderationsrat vertretenen Verwaltungseinheiten Russlands bezeichnet, unter denen man in Deutschland oder Österreich den Begriff des Bundeslandes einreihen würde.

Der Begriff entspricht der russischen Bezeichnung Субъект Федерации (Subjekt Federazii). Weil in Russland – anders als beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland oder der Republik Österreich – verschiedene Kategorien von territorialen Einheiten mit einem unterschiedlichen Autonomiegrad bestehen, musste dieser in der Sowjetunion nicht bekannte abstrakte Oberbegriff eingeführt werden.

Artikel 65 der Russischen Verfassung definiert sechs Kategorien von Föderationssubjekten, wodurch die politische Gliederung Russlands genau bestimmt wird.

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